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Problem mit Versicherung

Themenstarteram 8. Februar 2006 um 5:22

Hideho..

mit ist Mitte Dezember jemand in die Seite gefahren (ich habe keine Schuld), Unfall wurde von Polizei aufgenommen und Unfallgegner wurde kostenpflichtig verwarnt. Ich habe den Unfall am gleichen Tag noch der Gegnerischen Versicherung gemeldet (Freitags).. 3 Tage später (Montags) hat dann ein Gutachter den Schaden begutachtet. Am 24.12.05 habe ich dann das Gutachten erhalten, somit gehe ich mal davon aus das die Gegnerische Versicherung (R&V) das Gutachten spätestens am 28.12.05 bekommen hat (Gutachter schickt beide gleichzeitig los).

Am 30.12.05 habe ich dann einen Fragebogen der Versicherung bekommen den ich am 03.01.05 zurück geschickt habe.

Nachdem ich einen Monat nichts von der Versicherung gehört habe, habe ich am 29.01.05 der Versicherung eine Email geschrieben und darum gebeten den Schaden nun endlich zu regulieren. Daraufhin habe ich einen Brief bekommen mit dem Hinweis das der Unfallgegner den Unfall noch gar nicht gemeldet hat *gruml* und das sie sich melden sobald sie die Unfallmeldung haben bzw. den Unfallgegner sofort anschreiben.

So, bis heute (nun ca. 1 1/2 Monate nach dem Unfall) habe ich weder eine Nachricht noch eine Erstattung meines Schadens erhalten..

Was ratet ihr mir jetzt? Soll ich mir einen Anwalt nehmen der die Sache in die Hand nimmt? So langesam reicht es mir.. Beo ,einem letzten Unfall (Unfallgegener bei der AXA) wurde innerhalb von 1 1/2 Wochen der Schaden bezahlt. So kommen mir 1 1/2 Monate doch schon recht lange vor :( Gibt es da eigentlich keine Fristen?

Lg.

fst74

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13 Antworten

Das kann ich Dir nur empfehlen.

Haftpflichtschäden sollten eigentlich soweit der Schaden der Ursache (Schuld) und der Höhe nach feststeht binnen von drei Wochen reguliert werden.

Natürlich gibt es Fristen, welcher einer Versicherung für die Schadenregulierung zustehen.

Bei 1,5 Monaten und bei klarer Sach- und Rechtslage ist diese Frist aber bereits deutlich überschritten.

Du hast einen Direktanspruch gegen die Versicherung aufgrund Pflichtversicherungsgesetz (wie die das mit ihrem Kunden bezüglich der Schadenmeldung regeln ist deren Sache).

Es empfiehlt sich, jetzt einen Anwalt einzuschalten, um die Schadenregulierung in Gang zu bringen.

Zu beachten ist immer, dass bei einer Schadenregulierung durch die gegnerische Versicherung, alle Beteiligte ihrer Mitwirkungspflicht unfallzeitnah nachkommen müßen damit zügig reguliert werden kann.

Ein Schadenregulierer muss nach Aktenlage autorisiert sein einen Schaden abzurechnen, andernfalls riskiert er seinen Arbeitsplatz. Dafür braucht er auch u.a. die Angaben seines VN.

Bei Unklarheiten, das ist mittlerweile fast immer der Regelfall, was den Unfallhergang und die Anspruchstellung angeht, muss geklärt werden und da verstreicht die Zeit.

Sollten Fristen verstreichen, die der Verursacher gegenüber seinem Versicherer zu verantworten hat, greifen die Regressmöglichkeiten laut AKB gegenüber seinem VN. Zu beachten ist wieder, dass der VR in diesem Fall -im Bestreitensfall- beweisfähig sein muss.

Also alles nicht so einfach. So etwas wird allgemein mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht: Die Versicherung XY zahlt nicht.

Als Laie würde ich immer zum Fachmann für rechtliche Angelegenheiten gehen, der weiß sehr wohl was alles zu beachten ist, die Berufsbezeichnung lautet:Rechtsanwalt.

Es gibt im Leben schönere Dinge als sich laienhaft und zeitraubend mit Dingen zu beschäftigen von denen man nicht genügend versteht.

keine E-Mail schreiben, sondern ein Einschreiben-Rückschein

die gegnerische Versicherung auffordern, den Schaden jetzt innerhalb von 14 Tagen zu regulieren

und schreiben, daß sie sich andernfalls im Verzug befänden, was zur Folge hätte, daß Verzugszinsen fällig würden ...

-

wenn dann immer noch nix, Rechtsanwalt

am 8. Februar 2006 um 8:47

Immer dann, wenn der eigene VN den Schaden nicht meldet bzw. andere Angaben als der Anspruchsteller zum Unfallhergang macht, hat die Versicherung das Problem, dass die Haftung schlichtweg nicht beurteilt werden kann.

In diesem Fall wird die Ermittlungsakte angefordert, sofern die Polizei am Unfallort war. Leider wird diese Akte aber in den wenigsten Fällen zeitnah durch die Ermittlungsbehörden an die Versicherung gesandt, weil die Ermittlung erst dann beendet ist, wenn entweder Urteil oder Bußgeld verhängt wurde bzw. das Verfahren eingestellt wurde.

Natürlich kann eine Versicherung nicht ewig die Regulierung aufschieben. Wenn beispielsweise keine Aufnahme durch die Polizei erfolgte, werden dann die Angaben des Anspruchstellers unterstellt und ggfs. gegenüber dem VN später regressiert.

Der RA selber wird vermutlich die Sache nicht beschleunigen können, aber er kann dir mit Sicherheit sagen, was du zwischenzeitlich tun kannst.

Da die Beweissicherung durch den Gutachter erfolgt ist, kann problemlos die Reparatur in Auftrag gegeben werden sofern kein Totalschaden vorliegt. Bei den Reparaturkosten kann es natürlich sein, dass die Werkstatt nicht ewig auf ihr Geld warten möchte. Dann werden sie sich an dich halten. Du hast natürlich die Möglichkeit, eine Zwischenfinanzierung zu machen. Die Kosten dafür trägt der Versicherer entsprechend der Haftungsquote.

Übrigens, auch wenn die Polizei die Schuldfrage am Unfallort zu deinen Gunsten beantwortet hat, heißt das nicht automatisch, dass die Versicherung den Schaden zu 100 % reguliert. Deiner Schilderung nach kann ich das nicht beurteilen.

Noch ein Tipp: Fühl doch parallel zur Unfallaufnahme der Polizei bei nächsten Mal gemeinsam mit dem Unfallgegner den Unfallbericht aus. Da unterschreiben beide Seiten und du hast somit immer was gegenüber der Versicherung in der Hand.

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Natürlich kann eine Versicherung nicht ewig die Regulierung aufschieben. Wenn beispielsweise keine Aufnahme durch die Polizei erfolgte, werden dann die Angaben des Anspruchstellers unterstellt und ggfs. gegenüber dem VN später regressiert.

Wenn keine Aufnahme durch die Polizei erfolgt ist und keine Zeugen vorhanden sind, wir keine Versicherung aufgrund der Angaben des Anspruchsteller den Schaden regulieren.

Die Angaben des Anspruchstellers allein reichen nicht aus, um überhaupt die Unfallbeteiligung des versicherten Fahrzeuges nachzuweisen.

Themenstarteram 9. Februar 2006 um 5:23

Hideho..

werde heute nochmal die Versicherung per Einschreiben anschreiben..

Trotzdem noch ein paar Fakten :

* Der Unfallgegner ist beim Ausparken rückwärts in meinen Parkenden Wagen reingefahren, ich selber war nicht am Fahrzeug. Mein Fahrzeug stand auf der gegenüberliegenden Strassenseite

* Unfall wurde von Polizei aufgenommen und Unfallgegner wurde verwarnt

Lg.

fst74

am 9. Februar 2006 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Wenn keine Aufnahme durch die Polizei erfolgt ist und keine Zeugen vorhanden sind, wir keine Versicherung aufgrund der Angaben des Anspruchsteller den Schaden regulieren.

Die Angaben des Anspruchstellers allein reichen nicht aus, um überhaupt die Unfallbeteiligung des versicherten Fahrzeuges nachzuweisen.

Da bist du im Irrtum. Aus der Pflichtversicherung resultiert der Direktanspruch. Wenn deine Theorie stimmen würde, bräuchte ich als VN bei einem durch mich verursachten Schaden, bei dem es weder Zeugen noch eine polizeiliche Aufnahme gab, einfach den Schaden auch auf Nachfragen nicht zu melden. Dann würde meinem SFR auch nichts passieren. So kann es nicht laufen und so läuft es auch nicht.

Der VN wird regelmäßig gebeten, den Schaden zu melden und permanent telefonisch und schriftlich daran erinnert. Im letzten Erinnerungsschreiben bekommt er dann letztmalig eine Frist zur Meldung gesetzt mit dem Hinweis, dass danach die Regulierung ausschließlich nach den Angaben des Anspruchstellers erfolgen wird.

Die AKB regeln eindeutig, dass verspätete oder verweigerte Meldung als Obliegenheitsverletzung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Gegenüber dem Geschädigten muss natürlich trotzdem reguliert werden. Der Schaden könnte dann entsprechend den AKB beim VN regressiert werden.

...so isses.

Das ist halt die Kehrseite für den, der Pflichtversicherer spielen darf.

Der Rest wird zivilrechtlich zwischen VR und VN geregelt.

am 9. Februar 2006 um 10:37

Bevor Du großartig mit Einschreiben und Rechtsanwalt versuchst Dein Recht zu bekommen, würde ich mich erstmal ans Telefon hängen.

Ich arbeite sehr viel mit der Kravag zusammen, Tochter der R+V, dort funktioniert das immer reibungslos.

Die Sachbearbeiter (nicht irgendein Servicemitarbeiter!)werden Dir schon weiterhelfen, es sind schließlich auch nur Menschen und die Rechtslage ist wohl mehr als eindeutig.

Solltest Du telefonisch keine Hilfe, oder genaue Anhaltspunkte, zwecks Zahlung etc, bekommen, kannst Du immer noch den RA kontaktieren.

Faxe sind heutzutage deutlich effektiver wie Einschreiben. Ruf bei der Gesellschaft an, laß Dir die Bildschirmfaxnr. des Sachbearbeiters geben und jag ein Fax hin. Dann hast Du Dir unter umständen zwei bis drei Tage Postweg gespart.

Meine Erfahrungen haben gezeigt, wenn freundlich mit den Leuten spricht, kann man sehr viel auf dem kurzen Weg erreichen (außer Behörden!!!).

Themenstarteram 9. Februar 2006 um 10:43

@dauma

Na dann werde ich es ein letztes mal so versuchen... Bisher sind leider immer nur dieses Standardantworten zurück gekommen... Verstehe nur nicht das die Versicherung sich nicht vorher darum gekümmert hat.. Sie hatten eine Schadensmeldung von mir, ein Gutachten vorliegen und trotzdem kümmern sie sich nicht um die Schadensmeldung des VN.. Nunja... Ist ja auch nicht so das mein Wagen nicht mehr währt, aber trotz alledem würde ich mir gerne endlich einen neuen holen und genau dafür benötige ich auch den Betrag :) :)

Also werde ich nun deinem Tip mal folgen und schauen was passiert :)

Lg.

fst74

Hallo,

da ich bei genannter Versicherung arbeite, kann ich dir nur auch empfehlen, dich mal ans Telefon zu hängen, ist bei uns nicht üblich Versicherungsfälle so lange liegen zu lassen, aber wenn sich der VN nicht meldet ist das immer ein Problem.

Ich empfehle dir aber dringend, den VN anzuzeigen, wenn er nachweislich den Schaden nicht gemeldet hat, der Sachbearbeiter braucht nämlich diese Meldung um tätig zu werden, un die Behörden rücken Akten nur sehr zögerlich raus.

Wenn du den richtigen Sachbearbeiter gefunden hast faxe direkt an seinen Bildschirm schicken, das geht am allerschnellsten und er wird (garantiert) sofort aktiv, in deinem Fall würd ich sagen, die Meldung mit der langen Wartezeit nicht vergessen, das darf so nicht sein.

Hallo,

 

Mir ist jemand Rückwärts ins Auto gefahren (ich stand, hatte Zeugen und die Polizei )

Die Regulierung dauert, habe erst nur 50% gezahlt bekommen, nun ist mein Anwalt dran, hat eine Frist gesetzt.

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