Vollbremremsung jetzt neue Reifen?
hab mal eine Allg. Frage:
Hab ich ein Recht auf ein Satz neue Reifen wenn ich eine Vollbremsung machen musste, aufgrund des fehlverhalten eines anderen Fahrers??
Mir ist es letzens passiert, dass ich in der 30er Zone eine Vollbremsung machen musste weil jemand meinte der müsste mir die Vorfahrt nehmen.
Gibt es hierbei unterschiede?
Schadensersatz?
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Es sind nunmal Tatsachen, dass das Risiko, die Geschwindigkeitsdifferenz und der Bremsweg oberhalb von 130 km/h unverhältnismäßig zunimmt. Orientiert man sich beispielweise an den ganz realen Bedingungen, dass LKWs 80 km/h fahren, die Beschleunigung vieler Autos oberhalb 130 nicht ausreicht, um sich beispielweise in den fließenden Verkehr einzuordnen wird schnell klar, dass die Richtgeschwindigkeit und dementsprechend die Rechtsprechung nicht nur aus trockenen, willkürlich gewählten Zahlen besteht.
Öhm, soweit ich weiß, war die Richtgeschwindigkeit früher mal das, was die allermeisten Autos maximal erreichen konnten, also Citroen 2 Pferde oder unser Kugelporsche und ähnliche Gefährte...
Heutzutage gibts natürlich eine mittelprächtige Lücke zwischen den 40-60PS Kleinwagen und den Mittelklassewagen die so um die 120-170PS liegen...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Öhm, soweit ich weiß, war die Richtgeschwindigkeit früher mal das, was die allermeisten Autos maximal erreichen konnten, also Citroen 2 Pferde oder unser Kugelporsche und ähnliche Gefährte...
Heutzutage gibts natürlich eine mittelprächtige Lücke zwischen den 40-60PS Kleinwagen und den Mittelklassewagen die so um die 120-170PS liegen...
Früher.... Heute ist sie nunmal dazu da, dem mündigen Autofahrer auf der unbegrenzten Piste einen Anhaltspunkt zu geben. Ich finde es so auch am besten, 130 zu empfehlen aber trotzdem jedem die Freiheit zu lassen, unter ensprechenden Verkehrsbedingungen (und hoffentlich nur da) auch deutlich schneller zu fahren. Dass daran natürlich auch gewisse Bedingungen geknüpft sein müssen, wie die Beweisumkehrlast und eine allgemeine Teilschuld, ist nur logisch - sonst wäre die Richtgeschwindigkeit ja auch etwas sinnlos.
@ Drahkke
Sieh Dir die Antwort ganz oben von madcruiser an, dann weisst Du was ich meine.
Weitere Diskussionen über diesen Unsinn lehne ich ab.
eg49