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Sparco Junior entragen?

Themenstarteram 3. April 2006 um 12:51

Hi

Hab nach langer suche endlich ne vernünftige E30 2 Türer Karosse gefunden. In der Karosse befinden sich 2 neuwertige Sparco Sitze. Würde die zu einem akzeptablen Preis dazu bekommen. Allerdings haben die eine starre Rückenlehne. Jetzt ist die Frage ob ich die eingetragen bekomme. Denn das Auto soll für Touristenfahrten und GLP eine Straßenzulassung haben. Geht das?

Gruß

Tommy

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43 Antworten

Eingetragen kriegt man sie schon aber wasserdicht ist die Eintragung nicht.

Auf jeden Fall wirst du die Rückbank entfernen müssen, falls sie nicht schon draußen ist. Dann könnte das Argument, dass die Sitze zum Bergen klappbar sein müssen, entkräftet sein. Aber sicher bin ich mir nicht.

Themenstarteram 3. April 2006 um 13:40

Was bedeutet nicht Wasserdicht? Will nicht, das mir deshalb das Ringauto stillgelegt wird. Allerdings wird das Auto ja nur zum Nürburgring hin, drüber und zurück bewegt. Trägt das jeder TÜV ein oder ist das wieder so ne ermessenssache?

Themenstarteram 3. April 2006 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von DEG_Wolle

Auf jeden Fall wirst du die Rückbank entfernen müssen, falls sie nicht schon draußen ist. Dann könnte das Argument, dass die Sitze zum Bergen klappbar sein müssen, entkräftet sein. Aber sicher bin ich mir nicht.

Die Rückbank ist schon ausgetragen, weil der Vorbesitzer hinten nen Kofferraumausbau drin hatte.

am 3. April 2006 um 19:55

Das ist keine Ermessenssache.

Soll heißen, das darf dir eigentlich kein Tüv eintragen.

Laut Führerhausrichtlinie (die wird für dein Fahrzeug noch angewendet) muss die Rückenlehne um eine bestimmte Prozentzahl zu neigen sein.

Da das bei einer Starren lehne nicht der Fall ist, kann man es eigentlich nicht eintragen lassen.

Jeder Tüv der das einträgt macht da nen Fehler und, egal ob eingetragen oder nicht, die Grünen freuen sich.

Wie man es trotzdem eingetragen bekommen kann, ist die Möglichkeit eine andere Sitzkonsole zu benutzen. Es gibt Konsolen an denen man hinten die Höhe verstellen kann (oder klappen).

Wenn de so eine drunter hast, dann ist die Rückenlehne quasi verstellbar und der Eintragung sollte nichts mehr im Wege stehen.

MfG

Shagrash

Hab bei uns mit diversen TÜVern gesprochen, es reicht nicht wenn man den Sitz im ganzen neigt. Sitzfläche und Rückenlehne MÜSSEN unabhängig zu neigen gehen.

Wie gesagt, eintragen lassen und in Kontrollen die Schnauze halten. Nach Sitzen gucken die am wenigsten! Vorher finden die andere Sache :)

Bis wann gilt diese Führerhausrichtlinie bzw. welche gilt sonst?

Themenstarteram 4. April 2006 um 13:10

Gibts solche Konsolen für den Sparco? Wenn ja was kosten die?

am 4. April 2006 um 13:15

Was kkonsolen angeht, da solltest du dir mal bei Sandtler hilfe suchen.

Die kennen sich da aus :)

Sandtler

Bis wann diese Richtlinie gilt?

Glaube bis anfang der 90er.

Kann dir aber leider kein Jahr sagen. Das weiß wiederum der Mann beim Tüv :)

MfG

Shagrash

Themenstarteram 4. April 2006 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Shagrash

Was kkonsolen angeht, da solltest du dir mal bei Sandtler hilfe suchen.

Die kennen sich da aus :)

Sandtler

Bis wann diese Richtlinie gilt?

Glaube bis anfang der 90er.

Kann dir aber leider kein Jahr sagen. Das weiß wiederum der Mann beim Tüv :)

MfG

Shagrash

Das Auto ist BJ. 90. Finds eigentlich quatsch, dass die Lehne Verstellbar sein muss, ist doch mein Rücken.

Dabei geht es ums Bergen. Rettungskräfte können dich so nach hinten kippen, wenn du zum Beispiel vorm Lenkrad eingeklemmt bist.

Themenstarteram 4. April 2006 um 14:43

Zitat:

Original geschrieben von DEG_Wolle

Dabei geht es ums Bergen. Rettungskräfte können dich so nach hinten kippen, wenn du zum Beispiel vorm Lenkrad eingeklemmt bist.

Naja, das Argument kann man schlecht außer Kraft setzen. Allerdings ists im Motorsport ja auch kein Problem.

Motorsport und Straßenverkehr sind oftmals sehr verschieden. Stell mal einen WTCC-3er neben ein Serienmodell, einen DTM-A4 neben das käufliche Pendant oder gar Alonsos Dienstwagen neben einen Twingo - bei genauer Betrachtung wirst du Unterschiede erkennen. ;)

Themenstarteram 4. April 2006 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von DEG_Wolle

Motorsport und Straßenverkehr sind oftmals sehr verschieden. Stell mal einen WTCC-3er neben ein Serienmodell, einen DTM-A4 neben das käufliche Pendant oder gar Alonsos Dienstwagen neben einen Twingo - bei genauer Betrachtung wirst du Unterschiede erkennen. ;)

Ohh nein, das bedeutet, das meine 320er Karosse kein E30M3 aus der DTM ist? Was nun? :D :D :D

Das ist mir auch klar, allerdings müssen auch dort verunfallte Fahrer geborgen werden, also wieso dort nicht klappbar?

Zitat:

Original geschrieben von TommyGT 1.1

Das ist mir auch klar, allerdings müssen auch dort verunfallte Fahrer geborgen werden, also wieso dort nicht klappbar?

Die StVZO in Deutschland sieht klappbare Sitze vor, manche Zulassungsordnungen in anderen Ländern nicht (Wie sieht es in den USA aus?). Und genau so wie es Unterschiede bei Zulassungsordungen gibt, gibt es Unterschiede in Motorsportreglements. In einigen gibt es viele Paragraphen zum Fahrerschutz (F1-Fahrer muss mit Sitz geborgen werden können), in anderen gelten einfachere/andere Regeln.

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