ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vollkaskoschaden: Gutachter parteiisch

Vollkaskoschaden: Gutachter parteiisch

Themenstarteram 26. September 2009 um 23:28

Hallo,

folgende Situation: Selbstverschuldeter Unfall, der eigene Schaden soll von der Vollkasko übernommen werden. Die Versicherung schickt natürlich den eigenen Gutachter, der keine 5 Minuten braucht, um das Fahrzeug zu begutachten (paar Fotos, km-Stand abgelesen, das wars).

Ich habe zuvor einen Bekannten den Schaden anschauen lassen (unabhängiger Gutachter).

Das Gutachten von der Versicherung ist heute angekommen, die Summe ist allerdings deutlich geringer als erwartet (fast ca. 50%). Es ist klar, dass gespart wurde, wo es nur ging. Es wurden Sachen teilweise nicht berücksichtigt bzw. Arbeitskosten zu gering angesetzt (Montieren/Demontieren Heckschürze soll z.B. 2AW=13Euro kosten.

Ich will fiktiv abrechnen lassen und mir den Schaden auszahlen lassen (ohne MwSt.).

Kann ich (wenn wie oben beschrieben) bei ernsthaften Zweifeln einen eigenen Gutachter einschalten und die Kosten dann erstatten lassen? Dafür müsste der Gutachter natürlich recht haben bzw. dieses "Recht" erst mal durchkriegen. Wenn man es aber nachweisen kann, dass das erste Gutachten zu gering angesetzt war, geht es dann? Evtl. Anwalt einschalten? Im jetzigen Gutachten steht z.B. dass die Kosten sich ändern können und das nachgereicht werden kann usw. aber wenn man den Weg geht kann man das ja dann überall machen! Wo bleibt dann der Sinn des Gutachtens, wenn man bewusst die Hälfte rauslässt?!!!

Ich werde das Gutachten mal meinem Gutachter vorlegen. Ich weiß aber halt nicht, ob es sich lohnt, das Risiko für ein 2. Gutachten einzugehen. Wenn ich die Kosten wiederbekomme ist ja alles in Ordnung....

Was ist eigentlich bei zwei abweichenden Gutachten? Es kann ja nicht sein, dass die Versicherung immer Recht hat!!! Eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden, d.h. am besten direkt den Anwalt einschalten?

 

Ich freue mich auf Eure Hilfe, denn ich will mich bestimmt nicht von denen verar***en lassen!!! :mad:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

Ach ja: Vollkasko mit Werkstattbindung! Es soll aber fiktiv abgerechnet werden. Danke!

Tja Geiz ist halt geil... und Gier übrigens auch ;)

 

Bloss dann kommt das Böse erwachen wenn die Gegenseite plötzlich genauso agiert :rolleyes:

 

Werkstattbindung lohnt sich imho nur wenn man den Wagen im Kaskofall auch wirklich über die gebundene Werkstatt reparieren lässt - um fiktiv abzukassieren eben ungeeignet :D

 

 

Zitat:

Du kannst dann zwar kein Geld verdienen aber wenigstens dein Schaden ist beseitigt.

Das will der TE aber - einen Vollkaskoschaden verursachen, bei der Versicherungsprämie zuvor gegeizt ohne Ende (Kasko-Select) am Schluss aber großzügig daran Gewinn machen möchte, wirklich lachhaft...

53 weitere Antworten
Ähnliche Themen
53 Antworten
Themenstarteram 28. September 2009 um 13:56

Wenn ich gewusst hätte, dass hier nur sinnlose kommentare von Leuten haben, die keine Ahnung vom Geschehen haben dann würde ich hier die Frage bestimmt nicht stellen.

Wenn man sich die Antworten anschaut ist unter denen keine einzige dabei, die sich sachlich mit der von mir gestellten Frage bezüglich der Rechtslage beschäftigt. Nur unnützige Kommentare mit Unterstellungen. Die kann man getrost in der Kneipe lassen!

Zitat:

Das will der TE aber - einen Vollkaskoschaden verursachen, bei der Versicherungsprämie zuvor gegeizt ohne Ende (Kasko-Select) am Schluss aber großzügig daran Gewinn machen möchte, wirklich lachhaft...

Lachhaft ist deine Unterstellung, einen Vollkaskoschaden verursacht zu haben. Kennst du die Situation? Warst du dabei? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.......! Beweisen muss ich hier keinem was auch wenn ich ich könnte mit Poliziebericht usw, ist auch nicht Thema der Diskussion hier. Mich regt es nur auf, dass du nichts beizutragen hast aber trotzdem Sachen von dir gibst.

Nochmal auf deutsch: Die Vollkasko hab auch nicht ich abgeschlossen, ich würde auch keine Kasko-Komfort machen und ursprünglich war es bei dieser Vollkasko auch nicht geplant, bei einem Schaden abzurechnen sondern den Wagen zu reparieren.

 

Hier hat keiner was über den Sinn/Unsinn einer Kasko-Komfort in Verbindung mit einer fiktiven Abrechnung gefragt und ich weiß es auch nicht, warum sich hier einige angegriffen fühlen, wenn man den Schaden sich auszahlen lässt! Wenn ich den Wagen mit einem Unfallschaden verkaufe, ist er halt auch weniger wert und diesen "Nachteil" kann ich mir auszahlen lassen, basta!

Da ist weder was unrechtliches dabei noch irgend eine andere Betrügerei, die man direkt dann dem anderen in die Schuhe schiebt.

Also, das nächste mal erst denken dann schreiben.

 

Danke.

1.0

 

Schaue in deine Versicherungsbedingungen deiner Versicherung. Dort steht genau aufgeführt auf welche Repataraturkosten du bei fiktiver Abrechnung ein Anrecht hast.

 

2.0

 

Wenn du deinen Rechtsanwalt beauftragst, dann musst du den selber bezahlen. Das Honorar für diesen ist in der Kasko nicht gedeckt.

 

3.0

 

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schaden gibt es ein Sachverständigenverfahren, dass du einleiten müsstest. Hierfür musst du in Vorkasse gehen, da dein Sachverständiger sicher nicht umsonst arbeitet. Im weiteren wäre ein Kostenvorschuß für den Obmann von dir zu zahlen. Gehe mal so von Kosten in Höhe von 8.00 1.000 Euro aus, die du vorab aufbringen musst. 

 

Das steht sicher in keinem Verhältnis und wenn du 1.0 beherzigst, wird sich sicher alles weitere erledigt haben. Es hat schon einen Grund, warum die Kasko- Select Verträge billiger sind, wie normale Kaskoverträge.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 28. September 2009 um 14:34

Danke! Das war schon eine hilfreichere Antwort.

Wobei sich das Gutachten bei einer "normalen" Vollkasko auch nicht unterscheiden würde. Die Partnerwerkstatt, die angegeben ist war so oder so schon meine Werkstatt. Die Dinge, die ich ja an dem bestehenden Gutachten kritisiere sind ja nicht günstigere Preise einer Partnerwerkstatt etc. Ich will ja auch nicht höhere Preise für die gleiche Arbeit durchsetzen. Fakt ist, dass das Gutachten einfach unvollständig ist bzw. Arbeiten gar nicht aufgeführt sind, die 100% anfallen werden. Darum will ich ein 2. Gutachten und dasw hat wiederum nichts damit zu tun, ob ich Kasko-Komfort habe oder nicht.

dann bleibt dir nur das Sachverständigenverfahren. Dein SV muss aber den "richtigen" Reparaturweg mit den Kasko- Select Stundenlöhnen kalkulieren. Anders wird das nichts. 

 

Ohne die Einleitung des SV Verfahren bleibst du mit Sicherheit auf dem Sachverständigenhonorar sitzen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

Danke! Das war schon eine hilfreichere Antwort.

Wobei sich das Gutachten bei einer "normalen" Vollkasko auch nicht unterscheiden würde. Die Partnerwerkstatt, die angegeben ist war so oder so schon meine Werkstatt.

Wobei zu bedenken ist, das deine Versicherung bei Beauftragung einer Reparatur ganz andere Konditionen bei "deiner" Werkstatt bekommt als wenn du dort deinen Wagen zur Instandsetzung in Auftrag geben würdest.

Themenstarteram 28. September 2009 um 15:15

Beides stimmt. Danke. Mittwoch weiß ich mehr. ;)

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

und ich weiß es auch nicht, warum sich hier einige angegriffen fühlen, wenn man den Schaden sich auszahlen lässt!

Warum sich hier einige angegriffen fühlen ist ganz einfach, nämlich deswegen:

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

Fakt ist, dass ich das Gefühl hab, beschissen zu werden, wie bei jedem typischen Vollkaskoschaden es von der Versicherung versucht wird.

Du willst hier die von den Experten wissen, was Du tun sollst/kannst; unterstellst ihnen aber gleichzeitig per se, dass sie dich bescheißen wollen. Am besten würdest Du gar keine Kasko abschließen (bzw. abschließen lassen, hast es ja nicht selbst gemacht), dann brauchst Du dich im Fall der Fälle auch nicht mit den ach so gemeinen Versicherungen rumzuschlagen!

Ich bin sowieso der Meinung, dass jeder, der Kasko mit Werkstattbindung abschließt und dann im Schadenfall ausnahmsweise doch fiktiv abrechnen möchte, nie wirklich vorhatte, im Schadenfall tatsächlich reparieren zu lassen.

Zur Sache:

Dass zwischen der Schätzung Deines Guatchters und der Schätzung des Gutachters der Versicherng eine große Lücke klafft, liegt möglicherweise zum großen Teil an den Versicherungsbedingungen: Dein Sachverständiger wird nämlich wahrscheinlich mit Löhnen der Vertragswerkstatt, Verbringungskosten und Ersatzteilzuschlägen kalkulieren, während der SV der Versicherung wohl nur die viel günstigren Stundensätze der Partnerwerksatt bei Auftragserteilung durch die Versicherung

siehe hier:

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wobei zu bedenken ist, das deine Versicherung bei Beauftragung einer Reparatur ganz andere Konditionen bei "deiner" Werkstatt bekommt als wenn du dort deinen Wagen zur Instandsetzung in Auftrag geben würdest.

zugrunde legt. Auch wird wahrscheinlich bedingungsgemäß die Erstattung von Verbringungskosten und Ersatzteilzuschlägen bei fiktiver Abrechnung ausgeschlossen sein.

Gegen die daraus resultierende Differenz wird dir auch kein Anwalt helfen.

Sofern der Schaden von außen ohne Demontage nicht in seinem vollem Umfang ersichltich ist, vermerkt der Sachverständige, dass eine Schadenserweiterung möglich ist. Es ist bekannt, dass der ein oder andere selbst beuftragte Sachverständige diese mögliche Schadenserweiterung gerne mal von vornherein ins Gutachten mit aufnimmt. Dass dadurch die reparaturkosten höher ausfallen, versteht sich von selbst. Das heißt aber noch lange nicht, dass diese höheren kosten auch zu ersetzen sind.

 

Du solltest vielleicht erst mal deine Bedenken zur Schadenhöhe dem Versicherer bzw. dem dortigen SV mitteilen und die Antwort abwarten, bevor du mit Anwalt "das große Fass aufmachst".

In diesem Sinne....

 

Themenstarteram 28. September 2009 um 23:47

Zitat:

Du willst hier die von den Experten wissen, was Du tun sollst/kannst; unterstellst ihnen aber gleichzeitig per se, dass sie dich bescheißen wollen. Am besten würdest Du gar keine Kasko abschließen (bzw. abschließen lassen, hast es ja nicht selbst gemacht), dann brauchst Du dich im Fall der Fälle auch nicht mit den ach so gemeinen Versicherungen rumzuschlagen!

Von WELCHEN Experten will ich WAS wissen? Dass es hier in MT viele Experten gibt hab icch schon gemerkt. :rolleyes: Wenn du mit den Experten die von der Versicherung meinst (die mich "bescheißen") dann irrst du dich. Von denen will ich nämlich gar nichts wissen.

 

Zitat:

Am besten würdest Du gar keine Kasko abschließen (bzw. abschließen lassen, hast es ja nicht selbst gemacht), dann brauchst Du dich im Fall der Fälle auch nicht mit den ach so gemeinen Versicherungen rumzuschlagen!

Dann braucht man überhaupt keine Versicherung im Leben abzuschließen. Wie wärs wenn ich dann mit diesem Argument komme?

Es ist allseits bekannt, dass von Versicherungen bis zur Unterschrift alles hoch und heilig versprochen wird und alles schöngeredet wird. Oder nicht? Wenn dann die Versicherung eine Leistung erbringen muss wird sie dann versuchen erst mal sich rauszureden und wenn es nicht geht versuchen zu sparen wo es geht. Das sieht man z.B. bei nicht verschuldeten Haftpflichtschäden. Ohne Anwalt kriegst du erst mal nur einen Teil des Geldes, was du eigentlich kriegen müsstest. Die reden sich immer irgendwie raus von wegen "Sie können Ihr Fahrzeug ja in der und der Werkstatt reparieren lassen, das ist günstiger und nach §xx müssen Sie das und jenes tun bla bla bla"......... Das ist typisch bei der Schadensabwicklung und es werden immer Beträge abgezogen, die zwar was ausmachen aber immer noch gerade so hoch sind, dass es sich nicht lohnt ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Da denkt man "Okay, 2000€ müsste ich kriegen, mein Gott 1700€ zahlen die, für die 300€....." (für den Fall, dass man den Wagen nicht direkt in die Werkstatt abgibt bei dem o.g. Haftpflichtschaden).

Gemein hin gemein her, so läuft das ab, das habe ich selbst 2 Mal erlebt, von anderen bestätigt bekommen, u.a. von Leuten die selber in der Versicherung arbeiten bzw. auch von Gutachtern.

Wenn du das in Frage stellst kann ich dazu auch nichts sagen. Es gibt Leute, die glauben auch an den Weihnachsmann. ;) Sicherlich wird es auch Ausnahmen geben aber soviel zu den "ach so gemeinen" Versicherungen.

 

Zitat:

Zur Sache:

Dass zwischen der Schätzung Deines Guatchters und der Schätzung des Gutachters der Versicherng eine große Lücke klafft, liegt möglicherweise zum großen Teil an den Versicherungsbedingungen: Dein Sachverständiger wird nämlich wahrscheinlich mit Löhnen der Vertragswerkstatt, Verbringungskosten und Ersatzteilzuschlägen kalkulieren, während der SV der Versicherung wohl nur die viel günstigren Stundensätze der Partnerwerksatt bei Auftragserteilung durch die Versicherung

Das mag sein. Mein Problem waren aber nicht die günstigeren Stundensätze etc. sondern die Tatsache, dass Arbeiten einfach weggelassen worden sind. Klar, wenn man es reparieren lässt in der Partnerwerkstatt wird die Werkstatt den SV kontaktieren und die weiteren Arbeiten ankündigen und der wird sein okay geben. Im Gutachten ist es aber nicht vermerkt. Meiner Meinung nach müsste das auch im Gutachten stehen, denn der SV weiß auch von den Arbeiten die "fehlen". Die lässt man aber raus, um die voraussichtliche anfallenden Kosten gering zu halten. Erst bei einer tatsächlichen Reparatur würden die weiteren Kosten von der Versicherung übernommen werden, obwohl diese bereits vorhanden sind. Wofür braucht man aber dann noch ein Gutachten, wenn es absichtlich unvollständig ist?

 

Zitat:

Auch wird wahrscheinlich bedingungsgemäß die Erstattung von Verbringungskosten und Ersatzteilzuschlägen bei fiktiver Abrechnung ausgeschlossen sein.

Gegen die daraus resultierende Differenz wird dir auch kein Anwalt helfen.

Das ist auch nicht das Problem, da sag ich ja nichts.

 

Zitat:

Du solltest vielleicht erst mal deine Bedenken zur Schadenhöhe dem Versicherer bzw. dem dortigen SV mitteilen und die Antwort abwarten, bevor du mit Anwalt "das große Fass aufmachst".

Habe ich bereits (freundlich) getan, bringt aber nichts. Die halten am Gutachten fest, alles andere interessiert die nicht.

hallo,

ich möchte doch darum bitten, sich nur noch mit dem Fall zu beschäftigen.

Die ganzen Nebenkriegsschauplätze lasen wir dann mal weg - beidseitig.

Weder sind alle Versicherungen "allseits bekannt" Zahlungsdrücker noch sind alle VNs Leistungserschleicher. Die Schwarz-Weiß-Malerei bringt niemandem was.

@silverminer:

Du solltest bei aller verständlicher Erregung nicht vergessen, dass der Großteil der Schäden (und das ist nicht aus dem Fenster gelehnt) ordnungsgemäß und zur vollsten Zufriedenheit abgewickelt wird. Vielleicht wird gar der eine oder andere Euro zuviel anerkannt (was manchmal dem Schädiger eigenartig erscheint - Stichwort "da war doch nur ein Kratzer, ich hab doch nix gemacht"...)

Jedoch wirst Du sicher - und das ist völlig normal - eher Leute finden, die nicht zufrieden sind.

Das ist in der Dienstleistungsbranche so. Meckern ist viel einfacher als loben, weil bei letzterem "das einfach so sein muss dass alles klappt".

Erzählst Du jedem, wenn eine Banküberweisung dort ankam wo du es möchtest? Wohl kaum - denn Du setzt das voraus. Macht die Bank hier aber einen Fehler und weigert sich zunächst den anzuerkennen, ist es sicherlich die letzte Bank auf Erden und absolut nicht empfehlenswert...

Selbiges gilt für Schadenabwicklungen. Der Kunde/Geschädigte hat ein subjektives Empfinden, was ihm zusteht. Dann kommen die gesetzlichen und/oder vertraglichen Regelungen, die da evtl. entgegen stehen. Verantwortlich gemacht wird aber der Zahler (Versicherung), nicht etwa gültiges Haftpflicht- oder Vertragsrecht (Abzüge bei Kasko insb. bei abgespeckten Tarifen).

Insofern ist es schlichtweg zu einfach, hier derart pauschal als "allseits bekannt" zu schimpfen.

Wenn Du in der Dienstleistungsbranche arbeitest, verstehst Du was ich meine.

Und dann bitte auch etwas Verständnis, wenn der Großteil der hier Helfenden derartige Einstellungen moniert - die haben damit nämlich auch noch tagtäglich beruflich zu tun ;)

...da ist es nicht unbedingt zuträglich wenn man dann noch beleidigend wird.

Dennoch:

Dein Ärger ist für mich jedenfalls zunächst verständlich - jedoch solltest Du klaren Kopfes an die Sache herangehen. Verantwortlich ist hier keinesfalls nur eine Seite.

Das von Delle erwähnte Sachverständigenverfahren sehe ich hier auch als einzige Möglichkeit.

Berichte doch weiter, was geschieht.

Für den weiteren Verlauf den Threads ist aber bitte durch alle Beteiligten das gerade eben Geschriebene zu beherzigen.

Grüße

Schreddi

am 29. September 2009 um 10:35

Steht eigentlich ein deine Kaskovertrag.

AKB 14 Sachverständigenverfahren.

Aber sehr teuer und Risikoreich und leider ist bei den meisten Rechtsschutzversicherungen Vertragsrecht (sprich Kaskoärger)ausgeschlossen, M. W. nur bei HDi und ADAC enthalten.

Wende dich am besten an jemand der sich mit so etwas auskennt.

Habe beim googeln z.b. das hier gefunden ---} Schadenregulierungskontrolle (SRK)

am 29. September 2009 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

Das von Delle erwähnte Sachverständigenverfahren sehe ich hier auch als einzige Möglichkeit.

@Schreddi

Das siehst du nicht nur richtig - es IST (nach einer gütlichen Einigung mit dem Versicherer) die einzige Möglichkeit

 

@Dennis D.

Vor dem Empfehlen von Internetseiten doch immer mal auf das Impressum achten

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wobei zu bedenken ist, das deine Versicherung bei Beauftragung einer Reparatur ganz andere Konditionen bei "deiner" Werkstatt bekommt als wenn du dort deinen Wagen zur Instandsetzung in Auftrag geben würdest.

Würde ich voll unterschreiben! Hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall:

Hatte ne Beule nach ner Unfallflucht im Wage und bin zum :D = wir machen dir das ordentlich für 650,- EUR!

Nach ner Woche hatte die Polizei den Verursacher ermittelt und ich mit den Daten zum :D = sie haben es ordentlich gemacht für 2.100,- EUR (wenn man dann noch die 3 Tage Mietwagen abzieht bleibt immer noch ne schöne Bonussumme!).

@TE: Die Vertragswerkstatt deiner Versicherung bekommt nunmal ne andere Berechnung als du, wenn du selbst nachfragen würdest!

PS:

Du kannst doch auch reparieren lassen und den Wagen dann verkaufen! Lässt dir von der Versicherung die Wertminderung (wenn überhaupt vorhanden) auszahlen! Fertig aus!

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

Von WELCHEN Experten will ich WAS wissen? Dass es hier in MT viele Experten gibt hab icch schon gemerkt. :rolleyes: Wenn du mit den Experten die von der Versicherung meinst (die mich "bescheißen") dann irrst du dich. Von denen will ich nämlich gar nichts wissen.

Das hättest du dir aber nun wirklich schenken können.........:(

 

OK.

 

Du hast von der Materie keine Ahnung -nein hast du wirklich nicht- :cool:

 

ein bissel Halbwissen in KH und 0 Wissen in Kasko ist nicht unbedingt so der Brüller lieber silverminer..:D

 

Stelle deine Fragen vernünftig ohne Polemik und Stammtischweisheiten , Antworte ebenso und du bekommst auch qualifizierte und hilfreiche Informationen hier, AUCH von den Experten, die du nicht so magst.

 

Du solltest nämlich auch mal zwischen den Zeilen lesen und vor allen Dingen auch verstehen.......;)

 

Aber höhre hier bitte auf einen auf "Fred Wichtig" zu machen.

 

Wenn du wirklich Wissen würdest was Trumpf ist, wäre deine Reaktion hier eine andere.....ganz Gewiss :rolleyes:

 

Und für jemanden der "Rat und Hilfe" suchst, machst du das Mundwerk doch ganz schön weit auf.

 

Und die User, die deiner Meinung nach nicht zur Lösung deines Problem beitragen, einfach Ignorieren.............;)

 

Gruß

 

Delle

am 29. September 2009 um 21:51

@ Delle

"Wenn du deinen Rechtsanwalt beauftragst, dann musst du den selber bezahlen. Das Honorar für diesen ist in der Kasko nicht gedeckt. "

Stimmt, aber z.b spendiert der ADAC auch nicht rechtschutzversicherten (plus?) Mitgliedern die Erstberatung. Ist die Versicherung im Verzug, zahlt Sie auch die Anwaltskosten im Kaskofall. Oder die eben Rechtschutz. Zudem richtet sich der anwaltliche Verdienst nach dem Streitwert. den kann man hier schön berechnen.

 

http://rvg.pentos.ag/

 

so teuer ist der professionelle Rat meistens nicht. Der Gutachter bekommt immer mehr :-(

 

@ TE

Letztlich muss man auch zum ruhiger schlafen mal nen Euro anfassen. In Foren gibts bei so Komplexen Fragen selten "DIE" Antwort. Entweder man will es wissen, oder muss es lassen. Wenn Du im Recht bist bekommst Du grundsätzlich alle notwendigen Kosten erstattet, wenn nicht dann ....

Mal ne andere Frage:

Was sagt denn Deine Werkstatt, die ja auch Partnerwerkstatt der Versicherung ist, zu dem Gutachten? Würde die zu dem kalkulierten Preis reparieren, wenn der Auftrag von der Versicherung kommt?

Und wenn nein, sagt die jetzt schon, da ist mehr dran oder sagt die, da kann mehr dran sein wenn das Fahrzeug erst mal demontiert ist und das ganze Ausmaß sichtbar wird?

Die Antwort der Werkstatt wird Dir bei der Lösung des Problems auch schon weiterhelfen und vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.

Schusti

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vollkaskoschaden: Gutachter parteiisch