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Vom Kaufvertrag zurücktreten nach 2,5 Jahren

Themenstarteram 17. Mai 2021 um 12:18

Hallo zusammen,

Ich habe seit Oktober 2018 einen Seat Arona 1.6 TDI.

Seit Mitte 2019 habe ich immer mal wieder eine leuchtende Abgaskontrollleuchte. Seit heute zum 5. Mal. Bisher hat der Händler immer anstandslos etwas dran gemacht, ob Teile getauscht oder Softwareupdate. Alles hat nichts gebracht, da der Fehler immer wieder kommt.

Inzwischen ist es so, dass ich überlege ob es möglich ist, nach dieser Zeit vom Kaufvertrag zurückzutreten (Wandlung).

Hat da jemand Erfahrungen nach dieser Zeit?

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18 Antworten

Die Gewährleistung ist lange abgelaufen. Wenn Du nicht nachweisbar übers Ohr gehauen wurdest oder eine Finanzierung mit ungültigen AGB parallel abgeschlossen hast, wird das nix mehr.

War der Fehler denn nach jedem Reparaturversuch weg?

Wie viel km bist seit kauf gefahren.?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Mai 2021 um 21:50:18 Uhr:

Die Gewährleistung ist lange abgelaufen.

Hat man nicht auch auf eine Dienstleistung (hier also die Reparatur) eine Gewährleistung?

 

Gruß

Uwe

 

Nein, eine Reparatur in der Gewährleistung ohne Kostenbeteiligung verlängert nicht den Gewährleistungszeitraum. Allenfalls wenn ein Eigenanteil bezahlt worden ist, sähe dies u.U. anders aus.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Mai 2021 um 21:50:51 Uhr:

War der Fehler denn nach jedem Reparaturversuch weg?

Wie viel km bist seit kauf gefahren.?

Eine berechtigte Frage.

Sollte der Fehler innerhalb der Gewährleistungszeit angemeldet worden sein, ist dieser Zeitpunkt wichtig. Die Gewährleistung ist damit für diesen Sachverhalt unterbrochen.

Ist der Mangel innerhalb der Gewährleistung angezeigt worden und ist er seit dem nie behoben worden, ist das natürlich weiterhin ein offener Gewährleistungsfall. Und da ist durchaus die Wandlung möglich. An sich sollte man aber immer erst einmal versuchen sich mit dem Händler zu einigen.

Themenstarteram 18. Mai 2021 um 11:30

Der Mangel war natürlich nach dem abholen aus der Werkstatt erstmal weg. Mal für 4 Tage, 4 Wochen oder 4 Monate. Es war aber immer wieder der selbe Fehler. Da er in der Gewährleistungszeit auftrat, ist es noch immer ein Gewährleistungsfall. Soviel weiß ich schon inzwischen.

Ich wollte mal sehen, ob es Erfahrungen gibt in einem solchen Fall. Der Händler stellt sich nämlich inzwischen tot. Termin in der Werkstatt gab es erst in 4 Wochen (früher ist angeblich keine Minute Zeit) und der Verkauf schweigt komplett.

Ich habe auch schon per Einschreiben zur Behebung aufgefordert, als Reaktion kam der Termin in 4 Wochen…allerdings habe ich keine Lust mich dann in einer absehbaren Zeit erneut zu ärgern. Da vergeht die Freude am fahren.

Ich denke, dass es hier schon am Nachweis scheitern wird, dass der Mangel im Oktober 2018 bereits vorgelegen hat. Der Fehler ist das erste Mal schon nach mehr als 6 Monaten aufgetreten, also greift die Beweislastumkehr nicht. Wenn der Händler also weiter auf stur stellt hat man ein nicht zu unterschätzendes Beweisproblem.

Zudem ist auch noch nicht klar, ob es tatsächlich immer derselbe Fehler ist. Eine leuchtende Abgasleuchte kann durchaus verschiedene Ursachen haben.

Ich würde daher raten es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen

Dann sprich doch die Wandlung in gleicher Weise aus. Irgendeine Reaktion wird schon erfolgen.

Zitat:

@GNDriver schrieb am 18. Mai 2021 um 13:30:41 Uhr:

Der Mangel war natürlich nach dem abholen aus der Werkstatt erstmal weg. Mal für 4 Tage, 4 Wochen oder 4 Monate.

Die spannende Frage ist in der Tat, ob man die Mängel und deren Beseitigung nachweisen kann. Gibt es Unterlagen darüber um welche(n) Fehler es sich handelte und was zur Beseitung unternommen wurde ?

Wenn nein eher schwierig bis unmöglich. Ist der Verkäufer ein Seat - Vertragspartner sollte es die Historie in deren System geben.

Fährst du viel Kurzstrecke ?

Themenstarteram 18. Mai 2021 um 12:46

Es gibt von jedem Werkstattaufenthalt einen Auszug aus dem Fehlerspeicher. Es wurden auch schon mehrfach die selben Teile gewechselt. Das ganze natürlich beim Seat Vertragspartner bei welchem ich das Auto auch neu bestellt habe.

Fahrprofil ist im Normalfall nur mein Arbeitsweg von 40km Autobahn einfach sowie 3x die Woche 200km.

Es wurde alleine 4 mal der Nox Sensor gewechselt. Da muss ich mal ehrlich sagen, dass da die „Beweislage“ aus meiner Sich klar ist, wenn das Teil nach dieser Zeit so oft den Dienst verweigert…ansonsten kamen immer noch sporadisch zwei Fehler mit Leistungsverlust. Einmal etwas in Richtung Kraftstoffdruck und ich meine mangelnder Ladedruck. Da müsste ich nochmal genau nachschauen was der Fehler war und was unternommen wurde.

Der Händler schweigt im übrigen erst seitdem ich ihn darauf angesprochen habe, was wir mit dem Auto nun machen…obwohl ich erneut bei ihm kaufen würde…

am 18. Mai 2021 um 13:00

Ich hatte das Problem bei meinem Fahrzeug auch, auch ich hatte den Mangel erst nach einem Jahr nach Übernahme des Fahrzeuges angezeigt, daraufhin sagte mein Anwalt letztlich, dass es verjährt ist, da ich die Klage binnen Jahresfrist hätte erheben müssen. Die genannten Paragraphen waren §204 BGB.

Schwierig, hier einen Rat zu geben.

Zitat:

@GNDriver schrieb am 18. Mai 2021 um 14:46:37 Uhr:

Fahrprofil ist im Normalfall nur mein Arbeitsweg von 40km Autobahn einfach sowie 3x die Woche 200km.

Ich dachte an eine Problematik basierend auf ungünstigem Fahrprofil mit der AGR. Scheidet somit natürlich aus.

Zitat:

@GNDriver schrieb am 18. Mai 2021 um 14:46:37 Uhr:

Es gibt von jedem Werkstattaufenthalt einen Auszug aus dem Fehlerspeicher. Es wurden auch schon mehrfach die selben Teile gewechselt. Das ganze natürlich beim Seat Vertragspartner bei welchem ich das Auto auch neu bestellt habe.... Da muss ich mal ehrlich sagen, dass da die „Beweislage“ aus meiner Sich klar ist, wenn das Teil nach dieser Zeit so oft den Dienst verweigert

Sehe ich auch so.

Wenn ein Rücktritt gelänge, müsstest du dir die Nutzung anrechnen lassen, was bei der hohen Fahrleistung nicht unerheblich ist. Ob sich das dann noch rechnet - gute Frage.

Ich habe vom technischen Teil nur wenig Ahnung. Meine Vermutung ist, dass der wiederholt defekte Sensor nicht das Problem ist, sondern ein Symptom.

Vermutlich wurde eine Ursache nie gesucht / gefunden und der Sensor ohne Erfolg immer wieder getauscht. Vielleicht ist die Suche der Ursache eine mögliche Lösung.

Ansonsten, sollte sich der Verkäufer / das Autohaus nachhaltig jedem Gespräch verweigern käme wohl eine Erstberatung beim RA in Betracht.

Jedenfalls viel Glück.

Wenn Du wieder bei dem Händler kaufen möchtest, frag ihn was er dir bei einem Neukauf für den Jetzigen gibt.

Bei einer Wandlung fallen 0,67 Prozent vom Kaufpreis des Kfz pro 1000 gefahrene Kilometer an.

Jetzt kannst Du rechnen, was in welchem Fall besser ist.

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