Volkswagen und die Kulanz...

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit habe ich bereichtet, dass mein Caddy ein Problem mit der Luftverteilung der Ausströmer hat.
Soll heißen: Bei eingeschalteter Klimaanlage geht irgendwann eine Klappe zu und dann kommt aus den Luftausströmern nur noch ein Hauch an Luft. Schalte ich die Klima wieder aus, geht diese Klappe nach einigen Sekunden wieder auf.

So weit so schlecht.

Ich hatte das Problem im vergangenem November, da hatte der Wagen noch Gebrauchtwagengarantie, bei VW gemeldet-
Fehlerspeicher war nichts abgelegt, eine Diagnose der Stellmotoren brachte auch nichts - offenbar alles OK.

Im Dezember war dann die Garantie abgelaufen.

Jetzt bin ich gestern, als das Problem wieder auftrauchte, bei einem anderen VW Betrieb gewesen und die sagten mir, dass es mit aller Wahrscheinlichkeit ein mechanisches Problem ist.
Um herauszufinden welche Klappe da nun genau klemmt müsste das Armaturenbrett raus (wird bei VW mit 5 Arbeitsstunden veranschlagt). Da wäre ich schon mal 600,-Euro an Arbeitslohn los.

Ich solle mir das gut überlegen, sagte der Meister.

Jetzt habe ich mich gestern Abend mit einem Kumpel unterhalten und der sagt, dass ich ja das Problem gemeldet habe, als die Garantie noch bestand. Ich kann ja nichts dafür, wenn VW den Fehler nicht findet.

VW sagt - Garantie abgelaufen. Da können wir nichts mehr machen.

Was meint Ihr?
Lohnt es sich sein "Recht" einzuklagen?

Beste Antwort im Thema

Ab zum Anwalt sry kann ich nur Kopfschütteln.

es gibt verschiede Möglichkeiten

1.
Es gibt bei VW eine Kundenhotline. Diese anrufen Problem schildern

2.
Autobild Kummerkasten klappt auch sehr gut

3.
Kulanzantrag des Händlers mit Schilderung des Sachverhaltes.

Der Sachmangel war in der Garantie bereits vorhanden !

Frage hierzu
1. ist dokumentiert das durch Fehlerspeicherauslesen das problem nicht beseitigt werden konnte ?
2. welchen Reparaturvorschlag gab es von dem ersten Händler ?

17 weitere Antworten
17 Antworten

wieso einklagen.

Wenn der Fehler in der Garantie gemeldet worden ist sehe ich da gute Möglichkeiten, das die Garantie das übernimmt bzw. VW Kulanz zeigt.

Im Grunde ist es klar, daß du den Fehler rechtzeitig reklamiert hast, das ist auch in der Historie deines Fahrzeugs abrufbar. Auf dem Auftragsdurchschlag, den du damals erhalten hast, steht normalerweise auch der Grund deiner Reklamation. Wenn dann das Fehlerspeicherauslesen nichts gebracht hat, sagt es nur aus, daß kein Fehler vorlag, der im Fehlerspeicher abgelegt ist! Der nun festgestellte Schaden gehört offenbar nicht dazu, also konnte mit dieser Fehlersuchmethode nichts gefunden werden. Vereinfacht gesagt: Es wurde nichts gefunden, weil der Mitarbeiter des Hauses offenbar nur ein Fehlerspeicherausleser war, der zu blöd oder zu faul war, nach anderen Ursachen zu suchen. Das darf nicht dein Problem als Kunde sein. Ich würde zur ersten Werkstatt gehen, auf den ersten Fehlersuchversuch hinweisen und die Reparatur verlangen, so wie sie zu dem Reklamationszeitpunkt, und nur der ist entscheidend, gegolten hätte. Wenn die Werkstatt Zuckungen macht, kannst du dich an die zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks wenden, diesen Schritt würde ich auch ankündigen, manchmal werden die dan doch verhandlungsbereiter. Es ist klar, daß nun keiner die doch nicht geringen Kosten tragen will, aber du hast rechtzeitig reklamiert. Die Unfähigkeit der ersten Werkstatt darf nicht dir angelastet werden. Es wurde auch keine Reparatur durchgeführt und der Mangel abgestellt, was ja keine Garantieverlängerung bedeutet, sondern man war unfähig den Mangel zu finden, er bestand auch nach deren Fehlersuchversuch noch!

Wenn du Rechtsschutz hast, ab zum Anwalt!

Gruß

Uli

Ab zum Anwalt sry kann ich nur Kopfschütteln.

es gibt verschiede Möglichkeiten

1.
Es gibt bei VW eine Kundenhotline. Diese anrufen Problem schildern

2.
Autobild Kummerkasten klappt auch sehr gut

3.
Kulanzantrag des Händlers mit Schilderung des Sachverhaltes.

Der Sachmangel war in der Garantie bereits vorhanden !

Frage hierzu
1. ist dokumentiert das durch Fehlerspeicherauslesen das problem nicht beseitigt werden konnte ?
2. welchen Reparaturvorschlag gab es von dem ersten Händler ?

Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für die Antworten.

Ich habe damals keine Durchschrift vom Auftrag bekommen. Habe auch irgendwie nicht drüber nachgedacht mir diesen aushändigen zu lassen.

Damals sagte man mir man könne nichts finden, und wenn man nichts findet, kann man auch nichts reparieren.
Der Meister in der ersten Werkstatt sagte ja bereits, dass irgendwas nicht stimmt, aber er stünde vor einem Rätsel und könne mir nicht helfen.

Ich hatte immer den Eindruck, als denken die Werkstattleute ich bilde mir das alles nur ein.
Da das Problem ja nicht regelmäßig auftritt, hatte ich natürlich immer schön den berühmten Vorführeffekt.

Aber als mir jetzt ein anderer Meister, übrigens aus der gleichen VW Kette, den Schaden bestätigte, bin ich natürlich angestachelt.

So, eben nochmaliges Gespräch mit der ersten Werkstatt.

1. Das Problem konnte damals nicht gelöst werden, weil es keinen Ansatzpunkt gab wie man zur Lösung kommen könnte.

2. Die Arbeiten sind alle im Computer dokumentiert und der Servicemitarbeiter, mit dem ich die ganze Zeit wegen dieser Sache Kontakt habe, würde auch hinter mir stehen, wenn es denn einen Ansatzpunkt zur Lösung des Problems gäbe.

3. Die Gebrauchtwagengarantie wäre nun abgelaufen. Das wäre wie eine Versicherung zu sehen. Wenn man da einen Tag nach Ablauf etwas geltend machen wollte, würden die auch nichts mehr zahlen. So wäre das in meinem Fall auch. Ich könnte nicht auf die Zahlung der Gebrauchtwagengarantie bauen.

4. Selbst wenn man das Armaturenbrett rausnehmen würde, was ja mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wäre, würde man zu 99% den Fehler nicht finden, weil er ja nicht regelmäßig auftritt.

So die Aussagen der Werkstatt.

Ich habe mich dann gefragt: Er weiß ja gar nicht was man an den Klappen sieht, wenn das Armaturenbrett raus ist.

Nun stehe ich da mit meiner Weisheit.

Habe noch eine Anfrage im Haupthaus des VW Autohauses laufen. Da will man mich am Donnerstag zurückrufen, aber ich befürchte da renne ich auch gegen Windmühlen.

wenn du mir deine Fin mitteilst kann ich dir sagen was die Herren dort eingetragen haben

Hallo,

ich schicke Dir ne PN!!

Alter Thread, aber Thema passt und ich wollte keinen neuen aufmachen.

Habe gute Erfahrungen mit der Kulanz von VW gemacht.

Hatte das schon oft beklagte Kupplungsruppeln beim DSG DQ 200 gehabt.
Beim letzten Serviceintervall konnte der Werkstatt Mensch den "Schaden" endlich mal selbst erleben. Andere zuvor hatten nix bemerkt.....

Nun, Caddy fast 4 Jahre alt ca.60Tkm, Anschlussgarantie. Kupplungseinheit musste getauscht werden.1.400€

VW übernahm 100% Material, 70% Lohn, VAG Versicherung die restlichen 30% Lohn.
Von der Seite her, bin ich sehr zufrieden wie dies für mich gelaufen ist.
Also, es gibt auch mal positives zu berichten :-)
LG
Kerfenwolf

Zitat:

Original geschrieben von kerfenwolf


Von der Seite her, bin ich sehr zufrieden wie dies für mich gelaufen ist.

Das ist schön. Noch schöner wäre gewesen - ein Getriebe, das länger als 60kkm hält. 😉

Damit hast Du Recht, nur...., das wäre zu schön, um wahr zu sein :-)

Zitat:

Original geschrieben von kerfenwolf


Nun, Caddy fast 4 Jahre alt ca.60Tkm, Anschlussgarantie.

Hat dann ja wohl doch nichts mit dem Kulanzthema zu tun.😉

Zitat:

Original geschrieben von kerfenwolf


Alter Thread, aber Thema passt und ich wollte keinen neuen aufmachen.

Habe gute Erfahrungen mit der Kulanz von VW gemacht.

Hatte das schon oft beklagte Kupplungsruppeln beim DSG DQ 200 gehabt.
Beim letzten Serviceintervall konnte der Werkstatt Mensch den "Schaden" endlich mal selbst erleben. Andere zuvor hatten nix bemerkt.....

Nun, Caddy fast 4 Jahre alt ca.60Tkm, Anschlussgarantie. Kupplungseinheit musste getauscht werden.1.400€

VW übernahm 100% Material, 70% Lohn, VAG Versicherung die restlichen 30% Lohn........
LG
Kerfenwolf

Unabhängig davon, dass die Versicherung 30% vom Lohn übernommen hat, war meine Intention, weiteren Betroffenen mit Problemen Betreff DQ200 mitzuteilen, dass VW sich da sehr Kulant zeigt, zu Recht, welches eingefordert wurde...

Warum dies nichts mit Kulanz zu tun, erklär mir doch bitte.

Es gibt sicherlich Betroffene, welche keine Anschluss Garantie haben und hoffentlich mit der Info dieser Kulanz von VW etwas anfangen können, oder?
Habe fertig :-)

Zitat:

Original geschrieben von kerfenwolf


Unabhängig davon, dass die Versicherung 30% vom Lohn übernommen hat, war meine Intention, weiteren Betroffenen mit Problemen Betreff DQ200 mitzuteilen, ...

Finde die Info auch interessant. Vielleicht ist sie auch eine Entscheidungshilfe bzgl. Abschluss einer Versicherung.

Das Problem ist ganz einfach: kommst du als Bittsteller mit Kulanz und ohne Anschlußgarantie, wird mit Hinweis auf die Möglichkeit des Abschlusses der Anschlußgarantie jegliche Kulanz abgewiesen. Im Übrigen wird in der Abrechnung mit der konzerneigenen Versicherung auch IMMER ein Kulanzanteil verrechnet. Deine Versicherung hätte auch ohne Kulanz die Kosten übernommen, solange es sich um die aktuelle Version handelt. Das was man dir dort aufzeigt, ist nur ein Weg der Abrechnung.

Dass es Kulanz gibt, steht nicht in Frage, dass damit aber auch die Händler z. T. belastet werden, macht die Durchsetzung dieser freiwilligen Leistung gegen der Hersteller nicht einfacher.

Gerade bei den DSG-Problemen tauchen sehr vielfältige "Lösungen".....frag mal den @lecksucher 😉

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