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Von Polizei aufgehalten! Strafe? Und jetzt?

Hi,

ich hab eine Derbi Senda SM X-Treme von 3 monaten neu gekauft. Ohne jedliches entdrosseln oder anders übersetzen lauft (lief) auf der Geraden so 75 km/h und die Polizei hat mich aufgehalten und ich musste auf die Rollen und da lief sie 94 km/h !!!!! so also jetzt hab ich kein Kennzeichen mehr und zulassungsschein.

also jetzt eine zusätzliche drossel einbauen und aub zur prüfstelle.

Und jetzt meine Fragen: Hat irgendjemand erfahrungen, wie hoch die strafe ca sein wird und ob ich die strafe bezahlen muss oder ob der verkäufen oder derbi für die strafe aufkommen.

Bitte helft mir !!!!! thx

71 Antworten

Joa mein ich ja auch.Bei mir wurd's nur anhand ihres Autotachos gemessen und davon haben die (zum Glück) 20% abgezogen.Bleibt natürlich nichts mehr über.

mich interessiert mal ein: wie wird die Geschwindigkeit bei solchen "Rollen" gemessen? Ist da auch schon der Luft und Rollwiederstand mit einbezogen? Gewicht des Fahrers+Sozius???

und wie siehts aus wenn er einen 1 er führerschein hat welche strafe gibt es dann fahre ne nrg und habe den ring ruasgenommen und seitdem fähr meine auch so in dem dreh jetzt würd ich halt gerne mal wissen was mir blüht wenn sie mich anhalten

Hi

Bei der Kombination 1er FS und getunte 50er(oder teilweise auch 125er) fällt doch eigentlich "nur" das "Fahren ohne Führerschein weg.
Ein "Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis" oder "Fahren ohne Versicherungsschutz" bleibts doch trotzdem. Zu den denn möglichen Folgen s. hier

Gruß
Crosskarotte

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Re: Von Polizei aufgehalten! Strafe? Und jetzt?

Zitat:

Original geschrieben von fussel999


Hi,

ich hab eine Derbi Senda SM X-Treme von 3 monaten neu gekauft. Ohne jedliches entdrosseln oder anders übersetzen lauft (lief) auf der Geraden so 75 km/h und die Polizei hat mich aufgehalten und ich musste auf die Rollen und da lief sie 94 km/h !!!!!

Sorry,aber das glaubst du ja wohl selbst nicht!!!

Wenn du noch unter 18 Jahren bist,dürfte das auch weitere Komplikationen beim Erwerb des Auto und Motorradführerscheines bringen.Nur mal so angemerkt.Den Rest haben die andern ja schon ausreichend beantwortet!

Ich denke mal,du solltest bei der Sache keineswegs abwarten und irgendwelche Antworten seitens den Behörden geben.Sondern dich sofort mal anwaltlich beraten lassen,wie du da einigermaßen wieder rauskommst!!

mfg franx

PS.Original waren bei unsern alten 50ern als Mofas schon mal max 40 KM/H mit viel Glück drin.Mokicks gingen mal max an die 60-65 Km/H.Das war in einigen Fällen früher wieder hinzubiegen Bei 90 Klamotten aber gabs damals schon ne mächtige Lampe,sorry!Das hat dir früher keiner mehr geglaubt,und heut schon gar net!

is klar das der roller auf nem prüfstand shcneller läuft als "in echt" da luftwiederstand und dergleichen NICHT berücksichtigt werden (und da es keinen wiederstand gibt, rennt so ein roller dann auch -zumindest entdrosselt- bis zu 90-100 km/h auf dem prüfstand). aber das weiß auch polizei, sachverständiger, staatsanwalt und richter...

aber das ist im grossen und ganzen egal. fakt ist: der roller war schneller als erlaubt, ob der nun 70, 80 oder 90 fährt macht da beim strafmaß keinen besonderen unterschied mehr...

Also ich kann mir nicht vorstllen dass die Prüfstände mit feridrehendem Hinterrad laufen, meine Vespa würde dann einem Kurbelwellenbruch erliegen und auch 75 laufen.
Da wird schon ein gewisser Widerstand vorhanden sein. Wie der sich umrechnet weiss nur der hersteller des prüfstandes. ichs chätze mal dass ohnehin nur eine Leistungsmessung aussagekräftig ist.

Ich kann auch eine Ninja kaufen ohne dass der Händler dran ist wenn ich damit erwischt werde.
Die Frage ist was er Dir verkauft hat (sofern DU nicht dran rumgebastelt hast). War es eien Fuffi mit BE und sie erfüllt die Bedingungen nicht könntest DU theoretisch den Händler in Regress nehmen. Da DIR als Fahrer aber hätte auffallen müssen (ist ja auch) dass sie deutlich schneller ist wirst Du damit jedoch keinen Erfolg haben. Du kannst das Ding allenfalls zurückgeben.
Du bist als Fahrer für Dein Fahrzeug verantwortlich.

Wenn ich mich nicht irre, dann gilt für 50er eine "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit".

Eine solche Geschwindigkeit ist das technisch begrenzte Maximum der Geschwindigkeit, die das Fahrzeug unabhängig von der Beladung maximal erreichen kann.

Das bedeutet, dass ein 30 Kilo Mädchen mit der Karre auch nicht schneller werden darf. Die Leistung ist dabei irrelevant.

Das Hinterrad DARF sich also nicht wesentlich schneller drehen, als es den 45 km/h entspricht. Wenn das Hinterrad auf 95 drehen KANN, ist dies nicht erlaubt.

Korrigiert mich, wenn ich mich irre.

Hi,
das ist dumm gelaufen echt dumm gelaufen.

Ich weiß auch nicht wie das mit den Rollwiederständen so ist, denn davor hab ich auch schiss (wenn ich mit meiner Susi angehalten werde) und das ding dann nacher 70 bringt auf der Rolle.
Aber da kann ich garantieren das: der Zylinder original ist, der Vergaser; der Luffi, die Übersetzung, die komplette Auspuffanlage, die membrane, die einlässe und auslässe.
da bin ich mir zu 120% sicher, aber trozdem rennt sie 60 (und der Tacho geht sogar nen tick nach oder zumindestens genau).

Was mach ich dann, wenn die mich anhalten und sagen das die getunt ist, was sie aber nicht ist.

Ich lasse meine Dt immoment auch in der Garage (schläft schon seit einer Woche) Die wird über`n Winter komplett neu gemacht und dann nur auf feldwegen gefahren (ich versuch`s zumindestens) weil bei uns jemand angezeigt wurde und ich echt keinen bock auf solchen streß hab.
übernachste woche bekomme ich ne alte 250er 4T ausgeliehen, die kommt dann auf den Hänger und dann fahren wir (nen Kumpel mein Vater und ich) auf einen privatflugplatz won wir fahren dürfen (ganz legal).

Ich habe wirklich das moped neu gekauft und es lief von anfang an 75. Und zu den anschuldigen das ich euch belüge und selbst herumgebastelt habe, nur weil ich mich über tuningmöglichkeiten informiert habe. DIe Frage von Tuning hat sich erledigt als ich gemerkt habe wie gut das moped geht. Also wirklich, hast du irgendwie zu viel zeit um das herauszusuchen ???
Ich habe mich heute lange mit meinem händler unterhalten und er versucht bei derbi etwas durchzudrücken. weil es kann wirklich nicht sein ein original moped, dass 94 auf den rollen geht mit einem typenschein, in dem steht Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h.

Der Händler hat auch schon einen großen Krach mit der BH weil mein Moped eben keine Ausnahme ist. Natürlich ist es "meine Plicht" es zu reklamieren wenn mein moped schneller als 45 geht, aber mal ehrlich wer macht das schon.

PS Drahkke is watching you !!! ^^

Zitat:

Original geschrieben von fussel999


Der Händler hat auch schon einen großen Krach mit der BH weil mein Moped eben keine Ausnahme ist. Natürlich ist es "meine Plicht" es zu reklamieren wenn mein moped schneller als 45 geht, aber mal ehrlich wer macht das schon.

tja. selber schuld. Du tust jetzt so wie wenn alles nicht deine Schuld wäre. Ich halte von dem nix. Nicht der Händler hats verbockt nicht Derbi hats verbockt, sondern du ganz alleine. Ich würde zu dem stehen was ich gemacht habe. Oder glaubst du wirklich das du mit dem Händler irgendwas erreichst? Zur Not sagt der das du daran geschraubt hast. Beweise dann mal das Gegenteil.

Und ein pflichtbewußter Mensch hätte das Teil noch am gleichen Tag reklammiert. Aber das war ja gar nicht in deinem Sinne. Du wärst ja so oder so weitergefahren.

Zitat:

Original geschrieben von golf16vau


Und ein pflichtbewußter Mensch hätte das Teil noch am gleichen Tag reklammiert.

Genau.

Wenn man so etwas bemerkt, muß einem doch von vornherein klar sein, daß das Fahrzeug nicht die Rahmenbedingungen erfüllt, unter denen die allgemeine Betriebserlaubnis vom KBA erteilt wurde. Im Klartext: das die Betriebserlaubnis im vorliegenden Zustand ungültig war.

Zitat:

Original geschrieben von golf16vau


Oder glaubst du wirklich das du mit dem Händler irgendwas erreichst? Zur Not sagt der das du daran geschraubt hast. Beweise dann mal das Gegenteil.

Wenn das Fahrzeug in komplett orginialem Zustand ist, wird der Beweis nicht schwer sein. Werden Fahrzeuge in D nicht geprüft? Bei uns in der Schweiz wird jedes Fahrzeug vor der 1. Inverkehrssetzung geprüft.

Zitat:

Original geschrieben von ThunderbirdAudi


Wenn das Fahrzeug in komplett orginialem Zustand ist, wird der Beweis nicht schwer sein.

Mag ja sein. Es nutzt dem Threadersteller allerdings rechtlich nichts, da er den Mangel nicht unmittelbar nach Feststellung reklamiert hat, sondern stattdessen mit Hilfe des Fahrzeuges geltendes Recht (StVO, StVZO) mißachtet hat.

Richtig, ich geh aber davon aus, dass der Händler wusste, dass das Teil zu schnell fährt. Es sei ja kein Einzelfall.

Ich kenn mich in deutschem Recht nicht aus, aber der Händler hätte den Threadersteller nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auf den Sachverhalt aufmerksam machen müssen.

Rechtlich ist das natürlich problematisch, da Fussel999 den "Mangel" hätte melden, und entweder auf Wandelung, Minderung oder Behebung des Mangels hätte bestehen müssen.

Übrigens: Für einen nachträglichen Einbau einer Drossel o.ä. müsstest du inzwischen selbst aufkommen, da du eine sofortige Meldung verpasst hast.

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