von einem anderen Autofahrer verfolgt und bedrängt
Ich bin gestern nach der Arbeit zum tanken gefahren als ich rausgefahren bin kam eine kollone autofahrer sie waren aber noch weit weg so das genug platz dafür war. in dem moment als ich rausgefahren bin hat der autofahrer gas gegeben ( er wollte wohl nicht das ich rausfahre ) so klebte er mir ganz schnell am heck darüber war er wohl so angegriffen das er ständig links und rechts fuhr um mich schnellstens zu überholen. wir sind dann in einen Kreisverkehr eingebogen und auf eine Landstrasse ( da er mir so am heck klebte wollte ich schnellstens von dem störer weg ) so überholte ich das vor mir fahrende auto und scherte in die Lücke ein doch der Störer hat auch zum überholen angesetzt musste diesen aber wieder abbrechen so war er wohl zu diesem Zeitpunkt auf 180. als wir zum nächsten Kreisverkehr kamen dachte ich der Störer wäre endlich weg doch leider kam er mit gefühlten 160-170 bei erlaubten 70 auf mich zu gerast ( dachte sogar der knallt gleich bei mir hinten rein ) habe daraufhin auf 60-70 runter gebremst und auch das hat ihn nicht interessiert (er fuhr schlagenlinien aber überholte nicht ) dann kamen wir in einen ort wieder in einen Kreisverkehr ( den ich zweimal umfahren habe er folgte mir immernoch ) und schließlich an eine ampel ( dachte ich steige mal aus und frag ihn was sein problem ist aber da schaltete die ampel wieder auf grün und er ist ja auch nicht rausgekommen ) er ist mir dann noch bestimmt 10 minuten hinterhergefahren bis er in einem kreisverkehr umkehrte. ( hätte ihn auch überholen lassen doch das konnte ich erst zu spät erkennen ) Was hättet ihr in so einer Situation gemacht? Kam mir so vor als ob er mich von der Strasse drängen wollte.
Beste Antwort im Thema
In Ruhe zur nächsten Polizei-Station fahren. Mal schauen, ob er dann noch am Heck klebt.
168 Antworten
Zitat:
Naja, die Frage wäre, ob nach Tacho 70 gefahren wurde oder echte 70 km/h? Wenn ich bei meinen Tachovoreilung bei meinen beiden älteren Mercedes
Wofür genau soll das relevant sein?
Zitat:
@sambob schrieb am 28. November 2019 um 14:55:04 Uhr:
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 28. November 2019 um 14:52:26 Uhr:
Bei gefahrenen 70 km/h ist die Frage nicht angebracht, m.E. eben dumm.
70 km/h ist ja auch nicht knapp, 52 km/h eher schon...Ciao
RatoncitaSehe ich genauso.
Da müsste ja sonntags komplett alles, was durch die Fränkische Schweiz fährt, rausgezogen werden 🙂 Motorradfahrer ausgenommen.... jedenfalls nicht wegen zu langsamen Fahrens 😉
Es ist die Frage, ob die Straßenführung es zu läßt. Die Fränkische Schweiz ist meines Wissen nicht Ostfriesland, wo man morgen den Besuch für den Abend sehen kann. Somit kann in der Fränkischen Schweiz es angebracht sein, trotz erlaubten 100km/h nur 70km/h zu fahren.
Bart2018 gab uns keine Angaben zu den Örtlichkeiten und somit kam logischerweise diese Frage auf.
Er schrieb "abends" und mehr nicht.
Es gibt nunmal den Passus, dass ohne trifftigen Grund nicht zu langsam gefahren werden darf und Gerichte haben einen Wert festgelegt.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 28. November 2019 um 14:58:12 Uhr:
Naja, die Frage wäre, ob nach Tacho 70 gefahren wurde oder echte 70 km/h?
Na die Frage stellt sich nun gleich gar nicht, weil ja der Tacho das einzig zulässige Gerät zur Ermittlung der Geschwindigkeit ist.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 28. November 2019 um 14:58:12 Uhr:
Naja, die Frage wäre, ob nach Tacho 70 gefahren wurde oder echte 70 km/h? Wenn ich bei meinen beiden älteren Mercedes Tacho 70 fahre,sind das real 62-63 km/h.So würde ich mir auf einer freien 100er Strecke bei guten Sichtverhältnissen und trockener Fahrbahn selber schon echt komisch vorkommen, wenn ich keinen besonderen Grund für das Langsamfahren hätte.
Dies ist völlig irrelevant für die Bestimmung, da Otto-Normal diese nicht weiß und sich nur am vom Gesetzgeber vorgesehen Messinstrument in seinem Fahrzeug orientiert. Alles andere ist schön zu wissen, aber unnütz.
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Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 28. November 2019 um 15:00:49 Uhr:
Zitat:
@sambob schrieb am 28. November 2019 um 14:55:04 Uhr:
Sehe ich genauso.
Da müsste ja sonntags komplett alles, was durch die Fränkische Schweiz fährt, rausgezogen werden 🙂 Motorradfahrer ausgenommen.... jedenfalls nicht wegen zu langsamen Fahrens 😉
Es ist die Frage, ob die Straßenführung es zu läßt. Die Fränkische Schweiz ist meines Wissen nicht Ostfriesland, wo man morgen den Besuch für den Abend sehen kann. Somit kann in der Fränkischen Schweiz es angebracht sein, trotz erlaubten 100km/h nur 70km/h zu fahren.
Bart2018 gab uns keine Angaben zu den Örtlichkeiten und somit kam logischerweise diese Frage auf.
Er schrieb "abends" und mehr nicht.
Es gibt nunmal den Passus, dass ohne trifftigen Grund nicht zu langsam gefahren werden darf und Gerichte haben einen Wert festgelegt.
In der Fränkischen ist das Tempo über weite Strecken auf 70 oder sogar 60 limitiert.
Die fröhlichen Großstädter auf der Suche nach billiger Sonntagmittagsverpflegung in großen Portionen halten sich meist an die 60 - ziehen diese aber durch. Egal ob in Ortschaften oder auch in"freien" 100er-Bereichen.
Nochmal - und das steht schon weiter oben: 70 bei erlaubten 100 ist definitv nicht verboten. Man kann (soll), wenn man mag, den Nachfolgern das Überholen erleichtern/ermöglichen. Aber vorbeitragen muss man sie nun auch nicht. Wenn sich einer so gar nicht traut und lieber dicht auffährt, ist das in erster Linie sein eigenes Problem.
Zitat:
@HTC schrieb am 28. November 2019 um 15:11:05 Uhr:
Woher beziehst du diese "Weisheit"?HTC
Lies mal eiter oben nach, dann kommst du schon drauf.
@sambob
Das Verhalten vom Hinterherfahrenden brauchen wir auch nicht diskutieren, da unstrittig ist, dass derjenige alles falsch gemacht hat.
Warum fühlen sich manche auf den Schlips getreten, wenn eine Frage gestellt wird, die man stellen kann. 70 von 100 ist kein "mal kurz vom Gas gegangen". Der Gefragt wurde weder gesteinigt noch als das Gegenteil von Raser.
Wenn die bei euch so langsam fahren, dann beschwere dich doch entsprechend.
Meinst du die Urlauber am Bodensee sind besser?
Habe ich, allerdings zweifle ich diese Fähigkeit bei dir in meinem letzten Post an!
Die zugehörige Passage in der STvO ist schwammig formuliert und könnte ab 99 bis 1 Km/h gelten, somit sind nur die etwas dürftigen Gerichtsentscheide als "Richtlinie" heranziehbar und das heißt im Umkehrschluß, je nach Richter hat man Glück oder Pech.
Bei einem Unfall kann einem sogar eine Teilschuld angedichtet werden, somit wäre ich mit einer so konkreten Empfehlung sehr vorsichtig, der nächste Leser könnte das für bare Münze nehmen und dadurch unnötig Ärger bekommen.
Besser wäre die Empfehlung:
Immer eine plausible Begründung für das Langsamfahren bereithalten, dann wird es schwer Vorsatz zu unterstellen und man bleibt halbwegs unbehelligt.
Konkret stört mich an deiner Aussage nur das Wort "definitiv", alles andere steht nicht in Widerspruch zum Gesetzt oder allgemein vernünftigen Meinung (auch nicht zu meiner). Was meinst du dazu?
HTC
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 28. November 2019 um 15:18:06 Uhr:
@sambob
Das Verhalten vom Hinterherfahrenden brauchen wir auch nicht diskutieren, da unstrittig ist, dass derjenige alles falsch gemacht hat.Warum fühlen sich manche auf den Schlips getreten, wenn eine Frage gestellt wird, die man stellen kann. 70 von 100 ist kein "mal kurz vom Gas gegangen". Der Gefragt wurde weder gesteinigt noch als das Gegenteil von Raser.
Wenn die bei euch so langsam fahren, dann beschwere dich doch entsprechend.
Meinst du die Urlauber am Bodensee sind besser?
Ich beschwere mich nicht. Ich überhole, wenn es geht. Wenn nicht, habe ich eben Pech. Könnte ja auch ein LKW sein, der nicht schneller dürfte.
Zitat:
@HTC schrieb am 28. November 2019 um 15:24:09 Uhr:
Habe ich, allerdings zweifle ich diese Fähigkeit bei dir in meinem letzten Post an!Die zugehörige Passage in der STvO ist schwammig formuliert und könnte ab 99 bis 1 Km/h gelten, somit sind nur die etwas dürftigen Gerichtsentscheide als "Richtlinie" heranziehbar und das heißt im Umkehrschluß, je nach Richter hat man Glück oder Pech.
Bei einem Unfall kann einem sogar eine Teilschuld angedichtet werden, somit wäre ich mit einer so konkreten Empfehlung sehr vorsichtig, der nächste Leser könnte das für bare Münze nehmen und dadurch unnötig Ärger bekommen.
Besser wäre die Empfehlung:
Immer eine plausible Begründung für das Langsamfahren bereithalten, dann wird es schwer Vorsatz zu unterstellen und man bleibt halbwegs unbehelligt.
Konkret stört mich an deiner Aussage nur das Wort "definitiv", alles andere steht nicht in Widerspruch zum Gesetzt oder allgemein vernünftigen Meinung (auch nicht zu meiner). Was meinst du dazu?
HTC
Mit einer Herausnahme von "definitiv" kann ich definitiv leben 🙂
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 28. November 2019 um 14:51:02 Uhr:
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 28. November 2019 um 14:48:31 Uhr:
Nun, falsch ist die Antwort nicht, sondern sogar begruendend und sollte die Neugierde der Beamten hinreichend befriedigen. Weiteres geht sie nichts an.
Ciao
Ratoncita
Könnte zu einer Strafe führen.zu langsam fahren
Der Bußgeldkatalog sieht hingegen eine „Strafe“ für zu langsames Fahren in Form eines Verwarnungsgeldes bzw. eines Bußgeldes und unter Umständen eines Punktes in Flensburg vor:Sie sind ohne triftigen Grund langsam gefahren 20 EUR
Egal. Dann begeht man eben eine OWI, der Hinternann hat eine Straftat begangen. Ich zahle gerne den lächerlichen Betrag, wenn derjenige dafür ein Strafverfahren am Hals hat.
Und zudem stellt man nur den Sicherheitsabstand wieder her. Wenn jemand auf 5m auffährt, kann man nicht 70 oder mehr fahren.
Zitat:
@CH76 schrieb am 28. November 2019 um 16:11:09 Uhr:
Wenn jemand auf 5m auffährt, kann man nicht 70 oder mehr fahren.
Das ist nur leider bei etlichen Verkehrsteilnehmern in Vergessenheit geraten.
70 km/h bei erlaubten 100 km/h unter optimalen Bedingungen sehe ich nicht unbedingt als Verstoß gegen die StVO. Das ist auch nicht das Thema. Ich als Autofahrer versuche möglichst partnerschaftlich zu fahren, mache eine Lücke auf und werde langsamer, wenn jemand auf meine Spur wechseln möchte, lasse bei viel Verkehr auch mal jemanden vor mir auf die Vorfahrtsstraße einbiegen usw. Genauso gehört für mich zum partnerschaftlichen Fahren, dass ich nicht wesentlich langsamer als notwendig fahre, weil ich sonst anderen Verkehrsteilnehmer meine gemächliche Geschwindigkeit aufzwingen würde.
Gerade partnerschaftliches Fahren nimmt immer mehr in unserem Straßenverkehr ab und jeder will egoistischen seine Fahrweise anderen aufzwingen. Das ist ein Grund, warum es im Straßenverkehr immer mehr Probleme gibt. Würden alle partnerschaftlicher fahren, würde der Verkehr auch wesentlich besser fließen.
Ich habe daher auch wenig Verständnis für die Einstellung, es ist nicht gesetzlich verboten, also fahre ich so und die Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer interessieren mich nicht.
Gruß
Uwe