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Vollkaskoversicherung behebt den Schaden nicht !!

Hallo ??
Ich wende mich in Verzweiflung an euch. Meine Mama hat in einer Tiefgarage in der sie zuvor nie war, nicht Geschäft auf so eine Elektronische weiter Beförderungsfläche drauf zu fahren. Somit ist sie vorne an ein Beton Pfosten rangefahren und beim zurück fahren hinten auch gleich an geeckt ?? soweit so gut ist ja Vollkasko versichert. Schäden gemeldet. Versicherung ist mit Werkstatt gebunden. Wir da hin gefahren um Schäden und weiter vorgehen zubesprechen.Jetzt kommt’s sagt uns der Mechaniker „ der Schaden wird auf die niedrigste kosten weise repariert , heist nur Spachteln , schleifen und lackieren !“ Es ist ein 7 ner Golf 3,5 Jahre alt , es kann doch nicht sein das bei Vollkasko der Schaden nicht fachgerecht mit Austausch der Geschädigten Autoteile gemacht wird ?!
Bitte hilft uns mit eurem wissen was wir tun können.
Vielen herzlichen Dank im Voraus
Liebe Grüße Eliza

Beste Antwort im Thema

auch ein neu eingesetztes (verschweißtes) Seitenteil muss danach gespachtelt werden. Ohne Spachtel geht das halt nicht.

Aufgrund des Schaden ist hier ein neues Seitenteil wede gerechtfertigt noch erforderlich. Bring das Auto in die Werkstatt und überlasse die Reparatur bitte den Fachleuchten.

Lass dir nicht von dritter Seite irgend einen Unfug einreden

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Zitat:

@Eliza007 schrieb am 12. August 2018 um 13:52:51 Uhr:


Frage ist es nicht günstiger den Kotflügel neu ein zusetzen. Der kostet neu 60 € ohne Lackierung. Und beim wider Verkauf vom Auto ist es immer noch was wert. Mir geht es echt darum das die Versicherung drauf besteht es auf ihre Weise zu reparieren.

Woher hast du denn den Wert von 60€? Seitenteil raus schneiden und Neuteil einschweißen bekommst du nicht für 60€ .... auch nicht unlackiert.

Bei den kleinen Kratzern hinten wird weniger gespachtelt als wenn ein neues Teil eingeschweißt und komplett ringsum gespachtelt werden muß um die Übergänge nicht mehr zu sehen.

auch ein neu eingesetztes (verschweißtes) Seitenteil muss danach gespachtelt werden. Ohne Spachtel geht das halt nicht.

Aufgrund des Schaden ist hier ein neues Seitenteil wede gerechtfertigt noch erforderlich. Bring das Auto in die Werkstatt und überlasse die Reparatur bitte den Fachleuchten.

Lass dir nicht von dritter Seite irgend einen Unfug einreden

Zitat:

@Eliza007 schrieb am 12. August 2018 um 13:08:58 Uhr:


Hallo
Danke erst mal für eure Antworten. Es ist so das wir keinen Sachverständigen beauftragt haben. Uns geht es darum das , dass Auto nicht sehr alt ist und es an Wert verliert wenn er nur Ausgebeult und gespachtelt wird. Von bekannten weis ich das ihr Auto hochwertig repariert wurde.
Es ist die Stoßstange gebrochen und hinten Kotflügel ist kaputt. Wir waren ein Tag nach dem Schaden bei unser VW Werkstatt weil der Service und Ölwechsel fällig war. Da sagte mir der Mechaniker das die Teile ausgetauscht werden sollten. Es geht nicht um die Hochstufung , den die Versicherung will meine Mama Hochstufen und den Schaden nur ( kosten günstig ) reparieren!
Daher die Frage ob sie die Versicherung das dürfen ?
@eliza007

Ich habe mehrere Punkte welche ich mitteilen möchte.

1) Lest mal Euren Vertrag mit der Versicherung. Dort stehen die Details nach welchen Kriterien repariert wird. Alternative ist selbst bezahlen, oder die Differenz zwischen Wunsch und Vertrag mit der Versicherung.

2) In jedem Fall egal was, wie, mit was und durch was repariert wird. Das Ergebnis muss ein Fahrzeug sein, an dem man den Schaden nicht mehr erkennen kann. Sonst Fahrzeug nicht und niemals abnehmen oder etwas unterschreiben.

3) Der hintere Kotflügel für € 60,-. Du machst dich durch nicht smarte Aussagen nicht glaubhafter. Es wurde schon etliches dazu geschrieben. Ich würde hinten auch nicht tauschen. Das ist eine nahezu Bagatelle (plus ein bisserl). Wird geschnitten/geschweisst/gespachtelt usw. ist der Rostschutz ab Werk ganz schlecht wieder herstellbar. Und das wollen spätere Käufer auch nicht. Dellen drücken, etwas spachteln und beilackieren.

4) Egal wie, es ist ist nun ein Unfallfahrzeug. Das muss bei einem Verkauf angegeben werden. Sollte man nicht vergessen. Und dieser Umstand senkt den Wert. Dass fachgerecht repariert wird versteht sich. Im Endeffekt ist es dann Fahrzeugzustand, welcher im Kaufpreis seinen Niederschlag findet.

5) Stossstange vorne wird sicher nicht nur gespachtelt sondern getauscht. Das will ich sehen wollen im Ergebnis, wenn da einer spachtelt. Das wird nämlich nix mehr. Hier ist das Tauschteil günstiger, plus Lackierung. Also nachfragen, wie das gemeint war. Notfalls schon mit Punkt 2) argumentieren.

6) Gibt es etwas schriftliches von der Werkstatt was hier eingestellt werden kann?

7) Üblich ist, dass die Versicherung sehr wohl einen Gutachter sendet. Bei diesem Termin sollte man dabei sein.

Vielen lieben Dank für die sachliche und super Antwort. Werde bei der Versicherung fragen ob ein Gutachten gemacht werden kann danke für die Hilfe. Bekanntlich verderben viele Köche den Brei. Mit sagt unser Werkstatt was anderes wie die Vertragswerkstatt. Wir sollten das Auto am 20.08.3018 in der Werkstatt von der Versicherung abstellen und am 25.08.2018 wider abholen. Unwissend was gemacht wird. Daher werde ich morgen noch mal sachlich mit der Versicherung sprechen. Vielen Dank für die Antworten
Lg Eliza

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 12. August 2018 um 14:35:23 Uhr:


Moin,

man kann halt nicht alles haben:

Geld bei der Versicherungsprämie sparen, und dann die teuerste Reparatur verlangen.
Das hilft jetzt auch nicht wirklich weiter, kann aber für die Zukunft nutzen bringen.

Danke für die Antwort. Werde es auch so machen

Bei der Abgabe aufschreiben, dass ihr die ausgetauschten Teile bei der Abholung sehen wollt. Die Scheinwerferhalterung vorne links sollte auch geprüft werden. Die knacksen schnell mal weg und man sieht es nicht direkt.

Sind das jetzt 2 Schäden oder 1.?
Würde ja bedeuten 2 x. SB

Zitat:

@celica1992 schrieb am 12. August 2018 um 16:13:42 Uhr:


Sind das jetzt 2 Schäden oder 1.?
Würde ja bedeuten 2 x. SB

Ist ein Schadenereignis, hab ich immer so verfahren.

Du bist ein guter Mensch Charlie Brown.............

"Hier wurde die Fahrtrichtung geändert und ist somit ein neues Schadenereignis"

war bis jetzt die Aussage, die ich zu hören bekommen habe, bei diesen Schadenfällen.
Schaun mer mal wie es hier passiert.............

Zitat:

@Eliza007 schrieb am 12. August 2018 um 13:30:16 Uhr:


Die Frage ist ob die Vollkasko Versicherung entscheiden darf wie der Schaden Repariert wird ! Und dann trotzdem Hochstuft ?

Hochgestuft wird deine Mutter so oder so. Egal ob der Schaden 10 Euro Kosten verursacht hat oder 10000 Euro, die Rückstufung ist immer gleich und richtet sich nicht nach der Schadenshöhe. Natürlich kann man bei einem kleineren Schaden drauf verzichten die Vollkasko in Anspruch zu nehmen und es selber bezahlen, dann wird man auch nicht hochgestuft. Aber da es über die Vollkasko laufen soll ist das hier wohl keine Option.

Für mich wären es auch zwei Schäden. Somit auch die Hochstufung und die SB zweimal. Jetzt kommt es auch auf die Versicherung an. Nur mal angenommen, die fragen den TE, ob der Haftpflichtschaden der Mauer gemeldet wurde und sich herausstellt, dass er diesen nicht gemeldet hat und einfach weggefahren ist. Dann liegt hier eine Fahrerflucht vor und die Kasko ist komplett leistungsfrei.

Die Kasko wurde doch offensichtlich informiert. *hust*

Ja es wurde alles sachgerecht gemeldet. Werde morgen früh die Versicherung anrufen so wie deren Vertragspartner Werkstatt. Und berichten was rauskommt. Vielen herzlichen Dank für eure Anregungen Hilfe und Antworten.

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