Vollschalensitz Sparco Pro 2000

Hallo Leute,
ich bin gerade dabei, mir ein Slalomauto aufzubauen.
Momentan bin ich gerade auf der Suche nach einem guten Rennsitz. Bin da am Sparco Pro 2000 hängengeblieben.

Bevor ich ihn mir kaufe, wollte ich alles nochmal genau klären, wie das mit den Eintragungen + ABE´s ist.
Hab ein paar Telefonate mit DMBS, TÜV und Zulieferer gehabt, und jeder hat was anderes im Bezug auf die Eintragung gesagt.
Vom Zulieferer konnte ich hören, dass der Sitz nur durch Einzelabnahme eingetragen werden kann.
DMSB hat mir das gleiche gesagt.
Und TÜV meinte, dass ich den Sitz auch nur mit Einzelabnahme eintragen könne, dazu aber irgendeinen Wisch vom Hersteller bräuchte. Von diesem Wisch hat aber der Zulieferer leider nichts gesagt.

Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen, und mir sagen, was ich jetzt tatsächlich zum eintragen brauche, und von wo ich dass dann herkrieg?

Vielen Dank

Gruß

Beste Antwort im Thema

Über den DMSB kannst du einen TÜV-Prüfer in deiner Gegend ausfindig machen, der die Sitze per Einzelabnahme einträgt. Dabei wird meist gefordert, dass die Sitze über die Laufschiene in der Länge verschiebbar sind und dass sie in der Neigung verstellt werden können. Bei der Neigung wird meistens nur verlangt, dass der Sitze mit einem Schraubenschlüssel in der Neigung verstellt werden kann.

Am besten du suchst über den DMSB einen Prüfer und besprichst dann das genaue vorgehen mit diesem. Dann kannst du auch gezielt die passende Konsole kaufen.

Übrigens bietet Recaro Schalensitze mit Gutachten für einige wenige Fahrzeugtypen an.

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Okay, jetzt gibt es erstmal Spam von mir, aber da die Verunsicherung jedes Mal groß ist:

Starre Vollschalensitze

Da ja viele der meinung sind das starre Vollschalen nicht ganz legal möglich wären, hier ein paar Anmerkungen.
Damit wird bestätigt, dass es im Ermessen des Prüfers liegt ob die Teile eingetragen werden oder nicht(falls ihr ungläubige prüfer habt, wie ich).

Die richtlinie 74/408/EWG vom 22. Juli 1974 ist zum 1. Juli 2004 geändert worden, und demnach ist eine Lehnenverstellung eigentlich nicht mehr zwingend erforderlich. Es liegt "im Ermessensspielraum des Prüfers".
Erläuterung:

Änderungen der Sitze und der Sitzkonsolen in M1-Fahrzeugen ( PKW bis 3,5 to zGM).

Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als Bauartgenehmigungspflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG.

Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:
Zitat:
Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s.

Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:
Zitat:

Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG

Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen.

Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:
Zitat:

Anhang I, Abschnitt 6: Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.

Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM.
In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert :
Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind.
Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere:
2.6.1 Längsverstellung
2.6.2 Höhenverstellung
2.6.3 Winkelverstellung
(...)
Anhang III ist für Busse und
AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind.

Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden.

Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen :
Zitat:

§ 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen,
Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden
1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von

a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und

2 für alle erstmals in den Verkehr kommenden

a) Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.

Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar.

Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben.
Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind.

Diese Fassung lautet wie folgt:
Zitat:

§ 35a (2) StVZO i.d.F. vor dem 1.6.1998:
Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen).
Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind.

Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,...

Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili":
Zitat:

Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u
Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV ? 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,
VkBl S 303:
Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann.

Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf.

Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili:
Zitat:

Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene
nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen.

Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend.

Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist.

Nebenbei bemerkt, 2Türer umtragung auf 2 Sitzer.

Abschließen noch ein Wort zum Sicherheitsgurt, der extra betrachtet werden muss: Wenn dieser an der Konsole befestigt ist, gelten für Diese ab Stichtag Erstzulassung Fz 1.1.1992 auch die EG-Vorschriften

Bei schroth wird auch eine recaro profischale erwähnt was sitz und gurte in verbindung bringt:

SCHROTH geprüfte Spezialsitze:

Sitze, geprüft von SCHROTH für Schultergurt Installationen unter einem Winkel von mehr als 20° aber nicht mehr als 45° nach unten.
FIA homologierte Sitze:
Keiper Recaro:
070.80.xxx Profischale, 070.81.xxx Profischale
070.90.032 Profischale SP-A, 070.91.032 Profischale SP-G
Pole Position
König:
RS 1000 , RS 2000, RSL 1000, RSL 2000
Protech Seating Limited (Corbeau):
PRO-RACE PR-1 SEAT, PRO-RACE PR-3 SEAT, PRO-RACE PR-4 SEAT, PRO-SPORT PS-1 SEAT, PRO-SPORT PS-3 SEAT, PRO-SPORT PS-4 SEAT
Wiechers:
300, 301, 302, 303, 304, 305, 307, 403/413, 404/414

speziell für die recaro schalen:
die abe für den pole position kann man sich auf der recaro hp runterladen.

eine techn. zeichnung der einzelnen recaroschalen gibts auf der hp der g&w-autosattlerei. darin ist ersichtlich inwieweit sich die einzelnen sitze unterscheiden (kaum).

wenn ihr einem prüfer diesen ganzen papierkram aufeinmal unter die nase haltet sollte eine eintragung locker möglich sein.

hoffe es hilft jemand weiter

Noch ein wenig mehr, auch nicht uninteressant. Das ist jetzt direkt von der TÜV-Seite, die es aber so in der Form nicht mehr gibt, und eins zu eins aus dem Cache von Google von mir übernommen worden.

Innenraum

Außen Hui, innen Pfui! Langweiliger Standard-Innenraum ist für die meisten Tuning-Fans ein absolutes
No-Go! Schließlich sind der Kreativität gerade hier kaum Grenzen gesetzt und das eigene Auto lässt sich in ein
echtes Unikat verwandeln. Viele Umbauten des Fahrzeuginneren können problemlos und ohne Abnahme
erfolgen. Doch auch hier gibt es einige Punkte, die man beachten sollte:
Lenkrad
Im Falle eines Unfalles kann das Lenkrad beim Fahrer erhebliche Verletzungen hervorrufen. Daher wird dieses
Fahrzeugteil besonders umfangreich geprüft. Beim Austausch gegen Zubehörteile dürfen nur geprüfte
Lenkräder eingebaut werden. Sollte ein Fahrzeug serienmäßig mit einem Airbag ausgerüstet sein, so ist die
Umrüstung auf ein Lenkrad ohne Airbag problematisch. Es muss nachgewiesen werden, dass der
Insassenschutz ohne Frontairbag gemäß den Richtlinien erhalten bleibt. Zu guter letzt müssen bei einem
Umbau die fahrzeugspezifischen Lenkradnaben verwendet werden. Denn die Narbe bestimmt im Fall eines
Unfalls das Deformationsverhalten des Lenkrades und nimmt damit direkt Einfluss auf das Verletzungsrisiko
sowie die Schwere der Verletzung.
Bei dem Austausch eines Lenkrads muss natürlich immer die Sicht auf Geschwindigkeitsanzeige sowie
sonstige Armaturen gewahrt bleiben.

Armaturen

Geschwindigkeitsanzeige und Wegstreckenzähler sind vorgeschrieben. Zusätzliche Armaturen wie z.B.
Drehzahlmesser, Öldruck, Öl- und Wassertemperatur, etc. können ohne weitere Eintragungen ins Fahrzeug
eingebaut werden. Der Anbau entsprechender Instrumente auf das Armaturenbrett darf den Sichtkreis des
Fahrers allerdings nicht einschränken. Die Instrumente müssen außerdem in entsprechende Gehäuse
eingebaut werden.

Sitze

Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder ?stylisch? aussehen, sondern auch der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden
Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es
muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei
zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit
von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung
1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).
Schaltknüppel
Schaltknüppel dürfen gewöhnlich ohne Eintragungen gewechselt werden. Scharfkantige, spitze, oder ähnliche
Schaltknüppel dürfen jedoch nicht eingebaut werden, sie gelten als gefährliche Fahrzeugteile im Innenraum.
Auch beleuchtete Schalthebel sind aufgrund der Blendgefahr prinzipiell unzulässig.

Überrollbügel

Anforderungen an Überrollvorrichtungen sind in der Regel in sportlichen Vorschriften geregelt. Seitens der
StVZO sind lediglich folgende Punkte wichtig:
Vorhandensein von Ein- und Ausstiegmöglichkeiten
Abpolsterung der Überrollvorrichtung in den Anprallzonen
Die Sicht nach vorne und seitlich darf nicht beeinflusst werden
Keine scharfen Kanten bzw. herausstehende Schrauben
Außerdem muss die Antidröhnmasse bzw. der Unterbodenschutz an den Verschraubungspunkten der
Überrollvorrichtung zur Karosse vollflächig entfernt werden. Rostschutz in Form von Farbe darf an diesen
Stellen jedoch aufgebracht werden.

Lust auf detaillierte Informationen zur Umgestaltung des Innenraums Ihres Fahrzeugs? Dann zögern Sie nicht
und nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder besuchen Sie direkt einen TÜV-Standort in Ihrer Nähe.

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Mehr habe ich nicht. Datt muß genug, außer noch Pralinen, Bier oder Knüppel.

ja die texte kenne isch schon. Nur juckt das den Prüfer null komma gar nix, denn wo steht geschrieben, dass er es eintragen MUSS? Wenn er einfach schonmal kategorisch nein sagt, muss er später auch keine haftung bzw. verantwortung übernehmen... 🙄

den text vom tüv mit "vor Bj. 1996" habe ich auch, aber das ist eben nix offizielles, deswegen kannst es genauso gut selber geschrieben haben!

hast du die ganzen texte nur von anderen foren kopiert, oder hast du die gesatmen dokumente durchgelesen? falls ja, könntest mir mal die links schicken, damit ich alle ausdrucken kann.

gruß

Die habe ich mir rausgesucht.
Geh am besten zu jemanden der sich damit auskennt. Die wenigsten Prüfer haben überhaupt Lust sich mit sowas auseinander zu setzen und lehnen grundsätzlich erstmal alles ab.

Es gibt doch Motorsport-Firmen, die solche Abnahmen direkt anbieten. Oder du musst eben eine Zulassungsstelle nach der anderen ausprobieren. Das ist der mühsame Weg. In NRW hatte ich mit Dortmund schlechte Erfahrungen. In Münster sah das wieder anders aus. Es kommt auf die Personalien an. Manche Prüfer haben da spaß dran, manche eher weniger. 😉

In Hessen kannst du übrigens solche Abnahmen generell eher vergessen, wogegen in Bayern viel mehr drin ist.

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ich bin aus bayern und auch die DMSB-Prüfer kannst da komplett vergessen, vor allem ,seit es den DMSB-KFP (kraftfahrzeugpass) gibt...

Ja, wie gesagt: Es gibt da Unterschiede. Vlt. fragste mal hier im Forum rum, wer einen guten TÜVer kennt. Ich meine ausdrücklich keine Gefälligkeitsgutachten, sondern jemanden, der sich einfach mit der Materie auskennt und nicht pauschal ablehnt. Und am besten läuft das per PN! Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass die natürlich keine Lust darauf haben namentlich genannt zu werden. Sonst wird das auch für die wieder schwerer, wenn sich das herumspricht, und denen dann ganz genau auf die Finger geschaut wird.

Hauptargument für dich ist einfach: Bei deinem Baujahr MUSS nichts eingetragen werden bezüglich der Sitze. Es soll natürlich den Rundumblick nicht sören, aber es ist pauschal nicht verboten, und ich kenne viele, die mit Vollschalen rumfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Ascender


Hauptargument für dich ist einfach: Bei deinem Baujahr MUSS nichts eingetragen werden bezüglich der Sitze.

wenn du mir DAS mit offiziellen dokumenten belegen kannst, bist du mein held, denn dann hätte ich keine probleme mehr! 🙂

gruß

edit: was mir grad noch einfällt, hat nicht so gut wie jeder porsche gt3 rs vollschalen ab werk? 🙄

Das sind Halbschalensitze.

Also, zumindest der erste Post von mir ist ja komplett aus dem Gesetzestext übernommen worden. Kann man dort alles hochoffiziell nachlesen und somit auch belegen. Das müsste eigentlich reichen. Hat es zumindest bei meiner Wenigkeit.

ascender, ich hab mir grad mal die von dir zitierten gesetzestexte durchgeschaut, leider find ich deine zitate dort nicht. §72 bspw behandelt mit keinem wort das thema Sitze?!?

Kannst du nicht mal die links einstellen?

gruß

Ich habe keine Links, und selbst wenn, dann sind die mittlerweile bestimmt tod. Sorry. Das ist alles schon ein paar Jahre her, dürfte aber noch aktuell sein.
§72 handelt ja nicht explizit von den Sitzen. Das sind ja nur die "Übergangsvorschriften", die aussagen, dass für Fahrzeuge bis Baujahr XY nach altem Verfahren vorgegangen werden DARF.

Ob das der Prüfer WILL, liegt in seinem Ermessensspielraum. Er KANN es definitiv eintragen lassen, ohne dass ihm ein Strick draus gedreht wird. Aber du begibst dich da in eine Grauzone.
Es ist nicht unmöglich, und ich kenne jede Menge Leute, die sowas eingetragen bekommen haben. Insbesondere wenn es sich dabei um ein Wettbewerbsfahrzeug handelt (Rallye bspw.). Aber das ist nicht zwingend erforderlich (allerdings frage ich mich wieso Vollschale, wenn nicht für den Motorsport?! Da tun es auch die Halbschalen).

Also, wenn du all diese Paragraphen raussuchst und ausdruckst, und am besten die Textpassagen markierst, die ich dir da freundlicherweise schon rauszitiert habe (hatte ich noch auf der Festplatte), sollte das alles seinen Weg gehen.
Du brauchst nix vom Fahrzeughersteller. Nur einen Prüfer, der nicht gleich abwinkt. Und wenn der Gutachten sehen will, klatscht du ihm die Paragraphen auf den Tisch. Kann er ja dann selbst nachschlagen, wenn er mag.

Ansonsten: Frag doch mal im E36-Forum. Da sind bestimmt auch viele im Motorsport unterwegs. Und sobald sich einer findet, der genau die Sitze in seinen Boliden im Fahrzeugschein eingetragen hat (oder zumindest andere Vollschalen), kannst du dich darauf berufen. 😉

Hier ein Link zu einer sehr guten Seite. Die hatte ich damals nicht zur Hand. 😉 Das macht dir schon vieles einfacher.

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

also wenn ich mir die paragraphen so anschaue, dann steht da aber eher drin, dass ohne gutachten wirklich nix drin ist mit eintragung. einzig die sache mit vor Bj. 96 wär noch was, wenn ich da was finden könnte. naja sonst müssens halt recaro pole position werden...

gruß

Eben nicht... ach, egal... also, viel mehr als das kann ich dir jetzt nicht an die Hand geben. Sorry, ich habe mich damals auch durch einen Berg von Papier gearbeitet, habe unzählige Leute mit Fragen durchlöchert, die mir allesamt verschiedene Aussagen geliefert haben, bis ich irgendwann an welche rankam, die mit sowas Erfahrung hatten. Das hat über ein Jahr gedauert bis ich den ganzen Kram beisammen hatte und endlich zum Prüfer gehen konnte - und was war? Direkt abgelehnt.
Also zum nächsten Prüfer. Wieder abgelehnt - ohne Argumentation übrigens. Zum nächsten Prüfer, erneut abgelehnt. Aber bei fünften oder sechsten Anlauf (weiß ich nicht mehr so genau), hat es ohne Beanstandung geklappt. Der wollte auch erst Gutachten, dann habe ich ihm die ganzen Paragraphen gezeigt und ihm gesagt warum ICH denke, dass Gutachten nicht erforderlich wären - er hat gesagt, dass er ein paar Tage Zeit bräuchte, sich aber in das Thema einlesen und sich schließlich melden werde. Das hat er. Und siehe da: Kein Problem. 😉

Bei mir war das auch ein langer Prozess, und ich sage ja nicht, dass es einfach wird für dich. Aber das ist eben eine sehr große Hilfe. Etwas, worüber ich damals wirklich froh gewesen wäre.

Mach was draus, oder lass es. Nix für ungut.

EDIT: Darf man fragen was du vor hast? Wettbewerbsfahrzeug oder nur Tracktool? Bei letzterem halte ich Vollschalen eher für ungeeignet. Und du wirst dir bei einer Polizei-Kontrolle eh immer was anhören dürfen.

ist vorerst nur als ringtool gedacht, und ich brauch vollschalen, weil ich 6-punkt-gurte will, die sind nicht mit halbschalen kompatibel, oder kennst du ne halbschale mit schrittgurt-durchführung?

gruß

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b


ist vorerst nur als ringtool gedacht, und ich brauch vollschalen, weil ich 6-punkt-gurte will, die sind nicht mit halbschalen kompatibel, oder kennst du ne halbschale mit schrittgurt-durchführung?

gruß

Ne, leider nicht. Bei solchen technischen Fragen kann ich dir aber nur das Touristenfahrerforum empfehlen. Da muss man sich zwar mit seinem Echtnamen registrieren, dafür läuft da aber die geballte Kompetenz auf.

Ich weiß auf jeden Fall von einem Honda Civic mit Halbschalen und 6-Punkt-Gurten, dessen Fahrer dort auch registriert ist.

Ansonsten frag doch mal bei Sandtler nach. Das ist schon wichtig, dass das ordentlich sitzt. Wir haben einen Bekannten, der sich den Hodensack bei einem Unfall aufgerissen hat, weil die Schlaufen nicht richtig geführt waren. 😰

Vielleicht wäre es auch eine Alternative die originalen Gurte drin zu lassen und zusätzlich 6-Punkt-Gurte zu verbauen. Das Anschnallen mit 6-Punkt-Gurten nimmt ohnehin viel Zeit in Anspruch, und darauf kannst du im Alltag bestimmt verzichten.^^

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