Vom Autohändler veräppelt - Getriebeschaden

Hallo liebes Forum,

ich habe vor 3 Wochen ein Auto gekauft. 13 Jahre alt, 130000, Automatik. Bei der Probefahrt ist uns nichts aufgefallen, die Fahrt war aber recht kurz, ansonsten sehr gepflegter Zustand.

Zum Vertrag: Der Verkäufer steht drinnen mit dem Names seines Ladens als X Autohandel und ich als Privatperson.

Und dann: Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehende näher beschriebene Fahrzeug an den Käufer, im gebrauchten Zustand, nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen!

Ich habe ihn also abgeholt und bin los.
Nach einer Woche habe ich dann gemerkt, dass er bei ca. 40/50km/h immer geruckelt hat beim Schalten. Habe das mit meinem Bruder besprochen, der meinte ich gebe zu viel Gas. Das wurde mit der Zeit aber immer schlimmer und häufiger und ich habe ein Werkstatt angerufen. Die meinten da sei was mit dem Getriebe. An dem Tag wo ich zur Werkstatt wollte, ist mir ein LKW hinten reingefahren, nicht schlimmes nur oberflächliche Schäden. Ich bin dann zur Werkstatt um zu schauen, ob das Auto noch fahrtüchtig ist. Habe das mit dem Getriebe angesprochen, da wollten sie dann schauen, wenn das Auto eh zur Reparatur kommt. Ich sollte erstmal nicht mehr damit fahren, also nur noch heim.

Auf dem Weg heim bin ich dann kurz vor zuhause nur noch geruckelt (man hätte einen Cocktail mixen können), habe ihn wieder vor meine Tür gestellt und seither nicht bewegt.

Nochmal Rückfrage in der Werkstatt, Blick ins Scheckheft (was sehr mangelhaft geplegt ist) und der Verdacht dort wurde seit 130000km kein einziges mal das Getriebeöl gewechselt. Mit einem Ölwechsel wird das nicht geklärt sein, die Werktstatt vermutet, da wird schon mehr kaputt sein.

Ich versuche gerade die Vorbesitzerin zu erreichen um Auskunft zu bekommen, ob sie einen Wechsel hatte und ob ihr das Problem bekannt ist. Aber es sieht wohl so aus als würden da nun hohe Kosten auf mich zukommen, weil ich das Auto aktuell keinen Meter bewegen soll. Ich habe viele Fehler gemacht - ja ich hätte das Auto niemals kaufen sollen, ja ich hätte das Scheckheft genauer lesen sollen - ja ich habe richtigen Mist gekauft!

Aber ich habe nun nachgelesen, dass die Klauseln bzgl. der Gewährleistung hinfällig sind. Was habe ich nun für Möglichkeiten? Wie sollte ich vorgehen?
Ich werde die Kratzer von der Versicherung des Unfallverursachers übernehmen lassen, also das wird reguliert damit der Händer keinen Nachteil hat aber das Getriebe hatte doch definitiv schon vorher ein Problem. Er hat angeblich alles überprüft, aber das Öl im Getriebe muss doch schon klumpig sein nach 13 Jahren oder nur noch Wasser sein.

Freue mich über Hilfe. Danke!

Beste Antwort im Thema

Du verhältst dich grad ungeschickt zu deinem Nachteil. In dieser Situation beauftragt man einen Anwalt und einen eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen und kommuniziert auf keinen Fall weiter mit der gegnerischen HP-Versicherung. Dass Du auf Kosten hängen bleibst, das ist nahezu ausgeschlossen.

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Hi,

der Jazz hat ein CVT Getriebe und das ist bekannt das es sehr anfällig ist.

Das hat häufig schon deutlich vor 100tkm kaputale schäden produziert und eine Reparatur ist unwirtschaftlich da ein ein neues Getriebe um die 5000€ kostet

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 16. August 2020 um 08:17:40 Uhr:


Das wage ich zu bezweifeln dass eine HU grundsätzlich genauer als ein ordentlicher Gebrauchtwagencheck (ADAC, Dekra) ist.

Bei jedem Check wird nur eine Liste von oben nach unten abgearbeitet. Um die beiden Untersuchungen vergleichen zu können, müsste ich wissen, welche Punkte auf der Liste stehen. Auf keider der beiden Listen steht alles drauf, was man untersuchen könnte. Wer alles untersuchen will, ist mehrere Stunden beschäftigt.

Der Getriebeschaden wäre wohl bei beiden Prüfungen nicht aufgefallen.

Der Getriebeschaden wäre sicher bei keiner Prüfung aufgefallen wenn das Getriebe zu diesem Zeitpunkt einwandfrei gearbeitet hat und von unter nichts Auffälliges zu sehen gewesen wäre.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 16. August 2020 um 10:03:07 Uhr:


der Jazz hat ein CVT Getriebe und das ist bekannt das es sehr anfällig ist.

Habe mal nachgelesen... Aus dem Jahrgang gab es wirklich Probleme, wie der TE sie hat. Diese sind aber sehr früh aufgetreten, und wurde von Honda kostenfrei behoben. Mit dem geänderten Getriebe gab es keine außergewöhnlichen Probleme mehr.

Man kann ja bei Honda nachfragen, ob noch das alte Getriebe verbaut ist, und ggf. einen Kulanzantrag stellen.

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Zitat:

@MvM schrieb am 15. August 2020 um 19:47:35 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. August 2020 um 20:10:05 Uhr:


Argumentieren kann er viel, nur muss in den ersten sechs Monaten der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag, hier also vom Unfall herrührt.

Für den Verkäufer ist es eine Kleinigkeit dies per Gutachten mitzuteilen. Ein Gegengutachten lohnt sich nicht.

Kannst du uns diese Theorie etwas detailierter erläutern? 😕

Zitat:

@MvM schrieb am 16. August 2020 um 06:14:33 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 15. August 2020 um 22:09:24 Uhr:


wieso sollte das nicht mehr möglich sein?

Wegen dem Wertverlust, der durch den Unfall entstanden ist. Dieser wird der Händler vom Kaufpreis abziehen.

Für den TE dürfte es leichter sein, den Wagen mit Verlust wieder an den (oder einen anderen) Händler zu verkaufen. Das Geld der Versicherrung dürfte den Verlust ausgleichen. Um das Beurteilen zu können, muss aber abgewartet werden, bis die Schadenshöhe feststeht.

Äh???? Sie sagen einerseits, dass der Händler, berechtigterweise bei Rückabwicklung den Wertverlust durch den Schaden abziehen würde um dann im nächsten Satz selbst die Lösung für das Problem zu liefern?

Klar kann der Händler den Wertverlust in die Waagschale werfen. Dies steht ihm laut BGB auch zu. Da es für den Schaden einen Verursacher gibt, muss dieser diesen Wertverlust ausgleichen und fertig ist die Geschichte. Also wo ist das Problem mit der Rückabwicklung?

Da würde ich zunächst das Gutachten zur Schadenshöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, ggfls. Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturdauer abwarten. Und dann ist das weitere Vorgehen eine einfache Rechenaufgabe.

Hallo,

Liest hier noch jemand mit?
Ich habe von einen Kollegen einen Tipp für einen guten Anwalt für Verkehrsrecht erhalten. Letzte Woche hat die Versicherung dann auf Grundlage des Kostenvoranschlag der als Übersicht eingereicht wurde einfach 1400€ gezahlt. Ein Gutachter war nicht da. Habe den Anwalt dann nochmal gefragt warum die jetzt nach 2 Monaten einfach gezahlt haben und vom Kostenvoranschlag fast 1000€ gekürzt haben. Ich wollte einen unabhängigen Gutachter damit erstmal geprüft wird, ob da eine innen was verschoben ist oder oder oder.
Der Anwalt sagt nun ich soll das Geld nehmen und eher an den Händler herantreten, der diese gekauft wie gesehen Klausel in Vertrag hat. Diese sei nicht gültig und er sei verpflichtet nachzubessern. Die Versicherung wird nicht mehr zahlen und den Gutachter müsste ich eventuell sonst selbst zahlen. Aber das stimmt doch nicht.

Habe den Anwalt gesagt das ich das Auto so nicht verkaufen kann weil der Schaden überhaupt nicht ersichtlich ist. Niemand kauft mir dieses Risiko ab. Das Auto steht an der Straße uns kostet mich jeden Monat Versicherung und ich bin total überfordert.

Wie soll ich vorgehen?

Schmerzensgeld wird aktuell geklärt, weil ich wieder in Behandlung von wegen chronischer Schmerzens.

Kann jemand helfen.

1. Bei einem Unfall IMMER zum Markenhändler. Das ist Dein Recht. Dort sind die Preise höher, der Totalschaden näher.
2. Den kompletten Schaden kriegst Du nur ersetzt, wenn Du den Wagen reparierst, oder einen Neuen kaufst. Ohne Reparatur: Zahlung ohne USt. Gerne legen Versicherungen eine Quote willkürlich fest (gerade bin ich davon selbst betroffen), und da hilft nur die Klage (mit Anwalt).
3. Wenn Du einen neuen Wagen kaufst, musst Du den Alten verkaufen. Den erzielten Preis (Restwert) zieht die gegnerische Versicherung von der Zahlung ab. Das funktioniert allerdings nur per Gutachter.

Da Du zu 100% im Recht bist (meine Ansicht), und leider nicht rechtzeitig den guten Tipp gekriegt hast, kann das Kind schon im Brunnen sein. Grundsätzlich also:

1. Zum Markenhändler
2. Mit dessen Anwalt weitermachen, wenn Du 100% im recht warst (und das warst Du). Markenhändler arbeiten immer mit erfolgreichen Anwaltsbüros zusammen.
3. Abwarten, Ergebnis genießen (ab und zu benötigte Unterlagen beisteuern).

Ich bin gerade von 50% auf 75% und jetzt wird geklagt. Bis 75% war's völlig kostenlos. Die letzten 25% setzen eine rechtschutzversicherung voraus (oder die Bezahlung der Anwaltskosten in voraus).

Ach ja:

Falls Du das Auto ohne Verlust über die Versicherung abrechnest: gepfefferte Rezension auf Goggle Maps über den Händler schreiben (höflich, sachlich, wahr - und jede negative Information deutlich herausstellen). Ggf. Rezension auf dem Portal, wo Du gekauft hast.
Falls der Händler nicht nachbessert (er sollte ein altes, aber funktionierendes Getriebe irgendwo aufkaufen und einbauen), siehe oben. UND: Anwalt finden, der nicht zu viel Vorleistung verlangt. Es gibt sie noch - sind aber aber selten. Auf KEINEN Fall Anwalt über ein Internetportal suchen (anwalt.de und Co.). Da habe ich bisher nichts Gutes erlebt. Die kennen nur "Anzahlung 400 EUR". Ich: "Wofür?" Die so: "Sonst rede ich nicht mit Ihnen." Gehe lieber über die lokalen Datenbanken (Google, Gelbe seiten...)

Ich habe bereits vor 2 Monaten einen Post gemacht aber es hat sich viel neues ergeben, weshalb ich es gerne nochmal sammeln würde.

1. Ich habe im Juli einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft, Honda Jazz 1.4 CVT ES Automatik, 130000 runter, Zustand sehr gepflegt, bin der zweite Halter, 13 Jahre alt. Probefahrt war alles ok. Autohändler hat die ungültige Klausuel gekauft wie gesehen im Vertrag, steht aber als Händler drinnen.
Nach 3 Wochen habe ich gemerkt, dass das Auto beim Schalten in den höheren Gängen also auf Landstraße und Autobahn manchmal ruckelt und ich vom Gas gehen muss. Wollte damit in die Werkstatt. Dazu kam es nicht mehr.

Am 06.08.2020 fuhr auf der Autobahn ein LKW hinten auf mich auf. Es war in der Baustelle (60km/h), ca. 500m nach der Auffahrt. Hatte mich vor ihm eingefädelt aber er hat später vor der Polizei angegeben, er habe mich nicht gesehen. Als ich wegen dem Auto vor mir Bremsen musste fuhr er auf. Man sieht von außen nur Kratzer und Abplatzungen. Ich bin mit dem Auto noch heimgefahren und sogar zur Werkstatt (Schock). Die haben sich das Auto oberflächlich angeschaut und meinten er sei verkehrstüchtig aber um einen genauen Überblick zu haben müsste er natürlich vermessen werden und an muss drunter schauen. Sie haben mir dennoch einen Kostenvoranschlag mitgegeben über das was man sieht und mir geraten einen Anwalt aufzusuchen.

Dort bin ich hin, habe Bilder, Unfallbericht und alle Infos die ich hier schreibe dort auch erzählt und eben dass er NICHT vollständig angeschaut wurde. Die Versicherung wurde angeschrieben auch bzgl. Schmerzensgeld und es kam 2 Monate gar nichts.

Letzte Woche hatte ich dann plötzlich 1400€ auf dem Konto. Die Versicherung hat das gezahlt, dabei wollte ich doch eine Zusage für den Gutachter, der sich das anschaut und ihn auch vermisst. Habe den Anwalt angerufen, der meinte das sei als fiktiver Fall abgerechnet worden auf Grundlage des ersten Kostenvoranschlags (welcher ja auch nur 4 Wochen gültig ist und damit heute nicht mehr) und von denen nachgeprüft. Die haben überall was abgezogen weshalb nicht 2600€ sondern eben nur 1400€ (beides gerundet) bezahlt wird z.B weil Teile schon lackiert geliefert werden und man das nicht nochmal bezahlen muss oder weil man anhand der Bilder nicht sehen könne, das Teil X kaputt sei.

Der Anwalt sagt nun das er davon abrät einen Gutachter einzuschalten aber ich frage mich warum? Den hätte doch eh der Verursacher zahlen müssen, damit haben doch weder er noch ich Kosten gehabt. Jetzt sagt er es sei bezahlt und da könne man nichts tun und wenn ich jetzt einen beauftrage müsste ich das zahlen. Anwalt wechseln geht jetzt wohl auch nicht mehr aber ich fühle mich einfach falsch beraten.

Klar wegen dem getriebe sollte ich an den Händler herantreten, aber auch der wird nicht vor Freude in die Luft springen und mir das Getriebe bezahlen. Er wird aufgrund des Unfalls versuchen es abzuwälzen. Ich habe also 1400€ erhalten und habe ein Auto was ich nicht mal verkaufen kann weil ich nicht mal weiß WAS durch den Unfall kaputt ist und ob das Auto verzogen wurde. Selbst wenn der Gutachter auch die 2600€ bestätigt hätte, hätte ich was in der Hand um ihn loszuwerden. So nimmt mir doch niemand den Schrotthaufen ab.
Was soll ich nun tun?

Wichtig: Ich habe keine Rechtsschutz!

Vielen Dank

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auffahrunfall - schlecht vom Anwalt beraten' überführt.]

In der Tat ein sehr unfähiger Anwalt. Die Aufwandspauschale hat er sicher auch nicht beantragt.
Vom Gutachten darf die Versicherung eben nicht auf 1400€ runtergehen, weil der Gutachter bereits alle Abzüge eingerechnet hat. Bei Karosserie und Lackierung wird immer mit neuen Teilen gerechnet und zwar so, wie der Gutachter den Preis sieht und nicht die Versicherung. Ich würde das keinesfalls akzeptieren.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auffahrunfall - schlecht vom Anwalt beraten' überführt.]

Beim HP Schaden nimmt man sich einen eigenen Gutachter und kein Angebot von der Werkstatt. Die Schädensnummer bekommst Du von der Versicherung des verursachers.
Wenn man sich nicht auskennt mit der Materie, erst zum Anwalt und der regelt das.
Und ich würde über eine RSV nachdenken,denn auch das Verfahren mit dem Verkäufer ist kein selbstläufer

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auffahrunfall - schlecht vom Anwalt beraten' überführt.]

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 16. Oktober 2020 um 12:33:39 Uhr:


In der Tat ein sehr unfähiger Anwalt. Die Aufwandspauschale hat er sicher auch nicht beantragt.
Vom Gutachten darf die Versicherung eben nicht auf 1400€ runtergehen, weil der Gutachter bereits alle Abzüge eingerechnet hat. Bei Karosserie und Lackierung wird immer mit neuen Teilen gerechnet und zwar so, wie der Gutachter den Preis sieht und nicht die Versicherung. Ich würde das keinesfalls akzeptieren.

Es gibt kein Gutachten. Nur ein KV der Werkstatt und da streichen die Vers doch gerne

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auffahrunfall - schlecht vom Anwalt beraten' überführt.]

So als Ansatz:

wenn der Anwalt durch fehlerhafte Beratung einen Schaden verursacht, dann muss er dafür auch haften.

Gibt es nicht auch bei der Anwaltskammer eine Schlichtungsstelle?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auffahrunfall - schlecht vom Anwalt beraten' überführt.]

Ich habe jetzt nochmal mit dem Anwalt gesprochen, er sagt die Werkstatt hätte mich nicht vom Hof fahren lassen, wenn das Auto so stark beschädigt gewesen wäre, dass es nicht mehr fahrtüchtig gewesen wäre.

Bei dem geringen Wert des Autos hat er Bedenken gehabt, dass der Getriebeschaden ein größeres Problem darstellt und der aktuelle Wert des Autos so stark gemindert worden wäre, dass die Versicherung gar nicht mehr gehaftet hättet. Er hat sich die Bilder angeschaut von den Schäden und den KVS als sehr hoch eingeschätzt also zu meinen Gunsten sodass er keinen Gutachter eingeschaltet bzw. gefordert hat. Er hat die Gefahr gesehen, dass ein Gutachter den Reparaturwert geringer einschätzt.
Ich könnte jetzt den Gutachter noch bestellen und vorschießen, aber es kann eben passieren, dass ich dann auf den Kosten sitzen bleibe. Möglich wäre auch das Auto reparieren zu lassen und wenn dann höhere Schäden vorhanden sind diese noch einzufordern, aber das wollen wir beide nicht. Ich will den Wagen einfach nur loswerden.

Er sagt man hätte direkt einen Gutachter einfordern sollen, aber er habe es so verstanden dass ich das nicht wollte und hat eben die oben angeführten Gefahren gesehen. Insofern hat er mir den Tipp erstmal über den Händler eine Reparatur des Getriebes zu fordern oder eine Teilerstattung des Kaufpreises und dann das Auto als Laie zu verkaufen mit der Angabe es habe einen Unfall gegeben (es war ja keine immense Geschwindigkeit) und das die Pronleme am Getriebe wohl an dem Auto auch bekannt seien, Jemand der sich da auskennt kann schnell entscheiden ob es sich lohnt da auf Fehlersuche zu gehen und zahlt mir dann auch noch was für den Wagen.

Ich will einfach nur noch abschließen mit dem Thema. Ich will das jemand das Auto abholt, abmeldet, mir 1200€ in die Hand gibt und weg damit. Dann fordere ich noch Schmerzensgeld und dann ist dieses Thema durch.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auffahrunfall - schlecht vom Anwalt beraten' überführt.]

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