Völlig überzogene Rechnung nach "Unfall"
hallo zusammen,
habe ein kleines problem welches sich wohl schlimmer entpuppt als erwartet.
und zwar habe ich beim einparken mit meinem auto den Roller meines Nachbars hinter meinem auto übersehen (die Parkplätze stehen sich gegenüber) und bin ganz leicht dagegen gefahren so das er umgekippt ist und ein stück vom Bremshebel abgebrochen ist.
habe ihn wieder aufgestellt und einen Zettel dran gemacht (da ich ja so ehrlich bin) das ich es war und er sich mit mir in Verbindung setzen soll.
einen tag später kam er dann, ich hab ihm alles erklärt und er meinte er muss in die Werkstatt die Lenkung prüfen lassen.
habe dann gewartet und wieder 2 tage später präsentiert er mir eine vollkommen überzogene Rechnung von 330€ in der spiegel (der nichtmal kaputt ist), nen kombischalter, die Verkleidung und das Trittbrett erneuert werden müssten.
ich sehe das absolut nicht ein diesen betrag zu zahlen. was kann ich da tun?
Beste Antwort im Thema
Warum fragst du dann hier nach, wenn du sowieso alles besser weisst ?
Solche Zeitgenossen wie dich braucht es wirklich nicht.
"Ich hab ja Rechtschutz, mir kann keiner was"
Echt zum kotzen sowas, keine Ahnung, aber davon viel und hier hochnäsig rumpupen...........
Hoffentlich machen unsere Moderatoren das hier bald dicht.
So einem Schwätzer wie dir sollte man nicht auch noch eine Plattform zur Selbstdarstellung geben........😠
45 Antworten
Moin,
ich habe hier einige Beiträge entfernt, bitte ab jetzt sachlich weiter schreiben.
Danke 🙂
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von delepis
werde ihm nochmal 50-100€ maximum anbieten aber mehr auch nicht.
330€ sind ein schnäppchen
(gerade wenn kratzer da sind und der lackierer rann muss!)- an deiner stelle würde ich das ohne murren zahlen, der geschädigte könnte auch locker das doppelte verlangen, zzgl. nutzungsausfall, einer pauschale von 25€ und notfalls kann er das ganze auch noch anwaltlich
(den zahlst du bzw. deine kfz versicherung)eintreiben...
...und wie bereits geschrieben wurde, springt im idealfall für dich auch noch ne anzeige wegen unfallflucht raus!
bei deiner rsv solltest du im übrigen erstmal prüfen, ob da nicht eine sb von 150 oder 300€ vertraglich vereinbart ist - die käme dann noch als bonus obendrauf!
Zitat:
Original geschrieben von delepis
oh hab vergessen zu sagen das der unfall erst paar tage her ist, ich versicherung auch informiert habe und auch den rechtschutz eingeschaltet hab.
mein anwalt sagte auch zu mir ich solle nochmal normal mit ihm reden und anbieten das zu zahlen was ich für richtig halte.
werde ihm nochmal 50-100€ maximum anbieten aber mehr auch nicht.
die teile in der rechnung bzw dem kostenvoranschlag sind defintiv nicht defekt.
sollte er damit nicht einverstanden sein dann werd ich das über den rechtschutz laufen lassen und vor gericht regeln denn wieso soll ich für teile zahlen die absolut 0 schaden haben?wenn mir einer vorn ins auto fährt lass ich doch auch nicht die heckklappe neu machen weil sie verzogen sein könnte :/
Das ist ja echt schon ein Hohn du beschädigst fremdes Eigentum und stellst klar das du max 100 € zahlst. Die teile müssen ja auch nicht zerstört sein, es reicht eine Beschädigung aus ( zb angekratzt) das die Teile ausgetauscht werden dürfen.
Kleiner tip für die Zukunft:
1. Gründlich Fotos von allen Seiten machen.
2. Wenn der Halter nicht am Ort ist, nach angemessener Wartezeit die Polizei informieren ( Unfallflucht )
3. Detailierte Rechnung mit Arbeitsbeschreibung fordern
4. Auf Aushändigung der ersetzten Teile bestehen.
Leider kommt es immer wieder vor, daß Opfer auch Altschäden mit reparieren lassen wollen und dem sollte man einen Riegel vor schieben.
Doch auch der TE hat mit dem Zettel einen Fehler begangen und sollte versuchen, mit dem Halter vernünftig reden, in Anwesenheit eigener Zeugen. Schließlich könnte der noch nachträglich Anzeige wegen Unfallflucht erstatten. Doch wenn der dieses massiv als Drohung in den Raum stellt, ( entweder ... oder ... ) dann ist ein eigener Zeuge hilfreich, denn dann könnte der Halter sich strafbar machen.
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Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
3. Detailierte Rechnung mit Arbeitsbeschreibung fordern4. Auf Aushändigung der ersetzten Teile bestehen.
und was machst du, wenn der geschädigte fiktiv abrechnen will - um von dem geld in den puff/urlaub zu fahren - und es so weder eine rechnung noch altteile gibt?
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Moin,
ich habe hier einige Beiträge entfernt, bitte ab jetzt sachlich weiter schreiben.
Danke 🙂
Grüße
Steini
Ich liebe unseren Moderator..........🙂
Immer wenn man Morgens aufschließt um seine Motortalk Wohnung zu betreten, ist diese schon schön aufgeräumt und ausgesaugt. Der ganze Dreck vom Vortag wurde entfernt und es riecht wieder richtig frisch in der Wohnung.
Ein schöner Nebenefekt ist ja auch, dass sicher der ein oder andere Betreffende, für welche die verbalen Blähungen bstimmt waren, diese ja nun gar nicht lesen konnte.........😁
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Kleiner tip für die Zukunft:
1. Gründlich Fotos von allen Seiten machen.
2. Wenn der Halter nicht am Ort ist, nach angemessener Wartezeit die Polizei informieren ( Unfallflucht )
3. Detailierte Rechnung mit Arbeitsbeschreibung fordern
4. Auf Aushändigung der ersetzten Teile bestehen.
Leider kommt es immer wieder vor, daß Opfer auch Altschäden mit reparieren lassen wollen und dem sollte man einen Riegel vor schieben.
Und noch eine kleiner Tipp für die Zukunft
Zunächst sollte man nicht irgend etwas in einen Fred reinfantasieren, was nicht bewiesen ist.
Und dann sollte man die Schadenregulierung in die Hände von Profis geben und sich nicht selber dazu aufschwingen irgend etwas zu bewerten wovon man keine, oder nur wenig Ahnung hat.
zu 3:
der Schädiger kann einen Nachweis über die Höhe des enstandenen Schaden erbitten. Das kann je nach Schadensfall sein :
- ein KVA
- ein Gutachten
- oder die Rechnung
zu 4:
Rest und Altteile belieben im Besitz des Geschädigten. Hier hat der Schädiger überhaupt nichts zu fordern.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich liebe unseren Moderator..........🙂
Ohhh wie süüüüüß 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Ohhh wie süüüüüß 😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich liebe unseren Moderator..........🙂
Das ist ja mal niedlich........🙂
Da freut sich der Johnboy jetzt aber mal........😁
Ist doch schön zu lesen, wieviel Ahnung manch einer davon hat, welche Schäden ein Parkrempler bei einem Mopped verursachen und was eine Reparatur von einem Zweirad wohl so kosten kann...
Wenn man es anderherum betrachtet: Roller fährt auf Auto mit geringer Geschwindigkeit auf. Zu sehen ist ein Kratzer an der Stoßstange.
Rollerfahrer meint: 100,-- € und gut ist...
Autofahrer sagt, wer weiß, was noch im Verborgenen liegt...
Zwei Tage später kommt der KV über 1.500,-- €...
...und wenn die fiktiv abgerechnet werden, bekommt auch niemand Altteile zu sehen.
Das ist dann aber normal...?
Bei jedem Umfaller eines Zweirades besteht die Gefahr, dass sich der Lenker, die Gabel oder der Rahmen verziehen. Und dann kann das ganz schnell ein Totalschaden sein.
Und jetzt sich wegen 330,-- € aufzuregen, weil es doch nur ein Roller ist und deshalb noch einen Anwalt zu bemühen...
Ich hätte besseres zu tun als einen Thread mit diesem reißerischen Titel aufzumachen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und noch eine kleiner Tipp für die ZukunftZitat:
Original geschrieben von harra02041958
Kleiner tip für die Zukunft:
1. Gründlich Fotos von allen Seiten machen.
2. Wenn der Halter nicht am Ort ist, nach angemessener Wartezeit die Polizei informieren ( Unfallflucht )
3. Detailierte Rechnung mit Arbeitsbeschreibung fordern
4. Auf Aushändigung der ersetzten Teile bestehen.
Leider kommt es immer wieder vor, daß Opfer auch Altschäden mit reparieren lassen wollen und dem sollte man einen Riegel vor schieben.
Zunächst sollte man nicht irgend etwas in einen Fred reinfantasieren, was nicht bewiesen ist.
Und dann sollte man die Schadenregulierung in die Hände von Profis geben und sich nicht selber dazu aufschwingen irgend etwas zu bewerten wovon man keine, oder nur wenig Ahnung hat.
zu 3:
der Schädiger kann einen Nachweis über die Höhe des enstandenen Schaden erbitten. Das kann je nach Schadensfall sein :
- ein KVA
- ein Gutachten
- oder die Rechnungzu 4:
Rest und Altteile belieben im Besitz des Geschädigten. Hier hat der Schädiger überhaupt nichts zu fordern.
Nun, wer ggfls. Neuteile haben will, der darf die Altteile, wenn er nichts zu verbergen hat, auch aushändigen.
Wir hatten mal vor etlichen Jahren mit dem Wagen der Freundin nen VU, bei dem wir auf stehend auf den Vordermann geschoben wurden. Der hatte nämlich ziemlich unvermittelt gebremst, doch wir hatten es noch geschafft. Dann plötzlich sind mehrere Zeugen aus dem Hintermann aufmarschiert, die angeblich sahen, daß wir aufgefahren waren und er deshalb, wegen der angeblich fehlenden Bremslichter, nicht rechtzeitig reagieren konnte.
Unser Anwalt hat dann, zusammen mit der Versicherung, auf Herausgabe der Altteile bestanden und siehe da, da wurden Vorschäden mit repariert, die dann "unsere" Versicherung zahlen sollte. Das hat den Beteiligten ein nettes Strafverfahren spendiert und dabei kam raus, daß die alle zusammen gehangen hatten. Damals hatten wir in dem Wagen noch keine Videoanlage. Wurde dann allerdings nachgeholt.
Wenn Du sagst, daß der Unfallverursacher kein Anrecht hat, die Altteile zu verlangen, auf welchen Rechtsgrundsatz stützt Du diese Aussage?
Wenn der Geschädigte neue Teile eingebaut bekommt und die Altteile behalten würde, dann könnte er sie ggfls. verkaufen und aus dem VU noch einen Vermögensvorteil erzielen, was nach meiner kenntnis nicht zulässig wäre. Er hat nur das Anrecht, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Wir haben in unserem Verein zum Glück auch einen vereidigten Gutachter, der uns zum Glück schon mehrfach vor ungerechtfertigten Forderungen geschützt hat. *g*
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Wenn Du sagst, daß der Unfallverursacher kein Anrecht hat, die Altteile zu verlangen, auf welchen Rechtsgrundsatz stützt Du diese Aussage?Aus dem Rechtsgrundsatz, dass diese weiterhin dem Geschädigten gehören. Auch im kaputten Zustand. Das ist allgemein bekannt und das Wissen im übrigen auch Rechtsanwälte und Versicherungen.
Wenn der Geschädigte neue Teile eingebaut bekommt und die Altteile behalten würde, dann könnte er sie ggfls. verkaufen und aus dem VU noch einen Vermögensvorteil erzielen, was nach meiner kenntnis nicht zulässig wäre. Er hat nur das Anrecht, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Da ist deine Kenntnis leider falsch. Was der Geschädigte mit seinem Eigentum macht, dass ist ganz allein seine Sache. Das war schon immer so und daran wird sich auch nichts ändern.
Wir haben in unserem Verein zum Glück auch einen vereidigten Gutachter, der uns zum Glück schon mehrfach vor ungerechtfertigten Forderungen geschützt hat. *g*
Die gibt es hier auch bei MT *gg*
Aber auch ein vereidigter Sachverständiger ist weder ein Privatdedektiv noch kann er jemanden enteignen. Das kann auch euer Vereinsmitglied mit Sicherheit nicht. Bei evtl. Straftatbeständen ermitteln -wenn überhaupt-die zuständigen Behörden und keine Privatpersonen, auch keine Vereinsmitglieder oder gar Rechtsanwälte.....😁