Völlig falsche und komplett zugunsten der Versicherung errechnete Schadensregulierung
Hallo,
nach einem unverschuldeten Unfall (wirtschaftlicher Totalschaden) habe ich ein Gutachten machen lassen in dem ganz klar folgendes steht:
Wiederbeschaffungswert: 4000 €
Restwert: 900 €
Sprich: 3100 € stehen mir zu.
Heute habe ich einen Brief von der Versicherung erhalten der meiner Meinung nach mit der Realität nichts mehr zutun hat.
Wiederbeschaffungswert: 3100 € !! Da haben die einfach den Beitrag der mir eigentlich zusteht als Wiederbeschaffungswert übernommen? Was soll das denn bitte?
Und sie haben mir einen Händler vorgeschlagen, der das Auto für 1800 € kaufen würde. Diesen Restwert haben sie natürlich nun einberechnet. Kriege nun lediglich um die 1500 € statt 3100 €.
Das ganze läuft über Anwalt, dementsprechend kann ich erst Montag mit ihm reden oder einen Termin machen, deswegen wollte ich hier schonmal fragen.
1. Was soll das mit dem Wiederbeschaffungswert? Hier wäre es mir sehr wichtig zu wissen ob der Wert der im Gutachten aufgeführt wird absolute Richtlinie ist oder kann die Versicherung da auch noch mitreden und irgendwas umändern oder anders interpretieren?
2. MUSS ich den Wagen bei dem vorgeschlagenem Händler der Versicherung verkaufen der 1800 € bietet, oder kann ich mich komplett nach den 900 € laut Gutachten richten? Wenn nicht, kann ich da was machen? Schnell einen "Käufer" finden der ihn für 900 € gekauft hat oder so?
Bin da grade echt beunruhigt, vor allem wegen dem Wiederbeschaffungswert. Ich dachte man lässt ein Gutachten machen und nach dem läuft die ganze Sache ohne großes wenn und aber, aber das hier auf einmal mit fiktiven und völlig aus der Luft gegriffenen Zahlen rumgeschmissen wird überrascht mich jetzt ein wenig.
Hoffe mir kann hier jemand helfen. 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 11. Juni 2016 um 17:53:25 Uhr:
Damit die 900 Euro gelten, hättest du schon verkaufen müssen.Dafür ist es jetzt zu spät.
Das ist Quatsch!
Wenn er das Auto behalten möchte, ist der Restwert maßgeblich, welcher der Sachverständige ermittelt hat.