Von Polizist a.D. beim zu schnelle fahren beobachtet, drocht eine Strafe/Anzeige ?
Ich bin heute auf einer 2-Spurigen Stecke auserhalb der geschlossenen Ortschafft 160km/h gefahren, erlaubt waren 100km/h, machht also 60km/h zu viel, das ganze auf gut 2km. Mich hat ein schwarzes Auto verfolgt und ist mir nachgefahren bis zu meinem Zielort, wo ich ausgestiegen bin. Ich habe gesehen, das es ein Polizist war (war Uniformiert) der sich wohl mein Gesicht angeschaut hat.
Mir ist bewußt das ich viel zu schnell war, aber um belehrungen geht es jetzt hier bitte nicht 😉
Drot mir eine Strafe falls mich der Poizist anzeigt oder steht dann Aussage gegen Aussage?
Wenn er mich anzeigt, würde er ja selber auch zugeben viel zu schnell gewesen zu sein und sich damit Strafbar machen oder?
Beste Antwort im Thema
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Bestrafung ohne Beweismittel möglich ist.
21 Antworten
nur mal generell zur Info: Ein Polizist bzw. Sicherheitsbediensteter ist immer im Dienst!
Ob der Polizist im Dienst war oder nicht, spielt erstmal gar keine Rolle. Als Vollzugsbeamter kann er sich jederzeit in den Dienst versetzen.
Wie es sich verhält, dass er Dich mit seinem Privatwagen (wenn's einer war) "verfolgt" hat und dabei selbst zu schnell war, kann ich nicht genau sagen. Aber Zivilstreifen dürfen ja auch ohne Blaulicht ohne Signalzeichen folgen und werden im Zuge der Beweissicherung nicht selbst zum Täter. Also ist schon davon auszugehen, dass er Dich verfolgen und identifizieren durfte. Warum er nicht gleich die Anzeige geschrieben hat, lag vielleicht daran, dass er keine Waffe dabei hatte und nichts riskieren wollte.
Mit der Beweislage ist auch so eine Sache. Da wäre ich zwar schon auch der Meinung, dass er prinzipiell gerichtsverwertbare Beweise bräuchte, aber ich kenne auch zwei Fälle, in denen Leute von Polizisten außer Dienst angezeigt wurden, weil sie nicht angegurtet waren. Und die haben auch die Kohle gelatzt.
Aussage gegen Aussage gibt es nur im Zivilrecht, nicht im Strafrecht. Hier ist der Polizist Zeuge und kein Verfahrensgegner. Wer es zur Anzeige bringt, ist dabei völlig unerheblich.
Will Dir keine Angst machen, aber Du solltest mit dem schlimmsten rechnen.
Zitat:
Original geschrieben von Downloader
Ob der Polizist im Dienst war oder nicht, spielt erstmal gar keine Rolle. Als Vollzugsbeamter kann er sich jederzeit in den Dienst versetzen.Wie es sich verhält, dass er Dich mit seinem Privatwagen (wenn's einer war) "verfolgt" hat und dabei selbst zu schnell war, kann ich nicht genau sagen. Aber Zivilstreifen dürfen ja auch ohne Blaulicht ohne Signalzeichen folgen und werden im Zuge der Beweissicherung nicht selbst zum Täter. Also ist schon davon auszugehen, dass er Dich verfolgen und identifizieren durfte. Warum er nicht gleich die Anzeige geschrieben hat, lag vielleicht daran, dass er keine Waffe dabei hatte und nichts riskieren wollte.
Mit der Beweislage ist auch so eine Sache. Da wäre ich zwar schon auch der Meinung, dass er prinzipiell gerichtsverwertbare Beweise bräuchte, aber ich kenne auch zwei Fälle, in denen Leute von Polizisten außer Dienst angezeigt wurden, weil sie nicht angegurtet waren. Und die haben auch die Kohle gelatzt.
Aussage gegen Aussage gibt es nur im Zivilrecht, nicht im Strafrecht. Hier ist der Polizist Zeuge und kein Verfahrensgegner. Wer es zur Anzeige bringt, ist dabei völlig unerheblich.
Will Dir keine Angst machen, aber Du solltest mit dem schlimmsten rechnen.
deckt sich mit meiner erfahrung!!! war mal beifahrer bei nem kumpel der zu schnell unterwegs war... und der hat anschließend auch post bekommen...
wenn das Fahrzeug mit dem der Polizist unterwegs war einen geeichten Tacho hatte, dann ist es vollkommen egal ob er alleine war, seine Aussage reicht vor Gericht, denn er hat für die Richter keinen Grund zu lügen.
wie hoch der Wert ist, der bei solchen Aktionen von der Tachoanzeige runter gerechnet wird, ist aber viel höher als bei normalen Blitzgeräten.
ein Kumpel hatte letztes Jahr genau so einen Fall, vor Gericht, hatte er keine Chance....
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Zitat:
Original geschrieben von Bert81
Wenn er mich anzeigt, würde er ja selber auch zugeben viel zu schnell gewesen zu sein und sich damit Strafbar machen oder?
der polizist darf vollkommen "legal" bei der ausübung seiner dienstlichen tätigkeit die stvo überschreiten!
Zitat:
Original geschrieben von Habuda
Darf ein Polizist in einem Zivilfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit derart überschreiten ohne irgendwelche Einrichtungen wie Blaulicht etc.?
die inanspruchnahme der sonderrechte
(die übertretung der stvo)erfordert KEIN "sondersignal".......
Zitat:
Nötigt er (durch Hinterherfahren) nicht den Vordermann noch schneller, bzw das Tempo zu halten?
diese aussage wurde schon oft vor gericht gebracht....NEIN, solange er genug abstand hält, nötigt er NICHT....
Zitat:
Darf er sich so einfach in den Dienst versetzen, nur weil jemand zu schnell fährt?
da es sich hier um eine massive überschreitung der stvo handelt, darf er dies!
Zitat:
Wer sagt, dass seine "Messsung", was eher eine Schätzung ist genau ist, bzw dass diese stimmt?
bei ungeeichten tachos, werden 20% vom "messwert" abgezogen.....
im übrigen warum sollte der polizist, "lügen" und sich in teufels küche bringen lassen, wenn er durch eine bestrafung des te weder vor- noch nachteile hat?!
Zitat:
Braucht er nicht einen Beweis (Bild, Video,..), da er sonst alles mögliche erzählen kann?
nein braucht er nicht.....ob er glaubwürdig ist oder nicht, entscheidet im endeffekt ein richter...
Also zum Thema Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Wo kommst du denn auf die Idee. Schau dir mal den §315c StGB an, kein Tatbestandsmerkmal war in diesem Fall zutreffend.
Kann er dich anzeigen?
Klar, Polizisten haben Straftaten (auch VOWIS) zu verfolgen und dürfen die notwendigen Maßnahmen treffen, egal ob im Dienst oder außer Dienst (Voraussetzung ist Polizeivollzugsbeamter, der man ab dem ersten Stern ist sprich nach dem ersten Jahr Ausbildung ist).
Erfolgt eine Anzeige?
Bin mir ziemlich sicher, dass du eine bekommst. Wie einer vor mir schon geschrieben hat, mit 20 % Toleranz. Somit 30 Km/h Abzug. Sprich 30 zu schnell und laut BKG 3 Punkte 80 Euro.
Was ich jedoch dir noch vorwerfen würde, wäre ich Polizist ist Vorsatz. Wenn du so lange mit 160 km/h bei erlaubten 100 fährst ist das keine Fahrlässigkeit mehr sondern Absicht und somit Vorsatz.
In dubio pro reo könnte hier in Betracht kommen, jedoch wird die Aussage des Polizisten mehr gewichtet.
Falls er dir Vorsatz unterstellt bekommst du den doppelten Bußgeldsatz.
Du solltest mal dein Verhalten im Straßenverkehr maßiv überdenken und ich hoffe das es dir eine Lehre war.
Grüße
Und da das hier kein Rechtsberatungsforum ist, ist hier jetzt Schluss.