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Von Polizei angehalten

BMW 3er E46
Themenstarteram 10. Mai 2018 um 19:18

Wurde heute mit meinem e46 von der Politesse angehalten.

Hat so lange rumgesucht bis sie was gefunden hat.

Ihr Finger passte hinten gerade so zwischen Reifen und Radhaus, auf der anderen Seite war mehr Platz. Hab im Nachhinein festgestellt, dass das Auto schräg stand.

Sie meint ist insgesamt trotzdem zu tief und Gewinde muss weiter hochgeschraubt werden.

Jetzt meinte sie im ernst zu mir, dass normalerweise direkt wegen Verlust der Betriebserlaubnis abgeschleppt werden muss und Auto ab zum Gutachter, Kosten um die 700€. Aus Kulanz hat sie mir 50€ vor Ort angeboten und ich soll mich selber drum kümmern wie es da wegkommt aber fahren darf ich es nicht mehr. Habe übrigens gerade vor 3 Wochen frisch TÜV bekommen ohne irgendwas zu verändern. Meint ihr dass das alles rechtens war und muss ich das Auto jetzt wirklich abgeschleppen lassen, wohne 5km entfernt. Habe gelesen bei Verlust der Betriebserlaubnis darf man fahren um diese wiederzuerlangen, sprich zur nächsten werkstatt oder zu mir nach Hause wenn ich’s selber mache.

Was sagt ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Was soll man jetzt schreiben.

Ich meine, so mit tiefergelegtem Dreier, ne, weißt du doch sowieso alles selbst am allerbesten in der Welt.

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Themenstarteram 11. Mai 2018 um 5:33

@Bert1967 Das einzige was ich von denen bekommen habe war eine Quittung über 50€.

Und sie hat mir gesagt mit den Streifen am Reifen ist die ABE erloschen.

Sie meinte der Abstand zwischen Reifen und Radkasten zu gering, zumindest auf der rechten Seite und da haben die auch Fotos gemacht.

Als ich dann das Auto umgeparkt habe und es nicht mehr in der schräge stand, war der Abstand auf beiden Seiten wieder gleich und deutlich mehr Platz als vorher. Und ich bin kurz vorher mit denn auto durch Schotterweg gefahren, daher vllt die Streifen.

Und sie meinte zu mir, TÜV Prüfer werden heutzutage so oft bestochen, dass man sich darauf nicht verlassen kann.

Kann ich also ohne Schriftstück davon ausgehen, dass ich erstmal weiterfahren kann, natürlich würde ich ihn wieder höher legen lassen.

Themenstarteram 11. Mai 2018 um 5:34

Meine Angst ist halt nur auf den paar Kilometern Rückweg nochmal angehalten zu werden.

Kannst Du die Quittung mal anonymisiert reinstellen?

Zitat:

@Ruffneckricko schrieb am 11. Mai 2018 um 07:34:45 Uhr:

Meine Angst ist halt nur auf den paar Kilometern Rückweg nochmal angehalten zu werden.

Wenn du einen Beleg hast, gibt es nicht eine Regelung, die besagt, einmal reicht als Bestrafung.

Eine Strafe von 50 eus angeboten ???

Statt erlischen der BE ???

Hallo ?? Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" :confused:

Entweder hat sie einen klaren Einwand für den du eine Anzeige bekommst,

oder sie bestraft dich für etwas was du angestellt hast.

Aber entweder das oder das... ...hast du wenigstens wählen dürfen ??

Ich hätte auf jeden Fall noch versucht zu handeln - vllt wär sie ja auch mit 30 einverstanden.

Manchmal habe ich den Eindruck, die Leute sollten von dem was sie einnehmen entweder die Dosis erhöhen.. ..oder es ganz weglassen !

Gruß Jörg

 

Themenstarteram 11. Mai 2018 um 7:03

Dass ich das Auto stehen lassen muss heißt doch erlöschen der BE oder nicht.Woher weiß ich denn jetzt ob die erloschen ist?

Haben die sich irgendwo einen Vermerk gemacht das der nächste der mich anhält weiß meine BE ist erloschen oder wie läuft das?

50€ sind doch normalerweise Strafe für fahren ohne Be?

Zitat:

@Ruffneckricko schrieb am 11. Mai 2018 um 07:33:06 Uhr:

Und sie hat mir gesagt mit den Streifen am Reifen ist die ABE erloschen.

Du hattest also Schleifspuren am Reifen? Na dann wird da wohl doch nicht genug Platz sein (zumindest nicht in allen Fahrsituationen), da hat die "Politesse" schon recht (ich nehme mal an daß das eine bewaffnete Politesse war).

Gruß Metalhead

Kommt mir sehr dubios vor. Wenn tatsächlich Mängel am Fahrzeug sind, welche zum Erlöschen der BE führen könnten, bekommst immer einen Mängelschein/Mängelkarte. Mit dieser musst dann zu einem KFZ-Gutachter bzw. KFZ-Werkstatt fahren und die Mängel beheben lassen. Die Karte muss dann abgestempelt an die angegebene Adresse gesendet werden.

Kein Polizist würde dir stattdessen 50€ abknöpfen und die Sache faktisch auf sich beruhen lassen.

Zitat:

@Ruffneckricko schrieb am 11. Mai 2018 um 09:03:12 Uhr:

Dass ich das Auto stehen lassen muss heißt doch erlöschen der BE oder nicht.Woher weiß ich denn jetzt ob die erloschen ist?

Haben die sich irgendwo einen Vermerk gemacht das der nächste der mich anhält weiß meine BE ist erloschen oder wie läuft das?

50€ sind doch normalerweise Strafe für fahren ohne Be?

Nein, beim erlischen der BE bekommst du eine Anzeige.

Das kostet ein paar Hunnis, plus Punkte.

Dein 50iger, wer weiß was du da bezahlt hast, war für etwas "anderes".

Es spielt ausserdem keine Rolle wann eine HU war.

Direkt nach der HU kannste deine Feile wieder umgebaut haben.

Wichtig bei solchen Sachen sind deine Eintragungen, passen die, ist zumindest erstmal alles OK. Wenn denn tatsächlich da irgendwas schleifen sollte, ist das eine Momentaufnahme, und wird vor Ort vom Beamten entschieden, ob Anzeige oder weiterfahren.

Gruß Jörg.

 

Man was eine Räuberpistole. Das passt doch Vorne wie Hinten nicht. Bei 50 Euronen Strafe gibt es keine Quittung sondern eine Anzeige + Verwaltungskosten nach Hause geschickt.

Entweder trollt hier der TE oder er wurde abgezockt.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 11. Mai 2018 um 10:33:05 Uhr:

Man was eine Räuberpistole. Das passt doch Vorne wie Hinten nicht. Bei 50 Euronen Strafe gibt es keine Quittung sondern eine Anzeige + Verwaltungskosten nach Hause geschickt.

Entweder trollt hier der TE oder er wurde abgezockt.

Ich glaube zwar auch, dass die ganze Geschichte nicht ganz normal ist, aber bei 50 Euro gibt´s noch keine Anzeige. Das war einmal. Die Grenze wurde erhöht. Es waren mal 40 Euro. Das ist aber schon lange her. Zurzeit können bis zu 55 Euro vor Ort kassiert werden.

Hallo, ttru74,

Zitat:

@ttru74 schrieb am 11. Mai 2018 um 08:38:27 Uhr:

Wenn du einen Beleg hast, gibt es nicht eine Regelung, die besagt, einmal reicht als Bestrafung.

nö.

Nur mal ein Beispiel: Bei einer Kontrolle wird festgestellt, dass Du Deinen Führerschein nicht dabei hast und zahlst vor Ort die Verwarnung.

Das bedeutet nicht, dass Du nun immer so weiterfahren darfst, sondern lediglich, dass Du keine neue Verwarnung erhältst, wenn Du nach dieser Kontrolle auf der Fahrt nach Hause direkt noch einmal angehalten wirst.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Mai 2018 um 11:03:33 Uhr:

Hallo, ttru74,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Mai 2018 um 11:03:33 Uhr:

Zitat:

@ttru74 schrieb am 11. Mai 2018 um 08:38:27 Uhr:

Wenn du einen Beleg hast, gibt es nicht eine Regelung, die besagt, einmal reicht als Bestrafung.

nö.

Nur mal ein Beispiel: Bei einer Kontrolle wird festgestellt, dass Du Deinen Führerschein nicht dabei hast und zahlst vor Ort die Verwarnung.

Das bedeutet nicht, dass Du nun immer so weiterfahren darfst, sondern lediglich, dass Du keine neue Verwarnung erhältst, wenn Du nach dieser Kontrolle auf der Fahrt nach Hause direkt noch einmal angehalten wirst.

Viele Grüße,

Uhu110

Das war mein Gedanke. Kam halt etwas unglücklich vormuliert rüber.

Zitat:

@Ruffneckricko schrieb am 11. Mai 2018 um 02:01:36 Uhr:

Also ohne Mängelbericht kann ich damit ohne Probleme weiterfahren?

Sie meinte, das Auto ist so nicht mehr im verkehrssicheren Zustand, da wohl schleifspuren an den Reifen zu sehen sind, weil er wohl zu tief ist.

:rolleyes:

Nochmal - nachdem du ja auf alle anderen Beiträge diesbezüglich nicht oder nicht ausreichend reagiert hast:

SCHLEIFEN DENN NUN DIE REIFEN ODER NICHT?

"wohl" hilft da keinem - dir nicht, und der POL auch nicht.

Hast du den Wagen schon GETUNT gekauft, oder selbst GETUNT? Oh man... man kann doch so 'ne Karre nicht modifizieren ohne sich technisch bisschen mit Fahrwerken und Co. auseinanderzusetzen... :mad:

Und WAR / sind denn nun Fahrwerk + Reifen eingetragen oder nicht?

So ist es. Denn Schleifen und Freigängigkeit hat nichts mit der Tieferlegung zu tun. Es muss so oder so in voll eingefedertem Zustand passen und darf nichts schleifen.

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