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Vom Autohändler veräppelt - Getriebeschaden

Themenstarteram 11. August 2020 um 18:17

Hallo liebes Forum,

ich habe vor 3 Wochen ein Auto gekauft. 13 Jahre alt, 130000, Automatik. Bei der Probefahrt ist uns nichts aufgefallen, die Fahrt war aber recht kurz, ansonsten sehr gepflegter Zustand.

Zum Vertrag: Der Verkäufer steht drinnen mit dem Names seines Ladens als X Autohandel und ich als Privatperson.

Und dann: Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehende näher beschriebene Fahrzeug an den Käufer, im gebrauchten Zustand, nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen!

Ich habe ihn also abgeholt und bin los.

Nach einer Woche habe ich dann gemerkt, dass er bei ca. 40/50km/h immer geruckelt hat beim Schalten. Habe das mit meinem Bruder besprochen, der meinte ich gebe zu viel Gas. Das wurde mit der Zeit aber immer schlimmer und häufiger und ich habe ein Werkstatt angerufen. Die meinten da sei was mit dem Getriebe. An dem Tag wo ich zur Werkstatt wollte, ist mir ein LKW hinten reingefahren, nicht schlimmes nur oberflächliche Schäden. Ich bin dann zur Werkstatt um zu schauen, ob das Auto noch fahrtüchtig ist. Habe das mit dem Getriebe angesprochen, da wollten sie dann schauen, wenn das Auto eh zur Reparatur kommt. Ich sollte erstmal nicht mehr damit fahren, also nur noch heim.

Auf dem Weg heim bin ich dann kurz vor zuhause nur noch geruckelt (man hätte einen Cocktail mixen können), habe ihn wieder vor meine Tür gestellt und seither nicht bewegt.

Nochmal Rückfrage in der Werkstatt, Blick ins Scheckheft (was sehr mangelhaft geplegt ist) und der Verdacht dort wurde seit 130000km kein einziges mal das Getriebeöl gewechselt. Mit einem Ölwechsel wird das nicht geklärt sein, die Werktstatt vermutet, da wird schon mehr kaputt sein.

Ich versuche gerade die Vorbesitzerin zu erreichen um Auskunft zu bekommen, ob sie einen Wechsel hatte und ob ihr das Problem bekannt ist. Aber es sieht wohl so aus als würden da nun hohe Kosten auf mich zukommen, weil ich das Auto aktuell keinen Meter bewegen soll. Ich habe viele Fehler gemacht - ja ich hätte das Auto niemals kaufen sollen, ja ich hätte das Scheckheft genauer lesen sollen - ja ich habe richtigen Mist gekauft!

Aber ich habe nun nachgelesen, dass die Klauseln bzgl. der Gewährleistung hinfällig sind. Was habe ich nun für Möglichkeiten? Wie sollte ich vorgehen?

Ich werde die Kratzer von der Versicherung des Unfallverursachers übernehmen lassen, also das wird reguliert damit der Händer keinen Nachteil hat aber das Getriebe hatte doch definitiv schon vorher ein Problem. Er hat angeblich alles überprüft, aber das Öl im Getriebe muss doch schon klumpig sein nach 13 Jahren oder nur noch Wasser sein.

Freue mich über Hilfe. Danke!

 

Beste Antwort im Thema

Du verhältst dich grad ungeschickt zu deinem Nachteil. In dieser Situation beauftragt man einen Anwalt und einen eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen und kommuniziert auf keinen Fall weiter mit der gegnerischen HP-Versicherung. Dass Du auf Kosten hängen bleibst, das ist nahezu ausgeschlossen.

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Am besten lässt du das, lässt den Heckschaden für dich kostenneutral reparieren und dann ebenfalls ohne Kosten das Ruckeln. Das ist der wirtschaftlich sinnvollste Weg mit geringsten Risiken auf deiner Seite.

Zitat:

@Natriumsalz schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:54:28 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:45:05 Uhr:

Der TE hatte doch den KV schon machen lassen, bevor er zum Anwalt ging.

Oder irre ich mich?

Ja

Ich irre mich?

Also warst Du erst beim Anwalt und hast dann nur einen KV machen lassen?

Dann solltest Du diesen Anwalt nicht weiter empfehlen.

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 16:02

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Oktober 2020 um 17:06:41 Uhr:

Zitat:

@Natriumsalz schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:54:28 Uhr:

 

Ja

Ich irre mich?

Also warst Du erst beim Anwalt und hast dann nur einen KV machen lassen?

Dann solltest Du diesen Anwalt nicht weiter empfehlen.

Ne, also von mir bekommt der keine Empfehlung und der Bekannte wird den auch nicht mehr empfehlen.

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 16:03

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:58:24 Uhr:

Am besten lässt du das, lässt den Heckschaden für dich kostenneutral reparieren und dann ebenfalls ohne Kosten das Ruckeln. Das ist der wirtschaftlich sinnvollste Weg mit geringsten Risiken auf deiner Seite.

Vielleicht bin ich mittlerweile schon zu verwirrt aber wie genau soll ich das kostenneutral reparieren lassen? Ich stehe gerade wohl auf dem Schlauch

Du fährst in die Werkstatt und erteilst denen den Auftrag, den Schaden zu reparieren. Die Rechnung sollen sie am besten gleich deinem Anwalt schicken. Der schreibt dann der Versicherung, dass die bisher geleistete Entschädigung nicht ausreichend ist und fordert den Rest ein.

Danach ist das Thema "Heckschaden" erledigt und du kannst mit dem Verkäufer des Autos weiter über das Getriebe reden.

BTW: wenn du den "Prüfbericht" hier mal anonymisiert reinstellst kann vielleicht der eine oder andere einen Tipp abgeben, ob der (wie üblich) völlig aus der Luft gegriffen ist oder ob der KVA möglicherweise doch fehlerhaft war...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Oktober 2020 um 17:06:41 Uhr:

Zitat:

@Natriumsalz schrieb am 16. Oktober 2020 um 16:54:28 Uhr:

 

Ja

Ich irre mich?

Also warst Du erst beim Anwalt und hast dann nur einen KV machen lassen?

Dann solltest Du diesen Anwalt nicht weiter empfehlen.

Nein, Du irrst Dich nichr.

Erst KV beider Werkstatt, dann vom Bekannten zum Anwalt geschickt worden.

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