Volvo EX30
Liebe Community,
Volvo möchte ja gern jedes Jahr ein neues E-Modell vorstellen. Nach dem EX90 soll dann im kommenden Jahr der EX30/C30 (neu) auf Basis des Smart #1 vorgestellt werden; ein kompaktes Crossover-Modell unterhalb der 40er. Habt ihr hiervon schon näheres gehört? Im August/September gab es ja ein internationales Händlertreffen in Göteborg.
Ich würde mich wahnsinnig auf ein kleineres, aber gut ausgestattetes Model freu3n, dass KEIN SUV ist.
PS: vielleicht können wir hierzu ja ein neues Unterforum aufmachen.
2929 Antworten
Ist bei dem Endpreis der Herstelleranteil von 1785€ schon abgezogen?
Ist die Überführung und Zulassung enthalten?
Ist der Service wie beim #1 drin?
Was mich ein wenig stört, ist das fehlende HUD.
Zu allen Fragen - Ja.
Ob Volvo den Anteil von 2024 oder den aktuellen (2.677,50 Euro) abgezogen hat, ist aber unklar.
Unsicher/unklar ist auch, ob bzw. wann der Fördertopf in 2024 leer ist und wie Volvo sich da verhält. Es stünden dann 4.785 Euro Mehrpreis im Raum.
Denkt daran das es für Firmen und Geschäftlich genutzte Fahrzeuge ab 30.8.23 nichts mehr gibt. Und der Tag der Zulassung zählt.
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 9. Juni 2023 um 10:53:49 Uhr:
Unsicher/unklar ist auch, ob bzw. wann der Fördertopf in 2024 leer ist und wie Volvo sich da verhält.
Wie bereits geschrieben: das wird wohl größtenteils eine unbegründete Sorge sein.
Zitat:
@Waschi66 schrieb am 9. Juni 2023 um 11:23:21 Uhr:
Denkt daran das es für Firmen und Geschäftlich genutzte Fahrzeuge ab 30.8.23 nichts mehr gibt. Und der Tag der Zulassung zählt.
Es zählt das Datum der Antragstellung.
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Habe jetzt ein Angebot bekommen Plus Single und grosser Akku,10000 km über 48 Monate ohne Anzahlung .
Mein jetziger V60 T8 mit 20000km ist günstiger.
Zitat:
@206driver schrieb am 9. Juni 2023 um 11:30:07 Uhr:
Datum der Antragstellung.
Und zur Antragstellung benötigt man ein zugelassenes Fahrzeug?
Zitat:
@Keylox schrieb am 9. Juni 2023 um 11:37:14 Uhr:
Zitat:
@206driver schrieb am 9. Juni 2023 um 11:30:07 Uhr:
Datum der Antragstellung.Und zur Antragstellung benötigt man ein zugelassenes Fahrzeug?
Richtig erkannt.
In der ursprünglichen Version der Vorgaben für die Kaufprämie war ausschließlich die Erstzulassung maßgeblich. Mit der Überarbeitung der Vorgaben Anfang Dezember 2022 ist nun das Datum der Antragstellung maßgeblich.
Zitat:
@206driver schrieb am 9. Juni 2023 um 11:59:46 Uhr:
Zitat:
@Keylox schrieb am 9. Juni 2023 um 11:37:14 Uhr:
Und zur Antragstellung benötigt man ein zugelassenes Fahrzeug?
Richtig erkannt.In der ursprünglichen Version der Vorgaben für die Kaufprämie war ausschließlich die Erstzulassung maßgeblich. Mit der Überarbeitung der Vorgaben Anfang Dezember 2022 ist nun das Datum der Antragstellung maßgeblich.
Insofern stimmt es schonmal, dass das Datum der Zulassung darüber entscheidet, ob ich die BAFA beantragen kann oder nicht. Natürlich muss man es auch fristgerecht tun. Am Ende scheitert man am ehesten daran, dass das Fahrzeug nicht rechtzeitig gebaut/geliefert/zugelassen wird.
Zitat:
@Waschi66 schrieb am 9. Juni 2023 um 11:36:50 Uhr:
Habe jetzt ein Angebot bekommen Plus Single und grosser Akku,10000 km über 48 Monate ohne Anzahlung .
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Und wie hoch ist die Rate?
Wie gesagt: ursprünglich war nur die Erstzulassung relevant. Seit der Änderung Anfang Dezember 2022 ist das Datum der Antragstellung maßgeblich.
Das kann man so auch im Gesetzestext nachlesen.
Das ist richtig und hat sich auch nicht geändert.
Bei den zeitlich gestaffelten Änderungen der Kaufprämie früher die Erstzulassung maßgeblich, während es inzwischen die Antragstellung ist.
Um das konkrete Beispiel des Endes der Kaufprämie für Firmen aufzugreifen: Der Antrag bei der BAFA muss bis 31.08.23 gestellt werden. Lediglich eine Erstzulassung bis 31.08.23 reicht nicht mehr aus.
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 9. Juni 2023 um 10:22:08 Uhr:
Ich hatte mit dem Gedanken gespielt, meinen XC40 Pure Electric MY23 zurückzugeben und zum EX30 zu wechseln, aber das hat sich erledigt. Aktuell habe ich einen XC40 Extended Range angefragt, der im Juli lieferbar wäre.
Ich weiß ist off-topic aber trotzdem: Solltest du den XC40 extended Range bekommen gibt es bestimmt einige, u.a. ich, die an Verbrauchsdaten interessiert wären. Vielleicht in einem passenden Thread. Vielen Dank.
Das mit dem ER hat sich leider erledigt. Vorhin kam eine Mail des Händlers, dass alle mit LT 07/23 verkauft wären. Ich könne aber einen mit LZ 1 Jahr bestellen.
Das Angebot ist immer noch im Netz. Ein Schelm, wer Böses vermutet.
Zitat:
@206driver schrieb am 9. Juni 2023 um 12:20:11 Uhr:
Wie gesagt: ursprünglich war nur die Erstzulassung relevant. Seit der Änderung Anfang Dezember 2022 ist das Datum der Antragstellung maßgeblich.
Das kann man so auch im Gesetzestext nachlesen.
Deine Ausführungen mögen richtig sein, verwirren aber nur und sind in der Praxis für die meisten hier irrelevant.
Erstzulassung.
Gegen Ende dann natürlich direkt am Tag der Zulassung beantragen und zur Not Unterlagen nachreichen, um Dein Beispiel aufzugreifen.