Vollbremremsung jetzt neue Reifen?

hab mal eine Allg. Frage:
Hab ich ein Recht auf ein Satz neue Reifen wenn ich eine Vollbremsung machen musste, aufgrund des fehlverhalten eines anderen Fahrers??

Mir ist es letzens passiert, dass ich in der 30er Zone eine Vollbremsung machen musste weil jemand meinte der müsste mir die Vorfahrt nehmen.

Gibt es hierbei unterschiede?
Schadensersatz?

47 Antworten

"Bremsplatten" sind schon realistisch.

Als ich noch meinen geliebten Sierra hatte (ohne ABS), musste ich einmal aus Tempo 50 eine Vollbremsung mit blockierenden Rädern hinlegen (weil mir ein Lkw die Vorfahrt genommen hatte) --- und die Vorderreifen waren dann an einer Stelle schon "abgeflacht", was man beim Fahren merkte und auch optisch sah.

Allerdings "normalisierte" sich das im Lauf der Zeit wieder, und ich konnte diesen Reifensatz dann noch ein paar Jahre fahren.

MIT ABS kann es nach meinem Dafürhalten gar keine "Bremsplatten" geben --- und ich möchte ABS (das ich bei meinem jetzigen Auto habe) auch nicht missen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Wenn er schneller war, hat er sowieso kein Recht auf garnix.

Vorfahrt hat er trotzdem noch...

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Wenn er schneller war, hat er sowieso kein Recht auf garnix.

Grüßle
~

Das hast du sowieso nicht!

Das einzige Recht, was du und ich im Straßenverkehr haben, ist:

a) du hast ein Recht darauf _DEINE_ Garage/Einfahrt benutzen zu können
b) du hast das Recht dein Auto stehen zu lassen und zu Fuß zu gehen.

Das wars aber auch soweit mit den Rechten, die man auf der Straße hat.

Ist übrigens auch mit §1 geregelt, das man kein Recht auf garnix hat 😉

BTW:
Wärs zum Unfall gekommen, so hätt der (haupt) Verursacher, so denn man ihn feststellen kann, einen aufn Decke bekommen, bei Missachtung der Vorfahrt also erstmal der, wenns recht eindeutig ist.
Da ist auch die Geschwindigkeit erstmal nicht soo wichtig, dazu muss erstmal ein Gutachten erstellt werden, wofür man meistens erstmal vor Gericht gehen muss und selbst dann denke ich eher nicht, das 'der andere' die Hauptschuld bekommen würd, maximal 50:50, Punkte gibts für den missachter dennoch (3+ 75€ Bußgeld + Bearbeitungsgebühren)...

Also wie gesagt, bei eindeutiger Lage, wenns nicht so eindeutig ist, schauts natürlich entsprechend anders aus...

also
wenn ich mich mal einmischen darf 🙂
meiner meinung kommts auch drauf an ob man billig reifen hat oder nicht
ich bin bis vor kurzem so billig noname reifen gefahren da hat ne vollbremsung bei 30kmh gereicht und das auto rutschte erstmal schön profil weg bis es irgendwann stand 🙂
inzwischen fahre ich Good Year Eagle F1 wenn ich da so bis ca 50-60kmh bremse dann steht das auto soschnell dass ich nicht weiss wie da n bremsplatten entstehen soll
bei 190kmh musste ich es noch nicht testen und ich hoffe es bleibt so 🙂
gruss
Stefan

Ähnliche Themen

Bei einer Vollbremsung aus 200 ohne ABS sind auch gute Reifen platt... glaub's mir... mußte es (unfreiwillig) ausprobieren...

Bei einer oder sogar mehreren richtigen Vollbremsungen aus Höchstgeschwindigkeit kann sogar die Bremsscheibe was davon tragen ... theoretisch würde man einen Schaden ersetzt bekommen, den man hat um einem Unfall aus dem Weg zu gehen ... nur in der Realität ist der mögliche Mehr-Verschleiß an Stoßdämpfern, Reifen, Bremsen, Aufhängung usw. so gut wie nie mit einem bestimmten Geschehnis in Verbindung zu bringen... und wird damit nicht ersetzt.

Gruß
Q

Wir hatten von der Versicherung der Gegenseite den Satz Winterreifen ersetzt bekommen. Es war aber auch eindeutig, dass der Bremsplatten (Reifen waren teilweise fast bis auf's Gewebe runtergeschmolzen) von dieser Aktion stammte. Aber auch Hut ab vor der Gegenseite. Die sind sofort mit von der Autobahn abgefahren, Adressen getauscht und alles lief in diesem Fall problemlos. Keine Ahnung, ob die dazu verpflichtet gewesen sind oder nicht...

Da hasr Du Glück gehabt.

Ich bin im Frühjahr auf 700 EUR für 4 Reifen und 2 Scheiben sitzen geblieben.
Ein Kleinlaster ist rübergezogen und ich konnte den Unfall nur mit Mühe verhindern, ein Reifen wurde bei 180 km/h von einer Art Mini-Fahrbahnbegrenzung aufgeschlitzt.

Könnte man so jemanden nicht wg. Verkehrsgefährdung o.Ä. anzeigen?

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Könnte man so jemanden nicht wg. Verkehrsgefährdung o.Ä. anzeigen?

Ja, denn nichts anderes ist das, was er tat...

Das Problem ist nur, das man leider keine Zeugen dafür hat...

...soviel ich weiss: wer schneller als 130 faehrt, traegt immer eine gewisse Mitschuld...ausserdem muss man damit rechnen, dass einer rueberzieht, besonders wenn er Auslaender ist und nicht daran gewoehnt, wie schnell man auf deutschen Autobahnen "fliegen" kann (wer in Brasilien 140 faehrt kommt in den Knast mit den schlimmsten Verbrechern). Ich hasse es, den Lehrer zu spielen, jedoch bin ich mit der "Gas weg bei Verkehr" Strategie immer ganz gut gefahren (spart Geld, Nerven, Reifen, Bremsen und oftmals auch Leben).

Es ist unglaublich, daß eine schwachsinnige Frage eine solche Diskussion auslösen kann.
Der Urheber muß sich doch biegen vor Lachen.

eg49

Zitat:

Original geschrieben von eduardgeorg49


Es ist unglaublich, daß eine schwachsinnige Frage eine solche Diskussion auslösen kann.

Wieso empfindest du die Frage als schwachsinnig? Immerhin werden bei solchen Aktionen unter Umständen erhebliche Werte vernichtet.

Zitat:

Original geschrieben von djstifft


...soviel ich weiss: wer schneller als 130 faehrt, traegt immer eine gewisse Mitschuld...

So ist es.

Allerdings geht eine Rechtsprechung, die den durchschnittlichen PKW-Fahrer in eine Haftung bringt am Leben vorbei.

Die meisten PKWs bewegen sich nach meinen Beobachtungen im Geschwindigkeitsbereich von 140 bis 170 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Allerdings geht eine Rechtsprechung, die den durchschnittlichen PKW-Fahrer in eine Haftung bringt am Leben vorbei.

Die meisten PKWs bewegen sich nach meinen Beobachtungen im Geschwindigkeitsbereich von 140 bis 170 km/h.

Nunja, die Richtgeschwindigkeit ist ein Kompromiss. Sie sorgt für einen optimalen Verkehrsfluss, ermöglicht ein relativ flottes vorrankommen und der Bremsweg ist noch im akzeptablen Rahmen.

Dass sich viele Autofahrer an diese Empfehlung nicht halten, ist ja nicht weiter schlimm, aber deswegen die Rechtsprechung oder die Richtgeschwindigkeit selbst als realitätsfern zu bezeichnen, ist etwas paradox.

Es sind nunmal Tatsachen, dass das Risiko, die Geschwindigkeitsdifferenz und der Bremsweg oberhalb von 130 km/h unverhältnismäßig zunimmt. Orientiert man sich beispielweise an den ganz realen Bedingungen, dass LKWs 80 km/h fahren, die Beschleunigung vieler Autos oberhalb 130 nicht ausreicht, um sich beispielweise in den fließenden Verkehr einzuordnen wird schnell klar, dass die Richtgeschwindigkeit und dementsprechend die Rechtsprechung nicht nur aus trockenen, willkürlich gewählten Zahlen besteht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen