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Vom Kaufvertrag zurücktreten?

Themenstarteram 26. Mai 2013 um 19:26

Hallo Community,

wir haben uns letzte Woche einen Ford Focus (Bj 2012, 21.000km) bei einem Ford Händler aus der Umgebung gekauft. Zur Probefahrt bekamen wir einen schwarzen Ford Focus der Champions Edition mit allerlei Extras. Der Verkäufer versprach uns das gleiche Auto (mit denselben Extras) in Rot besorgen zu können. Drei Tage später war dieser da, Vertrag wurde unterschrieben, Auto abgeholt und zugelassen.

Folgendes Problem ist dem Käufer nun zu Hause aufgefallen: Das Auto hat entgegen dem schwarzen den wir Probegefahren haben keine Klimaautomatik, kein Regensensor, kein Parkpilot vorne und keinen automatisch abblenbaren Innenspiegel.

Obwohl der Verkäufer uns die dieselbe Ausstattung versprochen hatte, steht im Kaufvertrag des Autos nur das es eine Klimaautomatik haben sollte. Trotzdem sind wir enttäuscht, weil doch einige wichtige Extras fehlen die uns verpsprochen wurden!

Was können wir tun?

Rein rechtlich? Vom Kaufvertrag zurücktreten? Oder sind uns bei solch einem Mangel bei einem Gebrauchten die Hände gebunden?

Wie sieht die offizielle rechtliche Lage aus? Wie würdet Ihr so etwas handhaben?

Danke für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996

Zitat:

Original geschrieben von Yoink

beim Ford Händler noch einen Satz Winterräder auf Stahlfelgen und Dachgepäckträger rausgeschlagen.

WoooW ... echt gut gepokert :rolleyes: ... da hat sich der Händler wohl nen Loch in Bauch gefreut, so billig davongekommen zu sein. Also schöne 17" Alufelgen + Winterreifen müssten da mind. rauskommen und kein Satz Stahlfelgen :eek:

Könnte es sein, dass du ein klein wenig realitätsverlustig geworden bist? ;)

Wenn ich es recht verstehe, dann kann man den Händler nur auf die fehlende Klimaautomatik festnageln. Listenmehrpreis bei einem Neuwagen 405,00 Euro (Ausstattung: Trend), minus geschätzten 30% Abschlag bei einem Jahreswagen, ergibt einen Streitwert von ca. 280,00 Euro.

Alle angeblich versprochenen und fehlenden Extras gibt es im Paket für 600,00 Euro.

Auch hiervon bleiben beim Jahreswagen nur gut 400,00 übrig.

Und dafür bekommt man nicht einmal ordentliche Winterschlappen auf Stahlfelgen, geschweige denn 17-Zöller-Alus.

Aber ich weiß schon: Der Händler hat mindestens einen Fehler gemacht und vielleicht war sogar etwas Arglist im Spiel. Dafür müsste er das Auto eigentlich für umsonst rausrücken. Außerdem sollte er zusammengeschlagen werden und seinen Laden abgefackelt bekommen. Strafe muss schließlich sein. Außerdem steht schon in der Bibel, dass es gottgefällig ist, sich durch den Irrtum eines anderen maximal zu bereichern. :p

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Zitat:

Original geschrieben von Yoink

Obwohl der Verkäufer uns die dieselbe Ausstattung versprochen hatte, steht im Kaufvertrag des Autos nur das es eine Klimaautomatik haben sollte.

Spätestens hier hättet ihr vor der Vertragsunterzeichnung stutzig werden müssen. Die Details werden ja nicht umsonst im Kaufvertrag akribisch aufgelistet.

Im Nachhinein sehe ich hier keine Chancen mehr für eine Reklamation.

Wenn der Verkäufer euch die selbe Ausstattung wie im Vorführer zugesagt hat, hätte das im Kaufvertrag festgehalten werden müssen.

Ich hätte das Auto am Übergabetermin gar nicht erst angenommen, weil es eben nicht der Ausstattung entspricht, die ich mir vorgestellt habe und die (hoffentlich von Euch im Detail) besprochen wurde. Es ist eben nicht das geliefert worden, was hätte geliefert werden sollen.

Die andere Möglichkeit wäre gewesen, Ihr hättet Euch mit dem Auto so wie es ist arrangiert und neu über den Preis verhandelt. Das hätte aber alles am Tag der Übergabe erfolgen müssen, als ihr Euch das gelieferte Auto angesehen habt. Ob im Nachhinein noch etwas machbar ist, weiß ich nicht denn ein Rückgaberecht wie im Fernabsatz nach dem Motto "Artikel gefällt nicht", gibt es beim Händler nicht.

Wenn im Kaufvertrag eine Klimaautomatik zugesichert ist, muss auch eine drin sein. Sonst ist das ein schwerer Mangel und wahrscheinlich ein Grund zum Rücktritt. Was die anderen Dinge angeht: Pech gehabt. Die hätten schriftlich zugesichert sein müssen. Händler "versprechen" sich sehr oft bei Verkaufsgesprächen.

Themenstarteram 26. Mai 2013 um 20:38

Das mit dem Sehen bei der Übergabe habe ich schon mit meinem Schwiegervater besprochen, doch das lässt sich nun nicht mehr ändern (und klar, mir wäre das sicherlich auch aufgefallen, aber ihm halt nicht^^ und ich war leider bei der Übergabe nicht dabei..)

Nun ist vielmehr die Frage ob das nachträglich als schwerer Mangel reklamierbar ist :)

Anhang: ich stelle die frage ja auch nur, weil mir selber so etwas noch nie passiert ist und ich mich mit einer nachträglicher reklamierung nicht auskenne...

Also nun mal Klartext:

Du hast das rote Auto für Dich bestellt und dein Schwiegervater hat es in deinem Auftrag nur abgeholt?

Oder:

Ihr habt zusammen den schwarzen Probegefahren, aber das rote Auto sollte für deinen Schwiegervater sein der es schließlich für sich selbst abgeholt hat?

Im ersten Fall stehen die Chancen bestimmt besser als im letzeren.

Ich meine, hier fehlen Ausstattungsmerkmale die man auf den ersten Blick erkennt und das Auto wurde trotzdem so angenommen und bezahlt. Es ist ja nicht so dass zB ein ESP versprochen wurde, wo man gar nicht sofort weiß, ob es wirklich verbaut ist.

Steht in der Bestellung wirklich "Klimaautomatik" oder "Klimaanlage"? Letzteres kann auch eine manuelle sein.

Ich nehme an, der Wagen wurde deinem Schwiegervater vorgeführt, bevor der entgültige Papierkram gemacht wurde.

Schwierige Kiste, ehrlich gesagt sehe ich wenig Chancen.

Ein Mangel liegt immer vor, wenn das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Insoweit haben auch mündliche Vereinbarungen Gültigkeit. Das ist dann eine Frage der Beweisbarkeit.

 

Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Ein Forum kann keine auf den konkreten Fall zugeschnittene Rechtsberatung ersetzen.

am 29. Mai 2013 um 16:52

dein vater hätte das auto nicht annehmen sollen, so wäre es das einfachste gewesen. die sache mit der klimaanlage ist natürlich ein mangel (wenn da auch wirklich klimaautomatik steht im kaufvertrag und nicht einfach nur klimaanlage) beim rest habt ihr einfach pech gehabt da ihr nichts schriftlich festgehalten habt (haben wir das wirklich so gesagt? kann ich mich gar nicht mehr dran erinnern...)

ich bin zwar kein jurist aber so würde ich das sehen. trotzdem würde ich nochmal zum händler gehen, ein positives licht wirft es ja definitiv nicht auf ihn.

Zitat:

Original geschrieben von Noodles90

 

ich bin zwar kein jurist aber ..........

Dann solltest Du hier auch keine Rechtsberatung vornehmen, ganz abgesehen davon, dass Belehrungen der Art, was man hätte besser machen sollen, niemanden helfen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

am 30. Mai 2013 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Ein Mangel liegt immer vor, wenn das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Insoweit haben auch mündliche Vereinbarungen Gültigkeit. Das ist dann eine Frage der Beweisbarkeit.

Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Ein Forum kann keine auf den konkreten Fall zugeschnittene Rechtsberatung ersetzen.

Grundsätzlich richtig, allerdings könnte man die Angaben im Kaufvertrag als neues Angebot werten, das ja offenbar akzeptiert wurde. Bliebe also nur die fehlende Klimaautomatik, die hier definitiv einen Sachmangel (nach §434 (1) Satz 1). Prinzipiell könntet ihr Nacherfüllung verlangen, was aber schwierig sein dürfte, da es sich bei dem Gebrauchtwagen um eine Stückschuld handelt und ein nachträglicher Einabu wahrscheinlich nur zu unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Bliebe erstmal der Rücktritt vom Kaufvertrag. Der wäre prinzipiell möglich (erst müsstet ihr dem Verkäufer nach §323 (1) BGB eine angemessen Frist zur Nacherfüllung setzen, oder der Verkäufer mpüsste gemäß §323 (2) Nr.1 BGB die Leistung ernsthaft und endgültig verweigern). Fraglich ist allerdings, ob der Sachmangel nach §323 (5) Satz 2 erheblich ist. Hier habe ich doch meine Zweifel.

Was aber ansonsten bliebe wäre die Möglichkeit, den Kaufpreis gemäߧ 437 Nr.2 i.V.m. § 441 zu mindern. Hierfür ist es nicht nötig, dass der Mangel erheblich ist. Der "Neue Kaufpreis" errechnet sich dann i.d.R. folgendermaßen: (Wert der mangelhaften Sache x Kaufpreis)/Wert der mangelfreien Sache.

Nichtsdestotrotz würde auch ich dir raten, zum Anwalt zu gehen. Ich denke, einen Rücktritt durchzubringen wird schwierig, aber eine Minderung dürfte allemal möglich sein (Fraglich ist halt nur die Höhe der Minderung).

Edit: Problematisch könnte allerdings in jedem Fall §442(1) werden. Der Verkäufer wird argumentieren, dass dein Vater den Mangel nur aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht kannte.

am 30. Mai 2013 um 9:27

Einzige Möglichkeit wäre  dem Verkäufer auf die Füße zu treten, allerdings wenn man die Katze im Sack kauft sollte man sich nicht später wundern....

 

Augen auf beim Autokauf.

Dadurch, dass ihr das Fahrzeug auch schon zugelassen habt, sehe ich schwarz für einen evtl. Rücktritt vom KV.

Außerdem habt ihr dadurch einen erheblichen Wertverlust erbeigeführt.

Zitat:

Original geschrieben von Snickers88

Dadurch, dass ihr das Fahrzeug auch schon zugelassen habt, sehe ich schwarz für einen evtl. Rücktritt vom KV.

Außerdem habt ihr dadurch einen erheblichen Wertverlust erbeigeführt.

Hi,

das spielt keine Rolle bzw. wird durch eine geringe Nutzungspauschale abgegolten.

Wenn das Fahrzeug nicht dem Zustand der im Kaufvertrag steht entspricht und der Verkäufer diesen Zustand nicht herstellen kann oder will kann man den Wagen zurückgeben.

Mündliche Aussagen sind meiner Meinung nach aber nix wert,es kommt darauf an was im Vertrag steht.

Gruß Tobias

am 30. Mai 2013 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Mündliche Aussagen sind meiner Meinung nach aber nix wert,es kommt darauf an was im Vertrag steht.

Gruß Tobias

Das stimmt prinzipiell nicht ganz. Einen Kaufvertrag kann man auch mündlich vereinbaren. Grundsätzlich ist das nichts anderes, als wenn du im Kiosk Zigaretten kaufst. Auch konkrete Vereinbarungen über die Beschaffenheit sind mündlich gültig. Hier ist halt die Frage der Beweisbarkeit.

Im vorliegenden Fall ist es allerdings wirklich fraglich, ob die mündlichen Aussagen des Verkäufers irgendetwas zählen, ich denke, nein. Zwar wurde hier möglicherweise sogar schon mündlich ein Kaufvertrag geschlossen (hängt dann vom genauen Wortlaut ab), jedoch wurde er durch den schriftlichen Kaufvertrag geändert, was ja durch die Unterschrift dann auch akzeptiert wurde. Somit ist nur maßgeblich, was im aktuelleren, schriftlichen Kaufvertrag steht.

am 31. Mai 2013 um 4:47

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Zitat:

Original geschrieben von Noodles90

 

ich bin zwar kein jurist aber ..........

Dann solltest Du hier auch keine Rechtsberatung vornehmen, ganz abgesehen davon, dass Belehrungen der Art, was man hätte besser machen sollen, niemanden helfen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

das ist doch keine rechtsberatung :confused: wenn man in einem forum nur posten dürfte wenn man etwas genau weiß braucht man kein beratungsforum :p

belehrungen? lediglich ein rat für das nächste mal ;)

 

@te: geh am besten nochmal zum händler, ihn mit paragraphen zuballern nützt denke ich mal nichts. vielleicht ist er ja auch kulant und erstattet euch etwas am preis, er will ja schließlich irgendwann noch mehr autos an euch verkaufen und negative werbung ist ja nicht förderlich.

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