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Vollkaskoschaden BMW E61, Mwst-Problem

Themenstarteram 30. Juni 2011 um 16:32

Hallo zusammen,

ich habe hier zwar schon viel von Regelbesteuerung und ähnlichem gelesen, aber irgendwie blick ich da immer noch nicht ganz durch.

Folgender Fall:

- Kauf eines BMW 530xi (Benziner + Allrad) im November 2010, Fahrzeug-Modelljahr 2006, 70tkm, 2 Vorbesitzer von einem (VW-)Gebrauchtwagenhändler (bei dem das Fahrzeug in Zahlung genommen wurde) für rund 21.000 €

- Vollkaskoversicherung abgeschlossen mit einem Zusatzbaustein, der die Erstattung des Kaufwerts vorsieht, wenn das Fahrzeug innerhalb der ersten 12 Monate einen Totalschaden erleidet

- eigenverschuldeter Unfall am 01.06.2011, Vollkaskoschaden, da Totalschaden (28.000 € Schaden)

Heute habe ich die Versicherung angerufen und wollte mich mal nach dem Stand erkundigen, da ich mir langsam mal ein neues Fahrzeug zulegen muss. Ich bin leider bei der Antwort beinahe vom Stuhl gefallen.

- Wiederbeschaffungswert/Kaufwert des Fahrzeugs laut Gutachter 24.800 € (entspricht dem gezahlten, wenn ich den Einbau einer Autogasanlage (3.300 €) mit einrechne)

- Restwert des Fahrzeugs (8120 €) wird von der Zahlung abgezogen (klar, den bekomme ich ja anderweitig wieder)

- Zahlung von der Versicherung 12.000 €, da von dem Wiederbeschaffungswert (24.800 €) einmal der Restwert (8.120 €) und 19 % Mwst (rund 4.700 €) abgezogen werden.

Das Problem ist nur, ich habe nie 19 % Mwst bezahlt! Das Fahrzeug habe ich ja nicht neu gekauft, der Wagen war schon 5 Jahre alt und wurde dementsprechend auch nur differenzbesteuert (steht auch so auf dem Kaufvertrag). Ich kann nicht verstehen, wie der Gutachter darauf kommt, dass ein Fahrzeug in dem Alter noch regelbesteuert verkauft wurde und ein gleiches Fahrzeug auch heute noch regelbesteuert verkauft wird (die Baureihe gibt es schon seit 1,5 Jahren nichtmehr). So wie ich die Besteuerung verstehe werde nur Neufahrzeuge regelbesteuert.

Das Gutachten habe ich noch nicht, deswegen kann ich den Gutachter auch noch nicht anrufen. All diese Informationen habe ich bisher von der Versicherung.

Ist das (anhand der vorhandenen Daten) gerechtfertigt? Bleibe ich am Ende auf mehr als 4.500 € sitzen? Ich dachte eigentlich dieser Zusatzbaustein bei der Vollkasko würde mich vor den ganzen Fragen um irgendwelche errechneten Werte bewahren und dazu führen, dass ich einfach das bekomme, was ich gezahlt habe und fertig.

Das war wohl sehr sehr naiv.

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2011 um 17:23

@Hafi545

Ich kann den TE schon verstehen.

 

Er hat ein Fahrzeug gekauft, eine Autogasanlage eingebaut und dementsprechend 24.000 Euro investiert.

 

Bankkonto steht 24.000 Euro im Minus

 

Der Versicherer verspricht ihm im Falle eines Totalschadens eine Kaufpreisentschädigung (= 24.000 Euro)

 

Der Totalschaden tritt ein. Das der TE überhaupt wieder ein Auto kaufen muss, schreibt ihm der Versicherer nicht in die Bedingungen und er erwartet die versprochenen 24.000 Euro

 

Bankkonto wird wieder ausgeglichen.

 

Nun zieht ihm der Versicherer aber 19% Mehrwertsteuer ab und überweist auf das Bankonto rd. 19.500 Euro

 

Bankkonto steht mit rd. 4.500 Euro im Minus

 

Zitat:

Origninal geschrieben von Hafi545

Wenn es aber nicht passiert, weil Du den Wagen privat kaufst oder einen anderen Wagen kaufst, ist Dir insoweit auch kein Schaden entstanden.

Wieso hier dem TE kein Schaden entstanden ist, erschließt sich (auch?) mir nicht.

 

 

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Ahja Danke Hafi :D

 

Gruß

 

Delle

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