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Vollkaskoschaden: Gutachter parteiisch

Hallo,

folgende Situation: Selbstverschuldeter Unfall, der eigene Schaden soll von der Vollkasko übernommen werden. Die Versicherung schickt natürlich den eigenen Gutachter, der keine 5 Minuten braucht, um das Fahrzeug zu begutachten (paar Fotos, km-Stand abgelesen, das wars).
Ich habe zuvor einen Bekannten den Schaden anschauen lassen (unabhängiger Gutachter).

Das Gutachten von der Versicherung ist heute angekommen, die Summe ist allerdings deutlich geringer als erwartet (fast ca. 50%). Es ist klar, dass gespart wurde, wo es nur ging. Es wurden Sachen teilweise nicht berücksichtigt bzw. Arbeitskosten zu gering angesetzt (Montieren/Demontieren Heckschürze soll z.B. 2AW=13Euro kosten.

Ich will fiktiv abrechnen lassen und mir den Schaden auszahlen lassen (ohne MwSt.).
Kann ich (wenn wie oben beschrieben) bei ernsthaften Zweifeln einen eigenen Gutachter einschalten und die Kosten dann erstatten lassen? Dafür müsste der Gutachter natürlich recht haben bzw. dieses "Recht" erst mal durchkriegen. Wenn man es aber nachweisen kann, dass das erste Gutachten zu gering angesetzt war, geht es dann? Evtl. Anwalt einschalten? Im jetzigen Gutachten steht z.B. dass die Kosten sich ändern können und das nachgereicht werden kann usw. aber wenn man den Weg geht kann man das ja dann überall machen! Wo bleibt dann der Sinn des Gutachtens, wenn man bewusst die Hälfte rauslässt?!!!

Ich werde das Gutachten mal meinem Gutachter vorlegen. Ich weiß aber halt nicht, ob es sich lohnt, das Risiko für ein 2. Gutachten einzugehen. Wenn ich die Kosten wiederbekomme ist ja alles in Ordnung....
Was ist eigentlich bei zwei abweichenden Gutachten? Es kann ja nicht sein, dass die Versicherung immer Recht hat!!! Eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden, d.h. am besten direkt den Anwalt einschalten?

Ich freue mich auf Eure Hilfe, denn ich will mich bestimmt nicht von denen verar***en lassen!!! 😠

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von silverminer


Ach ja: Vollkasko mit Werkstattbindung! Es soll aber fiktiv abgerechnet werden. Danke!

Tja Geiz ist halt geil... und Gier übrigens auch 😉

Bloss dann kommt das Böse erwachen wenn die Gegenseite plötzlich genauso agiert 🙄

Werkstattbindung lohnt sich imho nur wenn man den Wagen im Kaskofall auch wirklich über die gebundene Werkstatt reparieren lässt - um fiktiv abzukassieren eben ungeeignet 😁

Zitat:

Du kannst dann zwar kein Geld verdienen aber wenigstens dein Schaden ist beseitigt.

Das will der TE aber - einen Vollkaskoschaden verursachen, bei der Versicherungsprämie zuvor gegeizt ohne Ende (Kasko-Select) am Schluss aber großzügig daran Gewinn machen möchte, wirklich lachhaft...

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53 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320
Stimmt, aber z.b spendiert der ADAC auch nicht rechtschutzversicherten (plus?) Mitgliedern die Erstberatung. Ist die Versicherung im Verzug, zahlt Sie auch die Anwaltskosten im Kaskofall. Oder die eben Rechtschutz. Zudem richtet sich der anwaltliche Verdienst nach dem Streitwert. den kann man hier schön berechnen.
 

.............😁

Stellt sich nur die Frage, wann die Versicherung sich -gerade in diesem Fall- im Verzug befindet..😎

Gruß

Delle

grob gefühlt ab dem moment, in dem sie unberechtigt ansprüche endgültig ablehnt.... aber ich hab den ganzen text auch nicht gelesen......

Hier gibt es aber auch noch ein paar "Leckerlies" zu beachten.

Zum Beispiel, dass bei fiktiver Abrechnung nur 85% vom Stundenlohn bezahlt werden.........

Geiz ist nicht immer Geil........😁

Aber egal, der TE wird schon wissen was er macht.

Gruß

Delle 😉

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320



Stimmt, aber z.b spendiert der ADAC auch nicht rechtschutzversicherten (plus?) Mitgliedern die Erstberatung. Ist die Versicherung im Verzug, zahlt Sie auch die Anwaltskosten im Kaskofall. Oder die eben Rechtschutz.

Solange ein Kaskoschaden der Höhe nach noch nicht festgestellt wurde, ist die Kaskoleistung auch noch nicht fällig und der Versicherer kann gar nicht in Verzug geraten, mit der Folge, dass ein Anwaltshonarar auch nicht vom Versicherer zu erstatten ist. Es besteht aber ein Anrecht auf einen angemessenen Kostenvorschuss. Der Rest wird über das bereits angesprochene Sachverständigenverfahren geregelt und dafür bedarf es keines Anwaltes, hier wird ein (guter) Kfz-Sachverständiger benötigt, der auch wissen sollte, was zu tun ist (gell delle😁). Das Sachverständigenverfahren verbleibt in der Regel den völlig Uneinsichtigen, die ihrem Versicherer so gegenüber treten, wie man es hier dem TE wohl unterstellen kann.

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ich hab keine Ahnung von sowas ......😛

Gruß

Delle 😁

Ich wüsste gerne, ob unser lieber TE noch die Antwort auf die -durchaus berechtigte- Frage von Schusti um 9.11 Uhr beibringt.

Der ganze Vortrag basiert doch hier auf der Annahme, dass das was der ominöse SV-Bekannte sagt, richtig ist, während das, was der Sachverständige der Versicherung sagt, unqualifizierter Blödsinn ist.

Vielleicht ist es ja doch andersrum...

Nicht, dass ich dem TE was einreden will. Interessiert ihn ja eh nicht.
Ich frage nur, weil ich hier sicher noch was lernen kann. Denn so ein Forum ist schließlich dafür da, dass man was lernt.

Also so wie ich es verstanden habe, geht es bei den TE einfach nur darum, dass sachen nicht mit aufgeführt worden sind, die gemacht werden müssen um den vorherigen zustand wiederherzustellen. Ich sag jetzt einfach mal z.b. Halter hinter der Stosstange erneuern, oder Schlossträger etc.

und wenn es wie bei mir war nur ein neues Nummernschild nicht drauf steht, wenn das alte total verbeult ist (hatte mal einen Frontschaden).

Es geht nicht darum, dass die Werkstatt zu dumping Preisen im Gutachten berechnet wird.
Das ist das wass einfach bei dem Vertragsabschluss nicht berechnet wurde. Aber dennoch muss eine Fachgerechte Reparatur stattfinden.

Klar er wäre fein raus, wenn er es in der Werkstatt reparieren lässt, die aber der Versicherung sagt, hey Leute und fehlen noch 500-800 Euro dazu für notwendige sachen und die Versicherung zahlt.

Da er aber fiktiv Abrechnen will muss das Gutachten von Anfang an stimmen und nicht so ein Kurzgutachten, wo es passieren kann das Teile fehlen und dadurch der TE nicht die Summe ausgezahlt bekommt die eventuell im Nachhinein die Werkstatt bekommen würde.

Der Tag ist heute etwas "lang" geworden, hatte zuvor keine Gelegenheit zu schreiben.

acer 2k hat es auf den Punkt gebracht!!!!!! Genau das und nichts anderes ist mein (Ursprungs-)Problem. Ich habe mit dem 2. Gutachter gesprochen und er meinte, dass die Summe auch ihm etwas zu wenig erscheine und ob er das Gutachten sehen dürfe. Ich habe es ihm vorgelegt. Er will jetzt mal einen Blick drüber werfen, ob da was zu beanstanden ist.
Freitag weiß ich wahrscheinlich mehr, wie ich dann am Besten vorgehe.

Ich ahne schon, dass die Versicherung querstellen wird und nur dann mehr zahlen wird, wenn ich den Wagen auch repariere. Die Partnerwerkstatt ist übrigends mein FOH, wo ich seit dem Kauf des Wagens (6Jahre) Kunde bin. (Es ist auch nur eine Werkstatt, auch sie wollen Geld verdienen und auch sie wollen Kunden behalten). 😉
Der Wagen wird aber eh verkauft, da lohnt sich eine Reparatur nicht (ist schon durchgerechnet) und das ist auch der Grund für die fiktive Abrechnung.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ich frage nur, weil ich hier sicher noch was lernen kann. Denn so ein Forum ist schließlich dafür da, dass man was lernt.

🙂

Leider wissen wir immer noch nicht was die Werkstatt meint. Na ja, warten wir mal ab, was sein Gutachter nun sagt.....

Die Werkstatt hab ich noch gar nicht besucht, weil eine Reparatur ja überhaupt nicht in Frage kommt. Könnte man aber trotzdem mal machen...

Zitat:

Original geschrieben von silverminer


Ich habe mit dem 2. Gutachter gesprochen und er meinte, dass die Summe auch ihm etwas zu wenig erscheine und ob er das Gutachten sehen dürfe. Ich habe es ihm vorgelegt. Er will jetzt mal einen Blick drüber werfen, ob da was zu beanstanden ist.
Freitag weiß ich wahrscheinlich mehr, wie ich dann am Besten vorgehe.

Jetzt ist der Montag schon fast rum und wir wissen immer noch nicht mehr. Was ist denn dabei rausgekommen? Gib bitte mal ne Rückmeldung.

Wir sind alle schon ganz gespannt......

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Jetzt ist der Montag schon fast rum und wir wissen immer noch nicht mehr. Was ist denn dabei rausgekommen? Gib bitte mal ne Rückmeldung.
 
Wir sind alle schon ganz gespannt......

Genau so ist es..........🙂

Gruß

Delle

So, hat jetzt etwas länger gedauert aber ich wollte mich erst melden, nachdem ich auch mit dem Gutachter reden konnte.

Der 2. Gutachter hat sich das vorliegende Gutachten angeschaut und ist der Meinung, dass da tatsächlich etwas "sparsam" kalkuliert wurde. Das Heckabschlussblech oder das Bodenblech z.B. soll nach vorliegendem Gutachten nur "instandgesetzt" werden. Dieses ist aber sehr stark deformiert, sodass es für eine fachgerechte Reparatur ausgetauscht werden sollte. Das wird wohl auch die Werkstatt so machen und es halt dem Gutachter mitteilen. Die Versicherung würde dann ja auch zahlen aber bei der fiktiven Abrechnung eben nicht. Das Heckabschlussblech war nur ein Beispiel an dieser Stelle.

Was jetzt passieren soll? Mir wurde vom Gutacher ebenfalls gesagt, dass man bei solechen Fällen, wo man nicht der gleichen Meinung ist das zuvor genannte Sachverständigenverfahren oder wie auch immer einleiten kann, was natürlich teuer und zeitaufwendig sein wird.
Ob sich das für 500 Euro lohnen ist dann natürlich die Gegenfrage.
Ich werde jetzt sehr wahrscheinlich Rücksprache mit der Versicherung halten und denen die Sachlage schildern und abwarten, was die dann sagen. Ggf. kann man die bitten, den Gutachter nochmal rauszuschicken und die kritisierten Punkte von ihm nochmal überprüfen lassen. Was die dazu sagen kann ich zwar erraten aber noch nicht genau sagen.

Ich bin dennoch der gleichen Auffassung, dass die Versicherung bzw. der Gutachter das Ganze natürlich so niedrig wie möglich halten wollen und das mit allen Mitteln versucht wird durchzusetzen. Das ist auch klar und auch nachvollziehbar (Versicherung=Unternehmen, Unternehmen will Gewinn machen bzw. so wenig Verlust wie möglich).
Man kann es also drauf ankommen lassen und andere Wege einleiten. Das sollte sich dann so lohnen, dass man auch ein gewisses Risiko eingeht und auch viel Zeit investiert. Alles Andere lohnt sich für den Versicherungsnehmer nicht und das weiß auch die Versicherung.

Ich will mich jetzt noch einmal melden und nach den ganzen Diskussionen mal mitteilen, was jetzt tatsächlich passiert ist:

Der Gutachter der Versicherung hatte wie bereits gesagt nur geschrieben, dass das Heckabschlussblech instandgesetzt werden sollte. Damit war ich und mein Gutachter ja damals nicht einverstanden aber viel machen konnte man einfach so nicht. Da mussten weitere Schritte eingeleitet werden.

Ich habe daraufhin die Heckschürze abgebaut und festgestellt, dass das Heckabschlussblech deformiert war und das nicht nur an einer Stelle. Also einige Fotos gemacht und meinen Gutachter noch einmal um Rat gegeben. Er war der Meinung, dass man das nicht mehr instandsetzen kann und es ausgetauscht werden müsste. Also habe ich die Versicherung noch einmal verständigt. Der Gutachter der Versicherung kam wieder an, hat sich das Ganze angeschaut und wollte meine Bilder haben. Er hatte zuvor nur die unterste Kante des Heckabschlussbleches fotografiert, ohne sich mal zu bücken und sich das anzuschauen. Tatsächlich ist jedoch das ganze Blech eingedrückt.
Nun hat er sich auch mal die Mühe gemacht mit eigenen Augen das sich mal anzuschauen, hat auch eigene Bilder gemacht und wollte meine auch haben.

Am Ende meinte er, dass man das Heckabschlussblech herausschneiden müsste, ein neues Blech kaufen, einschweißen und lackieren müsste etc.

Also: Ich bin jetzt zufrieden. Ich halte nach wie vor daran fest, dass man unbedingt hinterherrennen muss und sich selbst dafür einsetzen muss, um sein Geld zu bekommen. Die schenken mir nichts. Das Geld steht mir also zu, stand mir davor auch zu aber ich hätte es nicht bekommen, wenn ich nur fiktiv abgerechnet hätte und dem Gutachter blind vertraut hätte.

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