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Vollkaskoschaden (HUK24 / VW Up!): Kein Kostenvoranschlag möglich wegen gebrochener Radaufhängung?

Themenstarteram 11. Mai 2024 um 8:36

Falls einer von euch hierzu Tipps / Erfahrungen hat - wäre dankbar!:

Unser VW Up! hat in einem Kreisverkehr den Bordstein so unglücklich erwischt, dass die vordere Radaufhängung gebrochen ist (d.h. konkret: Querlenker, Felge, Koppelstange, Reifen, Federbein, + Antriebswelle herausgerissen).

Es gab keinerlei Blechschaden, das Fahrzeug liegt auf dem Querlenker auf, auch Motor und insbesondere Ölwanne sind unbeschädigt.

Nun steht das Fahzeug beim VW Autohaus - und das sagt: "Wir können keinen Kostenvoranschlag machen, weil wir das Fahrzeug nicht auf eine Hebebühne bekommen".

Und die Versicherung (HUK24) sagt: "Wir brauchen einen Kostenvoranschlag".

Es scheint, dass das VW Autohaus schlicht keinen Bock auf die Reparatur hat (ggf. weil sie einen wirtschaftlichen Totalschaden vermuten).

Vermutlich lässt sich HUK24 überreden, einen Gutachter zu schicken - aber wie will der den Schaden schätzen?

Was würdet ihr tun?

Gebrochene Radaufhaengung VW UP
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34 Antworten

Die Versicherung mit der Aussage der Werkstatt konfrontieren und um eine Entscheidung bitten.

Das Fahrzeug kann zumindest mit einem geeigneten Wagenheber rechts vorne angehoben werden.

Ich würde die Werkstatt mal fragen,

wie die dann das Auto reparieren wollen,

wenn keine Hebebühne/ Graben vorhanden ist...

Riecht nach Faulheit oder Dummheit...

Und woher weiß man denn so genau was sa alles kaputt ist?

Ich würde wenn möglich die Werkstatt wechseln.

Ansonsten schließe ich mich germania47 an.

Eben.

Es gibt fahrbare Wagenheber, die hat jede Werkstatt. Damit kriegt man ein Auto überall hin, auch zu einem Hebebühnen-Platz!

Das Auto ist so nicht rollfähig und wahrscheinlich muss der Karosseriebauer Radhaus und Längsträger bearbeiten bevor da die zu ersetzenden Achsteile und ein neues Lenkgetriebe wieder ranpassen. Wirtschaftlich dürfte das Auto tot sein. Die Versicherung braucht also sowieso ein Kaskogutachten und dann wird der Verkauf des Unfallers Richtung Ausland anstehen. Deshalb wird die Werkstattt dort keine unbezahlte Arbeit drangeben, denn einen Reparaturauftrag würde ich da auch nicht sehen. Schick der Kasko das Foto und bitte um den Kaskogutachter.

sehe ich wie Paul. So wird das sein. Und "mal eben" ist dieses Auto nicht auf eie Bühne zu bekommen, dass nimmt schon Zeit in Anspruch.

Nachtrag

und wenn, geht so etwas nur mit einer Rangierhilfe.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 11. Mai 2024 um 13:17:16 Uhr:

sehe ich wie Paul. So wird das sein. Und "mal eben" ist dieses Auto nicht auf eie Bühne zu bekommen, dass nimmt schon Zeit in Anspruch.

Nachtrag

und wenn, geht so etwas nur mit einer Rangierhilfe.

Da bleibt dann aber immer noch die Frage,

wie man ohne Sicht den Schaden bis ins Detail

beziffern kann...

Früher hatte jede anständige Werkstatt eine Grube...

Stimmt. Da hat man dann immer unter die nicht mehr rollfähigen Autos die Grube druntergeschoben.

Das waren noch Zeiten! :)

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 11. Mai 2024 um 14:08:26 Uhr:

Stimmt. Da hat man dann immer unter die nicht mehr rollfähigen Autos die Grube druntergeschoben.

Das waren noch Zeiten! :)

Neee,

da hat man sich eine Glaskugel geschnappt, und damit den Schaden besprochen,

und dann wurde ein Baukran zum anheben des Wracks zwecks Reparatur aufgebaut...:D:D:D

Leute, mal ehrlich. Was erwartet Ihr hier von der Werke?

Das ist wirklich nicht so einfach dieses Auto so zu verfrachten, dass man es "von unten" ansehen kann.

Die Versicherung wird diesen Aufwand gegenüber der Werkstatt ganz sicher nicht erstatten.

Das hier ein Totalschaden vorliegt kann man mal voraussetzten.

Wenn der SV von der Versicherung kommt, dann macht er schöne Fotos und stellt das Fahrzeug in diverse Börsen.

Da kommt dann ein "ich nix verstehen" und läd den Up! auf ( der kann das :D) und das Thema ist erledigt.

Themenstarteram 11. Mai 2024 um 13:05

Totalschaden? Das will ich nicht hoffen:

Das Fahreug ist gerade einmal 43.000 km gelaufen,

75PS, 1. Hd. scheckheft, Vollausstattung (Klima, Tempomat, Sitzheizung, PDC, Navi, AppleCar Play, el. Spiegel, ...)

Vorderachshälfte rechts erneuern

Antriebswelle rechts erneuern

Aggregateträger erneuern

Lenkgetriebe erneuern

Reparaturrisiko Radeinbau und Längtsräger v.r

Fahrzeug muss auf die Richtbank

Hast du eine ungefähre Ahnung was da zusammen kommt an Reparaturkosten?

Nachdem was ich gerade mit der Vertragswerkstatt der Versicherung durch habe, und es ist noch nicht zu ende, wäre mir ein Totalschaden bzw ein vollständig aufgeschlüsselter Reparaturumfang vorher lieber gewesen, auch wenn es noch kein Totalschaden wäre, hätte ich nicht reparieren lassen.

Jetzt stehen 14k unterm Strich, der Wagen ist noch nicht Mängelfrei wie vorher und hat nur 16k gekostet.

Da hätte ich lieber etwas Verlust gemacht und was anderes gesucht.

Und bevor einer was zur Werkstattbindung sagt, die Werkstatt ist ein großer überregionaler VAG Partner, sonst hätte ich die Werkstattbindung nicht in Anspruch genommen.

Mag garnicht dran denken ich hätte dort einen R8 oder RS 6 reparieren lassen.

Das angehängte Foto wurde ja wohl nicht im Kreisverkehr gemacht, sondern das Auto wurde bereits in die Werkstatt verbracht. Wie? Na also.

Sollte kein Problem sein, mit einem großen Rangierwagenheber das Fzg seitlich anzuheben um die beschädigten Achsteile anzusehen

Themenstarteram 11. Mai 2024 um 13:36

Das Bild zeigt das Fahrzeug unmittelbar nach dem Unfall (es ist danach noch etwas weitergerollt).

Anheben mit einem flachen Wagenheber wäre dennoch sicher kein Problem.

Der Abschlepper hat es - ohne über die Straße zu schleifen - auf die Ladefläche bekommen. War aber auch einer mit viel Erfahrung.

Vergleichbare Fahrzeuge werden bei mobile zwischen 9.000 und 10.000 € gehandelt (dann aber ohne Apple CarPlay),

daher hoffe ich sehr, dass das kein Totolschaden ist - derweil die Versicherung bei einem solchen sicherlich erheblich zu ihren Gunsten rechnet.

Im Zweifelsfalle würde ich hier auch auf die "130% Regel" hoffen.

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