VolvoWiki
Hallo zusammen
im beinahe endlosen Standheizungs-FAQ-Thread ist die Idee eines Wikis für FAQs aufgekommen. Auch Anleitungen wie die Schalterversetz-Anleitung von xc90newbie wären ein Kandidat für einen Wiki-Eintrag.
Wie schon im beaagten Thread erwähnt, wönnte ich problemlos ein Wiki zur Verfügung stellen, es wäre nicht das erste auf unserem Server.
Was meint ihr dazu?
Wenn ihr die Idee gut findet, beantwortet bitte auch gleich die Zusatzfrage von Olli the Driver: soll jeder die Artikel editieren können oder nur nach Anmeldung?
Christoph
77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von prometheus333
"Die" dürfen alles, wenn sie wollen. Jedenfalls überall Rechtsberatung erteilen und auch im Einzelfall. Dazu sind es (wir) ja Rechtsanwälte.
Ja? Hat der Richter a. D., der sich da mal selbst angezeigt hat wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz und sich zum BVerfG durchklagen wollte, mittlerweile das erreicht? Wäre ja toll.
Früher (?) war die unentgeltliche Rechtsberatung im Einzelfall nicht gestattet. Und es wurden serienweise Berufsträger von ihren lieben Kammerkollegen mit freundlichen kollegialen Grüssen abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Natürlich nie wegen der fälligen Gebühren.
Zitat:
Original geschrieben von TobiV70
Ja? Hat der Richter a. D., der sich da mal selbst angezeigt hat wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz und sich zum BVerfG durchklagen wollte, mittlerweile das erreicht? Wäre ja toll.
Früher (?) war die unentgeltliche Rechtsberatung im Einzelfall nicht gestattet. Und es wurden serienweise Berufsträger von ihren lieben Kammerkollegen mit freundlichen kollegialen Grüssen abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Natürlich nie wegen der fälligen Gebühren.
Jetzt wird es aber extrem OT...
1.
Richter sind keine Anwälte. Banale Feststellung aber das macht den Unterschied. Die Notwendigkeit einer Erlaubnis zur Rechtsberatung durch Nichtanwälte ergibt sich aus dem RBerG http://bundesrecht.juris.de/rberg/ .
(Nein, ich will keine Diskussion über die damaligen Ziele des Nazigesetzes von 1935 anfangen).
Fazit: Anwälte dürfen, Andere dürfen nicht, auch wenn sie es könnten.
2.
kostenlose Rechtsberatung ist nicht grundsätzlich verboten. Viele Anwälte, auch große Kanzleien machen "pro bono"-Mandate. Führt hier zu weit. Ich verschaffe mir ja hier auch keinen Wettbewerbsvorteil vor anderen. Es weiß ja gar keiner, wer ich bin (außer dem Mod vielleicht? aber ohne größeren Aufwand wohl nicht mal der).
Also, liebe spaßbefreite Kollegen, die nicht mal im Volvoforum nett gemeinte Hinweise hinnehmen können,..
EDIT: Link geändert
und hier Dein Kramer mit Verfassungsbeschwerde...
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040729_1bvr073700.html
Betreiber und Webserver befinden sich übrigens physisch in der Schweiz. Die Relevanz der deutschen Rechtssprechung in diesem Falle ist also anzuzeifeln, auch wenn die Seiten auch aus Deutschland abrufbar sind.
Christoph
Zitat:
Original geschrieben von Cubs
Betreiber und Webserver befinden sich übrigens physisch in der Schweiz. Die Relevanz der deutschen Rechtssprechung in diesem Falle ist also anzuzeifeln, auch wenn die Seiten auch aus Deutschland abrufbar sind.
Gerade im Bereich des Schadensersatzes und bei Unterlassungsansprüchen gilt das Begehungsortsprinzip. Daß heißt, daß nach deutschem Recht das Gericht am Begehungsort zuständig ist (war, glaube ich §72 oder so ZPO, bin gerade zu faul, nachzuschauen, Gerichtsstand der unerlaubten Handlung). Begehungsort ist beim Internet weltweit, damit auch in Deutschland und im Bezirk jedes Gerichts, damit fühlt sich _jedes_ deutsche (Zivil-)Gericht zuständig.
Dem deutschen Gericht ist es dabei herzlich wurscht, ob Du Schweizer oder Nord-Koreaner bist, es wird entscheiden. Ob das Urteil dann zugestellt und ggf. vollstreckt werden kann, steht auf einem anderen Blatt, aber ich fürchte, in die Schweiz dürfte das noch relativ schmerzfrei möglich sein. Bei Nord-Korea hätte ich so meine Zweifel.
Das ganze entbehrt ja nicht einer gewissen inneren Logik (die nicht immer bei Juristen erkennbar ist ;-) ): Z.b. ein Spammer kann sich so nicht einfach durch Republikflucht^WAusreise aus der Affäre ziehen und Dich aus der Schweiz, Österreich oder von sonst wo weiter zumüllen, sondern Du kannst ihn weiter in .de nach deutschem Recht auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Der erzielte Rechtschutz wäre ja sonst völlig Banane. (Für Spammer ist Ösiland eine Zeitlang ein Paradies gewesen, die haben Spam mal eine Zeitlang (teilweise) "erlaubt" gehabt)
Andererseits ist das irritierend: Man müßte quasi jedes Recht überall in der Welt kennen und wahrscheinlich verstoße ich gerade durch freie Meinungsäußerung gegen chinesisches Grundrecht. Das macht das Internet rechtlich immer noch etwas kritisch. Weshalb man sich durch geeignete Maßnahmen schützen sollte :-)
Da bin ich aber anderer Ansicht, denn für die Tatsache, dass meine Publikationen auch in Deutschland abrufbar sind, bin nicht ich verantwortlich, sondern ausschliesslich Deutsche Provider, oder allenfalls noch der Backbone-Provider meines Providers, der Leitungen nach Deutschland hat. Deshalb interessieren mich die deutschen Gesetze etwa gleichviel wie die von dir erwähnten chinesischen.
Grüsse
Christoph
Zitat:
Original geschrieben von Cubs
Da bin ich aber anderer Ansicht, denn für die Tatsache, dass meine Publikationen auch in Deutschland abrufbar sind, bin nicht ich verantwortlich, sondern ausschliesslich Deutsche Provider, oder allenfalls noch der Backbone-Provider meines Providers, der Leitungen nach Deutschland hat. Deshalb interessieren mich die deutschen Gesetze etwa gleichviel wie die von dir erwähnten chinesischen.
Grüsse
Christoph
Hallo Christoph,
ich hebe warnend die Hand. Unsere Gerichte sind da schnell bei der Sache.
Im Online Journal Recht findet sich ein ganz interessanter Artikel zu diesem Thema.
Daneben auch ganz lesenswert das Leiden des Heise Verlags im Zusammenhang mit rechtswidrigen Postings der User.
Ich meine, dass im Ergbnis die Schweizer Neutralität mal ausnahmsweise keinen Schutz bietet 😉
Zitat:
Original geschrieben von TobiV70
Auch wenn das eine Killerphrase ist: Erklär' das mal einem deutschen Gericht. :-)
Da muss ich mich geschlagen geben.
Übrigens, ElchWiki wächst. Wir haben bereits 24 Artikel, die von 7 registrierten Benutzern erstellt wurden und ständig erweitert werden.
Grüsse
Christoph
wollte nur mal mein lob loswerden, sehr schøn gemacht und klasse initiave! 🙂 nehme das sofort in meine signatur auf. dafuer gibt's auf jeden fall einen goldenen stern: *! 😁
lieb gruss
oli
Zitat:
Original geschrieben von oli
wollte nur mal mein lob loswerden, sehr schøn gemacht und klasse initiave! 🙂 nehme das sofort in meine signatur auf. dafuer gibt's auf jeden fall einen goldenen stern: *! 😁
Danke für das Lob. Müssen wir uns den
*
teilen oder bekommt jeder einen? 😉
Wir warten übrigens gespannt auf deinen ersten Wiki-Artikel, z.B. über die 200er Baureihe inkl. Bild von Waltraud.
Grüsse
Christoph
ich glaube, das traue ich mich noch nicht, so viel weiss ich næmlich eigentlich noch gar nicht... 😉 aber es ist natuerlich fuer alle beteiligten ein stern da! 😎
lieb gruss
oli
Hallo Cubs,
erstmal danke für Deine pn - hab's sofort übernommen ! 🙂
IMHO fehlen noch 2 Themen:
- RTI
- Radio bzw. Soundsystem
Kann das jeder anlegen oder nur Du als Wiki-Master ?
saluti
Torsten
Zitat:
Original geschrieben von Elkman
Hallo Cubs,
erstmal danke für Deine pn - hab's sofort übernommen ! 🙂
IMHO fehlen noch 2 Themen:
- RTI
- Radio bzw. SoundsystemKann das jeder anlegen oder nur Du als Wiki-Master ?
saluti
Torsten
Dem Wiki-Prinzip liegt zugrunde, dass jeder Besucher eines Wikis die Inhalte desselben erweitern oder verändern kann und auch soll, wenn seine Änderung den Nutzwert des Wikis für seine Besucher steigert. Du kannst gerne selbst neue Artikel anlegen oder bestehende verbessern, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Zusätzlich gibt es zu jedem Artikel eine daran angehängte Diskussionsseite, wo man über den Inhalt diskutieren kann, Erweiterungswünsche angeben, etc.
Einen neuen Artikel anlegen, funktionert so: einfach mit der Suche nach dem Artikel mit dem gewünschten Namen suchen, z.B. also nach "RTI". Ist die Suche erfolglos, so bekommt man gleich den Vorschlag, einen Artikel zu diesem Suchbegriff zu schreiben. Und los gehts, nur Mut. Auch falls du einen Fehler machst, wäre das nicht schlimm, irgendwer würde ihn sicher gleich korrigieren. Es macht auch nichts, wenn du nicht weisst, wie man einen Text in der MediaWiki-Markup-Syntax formatiert - einen unformatierten Text nachformatieren kann beinahe jeder, gute Texte schreiben aber viel weniger Leute. Also: Hauptsache Text.
Grüsse
Christoph
Gut gesagt Cubs - traut Euch einfach. Stilistisch / sprachlich überarbeiten kann man das häufig auch ohne Fachkenntnis. Aber Euer Know-How das ist einzigartig. Das könnt nur Ihr bringen. Versucht's. Aber passt auf, Wikis können süchtig machen ;-))
TobiV70, seit Tagen viel zu oft im ElchWiki ;-)





