Vollgas
Hallo, habe mir heute so auf der Autobahn die Frage gestellt, ob es gut ist einen Motor, 200 D Bj.88 Originale 55000km , ständig mit Vollgas zu fahren. Mein Weg zur Arbeit beträgt ca 60 km. Nimmt der Motor davon Schaden oder ist die Langlebigkeit nicht mehr gegeben. Oder ist es das beste was ich dem Motor antun kann. Er wird ja nun mal richtig sauber geblasen. Kann Eure Kommentare kaum abwarten.
87 Antworten
Freiwillig bestimmt nicht, aber müssen tun sie das trotzdem.
Und wenn es keinen 2. Väht Kombi gibt, müssen sie deinen eben wieder neu aufbauen, anders geht es ja nicht.
Da kommt es dann auch auf deine Forderung und den Richter drauf an.
Wenn so ein 320TE 8 mille kostet und der Umbau 15.000 ist der Wiederbeschaffungswert 23.000€ zzgl. 30% macht 29900€ bis zu welchem du reparieren kannst.
Dann ist halt noch die Frage, ob es etwas außergewöhnliches ist, z.B. der eine einzige Väth Kombi und dieser dann garnicht wiederzubeschaffen ist.
Aber schon bei einem normalen WWB von 29900 wirst du im Falle eines Unfalles eher ein Problem mit deinen Knochen haben, sollte der Schaden diesen Wert übersteigen.
Wenn der aber z.B. bei nem Unfall auf dem Dach landet, kann die VS auch Sagen "kein Problem", dann kann es auch sein dass der Väth Kram in nen normalen E320T umgebaut wird...
Und wenn einer in den Maybach reinknallt, und der wirklich 100%ig platt ist, wird eben ein neuer gebaut, ist doch nicht das Problem.
Ähnlich verhält es sich auch mit 300SLs, Opel Cabrios o.ä.
Das ist ganz normale Rechtssprechung.
Der 190e 1.8 von meinem Bruder ist so verbastelt, dass der auch auf nen Wiederbeschaffungswert von 3800€ kam 😁
Trotz nem Marktwert von nur 1200€...
Mit Einzelstücken fährst du im Falle eines Unfalles immer am besten 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mark-RE
Und wenn es keinen 2. Väht Kombi gibt, müssen sie deinen eben wieder neu aufbauen, anders geht es ja nicht.
Nenn mir mal bitte eine Versicherung die einen Schadenfall so abwickelt.
Selbst wenn es keinen 2ten Väth Kombi gibt wird als Wiederbeschaffungswert der aktuelle Marktpreis angesetzt. Und der liegt bei solchen Modellen meißt nicht viel höher als für ein Serienmodell. Wenn man ein Wertgutachten erstellen lässt hat man im Schnitt das was einem auch die Versicherung als Wiederbeschaffungswert zu verfügen stellen wird, mehr wird es sicher nur ganz selten. Und einen komplett neuen Fahrzeugaufbau wird keine Versicherung als Wiederbeschafungswert springen lassen. Aber da kann man ja bei seiner Versicherung mal Nachfragen wieviel Prozent von Neupreis z.B. Alufelgen, Audianlage usw in den ersten Jahren verlieren, das ist erschreckend.
Mir wurde mal aus meinem Buck die komlette Anlage geklaut, NP: (umgerechnet) ~ 4.100 €, nach 1,5 Jahren lag die bei einem Wiederbeschaffungswert von nichtmal mehr 2.200 €.
Bei Alufelgen, Motorumbauten, Spoiler usw. sieht es ganz genau so aus.
Zusätzliche Umbauten werden bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung nur begrenzt ersetzt.
Entschuldige, aber das ist Quark. Lies mal die Versicherungsbedingungen. Es wird der Zeitwert gezahlt - und fertich.Zitat:
Original geschrieben von Mark-RE
Selbstverständlich zahl die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, incl. der Türkischen Chromleisten und deines nardi-Holzlenkrades ins nächste Auto und deine Bassbummbumm Anlage lassen die auch umbauen, außer der Kofferraum ist platt, dann kriegste ne neue 😁
Moin,
Ganz falsch ist das was Mark schreibt nicht ...
Du musst in einem solchen Fall der Versicherung nur NACHWEISEN, das du für den Widerbeschaffungswert eben das Fahrzeug nicht widerbeschaffen kannst bzw. das es einen aussergewöhnlich hohen Wert besitzt. Selbstredend musst du dein Fahrzeug auch z.B. in der Kasko auf ein entsprechendes Gutachten versichern.
Der Widerbeschaffungswert meines damaligen Fiat X1/9 betrug laut DAT Preisliste 2500 DM. Mein Fahrzeug war jedoch Grundlegend restauriert, lackiert, wies keinerlei Mängel und Macken auf. Alles war dokumentiert und begutachtet. So sind aus den 2500 DM dann nach einigen anwaltlichen Schreiben 17000 DM geworden (Wobei das Gutachten nochmals höher lag). Und das ist auch wieder ein Problem ... die meisten Gutachten sind HÖHER als der reale Wert. So wurde vor 2 Jahren bei meinem 300E ein Fahrzeugwert von 3500 Euro attestiert ... das war aber etwa das, was ich 3 Jahre vorher für das Auto gezahlt hatte. Realer Marktwert war aber nur irgendwas um die 2-2500 Euro (Dafür hab ich ihn dann auch verkauft).
Der Aufwand ist nur entsprechend GROSS und z.B. bei einem 320TE o.ä. nicht sinnvoll, da die Fahrzeuge die entsprechend gut sind ... auch entsprechend SELTEN sind.
Im Falle wie hier beim Väth 3.5er liegt die Sache schon entsprechend ... der Wert des Fahrzeuges ist schwer zu taxieren, im Härtefall müßte die Versicherung in der Tat eine Widerinstandsetzung oder einen Neuaufbau bezahlen. Wobei das ein Risikospiel ist ... da die Versicherung einen Festbetrag raushauen wird ... und der vermutlich nicht ausreichend sein wird.
@Mark ... wie schon gesagt ... wenn es einen Betrifft ... ist das mehr als Ärgerlich und man verliert auch das entsprechende Vertrauen. Keine Frage. Die Sache ist nur ... wie bewerten wir jetzt in dem Zusammenhang, das auch einige 124er herbe Rosten, das es bei den ersten 230ern, 260ern und 300ern Nockenwellenprobleme gab etc.pp. Der 124er WAR auch nicht absolut Mängelfrei. Das wird bei diesen Diskussionen leider IMMER vergessen. Schließlich reden wir wenn wir sagen W124 nicht nur von den Modellen zwischen 1990 und 05/1992 ... wo die Fahrzeuge auf dem Zenit Ihrer Qualität angelangt waren, sondern auch von den Modellen vorher und den Modellen nachher.
MFG Kester
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Ich weis Kester, ich hab nen 87er und mein Bruder nen 93er 😁
Aber, es ist kein Drama, es sind eher Kleinigkeiten die auffallen.
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
Entschuldige, aber das ist Quark. Lies mal die Versicherungsbedingungen. Es wird der Zeitwert gezahlt - und fertich.
Zitat:
Zusätzliche Umbauten werden bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung nur begrenzt ersetzt.
Hallo.
Ich bin davon ausgegangen, dass es hier gerade NICHT um einen Kaskofall geht.
Wenn ihr eine Kaskoversicherung abschließt, müsst ihr entsprechendes Gutachten nachweisen und euren E320T Vährt Fummiling dann auch entsprechend versichern und die Prämien zahlen. Ansonsten gibt es bei normaler VK den Zeitwert.
Aber, das ist nicht Aussage meines Postings.
Mein Posting bezog sich nur auf den Haftpflichtfall, nämlich wenn euch jemand reinfährt, womit Pepes Aussage am Thema vorbei wäre, denn es geht nicht um Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung, sondern um einen Haftpflichtschaden, wobei jemand 3. die eigene Karre zu Klump fährt.
Und da zählen keine Verträge mehr, denn was dann kommt wenn du mir reinfährst, was zu regeln ist und was mir zusteht, das geht nach BGB und nach aktueller Rechtssprechung, und demnach steht dem Geschädigten Wiedergutmachung zu.
Wenn dir einer deine 150.000€ S-Klasse plättet, kann die VS auch nicht sagen "wir zahlen ihnen nur nen E, der langt ja auch".
Und die Kosten des Nachweises über den Wiederbeschaffungswert trägt die Versicherung, genau wie die Kosten der Wiederbeschaffung, die Ummeldekosten und die Ausfallzeit in der das KFZ nicht nutzbar ist...
Mfg, Mark
Zitat:
Original geschrieben von Mark-RE
Ich bin davon ausgegangen, dass es hier gerade NICHT um einen Kaskofall geht.
Wenn ihr eine Kaskoversicherung abschließt, müsst ihr entsprechendes Gutachten nachweisen und euren E320T Vährt Fummiling dann auch entsprechend versichern und die Prämien zahlen. Ansonsten gibt es bei normaler VK den Zeitwert.Aber, das ist nicht Aussage meines Postings.
Mein Posting bezog sich nur auf den Haftpflichtfall, nämlich wenn euch jemand reinfährt, womit Pepes Aussage am Thema vorbei wäre, denn es geht nicht um Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung, sondern um einen Haftpflichtschaden, wobei jemand 3. die eigene Karre zu Klump fährt.Und da zählen keine Verträge mehr, denn was dann kommt wenn du mir reinfährst, was zu regeln ist und was mir zusteht, das geht nach BGB und nach aktueller Rechtssprechung, und demnach steht dem Geschädigten Wiedergutmachung zu.
Du hättest vermutlich recht, wenn wir in den USA wären. Hier wird Dir dann von der Versicherung des Schuldigen im Rahmen des Sinnvollen der Zeitwert erstattet, da es sich nicht um eine teure Rarität handelt. Auch bei einer Rarität wird Dir der Wert des Gegenstandes/Autos ersetzt, aber ein vergleichbares Fahrzeug müssen die Dir nicht hinstellen. Da kannst Du lange klagen...
Das man lange Klagen muss, ergibt sich schon aus der Auslastung unserer Judikative.
Aber, Recht bekommt man im Normalfall auch.
Hier mal ein paar Auszüge zum Nachlesen:
http://www.juraforum.de/lexikon/Wiederbeschaffungswert
Deine Annahme, dass es dies nur in Amerika gibt, ist zum Glück falsch.
Hier wird nach Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Das hieß beim 190E als aktuellen Vergleich:
FZ-Marktwert 1500€ (eben was ne gepimpte Karre Wert ist)
Schaden 2.000€
Wiederbeschaffung Grundfahrzeug 2500€
Umbau Standheizung, Musikanlage, etc. 500€
Rieger Heckspoiler (geklebt), sowie sonstige nicht umbaufähige Sondereinbauten 500€
Sonstige Aufwendungen wie Ummeldekosten, Nutzungsausfall, etc. 300€
=Wiederbeschaffungswert: 3800€
Restwert lt. Restwertbörse 600€
Die Versicherung kam auf die Idee, mit 1500-600-Märchensteuer war es getan. Dem kam aber Freund und Anwalt dazwischen, denn das KFZ sollte nicht verkauft werden, womit der Restwert schon mal nicht mehr in Ansatz gebracht werden darf.
Da der Schaden nun aber nur 2.000 betrug und der Wiederbeschaffungswert 3800 € betrug, waren 2.000 abzgl. Märchensteuer zu zahlen. Diese wurden anstandslos gezahlt. Die Märchensteuer wurde nun nach abgeschlossener Reparatur nachgefordert.
Mfg, Mark
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
im Rahmen des Sinnvollen der Zeitwert erstattet, da es sich nicht um eine teure Rarität handelt. Auch bei einer Rarität wird Dir der Wert des Gegenstandes/Autos ersetzt, aber ein vergleichbares Fahrzeug müssen die Dir nicht hinstellen. Da kannst Du lange klagen...
Nein, hier wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Bei einem 3.5er Väth dürfte es sich schon um eine nicht wiederzubeschaffende Rarität handeln. Ob dem so ist, entscheidet dann der Richter unter zuhilfenahme eines Gutachters...
Weiterhin geht es dabei nicht um den "sinnvollen", sondern den tatsächlichen WBW, den ermittelt ein Sachverständiger.
Moin,
Wobei DU nachweisen musst ... das der Wagen nicht anderweitig bzw. günstiger widerzubeschaffen ist ! Denn du hast auf jeden Fall die Pflicht den Schaden minimal zu halten.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Wobei DU nachweisen musst ... das der Wagen nicht anderweitig bzw. günstiger widerzubeschaffen ist ! Denn du hast auf jeden Fall die Pflicht den Schaden minimal zu halten.
MFG Kester
Die Wiederbeschaffbarkeit steht im Gutachten.
Zum Beispiel:
"Vergleichbare Fahrzeuge sind auf dem Gebrauchtwagen vorhanden und wiederbeschaffbar."
Oder:
"Das Fahrzeug ist nur schwer wieder zu beschaffen."
Oder:
"Das Fahrzeug ist ein Einzelstück welches nicht wiederbeschaffbar ist".
Mark-RE hat Recht. Bei Haftpflichtschaden wird der Wiederbeschaffungswert und nicht der Zeitwert erstattet. Das ist auch der Grund, warum so viele Audi A4 Fahrer in die Röhre gucken, die nach Gutachten abrechnen, den dort ist der Wiederbeschaffungswert geringer, als der Zeitwert. Das freut die Versicherung, aber den A4 Fahrer nicht 😉 .
Der Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert ist aber für getunte Fahrzeuge die ein gewisses Alter und eine gewisse Laufleistung haben nicht unbedingt viel höher als der Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert eines Serienfahrzeuges, bei relativ neuen Fahrzeugen ist die Spanne zwischen beiden jedoch recht groß.
Ein unabhängiges Wertgutachten ist mal ein Anhaltspunkt.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-RE
Hier mal ein paar Auszüge zum Nachlesen:
http://www.juraforum.de/lexikon/WiederbeschaffungswertDeine Annahme, dass es dies nur in Amerika gibt, ist zum Glück falsch.
Hier wird nach Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Habe es mal durchgelesen. Der Wiederbeschaffungswert geht aber davon aus, daß ein vergleichbares Auto bei einem "seriösen Gebrauchtwagenhändler" zu beziehen ist. Anderenfalls wird es schwierig. Im Zusammenhang mit Reparaturaufwendungen darf man zwar dann auf 130% Wiederbeschaffungswert kommen, muß sich aber dann die neuen Teile gegen die alten aufrechnen lassen. Es kann also passieren, daß die Versicherung für die neuen Teile den Restwert der alten zugrundelegt, und die Differenz muß sich der Geschädigte anrechnen lassen.
Was hingegen passiert, wenn man ein Unikat fährt, für das es keinen Ersatz gibt, auch nicht durch Umbauten, darüber schweigt sich der Artikel aus. Er läßt höchstens den Schluß zu, daß man im schlimmsten Fall, wenn solch ein Fahrzeug nicht mehr ersetzt werden kann, 130% des "Wiederbeschaffungswerts" bekommt. Dann kommt es darauf an, ob der Oldtimer theoretisch eine Million wert ist oder eben nur 5000€. Und der W124 ist nun mal (noch) kein so wertvolles Auto.
Moin,
Und genau das ist beim W124 das zentrale Problem ... den Beweis anzutreten, das das Fahrzeug eben entsprechend schwer widerzubeschaffen ist, oder den entsprechenden Geldwerten Gegenwert zu erhalten.
Bei einem perfekt dastehenden 300CE sehe Ich da wirklich große Probleme, mehr als vielleicht 5000 Euro zu bekommen. Bei einem E60 AMG denke stünden die Chancen merklich besser ...
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Und genau das ist beim W124 das zentrale Problem ... den Beweis anzutreten, das das Fahrzeug eben entsprechend schwer widerzubeschaffen ist, oder den entsprechenden Geldwerten Gegenwert zu erhalten.
Bei einem perfekt dastehenden 300CE sehe Ich da wirklich große Probleme, mehr als vielleicht 5000 Euro zu bekommen. Bei einem E60 AMG denke stünden die Chancen merklich besser ...
MFG Kester
Genau das ist es, und daher sind allgemeine steigende Preise aus meiner Sicht nur zu begrüßen.
Und wenn ich meinen TE Platt fahre und muss 10.000€ für nen neuen Investieren, wäre das Klasse, a) weil ich dann weniger Probleme bei den üblichen Bagatellschäden bekomme und weil die 10k€ ja nimmer weniger werden.
Wir stehen als Mercedesfahrer ja noch gut da, mit unseren Preisen, im Gegensatz zu nem VW oder Opel, der das was wir in tausendern bekommen blos noch in hundertern Wert ist.
Mfg, Mark