Vom Radfahrer angefahren worden

Hallo Männer,

ich bin kurz davor meinen 535d BMW als Leasingfahrzeug zurück zu geben. Da war ich letzten Sa in Frankfurt unterwegs und wurde an einer Kreuzung von einem Radfahrer angefahren.

Ich stand an der Kreuzung und hörte, dass hinten was ich mich reinkrachte. Schaute in den Innenspiegel und sah nur wie ein Radfahrer sich an meinem Fahrzeug sich festhaltend hochhebte. Hinter mir stand noch ein Wagen und der Fahrer hat alles gesehen - hat mir bestätigt.

Ich sprang raus, wollte zum Radfahrer, der sprang allerdings wieder aufs Rad und ist losgefahren. Ich wäre gar nicht hinterher gekommen. Der Fahrer hinter mir meinte, dass anscheinend am Fahrzeug keine Beschädigung gibt und der Radfahrer mehr oder weniger nur mit seinem Körper allerdings nicht mit dem Rad ans Auto gekommen war.

Ich fand keine Beschädigungen - allerdings war ich total verloren in den Moment und wusste nicht was ich machen soll? Polizei anrufen und dort warten? Den Radfahrer festhalten? Darf ich das? Ich meine Fahrräder haben ja keine Nummerschilder. Der Typ war so fix weg durch die kleinen Straßen, da wäre ich ihm gar nicht hinterher gekommen :/ Wir hatten Straßenfest in Frankfurt, womöglich war er noch besoffen.

Beste Antwort im Thema

Ein kleiner Fehler im Straßenverkehr kann große (finanzielle) Folgen haben.
Ich sehe keinen Grund warum ein Radfahrer nicht identifizierbar sein sollte. Ebenso sehe ich ein entspr. Haftpflichtversicherung als sinnvoll an.

91 weitere Antworten
91 Antworten

In der Schweiz sind Räder gekennzeichnet (oder waren?), aber den Fahrer ermittelst Du so trotzdem nicht. Jeder kann mit einem Rad fahren, und Fahrräder müssen auch nicht wie Autos gegen unbefugte Nutzung gesichert werden.

In Ungarn haben nicht einmal die 50-er Roller ein Kennzeichen... Und die fahren echt wie Sau durch die Autokolonnen (auch und vor allem im Stau).

Ansonsten: vermengt gehören die Dinge (falsch parken, idiotisch Rad fahren) juristisch keinesfalls. Als Privatmensch nehme ich mir die Freiheit, dies trotzdem zu tun :-)

Wenn ich einen Radfahrer als Unfallbeteiligten sehen würde, und er macht sich davon, würde ich ihn durchaus verfolgen (wenn ich mit dem Rad unterwegs bin). Er hätte relativ schlechte Chancen zu entkommen...

Hallo, azrazr,

Zitat:

@azrazr schrieb am 19. Juni 2017 um 13:52:32 Uhr:


In der Schweiz sind Räder gekennzeichnet (oder waren?), aber den Fahrer ermittelst Du so trotzdem nicht.

wenn die Räder gekennzeichnet sind, damit man bei einem Unfall mit dem Radfahrer von der Versicherung des Fahrradbesitzers Schadensersatz bekommt und wenn es dann auch funktioniert, ist den meisten ja schon mal geholfen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 20. Juni 2017 um 01:13:08 Uhr:



wenn die Räder gekennzeichnet sind, damit man bei einem Unfall mit dem Radfahrer von der Versicherung des Fahrradbesitzers Schadensersatz bekommt und wenn es dann auch funktioniert, ist den meisten ja schon mal geholfen.

Viele Grüße,

Uhu110

Ich denke mal, dass mit der Kennzeichnung wohl ein ,,Diebstahlschutz,, gemeint ist. Ist in Deutschland auch möglich. Jedes Fahrrad hat in D auch eine Rahmennummer. Die müsste dann allerdings auch der Besitzer registrieren lassen. Das schützt zwar nicht vor Diebstahl, kann aber im Fall des Falles nachweisen, wem das Fahrrad gehört.
Im Falle eines Unfalles mit anschliessender Flucht des Radfahrers hat man sicherlich auch in der Schweiz schlechte Karten, wenn man nur eine äussere Beschreibung vorweisen kann.

In der Schweiz waren/sind(?) die Fahrräder mit ähnlichen Kennzeichen ausgestattet, wie Mopeds/Mofas bei uns.

Edit:

WAR mal....

Über die Haftpflichtversicherung ließe sich ja Einiges lösen, wie ich im Artikel lese .... Eine "Fahrerflucht" wäre demnach VÖLLIG unnötig (zumal es keine Steigerung der Versicherung gibt...).

Ob in Deutschland die Haftpflicht für Verkehrsunfälle mit dem Rad zahlt - KEINE AHNUNG. Hat jemand eine Idee? Meine Versicherungsunterlagen sind derzeit gut versenkt....

Ähnliche Themen

Zitat:

@azrazr schrieb am 19. Juni 2017 um 13:52:32 Uhr:


In der Schweiz sind Räder gekennzeichnet (oder waren?), aber den Fahrer ermittelst Du so trotzdem nicht. Jeder kann mit einem Rad fahren, und Fahrräder müssen auch nicht wie Autos gegen unbefugte Nutzung gesichert werden.

Ausser e-Bikes haben keine Schweizer Fahrräder ein Kennzeichen oder jemals eine Kennzeichnung gehabt.

Das verwechselst du mit der ehemaligen pflicht Haftpflichtversicherung, die man sich in Form eines Stickers irgendwo an das Fahrrad geklebt hat. Ein Kontrollschild war das allerdings nie. Auch nicht die Blechschilder. Dabei ging es immer nur um die Versicherung.

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 20. Juni 2017 um 11:45:31 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 19. Juni 2017 um 13:52:32 Uhr:


In der Schweiz sind Räder gekennzeichnet (oder waren?), aber den Fahrer ermittelst Du so trotzdem nicht. Jeder kann mit einem Rad fahren, und Fahrräder müssen auch nicht wie Autos gegen unbefugte Nutzung gesichert werden.

Ausser e-Bikes haben keine Schweizer Fahrräder ein Kennzeichen oder jemals eine Kennzeichnung gehabt.

Das verwechselst du mit der ehemaligen pflicht Haftpflichtversicherung, die man sich in Form eines Stickers irgendwo an das Fahrrad geklebt hat. Ein Kontrollschild war das allerdings nie. Auch nicht die Blechschilder. Dabei ging es immer nur um die Versicherung.

DU musst mit Deinem Unsinn schon selbst klar kommen... Nicht wahr.... Und das hier steht in Bielefeld...

Zitat:

@azrazr schrieb am 20. Juni 2017 um 12:08:56 Uhr:



Zitat:

@Felyxorez schrieb am 20. Juni 2017 um 11:45:31 Uhr:


Ausser e-Bikes haben keine Schweizer Fahrräder ein Kennzeichen oder jemals eine Kennzeichnung gehabt.

Das verwechselst du mit der ehemaligen pflicht Haftpflichtversicherung, die man sich in Form eines Stickers irgendwo an das Fahrrad geklebt hat. Ein Kontrollschild war das allerdings nie. Auch nicht die Blechschilder. Dabei ging es immer nur um die Versicherung.

DU musst mit Deinem Unsinn schon selbst klar kommen... Nicht wahr.... Und das hier steht in Bielefeld...

Um mal bei deinen Worten zu bleiben:

Den Unsinn schreibst du.

Aus deinem Link:

das hier

"...Fahrräder waren auf öffentlichen Strassen nur mit der

obligatorischen Haftpflicht-Versicherung

zugelassen. Zu diesem Zweck musste jedes Jahr ein neues Kennzeichen gekauft und am Fahrrad angebracht werden. Die ersten Schilder wurden 1892,

die letzten 1988

geprägt. "

Felyxorez hat mit seinem Kommentar recht. Es sind Nummern der Haftplflichtversicherung und keine Kennzeichen wie du sie meinst.
Dass man vllt. über diese Nummer an den Eigentümer des Fahrrads kommt, ist eine andere Geschichte. Dies muss aber nicht der Fahrer des Rades gewesen sein.
Wie du weiterhin in deinem Link lesen kannst, sind die letzten 1988 geprägt worden. Ich vermute mal sehr stark, dass heute keine mehr gebraucht werden.

Dümmste Wortklauberei am Topic vorbei.

Auch das "Mopedkennzeichen" ist lediglich ein Versicherungsnachweis (während das "echte" Kennzeichen wunderbar auch ohne Versicherung "funktioniert"😉.

Fakt ist, dass die Fahrräder in der Schweiz bis Ende der 80-er mit Metallplaketten herumfuhren, über die der Versicherte eindeutig ermittelbar war - vulgo "Fahrradkennzeichen". Wegen versicherungsrechtlicher Details hinter dieser Plakette dem Anderen Schwachsinn zu unterstellen ist selbst Schwachsinn.

Danach kamen die Aufkleber, die waren wohl nicht mehr so leicht erkennbar.

Und ja - heute werden keine mehr "gebraucht" - und genau hier ist der Punkt: in der Schweiz konnte früher ein unfallverursachender Radler zumindest über die Versicherung finanziell in Regress genommen werden, weil ein unerkanntes Entfernen vom Unfallort eher schwierig war, egal ob Du "Versicherungsnummer" oder "Fahrradkennzeichen" dazu sagen willst. Darauf habe ich mich bezogen. Aus einem Hinweis auf einen interessanten Sachverhalt sind manche **** echt in der Lage eine hirnlose Diskussion auszulösen.

...

Hast du dir überhaupt mal die Bilder anschaut, die du verlinkt hast?

Das sind keine Kontrollschilder oder Kennzeichen.

Denkst du, irgendein Fahrradfahrer kann mit den einzig sichtbaren Prägungen ermittelt werden?
Die besteht nämlich aus Versicherungsjahr und Kanton. Schau sie dir mal genau an. Damit kann und konnte man niemanden ermitteln, ganz im Gegensatz zum Moppedkennzeichen.

Es ist lediglich ein Nachweis, dass für das Fahrrad eine Haftpflichtversicherung besteht. Das war noch weit vor der Zeit, als Haushaltshaftpflichtversicherungen usus waren.

Und nein, in der Schweiz konnte auch damals kein unfallverursachender Fahrradfahrer einfach so "In Regress genommen werden." Das ist völlig zusammenhangsloses hereinwerfen von irgendwelchen Scheinzusammenhängen.

Bitte beende doch einfach diese "Dümmste Wortklauberei am Topic vorbei", in dem du aufhörst mit völlig falschen Fakten eine unnötige Diskussion zu lancieren.

Ist doch völlig egal wie das in der Schweiz mal war oder heute ist. Fakt ist doch wohl, dass es sinnvoll wäre, den Fahrer (oder zumindest den Halter) eines Fahrrades feststellen zu können ohne den jeweiligen Radler gleich in Beugehaft nehmen zu müssen 😁 😉. Und das ginge ja vermutlich am ehesten mittels irgendeiner eindeutigen Nummer auf den Drahtesel. Wie die Nummer jetzt heißen soll, darf sich von mir aus jeder selbst aussuchen.

Gruss
Jürgen

Ja. Am bester per eintätowiertem Barcode auf dem Arm oder Nacken.

...

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 20. Juni 2017 um 17:08:30 Uhr:


Ja. Am bester per eintätowiertem Barcode auf dem Arm oder Nacken.

...

Finde ich jetzt nicht den richtigen Weg. Aber wenn Du das für sinnvoll hältst...

Gruss
Jürgen

Stimmt. Heute löst man die Identifizierung über RFID.
Implantieren und gut is.

Hallo, Felyxorez

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 20. Juni 2017 um 17:08:30 Uhr:


Ja. Am bester per eintätowiertem Barcode auf dem Arm oder Nacken.

es ist immer leicht, unsachlich und persönlich zu werden, wenn man keine sinnvollen Gegenargumente hat.

Wie würdest Du es denn finden, wenn Du oder ein Familienmitglied durch die Unachtsamkeit eines Radfahrers oder irgendjemand anderem ohne eine Haftpflicht schwer verletzt wird, so dass er bis ans Lebensende auf teure Pflege angewiesen ist?

Ist Dir bekannt, dass dann in vielen Bereichen erst einmal die Angehörigen finanziell mit ins Boot genommen werden, was bedeuten kann, dass z. B. ein hart erspartes Eigenheim verkauft werden muss?

Würdest Du dann immer noch so einen Unsinn von Dir geben?

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo Uhu

Na da haben wir doch schon den Knackpunkt.

Meine überspitzte Aussage bezog sich auf die Identifizierung des Unfallverursachers. Wenn der Verursacher identifiziert werden konnte, völlig egal ob per RFID Chip, Kennzeichen oder Barcode, dann steht nochmal auf einem völlig anderen Blatt ob überhaupt eine Versicherung oder sonstige Rückgriffmöglichkeiten vorhanden sind.

Die lückenloseste Identifizierung des Verursachers hilft nicht, wenn es keine Mittel gibt mit denen der Schaden "behoben" werden kann. Genau wie du es schilderst. Das hat wirklich nichts damit zu tun, ob der Fahrer jetzt identifiziert werden konnte oder nicht.

Diese Zwei Aspekte sollte man wirklich nicht verwechseln.

Da ich nichtmal für irgend etwas argumentiert habe, verstehe ich nicht weshalb du mir vorwirfst keine Gegenargumente zu haben. Die überspitze Aussage sollte lediglich auf eine Verhältnismässigkeitsfrage anspielen. Ich entnehme deiner Polemik, dass du es als Verhältnismässig betrachtest, Fahrräder (und jegliche anderen Verkehrsteilnehmer?) zweifelsfrei zu kennzeichnen. Das seh ich nicht so und ich lasse mich auf so eine Diskussion gar nicht erst ein.

PS: Wenn du Anderen vorwirfst, leicht unsachlich und persönlich zu werden aber im gleichen Atemzug heftigst rumpolemisierst und Aussagen als Unsinn diskreditierst, dann kommt das nicht besonders konsequent rüber. 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen