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Vom Autohändler veräppelt - Getriebeschaden

Themenstarteram 11. August 2020 um 18:17

Hallo liebes Forum,

ich habe vor 3 Wochen ein Auto gekauft. 13 Jahre alt, 130000, Automatik. Bei der Probefahrt ist uns nichts aufgefallen, die Fahrt war aber recht kurz, ansonsten sehr gepflegter Zustand.

Zum Vertrag: Der Verkäufer steht drinnen mit dem Names seines Ladens als X Autohandel und ich als Privatperson.

Und dann: Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehende näher beschriebene Fahrzeug an den Käufer, im gebrauchten Zustand, nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen!

Ich habe ihn also abgeholt und bin los.

Nach einer Woche habe ich dann gemerkt, dass er bei ca. 40/50km/h immer geruckelt hat beim Schalten. Habe das mit meinem Bruder besprochen, der meinte ich gebe zu viel Gas. Das wurde mit der Zeit aber immer schlimmer und häufiger und ich habe ein Werkstatt angerufen. Die meinten da sei was mit dem Getriebe. An dem Tag wo ich zur Werkstatt wollte, ist mir ein LKW hinten reingefahren, nicht schlimmes nur oberflächliche Schäden. Ich bin dann zur Werkstatt um zu schauen, ob das Auto noch fahrtüchtig ist. Habe das mit dem Getriebe angesprochen, da wollten sie dann schauen, wenn das Auto eh zur Reparatur kommt. Ich sollte erstmal nicht mehr damit fahren, also nur noch heim.

Auf dem Weg heim bin ich dann kurz vor zuhause nur noch geruckelt (man hätte einen Cocktail mixen können), habe ihn wieder vor meine Tür gestellt und seither nicht bewegt.

Nochmal Rückfrage in der Werkstatt, Blick ins Scheckheft (was sehr mangelhaft geplegt ist) und der Verdacht dort wurde seit 130000km kein einziges mal das Getriebeöl gewechselt. Mit einem Ölwechsel wird das nicht geklärt sein, die Werktstatt vermutet, da wird schon mehr kaputt sein.

Ich versuche gerade die Vorbesitzerin zu erreichen um Auskunft zu bekommen, ob sie einen Wechsel hatte und ob ihr das Problem bekannt ist. Aber es sieht wohl so aus als würden da nun hohe Kosten auf mich zukommen, weil ich das Auto aktuell keinen Meter bewegen soll. Ich habe viele Fehler gemacht - ja ich hätte das Auto niemals kaufen sollen, ja ich hätte das Scheckheft genauer lesen sollen - ja ich habe richtigen Mist gekauft!

Aber ich habe nun nachgelesen, dass die Klauseln bzgl. der Gewährleistung hinfällig sind. Was habe ich nun für Möglichkeiten? Wie sollte ich vorgehen?

Ich werde die Kratzer von der Versicherung des Unfallverursachers übernehmen lassen, also das wird reguliert damit der Händer keinen Nachteil hat aber das Getriebe hatte doch definitiv schon vorher ein Problem. Er hat angeblich alles überprüft, aber das Öl im Getriebe muss doch schon klumpig sein nach 13 Jahren oder nur noch Wasser sein.

Freue mich über Hilfe. Danke!

 

Beste Antwort im Thema

Du verhältst dich grad ungeschickt zu deinem Nachteil. In dieser Situation beauftragt man einen Anwalt und einen eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen und kommuniziert auf keinen Fall weiter mit der gegnerischen HP-Versicherung. Dass Du auf Kosten hängen bleibst, das ist nahezu ausgeschlossen.

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1200 ? Mit defektem Getriebe und Unfallschaden ?

Da musst Du jemanden finden,der noch weniger Ahnung hat,als Du.

Jetzt noch ein Gutachten machen,da wirst sicher auf den Kosten sitzen bleiben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auffahrunfall - schlecht vom Anwalt beraten' überführt.]

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 11:19

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Oktober 2020 um 13:14:03 Uhr:

1200 ? Mit defektem Getriebe und Unfallschaden ?

Da musst Du jemanden finden,der noch weniger Ahnung hat,als Du.

Jetzt noch ein Gutachten machen,da wirst sicher auf den Kosten sitzen bleiben.

Wie gesagt das Getriebe ist ein bekanntes Problem bei Honda. Es ist noch nicht reingeschaut worden. Ich habe bereits nachgelesen dass da manchmal ein Ertsatzteil von 70€ ausgereicht hat und das Teil lief wieder beschwerdefrei. Manchmal war das Teil Schrott, ja die Gefahr ist da. Aber ich werde erstmal versuchen ihn zu verkaufen bzw. mit dem Händler zu diskutieren. Mir bleibt ja nichts übrig. Aktuell kostet er Versicherung und Steuern und steht herum - ich will damit abschließen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auffahrunfall - schlecht vom Anwalt beraten' überführt.]

Ich habe da mal ein paar Fragen, da ich dieses Jahr auch das erstemal ein Anwalt nehmen musste und auch keine Ahnung hatte wie so etwas gehandhabt wird.

- Du sagst, du bist "zum Anwalt". Wurde der empfohlen, kanntest du den, wurdest du zu dem Von ADAC oder von Rechtsschutz geschickt und war der Anwalt auf "Verkehrsrecht" spezialisiert?

- Was hat die Werktstatt dir empfohlen? Nach dem KV. Zum Anwalt damit oder dies oder das?

- was sagt denn die Werkstatt jetzt?

Ich frage nur, denn "mein Anwalt", der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, hat mir einiges gesagt was ich das nächstemal anders machen werde.

Ich muss aber dazu sagen, dass "mein" Anwalt mir alles genau erklärt hat was er jetzt unternehmen wird und warum.

Ich bin zum Gutachter, den mir die gegenerische Versicherung genannt hat. Nicht machen! Du darfst selber wählen welchen Gutachter.

Keine Aussagen wer wie was Schuld hat am Unfallpunkt, auch der Polizei gegenüber nicht. Ich hatte Glück, gegnerische Versicherung hat alles 100% ohne Zicken übernommen. Aber es hätte auch anders ausgehen können.

Wenn möglich nicht selber mit Versicherung verhandeln, Aussagen meinerseits könnten gegen mich verwendet werden.

usw.

Deshalb frage ich hier mal weil mir "dein Anwalt" komisch vorkommt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auffahrunfall - schlecht vom Anwalt beraten' überführt.]

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 11:58

Zitat:

@bimota schrieb am 16. Oktober 2020 um 13:49:23 Uhr:

Ich habe da mal ein paar Fragen, da ich dieses Jahr auch das erstemal ein Anwalt nehmen musste und auch keine Ahnung hatte wie so etwas gehandhabt wird.

- Du sagst, du bist "zum Anwalt". Wurde der empfohlen, kanntest du den, wurdest du zu dem Von ADAC oder von Rechtsschutz geschickt und war der Anwalt auf "Verkehrsrecht" spezialisiert?

- Was hat die Werktstatt dir empfohlen? Nach dem KV. Zum Anwalt damit oder dies oder das?

- was sagt denn die Werkstatt jetzt?

Ich frage nur, denn "mein Anwalt", der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, hat mir einiges gesagt was ich das nächstemal anders machen werde.

Ich muss aber dazu sagen, dass "mein" Anwalt mir alles genau erklärt hat was er jetzt unternehmen wird und warum.

Ich bin zum Gutachter, den mir die gegenerische Versicherung genannt hat. Nicht machen! Du darfst selber wählen welchen Gutachter.

Keine Aussagen wer wie was Schuld hat am Unfallpunkt, auch der Polizei gegenüber nicht. Ich hatte Glück, gegnerische Versicherung hat alles 100% ohne Zicken übernommen. Aber es hätte auch anders ausgehen können.

Wenn möglich nicht selber mit Versicherung verhandeln, Aussagen meinerseits könnten gegen mich verwendet werden.

usw.

Deshalb frage ich hier mal weil mir "dein Anwalt" komisch vorkommt.

Ich habe einen Bekannten gefragt, der selbst ein Problem mit Verkehrsrecht hatte und der hat mir den Anwalt empfohlen. Sie sind wohl auch auf Verkehrsrecht spezialisiert. Ich habe dort angerufen, das Problem benannt und sie hat mich dann dem zuständigen Anwalt zugeordnet.

Die Werkstatt hat mir den KV gegeben, mir empfohlen damit zum Anwalt zu gehen und sobald ich eine Zusage der Versicherung für die Übernahme habe, sollte man einen Gutachter einschalten, der dann das Ausmaß tatsächlich nochmal genau begutachtet. Dieser Schritt wurde ausgelassen, weil der Anwalt den KV sehr hoch fand und fürchtete der Gutachter würde wegen dem Vorschaden des Getriebes weniger Schaden berechnen. Er hat also die 2600€ aus dem KV und das Schmerzensgeld gefordert. Er sagte mir eben am Telefon, dass er davon ausging, dass es die Summe ist, die ich haben will. Und die Versicherung hat darauf eben reagiert mit "sie fordern x, wir geben ihnen nach Prüfbericht Y Summe Y"

Mit der Werkstatt habe ich nicht nochmal gesprochen seither. Die werden wohl weiterhin sagen Gutachter - aber meine Angst diesen jetzt zahlen zu müssen und nicht erstattet zu bekommen ist einfach enorm hoch.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auffahrunfall - schlecht vom Anwalt beraten' überführt.]

Kann es sein, dass Du beim Anwalt nicht die Antworten bekommen hast, die dich glücklich gemacht hätten? ;)

Den Heckschaden wirst Du ggf. gerichtlich geltend machen müssen. Dafür brauchts ein Sachverständigengutachten, möglichst eines ö.b.u.v. Sachverständigen. In der Kostenhaftung steckt man drin, aber das Risiko ist gering. Ohne Klage wird die Versicherung nur weiter regulieren, wenn Du den Wagen reparieren lässt. Das solltest Du vielleicht auch besser tun. Wird aber auch nicht ohne Nachtreten bei der Versicherung klappen.

Das Schmerzensgeld richtet sich nach den Umständen und dem ärztlichen Befund. Dem Anwalt solltest Du die betrffenden Informationen zukommen lassen. Sonst wird das nichts.

Mit dem Getriebethema hast Du den Anwalt offenbar nicht beauftragt. Deshalb macht er da auch nichts. Wenn Du ihn insoweit beauftragen solltest, dann kann es sein, dass Du diese Anwaltskosten selbst tragen musst, was Du offenbar nicht willst. Da kann der Anwalt nun aber nichts dafür, sondern das ist deine eigene Entscheidung. Du möchtest doch sicher auch für deine Arbeit bezahlt werden. ;)

Das Getriebe wirst Du also nach der Reparatur des Heckschadens selbst mit dem Händler klären müssen, weil Du den Anwalt dafür nicht bezahlen möchtest. Worüber regst Du dich also auf?

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 14:03

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2020 um 15:27:02 Uhr:

Kann es sein, dass Du beim Anwalt nicht die Antworten bekommen hast, die dich glücklich gemacht hätten? ;)

Den Heckschaden wirst Du ggf. gerichtlich geltend machen müssen. Dafür brauchts ein Sachverständigengutachten, möglichst eines ö.b.u.v. Sachverständigen. In der Kostenhaftung steckt man drin, aber das Risiko ist gering. Ohne Klage wird die Versicherung nur weiter regulieren, wenn Du den Wagen reparieren lässt. Das solltest Du vielleicht auch besser tun. Wird aber auch nicht ohne Nachtreten bei der Versicherung klappen.

Das Schmerzensgeld richtet sich nach den Umständen und dem ärztlichen Befund. Dem Anwalt solltest Du die betrffenden Informationen zukommen lassen. Sonst wird das nichts.

Mit dem Getriebethema hast Du den Anwalt offenbar nicht beauftragt. Deshalb macht er da auch nichts. Wenn Du ihn insoweit beauftragen solltest, dann kann es sein, dass Du diese Anwaltskosten selbst tragen musst, was Du offenbar nicht willst. Da kann der Anwalt nun aber nichts dafür, sondern das ist deine eigene Entscheidung. Du möchtest doch sicher auch für deine Arbeit bezahlt werden. ;)

Das Getriebe wirst Du also nach der Reparatur des Heckschadens selbst mit dem Händler klären müssen, weil Du den Anwalt dafür nicht bezahlen möchtest. Worüber regst Du dich also auf?

Über die falsche Beratung und das falsche Vorgehen.

Ich habe gerade erfahren, dass die Vorkasse die ich bezahlt habe bei einem eindeutigen Unfallhergang unseriös ist und ich damit rechnen kann, dass ich das nicht voll zurückerhalte. Auch dass kein Gutachter bestellt wurde.

Ich habe mittlerweile bei einen unabhängigen Gutachter angerufen, der die Hände über dem Kopf zusammenschlägt. Die Versicherung hat mich Dank des Anwalts über den Tisch gezogen.

Ein Gutachten sei absolut gerechtfertigt und notwendig um den Schaden hinten überhaupt zu beziffern.

Er sieht auch den Mangel am Getriebe völlig unproblematisch weil der ja von mir angegeben wird und da noch gar nicht geklärt ist, ob es das Getriebe ist. Es könnten auch Zündkerzen sein oder andere Kleinststeile. Das ist für die Regulierung hinten erstmal weniger von Bedeutung.

Der Anwalt hat mich falsch beraten. Und darüber rege ich mich auf.

Nach deiner Schilderung hast du allerdings vorgegeben, dass du auf keinen Fall ins Kostenrisiko gehen willst. Damit fallen numal alle Varianten raus, die dich zu deinem Ziel des unreparierten verlustfreien Verkaufs führen können. Es bleibt dann nur die reale Reparatur des Heckschadens im Kostenrisiko der Versicherung. In der Situation bist du derzeit.

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 14:27

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:22:44 Uhr:

Nach deiner Schilderung hast du allerdings vorgegeben, dass du auf keinen Fall ins Kostenrisiko gehen willst. Damit fallen numal alle Varianten raus, die dich zu deinem Ziel des unreparierten verlustfreien Verkaufs führen können. Es bleibt dann nur die reale Reparatur des Heckschadens im Kostenrisiko der Versicherung. In der Situation bist du derzeit.

Ich sortiere vielleicht auch gerade meine Gedanken

Der Typ am Telefon sagt ganz klar, ich wurde über den Tisch gezogen. Der technische Defekt vorne am Getriebe ist überhaupt noch nicht beziffert und es ist nicht mal ansatzweise klar was da kaputt ist. Von einer Zündkerze bis zur Spule bis ganzes Getriebe tot ist alles drinnen. Das ist für den Gutachter erstmal nicht weiter relevant. Natürlich bei einem Totalschaden muss das mit betrachtet werden aber für die Schätzung der Kosten die durch den Unfall entstanden sind wird dieser technische Defekt nicht groß herangezogen.

Er ist sich aber auch unsicher ob wir jetzt noch was machen können. Den Gutachter kann ich definitiv beauftragen, könnte dann aber mein Geld sein was ich dann hinblättern muss. Er hat aber angeboten sich aus rechtlicher Sicht schlau zu machen, nur mal eine grobe Einschätzung. Wenn ich das Vertrauen habe würde er gerne in den Kostenvoranschlag und den Prüfbericht schauen und sich nochmal rechtlich absichern was man machen kann. Ich glaube der hatte Mitleid.

Aber weil ich überall schwarze Schafe sehe habe ich nun Schiss dass der mich auch nur verarscht. Würdest du das anonymisiert hinschicken?

Ich verliere ja nun eh schon viel Geld, vielleicht lässt sich mit ein bisschen Einsatz noch was rausholen.

Dann sag das mal Deinem Bekannten der Dir diesen Anwalt empfohlen hat.

Was meint der dazu? Berichte ihm mal genau wie es beim Anwalt abgelaufen ist.

Vielleicht findet er den oder die Fehler, die da passiert sein müssen.

Klingt so als ob alles ein großes Missverständnis war.

Problem ist wohl das es eine ausländische Versicherung ist. Der LKW war in Polen zugelassen?

Der Gutachter den Du jetzt an der Hand hast, kennt sicher auch einen Anwalt der was taugen sollte.

Vielleicht kannst Du beide beauftragen, damit sie rausholen was noch rauszuholen geht.

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 14:33

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:30:18 Uhr:

Dann sag das mal Deinem Bekannten der Dir diesen Anwalt empfohlen hat.

Was meint der dazu? Berichte ihm mal genau wie es beim Anwalt abgelaufen ist.

Vielleicht findet er den oder die Fehler, die da passiert sein müssen.

Klingt so als ob alles ein großes Missverständnis war.

der regt sich mit mir auf

er meinte er hatte damals keine Probleme gehabt und habe die Anwälte dort auch empfohlen bekommen.

Er ist aber auch Laie was Verkehrsrecht angeht. Seine Regulation lief damals problemlos, da hat die Versicherung aber auch einen Gutachter gefordert und der Bekannte musste nur noch jemanden auswählen.

Komisch, daß das bei Dir nichtauch so gemacht wurde.

Wie gesagt, vielleicht ist es schwer mit Polnischem LKW oder Fahrer usw.

Zitat:

@Natriumsalz schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:27:14 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:22:44 Uhr:

Nach deiner Schilderung hast du allerdings vorgegeben, dass du auf keinen Fall ins Kostenrisiko gehen willst. Damit fallen numal alle Varianten raus, die dich zu deinem Ziel des unreparierten verlustfreien Verkaufs führen können. Es bleibt dann nur die reale Reparatur des Heckschadens im Kostenrisiko der Versicherung. In der Situation bist du derzeit.

Ich sortiere vielleicht auch gerade meine Gedanken

....

Aber weil ich überall schwarze Schafe sehe habe ich nun Schiss dass der mich auch nur verarscht. Würdest du das anonymisiert hinschicken?

Ich verliere ja nun eh schon viel Geld, vielleicht lässt sich mit ein bisschen Einsatz noch was rausholen.

Die Versicherung meint doch offenbar, dass der Schaden für diese 1.400,- zu reparieren ist und ein Gutachten nicht nötig wird. Na wenn das so ist, dann lass doch reparieren. Wenn es teurer wird, dann ist das das Risiko der Versicherung und nicht von dir.

Danach klärst du das Geruckel mit dem Händler und entscheidest dich, ob du verkaufst oder den Wagen weiter fähst.

Der TE hatte doch den KV schon machen lassen, bevor er zum Anwalt ging.

Oder irre ich mich?

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 14:54

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:45:05 Uhr:

Der TE hatte doch den KV schon machen lassen, bevor er zum Anwalt ging.

Oder irre ich mich?

Ja

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 14:55

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:45:00 Uhr:

Zitat:

@Natriumsalz schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:27:14 Uhr:

 

Ich sortiere vielleicht auch gerade meine Gedanken

....

Aber weil ich überall schwarze Schafe sehe habe ich nun Schiss dass der mich auch nur verarscht. Würdest du das anonymisiert hinschicken?

Ich verliere ja nun eh schon viel Geld, vielleicht lässt sich mit ein bisschen Einsatz noch was rausholen.

Die Versicherung meint doch offenbar, dass der Schaden für diese 1.400,- zu reparieren ist und ein Gutachten nicht nötig wird. Na wenn das so ist, dann lass doch reparieren. Wenn es teurer wird, dann ist das das Risiko der Versicherung und nicht von dir.

Danach klärst du das Geruckel mit dem Händler und entscheidest dich, ob du verkaufst oder den Wagen weiter fähst.

Ich setze mich definitiv nicht mehr in das Auto. Egal ob repariert oder nicht.

Was meint ihr denn kann ich versuchen den als Unfallwagen zu verscherbeln?

Vielleicht noch 600€ und wie gehe ich das am Besten an?

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