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von Parkplatz kommend wieder auf die Autobahn

Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 18:37

Ich hatte heute den klassischen Fall, dass jemand vor mir auf der Autobahn (es war sehr dichter Verkehr, Geschwindigkeit nur etwa 50 km/h) einen von dem Beschleunigungsstreifen eines AB Rastplatzes kommenden Wagen nicht 'reingelassen' hat. Der vom Rastplatz kommende Wagen ist dann eine Zeitlang auf dem Standstreifen gefahren bzw vor mir eingeschert.

Was gilt hier eigentlich? Soweit ich weiß hat das nichts mit Reißverschlußverfahren zu tun, sondern der Fahrer auf dem Beschleunigungsstreifen muss Vorfahrt gewähren. Aber wie in diesem Fall wurde er ja nicht reingelassen und musste sozusagen auf dem Standstreifen eine Zeit weiter fahren. Hat hier eigentlich überhaupt irgend jemand eine Ordnungswidrigkeit begangen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Ich rate davon ab den Seitenstreifen als Verlängerung zu nutzen!! Zumal es auch verboten ist.

immer noch besser als aus dem Stand auf die AB zu fahren oder hinter sich nen 40t zu haben...

 

bisschen Gehirn benutzen ist oft besser als "ey das darfst du nicht!" zu denken.

 

mfg

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Hi Du!

Bei mir in der Fahrschule wurde das damals so erklärt (vor 10 Jahren) wenn man nicht reinkommt aufm Gas bleiben ggfs. auf dem Standstreifen weiterfahren, und dann versuchen auf die AB einzufahren!

Auf keines Falls in die Eisen hauen, es gibt natürlich auch Beschleunigsstreifen die haben keinen Standstreifen, da musst zwangsweise Bremsen, wenn du nicht reinkommen tust, aber musst danach auch viel gas geben!

mfg

Danny

Von einer OWi wird abgesehen, da bremsen oder stehen bleiben auf dem Beschleunigungsstreifen am Ende der Spur gefährlicher ist als die kurzzeitige Nutzung des Standstreifens.

am 15. Dezember 2010 um 18:50

Zitat:

sondern der Fahrer auf dem Beschleunigungsstreifen muss Vorfahrt gewähren.

Richtig. Der Auffahrende ist wartepflichtig.

Und das oft ausgeübte "jetztziehich mal eine Spur nach links, da will einer auffahren" ist oft verkehrsgefährdend.

Wenn du jemanden reinläßt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern, ist das höflich von dir, eine Verpflichtung besteht nicht.

Gruß SRAM

Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von SRAM

Zitat:

sondern der Fahrer auf dem Beschleunigungsstreifen muss Vorfahrt gewähren.

Richtig. Der Auffahrende ist wartepflichtig.

Und das oft ausgeübte "jetztziehich mal eine Spur nach links, da will einer auffahren" ist oft verkehrsgefährdend.

Wenn du jemanden reinläßt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern, ist das höflich von dir, eine Verpflichtung besteht nicht.

Gruß SRAM

Vielleicht bin ich jetzt schon völlig durcheinander, aber dass der Auffahrende Vorfahrt gewähren muss, heißt doch nichts anderes :)

Ich rate davon ab den Seitenstreifen als Verlängerung zu nutzen!! Zumal es auch verboten ist.

Der Seitenstreifen ist nur zum Halten in Notfällen gedacht. Es gibt sogar ein Urteil dazu.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Ich rate davon ab den Seitenstreifen als Verlängerung zu nutzen!! Zumal es auch verboten ist.

immer noch besser als aus dem Stand auf die AB zu fahren oder hinter sich nen 40t zu haben...

 

bisschen Gehirn benutzen ist oft besser als "ey das darfst du nicht!" zu denken.

 

mfg

am 15. Dezember 2010 um 21:37

Das zeigt mal wieder, daß nicht jeder Mist in der STVO so begrenzt geregelt werden sollte.

Zitat:

Original geschrieben von SRAM

Zitat:

sondern der Fahrer auf dem Beschleunigungsstreifen muss Vorfahrt gewähren.

Richtig. Der Auffahrende ist wartepflichtig.

Und das oft ausgeübte "jetztziehich mal eine Spur nach links, da will einer auffahren" ist oft verkehrsgefährdend.

Wenn du jemanden reinläßt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu behindern, ist das höflich von dir, eine Verpflichtung besteht nicht.

Gruß SRAM

Ich bleib meist aus Prinzip auf meiner Spur, außer der Auffahrende macht den Eindruck, es mit der Brechstange zu versuchen, oder ich sehe, daß es wirklich nicht anders geht.

Blöd ist halt, wenn einer der beiden genannten Fälle eintritt und ich wegen Verkehr auf der linken Spur keinen Platz machen KANN.

"Aus Prinzip" klingt zwar nach Oberlehrer, allerdings habe ich den persönlichen Eindruck, dass das sinnfreie Platzmachen in den letzten Jahren immer öfter auftritt und erst dadurch wohl der ein oder andere das korrekte Auffahren, inklusive sich auch mal Vollgas zu trauen, "verlernt" hat, bzw. sich darauf verlässt, reingelassen zu werden oder noch schlimmer, dass er der irrigen Meinung ist, reingelassen werden zu müssen.

Gruß

MS

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Ich rate davon ab den Seitenstreifen als Verlängerung zu nutzen!! Zumal es auch verboten ist.

Der Seitenstreifen ist nur zum Halten in Notfällen gedacht. Es gibt sogar ein Urteil dazu.

Mfg

Hast du dir das Urteil durchgelesen, bevor du es hier zum thema reingesetzt hast?

Den Standstreifen "minnimal" zu verlängern um eine Lücke zu finden ist erlaubt. Die Definition liegt aber auf "minnimal" was keine genaue Längenbezeichnung ist.

Wenn in dem Beispiel des Gerichtsurteils einfach weitergefahren wird ohne nach vorne zu gucken ist es halt verboten. Man muss ja immer damit rechnen, das auf dem Standstreifen einer steht, und so einen sieht man ja auch lange genug im vorraus um ihm nicht hinten rein zu fahren.

 

Bei dichtem Verkehr ist es kein Problem auf die Autobahn zu kommen. Es gibt dabei mehrere Möglichkeiten die in der Praxis genutzt werden. Einige fädeln schon direkt beim ende der Ununterbrochenen Linie ein, andere am Ende des Beschleunigungsstreifens, und einige halt irgendwo in der Mitte. Was von den dreien nun das beste ist will ich jetzt nicht diskutieren, nehmen wir es einfach so hin. Es kommt oft vor, das der Beschleunigungsstreifen frei ist, und die Leute am Stau voprbei bis nach vorne fahren. Dies ist erlaubt, nur werden sie dann von den überholten Fahrzeugen oft nicht reingelassen.

Was ist passierte ist der tägliche Wahnsinn des Straßenverkehres, nichts besonderes, alles im grünen Bereich.

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Ich rate davon ab den Seitenstreifen als Verlängerung zu nutzen!! Zumal es auch verboten ist.

Der Seitenstreifen ist nur zum Halten in Notfällen gedacht. Es gibt sogar ein Urteil dazu.

Mfg

Das ist doch quatsch. Damit der geschilderte Fall passiert, muss mehr sein als einfach 100 m weiter auf dem Standstreifen zu beschleunigen. Das das in dem Fall so ausgeht ist klar, aber in 99% der richtigen Situation nicht so.

Aber beim fall von dichtem Verkehr bei 50 km h stellt sich die Frage warum der Auffahrende nicht reinkam.

Hallo, Mindestabstand vielleicht ? Bei 50 km h sind das 25 m, da sollte der reinpassen. Und wer ihn da nicht reinlässt, na dem gelobe ich die nächste Abstandskontrolle.

In dem fall hätte ICH dem Auffahrten sogar recht gegeben wenn er sich die Lücke geschafft hätte.

Obwohl das Reißverschlussverfahren auf Autobahnen keine Anwendung findet, findet §1 StVO (der wichtigste Paragraph in der StVO) immer Anwendung, auch wenn es keine bußgeldbewährte Vorschrift ist: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."

Mir ist es auch schon passiert, dass drei Sattelschlepper mit einem Abstand von 3 Metern hintereinander gefahren sind als ich auf die AB auffahren wollte. Ich habe darauf vertraut, dass einer wenigstens eine kleine Lücke aufmacht, um mich reinzulassen. Hätte ich nicht machen sollen. Auf der Straße herrscht Krieg.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Hast du dir das Urteil durchgelesen, bevor du es hier zum thema reingesetzt hast?

Na sicher habe ich es gelesen, deswegen kann ich dir auch auch zitieren "Ein Notfall habe hier nicht vorgelegen. Selbst wenn dem Pkw-Fahrer ein Auffahren auf die Autobahn unter Ausnutzung der regulären Beschleunigungsspur nicht möglich gewesen sein sollte, rechtfertige dies keinesfalls, die Beschleunigungsspur auf dem Standstreifen zu „verlängern“, um sich von dort aus einzuordnen. Ungünstigstenfalls, so die Richter, hätte der Mann am Ende der Beschleunigungsspur stehen bleiben müssen, um eine Lücke im fließenden Verkehr abzuwarten."

Was wohl beweißt, dass du es nicht gelesen hast.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Den Standstreifen "minnimal" zu verlängern um eine Lücke zu finden ist erlaubt. Die Definition liegt aber auf "minnimal" was keine genaue Längenbezeichnung ist.

Es wird durchaus von einigen Verkehrsportalen geraten, den Standstreifen "minimal" zum Auffahren zu verlängeren, dies macht dies aber nicht rechtmäßig und ist keinesfalls erlaubt. Das dürfte eigentlich klar aus dem Urteil hervorgegangen sein oder kannst du mir hierfür die rechtliche Grundlage posten?

Sicher wird es auf der Autobahn sovon den Verkehrsteilnehmern gehandhabt, dass der Beschleunigungsstreifen auf diese Art verlängert wird um sich einzufädeln, rechtens ist es trotzdem nicht, egal ob es in dem Moment was gebracht hat oder nicht... ;-)

Mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Hast du dir das Urteil durchgelesen, bevor du es hier zum thema reingesetzt hast?

Na sicher habe ich es gelesen, deswegen kann ich dir auch auch zitieren "Ein Notfall habe hier nicht vorgelegen. Selbst wenn dem Pkw-Fahrer ein Auffahren auf die Autobahn unter Ausnutzung der regulären Beschleunigungsspur nicht möglich gewesen sein sollte, rechtfertige dies keinesfalls, die Beschleunigungsspur auf dem Standstreifen zu „verlängern“, um sich von dort aus einzuordnen. Ungünstigstenfalls, so die Richter, hätte der Mann am Ende der Beschleunigungsspur stehen bleiben müssen, um eine Lücke im fließenden Verkehr abzuwarten."

Was wohl beweißt, dass du es nicht gelesen hast.

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Den Standstreifen "minnimal" zu verlängern um eine Lücke zu finden ist erlaubt. Die Definition liegt aber auf "minnimal" was keine genaue Längenbezeichnung ist.

Es wird durchaus von einigen Verkehrsportalen geraten, den Standstreifen "minimal" zum Auffahren zu verlängeren, dies macht dies aber nicht rechtmäßig und ist keinesfalls erlaubt. Das dürfte eigentlich klar aus dem Urteil hervorgegangen sein oder kannst du mir hierfür die rechtliche Grundlage posten?

Mfg

Dann gib doch bitte mal einen weisen Rat, was die StVO dann vorsieht ?

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

 

Dann gib doch bitte mal einen weisen Rat, was die StVO dann vorsieht ?

Wie in dem Urteil bereits dargelegt, hat man ungünstigenfalls am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten. Der Richter der das so entschieden hat, hat sicher seine Gründe und Sachverständigen für die Entscheidung gehabt.

Mein Rat und meine persönliche Meinung dazu sind uninteressant. Ich lege hier lediglich die rechtliche Sicht dar.

Mfg

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