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Restwert-Problem mit Versicherung

Themenstarteram 26. Dezember 2005 um 0:56

Guten Abend.

Als allererstes einmal: Schöne Weihnachten an alle!

Nun zum Thema:

Meine Freundin hatte am 26.11. einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Schuldfrage ist zweifelsfrei und da gabs auch keinerlei Mißverständnisse.

Sie hat dataufhin einen Gutachter bestellt, der das Fahrzeug begutachtet hat. Das Gutachten wirde am 02.12. erstellt und am 05.12. direkt vom Gutachter an die Versicherung weitergeleitet.

Es handeltet sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Am 17.12. kam ein Brief der Versicherung (Allianz) mit Datum vom 15.12.. Das Gutachten würde akzeptiert, jedoch sei der Restwert zu niedrig eingestuft. Es wurde eine Adresse eines Berliner Autohändlers mitgeteilt, der angeblich das doppelte des Restwertes zahlen würde.

Das Problem ist aber, daß die Eltern meiner Freundin das Auto am 17.12. zum Restwertprreis verkauft haben, da am gleichen Tag die neue A-Klasse beim Händler parat stand und sie auch das kaputte Auto nicht länger vor der Tür stehen haben wollten.

Ist die Reaktion der Versicherung rechtens? Wie gesagt, der Brief kam nach Verkauf des beschädigten Autos.

Bei dem Gutachter handelte es sich um einen Schwacke-Expert Gutachter, sprich um einen anscheinend Seriösen. Das nur zur Info.

Kann ich nicht normalerweise davon ausgehen, daß ich mich auf den im Gutachten veranschlagten Restwert verlassen kann? Es geht hier insgesamt um 800 Euro.

Wie sieht das eigentlich mit Verdienstausfall etc aus? Sie konnte fast einen ganzen Tag nicht arbeiten gehen, da sich der Schaden 100km von ihrem Arbeitsplatz ereignete. Sie ist freiberuflich als Architektin tätig.

Vielen Dank und einen schönen Gruß,

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26 Antworten

Hi,

typischer Versuch - einfach Kaufvertrag vorzeigen und gut - da hat der große Blaue Pech gehabt.

Keine Sorge - ein übliches Manöver.

Zum Verdienst:

Wenn sie definitiv nachweisen kann in welcher Höhe der entstandene Schaden liegt, einfach mit einreichen.

Grad bei Selbständigen dürfte das aber nicht so einfach sein.

Grüße

Schreddi

Das Verhalten des Versicherers ist nicht gerade charmant.

Deine Freundin sollte zum RA gehen und sich anwaltlich vertreten lassen.

Den RA muss die Versicherung genauso wie den Gutachter bezahlen.

Themenstarteram 26. Dezember 2005 um 12:26

Danke für die schnellen Antworten.

Sollte sie, bzw. ihre Eltern, denn direkt zu einem RA gehen? Ein Versuch ohne sollte doch erstmal gestartet werden, oder?

Ich hab das richtig verstanden? ------> das Restwertangebot der Versicherung ist nicht bindend für sie? Der vom Gutachter festgelegte ist für einen Verkauf ok?

Gruß,

Hallo,

mal abgesehen von der rechtlichen Lage war es nicht besonders gut, den Wagen einfach so zu verkaufen. Es ist durchaus üblich, der gegnerischen Versicherung erstmal die Möglichkeit zu geben, das Gutachten an zu erkennen. Selbst ein RA wird üblicherweise der Versicherung eine Frist setzen, nach der das Gutachten als akzeptiert angesehen wird und das Fahrzeug veräußert wird. Das erspart Streitereien im Nachhinein.

Von daher mag es schon richtig sein, wenn madcruiser sagt, der Versicherer habe sich nicht charmant verhalten. Andererseits habt ihr euch aber auch ungeschickt verhalten, wenn euer Ziel eine reibungslose Abwicklung war.

Da die Sache an dem Punkt jetzt erstmal fest sitzt, würde ich euch raten, direkt einen RA auf zu suchen, der eure Interessen vertritt. Ob ihr ohne den jetzt noch ohne Streitereien zu eurem Recht kommt, wage ich zu bezweifeln. Da der RA sowieso von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt werden muss, braucht ihr euch (klare Schuldfrage vorausgesetzt) um dessen Rechnung sowieso keine Sorgen machen.

Gruß

ytna

Der von Deiner Freundin beauftragte Gutachter hat ein Partei- und kein unabhängiges Gutachten erstellt. Was nicht bedeutet, das es unkorrekt ist.

Die Versicherung akzeptiert es offensichtlich nicht im Bereich des Restwertes.

Insofern ist man hier streitig.

Ob und welcher Restwert richtig ermittelt wurde, läßt sich an Hand der von Dir geposteten Angaben nicht sagen.

Da die Einnahmen des RA (und damit seine Motivation) vom Streitwert abhängen sollte man den einschalten bevor nur noch ein paar EUR Streitwert übrig sind und der RA eher einen Verlust als einen Gewinn am Job hat.

Themenstarteram 26. Dezember 2005 um 13:19

Gut, den Restwert kann ich auch nicht beurteilen.

Es handelt sich um einen 95er Golf TDI mit sehr guter Ausstattung.

Wiederbeschaffumgswert 3.600 Euro, Restwert 800 Euro. Und das Auto ist wirklich kaputt und nicht für 1000 Euro wieder hinzubekommen (Rahmenschaden).

Zudem haben sie das Auto ja nicht direkt verkauft. Man kann aber auch von niemendem erwarten, wochenlang einen "Schrotthaufen" vor der Garage stehen zu haben.

Vielleicht haben sie sich nicht gerade professionell verhalten.

Ich stelle immer nur wieder fest, daß man als Geschädigter stets die Arschkarte zieht und nur Rennerei hat. Das ganze nur, um sein gutes Recht durchsetzen zu können.

Es scheint wohl insgesamt ratsam, von Anfang an einen RA zu konsultieren der alles für einen regelt, zumindest dann, wenn der Unfallgegner bei der Allianz versichert ist.

Beste Erfahrungen hab ich vor zwei Jahren mit der GVV gemacht, bei der ich mich im Folgejahr dann auch versichert habe. Da ging die Schadenabwicklung in einer Woche über die Bühne. So kann eben auch laufen.

Gruß,

Zitat:

Original geschrieben von Propolis

Zudem haben sie das Auto ja nicht direkt verkauft. Man kann aber auch von niemendem erwarten, wochenlang einen "Schrotthaufen" vor der Garage stehen zu haben.

Das ist natürlich richtig, andererseits kann man von der Versicherung auch nicht verlangen, dass sie sich innerhalb kürzester Zeit mit dem Schaden beschäftigt. Es wäre sinnvoll, ihr eine Frist zu setzen, die hätte 10 Tage ungefähr ab dem Zeitpunkt, an dem denen das Gutachten vorliegt, betragen können, wenn man ihnen entgegenkommen möchte auch 14 Tage. Als ich mal in einer ähnlichen Situation steckte, habe ich unmittelbar, nach dem der gegnerischen Versicherung das Gutachten vorlag, dort angerufen und telefonisch besprochen, dass die den Restwert nicht anzweifeln und damit den Wagen "freigeben". Das habe ich mir dann noch kurz per Fax bestätigen lassen und den Wagen dann direkt verkauft.

Wenn ich deine Daten richtig lese, dann hat die Versicherung innerhalb von 10 Tagen ab Eingang des Gutachtens bei ihnen bereits reagiert, obwohl ihnen keine Frist gesetzt war. Das finde ich sehr schnell. Passt also nicht zu deiner Feststellung, dass man von niemandem verlangen kann, dass er wochenlang einen "Schrotthaufen" vor der Garage stehen lässt.

Zitat:

Original geschrieben von Propolis

Vielleicht haben sie sich nicht gerade professionell verhalten.

Ich stelle immer nur wieder fest, daß man als Geschädigter stets die Arschkarte zieht und nur Rennerei hat. Das ganze nur, um sein gutes Recht durchsetzen zu können.

Es scheint wohl insgesamt ratsam, von Anfang an einen RA zu konsultieren der alles für einen regelt, zumindest dann, wenn der Unfallgegner bei der Allianz versichert ist.

Ja und nein. Man ist als Geschädigter in meinen Augen nicht derjenige mit der Arschkarte, schließlich hat man einen unanfechtbares Anrecht auf einen Rechtsanwalt, den der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung bezahlen muss.

Wenn man sich ein wenig auskennt und sich zutraut, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, spricht nichts dagegen, in einem unkomplizierteren Fall auf die Inanspruchnahme eines RA zu verzichten. Wenn man sich aber mit solchen Sachen nicht auskennt, dann sollte man sich von Anfang an einen RA nehmen. Mit dem muss man einmal ein Gespräch führen, dafür übernimmt der ab dann den gesamten Schriftverkehr. Man muss sich also nicht mehr mit der gegnerischen Versicherung beschäftigen usw. - bequemer geht es kaum noch.

Die Frage RA hat wenig damit zu tun, wo der Unfallgegner versichert ist, viel mehr mit dem eigenen Wissen und Geschick in solchen Fragen.

Hi,

ämmmm - was genau ist dagegen einzuwenden, den Wagen per Gutachterangebot zu verkaufen?

Die Angebote sind nicht aus der Luft gegriffen und für den Geschädigten durchaus eine Grundlage.

Ruft die Versicherung eher an und versucht das angeblich höhere Angebot durchzusetzen, okay - aber sonst.

Sorry - aber das wäre das erste Mal, dass ich hier von wirklichen Problemen hören würde.

Das gleiche hatte ich vor wenigen Monaten - die mit den 3 großen Buchstaben (das X in der Mitte - von hinten wie von vorne ;)) haben sich ne Woche nach Zugang des Gutachtens gemeldet.

Wagen war nach höchstem Restwert aus Gutachten verkauft - Kaufvertrag vorgelegt und gut war die Sache.

Sehe hier also keineswegs Unprofessionalität oder ein fehlerhaftes Verhalten seitens des Threadöffners.

Grüße

Schreddi

PS: Die Notwendigkeit eines RAs sollte doch am Dien stag zu klären sein,. wenn die A***** Zicken macht wenn man ihr den Verkauf mitteiult und dass man auf Gutachten besteht. Allenfalls bzgl des Verdienstausfalls könnte ein RA wohl sinnvoll sein - aber hier kommts sicher auch drauf an, wieviel man ansetzt...

Themenstarteram 26. Dezember 2005 um 15:55

@ ytna:

Du hast natürlich recht.

Man kann aber nicht vom jedem Autofahrer bzw. Fahrzeughalter erwarten, daß er/sie sich mit den Dingen perfekt auskennt. Es sind ja die Erfahrungen, die einem fürs nächste Mal klüger machen.

Ein Rechtsanwalt bedeutet auch eine insgesamt höhere "Rechnung" für die gegnerische Versicherung. Das kann einem im Prinzip egal sein. Ich denke aber, daß jeder auf eine möglichst kostengünstige Schadenabwicklung achten sollte (und auch muß). Diese Kosten werden auf unsere Beiträge abgewälzt.

 

Ich würde beim nächsten Mal auch direkt den RA anrufen und die Sache übergeben. Schade, daß man sich das nicht sparen kann (anscheinend oft nicht).

Ich hab der Versicherung eben ein Fax mit der Kopie des Kaufvertrages geschickt. Mal schauen was daraus wird.

Was den Verdienstausfall angeht, wird es für sie schwierig werden, diesen genau zu beziffern.

Gruß,

Unprofessionalität möchte ich hier nicht vorwerfen.

Je mehr Urteile gesprochen werden, desto mehr ist zu beachten.

Das macht es letztlich dem Sachbearbeiter, aber auch dem Geschädigten mit dem gesunden Menschenverstand so schwer "richtig" zu handeln.

Wenn verkauft wurde kann man es dem Unfallgegner darlegen und vortragen das Angebot kam zu spät.

Hier könnte es eng werden - da taggleich erfolgt.

Grundsätzlich hat eine Haftpflichtversicherung binnen drei Wochen nach dem die Eintrittspflicht und die Schadenshöhe feststeht zu regulieren.

Themenstarteram 7. Januar 2006 um 11:16

Frohes neues Jahr an alle!

Kurze Info:

Die Versicherung hat nach Erhalt des Faxes den Restbetrag umgehend überwiesen. Ohne weiteren Schriftverkehr etc...

Viele Grüße,

am 7. Januar 2006 um 12:41

na also :)

böse versicherungen ;)

das mit dem restwert ist aber tatsächlich ne blöde geschichte. ein gutachter wird ein paar angebote durchforsten und danach einen restwert ins gutachten schreiben.

es gibt richtige börsen in denen verunfallte fahrzeuge gehandelt werden. und dort wird oft ein deutlich höherer restwert erzielt, als ein gutachter angibt. da stellt sich natürlich das problem der schadenminderungspflicht. der "normalsterbliche" kennt sich bei sowas halt meist gar nicht aus.

was das thema RA angeht: solange die haftung klar ist, würde ich persönlich darauf verzichten. meine erfahrung ist, das es mit RA deutlich länger dauert, bis ein schaden abgewickelt ist.

am 7. Januar 2006 um 13:23

Also ich fühle mich nach Strich und Faden verar...t.

Ich habe mein Problem in folgendem Post erläutert: http://www.motor-talk.de/t925413/f13/s/thread.html

Demnach ist der geschädigte immer der doofe.

Auch bei meinem Fall wurde mein Auto online von der Versicherung bei autoonline.de eingestellt.

Der vom Gutachter bescheinigte Restwert beträgt € 150,- .

Die Versicherung hat angeblich ein Angebot über € 380,- von einem Händler in Dortmund und der würde das Fahrzeug noch kostenlos abholen.

Aber so bekomme ich anstelle von den vom Gutachter erechneten e 1350,- nur € 1120,- von der Versicherung ausgezahlt.

Somit, wie oben erwähnt, ist der geschädigte der dumme.

Ich habe den Unfallwagen, den ich behalten und reparieren will und werde noch um mein Geld gebracht, indem die Versicherung einfach ein angebliches, verbindliches Angebot vorliegen hat.

Kann man nicht dagegen vorgehen?

Gruss

Ken

am 7. Januar 2006 um 14:42

Hi Ken,

in deinem Fall leider nicht, da du rechtzeitig vom höheren Restwertangebot Kenntnis bekommen hast.

Schließlich könntest du den Wagen im Moment für eben jene 380€ verkaufen.

Das ist ärgerlich für dich im Moment, aber meines Erachtens völlig legitim.

Was tun kann man nur, wenn man dne Wagen bereits füreinen niedrigeren Restwert verkauft hat.

Grüße

Schreddi

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