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Gutachten nach Unfall

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 17:34

Hallo, ich brauche mal eure Hilfe. Meine Frau hat mit ihren Auto ein Unfall gehabt. Sie war aber nicht schuld. Wir haben das Auto vor 2 Jahren für 14000€gekauft und jetzt sol er totalschaden haben. Den Gutachter hat das Autohaus wo wir das Auto gekauft haben besorgt. Jetzt sollen wir 9000€kriegen. Das finden wir sehr wenig, vorallem wenn ich bei Autoscout oder so gucke finde ich Auto mit ähnlicher Laufleistung und Austattung erst ab 11000€!?

Was haben wir noch für Möglichkeiten ? 2. Gutachter ?

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41 Antworten

an dem gutachten ist ja wohl nur ein "moeglicherweise" falscher wiederbeschaffungswert genannt.

sprich doch mit dem gutachter und er soll dir 1 - 3 regional verfuegbare fahrzeuge nennen.

tipp fuers naechste mal: bei unverschuldetem unfall entscheide DU ueber den gutachter und weder die gegnerische VS noch das autohaus.

was nicht heissen MUSS, dass der gutachter-vorschlag des autohauses schlechter war als deine persoenliche auswahl, wenn du entschieden haettest.

Harry

PS

bedenke auch , dass die autoscout/mobile preis WUNSCHPREISE des verkäufers sind ;)

Nenn doch bitte mal ein par konkrete Zahlen aus dem Gutachten. Also Wiederbeschaffungswert, Restwert und ermittelte Reparaturkosten. Vielleicht hast du da ja nur was missverstanden.

Grüße

Steini

Themenstarteram 20. Oktober 2008 um 15:52

Instandsetzungkosten 8300€

Wertminderung 400€

Reperaturdauer 5-6 tage

Wiederbeschaffungsdauer 12-14 Tage

Wiederbeschaffungswert 9700€

Restwert 2800€

Wieso nur 9.000 Euro WBW?

 

Du schreibst doch nun das der WBW 9.700 Euro beträgt.

 

Also bekommst du auch 9.700 Euro.

 

Rede doch einfach noch mal mit dem Sachverständigen und lass dir das mal erklären. Von uns hier hat keiner dein Auto gesehen, wir können hier bestenfalls Mutmaßen.

 

Im übrigen kannst du das Auto auch noch reparieren lassen, dass ist noch kein Totalschaden. Der ist dann eingetreten, wenn die Reparaturkosten zuzüglich Minderwert den WBW übersteigen.

 

Und selbst dann gäbe es noch die Möglichkeit einer Reparatur....

 

Gruß

 

Delle

wenn ich da vielleicht kurz auch eine ähnliche frage einwerfen darf .. ich brauche auch für einen teilkaskoschaden ein gutachten ... die gegnerische versicherung hat mir angeboten das von der DEKRA machen zu lassen, das wäre für mich kostenlos ... es ist ja dekra, also eigentlich würde ich annehmen da laufen keine krummen dinger ... aber ist es nicht vielleicht doch sinnvoller selber eine werkstatt zu suchen? oder auch selber zur dekra zu gehen, aber dann halt ohne die gegnerische versicherung?

wenn du nicht schuld warst muss eigentlich der andere sowieso das gutachten zahlen

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948

wenn du nicht schuld warst muss eigentlich der andere sowieso das gutachten zahlen

naja, teilschuld halt ...

Hi, 

Du schreibst, Du hattest einen Teilkasko-Schaden und und Du seist "teilschuld"???

Da geht was durcheinander!

 

Entweder es ist ein Haftpflichtfall, dann geht es darum, ob und inwieweit Du schuld bist. Bist Du es, bekommst Du den Schaden nur teilweise erstattet. Den Rest und damit also auch die anteiligen Gutachterkosten trägst Du dann selbst.

 

Oder Du hattest einen Kasko-Schaden (Hagel, Wild usw.). Dann bestimmt Deine Versicherung den Sachverständigen und trägt die Kosten für das Gutachen. Eine Schuldfrage stellt sich hier nicht.

 

Gruß

Hafi

hab mich vertan ... meinte haftpflichtschaden ...

und ich habe nur teilschuld, soviel steht fest.

spricht denn irgendwas dagegen den gutachter der dekra zu nehmen, den die gegnerische versicherung stellt?

Zitat:

ich habe nur teilschuld

Dann können wir davon ausgehen, das Du bereits einen Anwalt beauftragt hast. Bei einer Teilschuld solltest Du dieses sonst aber auf jeden Fall machen.

Ich würde darauf achten, das der Kfz-Sachverständige wirklich unabhängig ist und sein Gutachten weisungsfrei erstellt.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

ich habe nur teilschuld

Dann können wir davon ausgehen, das Du bereits einen Anwalt beauftragt hast. Bei einer Teilschuld solltest Du dieses sonst aber auf jeden Fall machen.

Ich würde darauf achten, das der Kfz-Sachverständige wirklich unabhängig ist und sein Gutachten weisungsfrei erstellt.

ja das weiß man doch nie ... es kann ja ruhig ein dekra typ sein, aber wenn das der ist, den du gegnerische versicherung immer nimmt, dann wäre schon der verdacht nahe liegend, dass das gutachten dann etwas niedriger angesiedelt ist ...

Zitat:

...aber wenn das der ist, den du gegnerische versicherung immer nimmt, dann wäre schon der verdacht nahe liegend, dass das gutachten dann etwas niedriger angesiedelt ist ...

Glaubst Du das Dir die Versicheung jemannd anderes schickt als denjenigen den sie meistens beauftragen?

am 21. Oktober 2008 um 17:53

Das ist aber eine schwere Unterstellung. :D

Ein Sachverständiger wird immer "korrekt" die Schadenhöhe ermitteln, egal ob er unabhängig ist oder von der Versicherung geschickt wird.

Das nennt man "Berufsehre oder so.

Jede andere Vorgehensweise würde mich erschüttern. :D

"Beiße nie in die Hand die dich ernährt."

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Das ist aber eine schwere Unterstellung. :D

Ein Sachverständiger wird immer "korrekt" die Schadenhöhe ermitteln, egal ob er unabhängig ist oder von der Versicherung geschickt wird.

Das nennt man "Berufsehre oder so.

Jede andere Vorgehensweise würde mich erschüttern. :D

 

"Beiße nie in die Hand die dich ernährt."

 

Gruß

Frank

ich bin gerade noch am überlegen, ob ich dir dafür einen Daumen geben soll oder nicht........:D

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