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Völlig falsche und komplett zugunsten der Versicherung errechnete Schadensregulierung

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 15:45

Hallo,

nach einem unverschuldeten Unfall (wirtschaftlicher Totalschaden) habe ich ein Gutachten machen lassen in dem ganz klar folgendes steht:

Wiederbeschaffungswert: 4000 €

Restwert: 900 €

Sprich: 3100 € stehen mir zu.

Heute habe ich einen Brief von der Versicherung erhalten der meiner Meinung nach mit der Realität nichts mehr zutun hat.

Wiederbeschaffungswert: 3100 € !! Da haben die einfach den Beitrag der mir eigentlich zusteht als Wiederbeschaffungswert übernommen? Was soll das denn bitte?

Und sie haben mir einen Händler vorgeschlagen, der das Auto für 1800 € kaufen würde. Diesen Restwert haben sie natürlich nun einberechnet. Kriege nun lediglich um die 1500 € statt 3100 €.

Das ganze läuft über Anwalt, dementsprechend kann ich erst Montag mit ihm reden oder einen Termin machen, deswegen wollte ich hier schonmal fragen.

1. Was soll das mit dem Wiederbeschaffungswert? Hier wäre es mir sehr wichtig zu wissen ob der Wert der im Gutachten aufgeführt wird absolute Richtlinie ist oder kann die Versicherung da auch noch mitreden und irgendwas umändern oder anders interpretieren?

2. MUSS ich den Wagen bei dem vorgeschlagenem Händler der Versicherung verkaufen der 1800 € bietet, oder kann ich mich komplett nach den 900 € laut Gutachten richten? Wenn nicht, kann ich da was machen? Schnell einen "Käufer" finden der ihn für 900 € gekauft hat oder so?

Bin da grade echt beunruhigt, vor allem wegen dem Wiederbeschaffungswert. Ich dachte man lässt ein Gutachten machen und nach dem läuft die ganze Sache ohne großes wenn und aber, aber das hier auf einmal mit fiktiven und völlig aus der Luft gegriffenen Zahlen rumgeschmissen wird überrascht mich jetzt ein wenig.

Hoffe mir kann hier jemand helfen. :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 11. Juni 2016 um 17:53:25 Uhr:

Damit die 900 Euro gelten, hättest du schon verkaufen müssen.

Dafür ist es jetzt zu spät.

Das ist Quatsch!

Wenn er das Auto behalten möchte, ist der Restwert maßgeblich, welcher der Sachverständige ermittelt hat.

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Da du einen Anwalt hast, lass den das Regeln.

Aber folgende Frage:

Willst du den Schrottwagen verkaufen oder behalten? Wenn du den verkaufen willst, kann es dir egal sein, wer dir das Geld gibt und wieviel es ist und ob die Versicherung das anrechnet.

Wenn du nicht verkaufen willst, sieht die Sache natürlich anders aus.

Wahrscheinlich hat die Versicherung den Wiederbeschaffungswert gekürzt. Dass das nun zufällig auch 3100 Euro sind, ist natürlich in diesem Fall etwas verwirrend. Was sagt den die Versicherung, warum sie dir nur 3100 Euro WBW anerkennen will?

Damit die 900 Euro gelten, hättest du schon verkaufen müssen.

Dafür ist es jetzt zu spät.

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 11. Juni 2016 um 17:53:25 Uhr:

Damit die 900 Euro gelten, hättest du schon verkaufen müssen.

Dafür ist es jetzt zu spät.

Das ist Quatsch!

Wenn er das Auto behalten möchte, ist der Restwert maßgeblich, welcher der Sachverständige ermittelt hat.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 16:21

Das Auto will ich verkaufen. Natürlich kann es mir egal sein woher das Geld kommt, solange es auf die volle Summe kommt, aber hab schon einen bekannten der ihn haben wollte für den Preis, der ihn repariert und weiter nutzen möchte, lohnt sich für ihn aber nicht über dem Preis. Zählt als Verkauf der Kaufvertrag oder die Ummeldung? Aber okay, ist nicht so wichtig, solange ich wie gesagt auf meine Summe komme, egal woher.

Aber wieso können die einfach den Wiederbeschaffungswert kürzen? Ich finde nirgendwo den Wagen für den Preis, erst recht nicht in der Region. Warum sie den kürzen haben sie nicht mitgeteilt.

Die können viel, sogar alles!

Ob das rechtens ist und die damit durchkommen, sagt dir dein Anwalt und später ein Richter.

Auf jeden Fall haben Sie mit dem Restwert Recht, wenn sie einen Käufer für 1800€ gefunden haben. Glaube das Angebot ist zwei Wochen lang verbindlich??

Wie lange hast denn nach Einreichung des Gutachtens auf Antwort warten müssen?

PS.: Kaufvertrag geht auch mündlich. Wenn Du deinem Kumpel schon "die Hand drauf gegeben" hast, reicht das auch.

Halt einfach mal die Füße still.

Die 1800 gelten jetzt, weil du nicht gleich verkauft hast.

Die 4000 gelten auch.

Wahrscheinlich ist es nur ein Fehler.

Jetzt kannst du eh nichts unternehmen.

Würde mir an deiner Stelle jetzt ein Bier aufmachen und das Wochenende genießen.

Dein Geld kriegst du schon.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 16:33

Am 25. Mai hab ich das Gutachten bekommen, also müsste es so am 27./28. bei der Versicherung gewesen sein. Heute (11.6) kam die Antwort der Versicherung.

Das Angebot ist bis zum 29. verbindlich. Wie zum teufel soll ich das Angebot bis dahin wahrnehmen, wenn ich nun wegen dem Wiederbeschaffungswert streiten muss.

Mir ist bewusst das es eine Schadenminderungspflicht gibt, wenn ich was rausholen kann schön, wenn nicht dann nicht, solange ich auf meinen mir zustehenden Wiederbeschaffungswert komme. WENN.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 16:36

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 11. Juni 2016 um 18:29:49 Uhr:

Halt einfach mal die Füße still.

Die 1800 gelten jetzt, weil du nicht gleich verkauft hast.

Die 4000 gelten auch.

Wahrscheinlich ist es nur ein Fehler.

Jetzt kannst du eh nichts unternehmen.

Würde mir an deiner Stelle jetzt ein Bier aufmachen und das Wochenende genießen.

Dein Geld kriegst du schon.

Das mit dem Bier ist keine schlechte Idee. :)

Wenn die 4000 € gelten ist ja auch alles okay, hoffe das es ein Fehler war.

Was ist denn der Beweis für einen Verkauf? Wenn ich ihn z.B vor 3 Wochen verkauft hätte, was beweist das? Kaufvertrag oder Ummeldung oder was? Weil der Wagen ist sozusagen verkauft, Kaufvertrag hab ich ja, nur er ist noch auf mich angemeldet weil mein Bekannter noch keine Zeit hat den für sich zu reparieren, und irgendwie muss das Ding ja auf der Straße stehen können, deshalb noch auf mich angemeldet.

Zitat:

@Alex2107 schrieb am 11. Juni 2016 um 18:21:29 Uhr:

Das Auto will ich verkaufen. Natürlich kann es mir egal sein woher das Geld kommt, solange es auf die volle Summe kommt, aber hab schon einen bekannten der ihn haben wollte für den Preis, der ihn repariert und weiter nutzen möchte, lohnt sich für ihn aber nicht über dem Preis. Zählt als Verkauf der Kaufvertrag oder die Ummeldung? Aber okay, ist nicht so wichtig, solange ich wie gesagt auf meine Summe komme, egal woher.

Aber wieso können die einfach den Wiederbeschaffungswert kürzen? Ich finde nirgendwo den Wagen für den Preis, erst recht nicht in der Region. Warum sie den kürzen haben sie nicht mitgeteilt.

Dann ist in der Tat der Drops bezüglich des Restwertes gelutscht. Bezüglich des WBW must du halt abwarten, was die da so schreiben.

Dein SV wird dann zu Stellung nehmen müssen. Da wird sich dein Anwalt (hoffentlich) darum kümmern.

 

ps: es zählt der Tag des Verkaufes, also das Datum im Kaufvertrag

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