Vom Adac abgeschleppt und Diebstahl
Hallo, mei Fahrzeug wurde in Serbien durch Adac abgeschleppt und nach Deutschland zurück transportiert. Aus dem Fahrzeug wurde ein großes Schlüsselkasten , Bordwerkzeug ,Whiskeys etc entwendet. Die Adac möchte es mir nicht zahlen, da sie nicht haftbar sind sagten die mir am Telefon. Hätt ich da ne Chance? Hatte jemand auch mal so ein Problem gehabt ?
26 Antworten
Zitat:
@erkut.k schrieb am 28. August 2021 um 20:35:18 Uhr:
Die Adac möchte es mir nicht zahlen, da sie nicht haftbar sind sagten die mir am Telefon. Hätt ich da ne Chance?
Nicht beim ADAC. Der haftet nämlich definitiv
nichtfür den Diebstahl.
Zitat:
@ktown schrieb am 28. August 2021 um 23:30:47 Uhr:
10% der Versicherungssumme oder max 15.000.-
Nur selten lasse ich die Diamantencolliers meine Frau auf dem Armaturenbrett liegen und auch wenn es ein feiner Wiskey war - 15.000 EUR sollten reichen.
Ob de ADAC haften muss, sagt mir meine große Glaskugel grad nicht - vielleicht morgen? Die kleine Glaskugel sagt, der ADAC wäre erst einmal der Vertragspartner und das hätte im Regelfall gewisse Konsequenzen (Nachweisprobleme erst mal außen vor).
Wenn die Glaskugel sich zu einem "definitiv" durchringen sollte, müsste sie mir auch einen Beleg für diese ultimative Meinung spiegeln. Sonst fliegt sie in den Abfalleimer.
Zitat:
@situ schrieb am 28. August 2021 um 23:52:26 Uhr:
Wenn die Glaskugel sich zu einem "definitiv" durchringen sollte, müsste sie mir auch einen Beleg für diese ultimative Meinung spiegeln.
Hier gilt §436 HGB.
Werden Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Frachtführers erhoben, so kann sich auch jener auf die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Dies gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.
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Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 29. August 2021 um 11:52:11 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 28. August 2021 um 23:52:26 Uhr:
Wenn die Glaskugel sich zu einem "definitiv" durchringen sollte, müsste sie mir auch einen Beleg für diese ultimative Meinung spiegeln.
Hier gilt §436 HGB.Werden Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Frachtführers erhoben, so kann sich auch jener auf die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Dies gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.
Du hast also eine Glaskugel und weißt, wer mit wem welchen Vertrag abgeschlossen hat?
Zitat:
@situ schrieb am 29. August 2021 um 12:04:44 Uhr:
Zitat:
@mussdassein schrieb am 29. August 2021 um 12:01:26 Uhr:
Du hast also eine Glaskugel und weißt, wer mit wem welchen Vertrag abgeschlossen hat?
Ich habe diverse Glaskugeln - aber alle zeigen sich wenig kooperativ.
Eben, meine auch.
Timbows scheinen zu funktionieren.
Zitat:
@mussdassein schrieb am 29. August 2021 um 12:01:26 Uhr:
Du hast also eine Glaskugel und weißt, wer mit wem welchen Vertrag abgeschlossen hat?
Das interessiert hier erst einmal nicht - entscheidend ist, welches Recht in solchen Fällen andwendbar ist.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 29. August 2021 um 12:07:50 Uhr:
Zitat:
@mussdassein schrieb am 29. August 2021 um 12:01:26 Uhr:
Du hast also eine Glaskugel und weißt, wer mit wem welchen Vertrag abgeschlossen hat?
Das interessiert hier erst einmal nicht - entscheidend ist, welches Recht in solchen Fällen andwendbar ist.
Eben. Und das kannst Du erst beurteilen, wenn Du weißt, wer mit wem einen Vertrag welchen Inhalts geschlossen hat.
Angefangen von ganz banalen Fragen wie: Gilt bei einem in Serbien abgeschlossen Vertrag über einen grenzüberschreitenden Transport deutsches Frachtrecht?
Hallo, erkut.k,
wie wurden die Sachen denn aus Deinem Fahrzeug gestohlen?
Wurde es aufgebrochen? Stand es bei dem Abschleppunternehmen, das vom ADAC beauftragt wurde, in einer abgeschlossenen Halle, auf deren Parkplatz oder ist es irgendwann beim Transport passiert (z. B. während der vorgeschriebenen Lenkzeitunterbrechung des Fahrers auf irgendeinem Parkplatz)?
Von wem wurde der Diebstahl festgestellt und wurde er polizeilich gemeldet?
Viele Grüße,
Uhu110
PrimärZitat:
@mussdassein schrieb am 29. August 2021 um 12:08:18 Uhr:
Angefangen von ganz banalen Fragen wie: Gilt bei einem in Serbien abgeschlossen Vertrag über einen grenzüberschreitenden Transport deutsches Frachtrecht?
wurde der Frachtauftrag zwischen dem TE und dem ADAC geschlossen. Dieser hat den Transport an einen
Subunternehmerweitergereicht. Das ändert nichts daran, daß hier deutsches Recht gilt.
Wenn hier Frachtrecht gilt, gilt zwingend die CMR, da das Abgangsland Serbien ist und Serbien die CMR ratifiziert hat.