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Vito 115 Cdi Mixto Probleme wg. LKW Zulassung

Mercedes Vito W639
Themenstarteram 9. Juni 2016 um 15:55

Hallo Forum,

ich habe seit neusten Probleme mit unserem lieben Zoll.

Der Zoll macht ja seit kurzer Zeit die Eintreibung der KFz Steuer.

Nun möchten sie meinen Dicken als PKW einstufen und das obwohl er seit Erstzulassung (03.2009) als LKW im Fahrzeugschein und Brief eingetragen ist.

Kann ich da irgendetwas dagegen tun?

Einspruch gegen den Steuerbescheid habe ich eingelegt gleichzeitig auch einen AdV Antrag gestellt

< 28.04.2016

Dem wurde, vorbehaltlich, ca. 2 Wochen später stattgegeben.

Heute kam dann eine 3 Seitiges schreiben bei mir an in dem geschrieben steht das die Besteuerung als PKW rechtens sei,

Ich habe die möglichkeit mein Fahrzueg sowohl beim Hauptzollamt als auch durch Foto Dokumentation vorzuführen.

Gefordert sind:

Bild von vorne inkl. Kennzeichen (Kein Problem)

Bild von der Seite mit geschlossenen und geöffneten Türen. (Habe einen rundrum verglasten Vito)

Fotos von der unbrauchbarkeit der Sitzschienen und Gurtbefestigungen. (Die Sitzschienen sind bei mir vorhanden allerdings sind die Gurtbefestigungen mit den Kunststoffdeckeln abgedeckt / verschlossen)

Desweiteren habe ich wegen unseren Hunden einen kompletten Käfig auf die Ladefläche gebaut der so nicht ohne weiteres ausgebaut werden kann.

Theoretisch wäre mir die Einstufung als PKW lieber (zwar höhere Steuern 339€ aber dafür viel niedrigere Versicherungsbeiträge) aber was sagt da die Zulassungsstelle dazu?

Vor allem wer bezahlt mir die Umschreibung? vor allem die wartezeit auf der zulassungsstelle?

Könnt ihr mir da weiter helfen bzw. Tipps geben?

Mfg

Flotrin

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51 Antworten
am 9. Juni 2016 um 16:31

Mit einem Online-vereinbarten Termin hast Du kaum Wartezeit bei der Zulassungsstelle.

Nachdem der Zoll die Steuereintreibung übernommen hat, bekam ich auch einen "Anruf" mein Vito wäre ein PKW.

( Neun Jahre war er ein LKW). Es gibt die Möglichkeit das Fahrzeug beim Bürgerbüro vorzuführen und die bestätigen gegenüber dem Zoll, ob es ein PKW bzw. ein LKW ist. Die Adresse und die Öffnungszeiten von diesem Büro erfährst Du von deinem Sachbearbeiter beim Zoll.

Neue Behörde neuer Ärger aber sonst wäre das Leben doch einfach nur schön. :-))

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 16:38

Hallo,

Danke für die Info, aber so ein Bürgerbüro haben wir auf dem Lande nicht.

Etwas ähnliches wie du es nennst beschäftigt sich bei uns nicht mit PKW / LKW.

Eigentlich will ich ja nicht auf die Zulassungstelle rennen.

Kostet nur Geld und Nerven.

Ich Denke es wäre sinnvoller mit dem Dicken zum Zollamt zu fahren um ihn dort vorzustellen.

Habt ihr Tipps?

Soll ich die Sitzschienen "unbrauchbar" machen? < Brauch die eigentlich gar nicht.

wenn ja. Wie?

 

Mfg

Flotrin

vermutlich wollen die sicherstellen das es nicht möglich ist einfach noch eine oder zwei Sitzbänke einzubauen. Gurtaufnahmen sind bei deinem Fahrzeug an den Sitzbänken angebracht.. Das zuschweißen fällt also flach. ich hab das immer so Umgangen das da die ladungssicherungsmittel befestigt wurden.

Eine Trenneinrichtung zwischen Fahrgastzelle und Laderaum könnte gefordert werden. Ein weiterer Nachteil der LKW Zulassung ist das man dem Sonntagsfahrverbot unterliegt sobald ein Hänger dranhängt .. bzw genutzt wird.. Das wird oft erst bei einer Fahrzeugkontrolle an Sonntagen auf festgestellt und wird dann recht teuer.. Jol.

Deine Frage ist leider etwas wirr und unverständlich.

Wo liegt denn eigentlich das Problem?

Zu dem Auto gibt es vom Hersteller eine Datenkarte.

Daraus geht eindeutig hervor um was für ein Baumuster es sich bei dem Vito handelt. ( PKW oder LKW )

Da hat das Zollamt überhapt keine Stimme etwas zu ändern!

Deswegen die Frage, was soll das Vorfahren beim Zollamt bringen ?

Wenn an dem Auto irgendetwas umgebaut ist, dann ist es allerdings schon möglich, dass dieser Umbau nicht anerkannt wird.

Also, bitte erst mal die Frage konkret stellen.

ÜBRIGENS:

Eine Trennwand ist für eine LKW Zulassung NICHT erforderlich.

Ausserden sind bis zu 7 Sitzplätze erlaubt.

Auch die Anzahl der Fenster ist kein Kriterium.

Danke.

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 20:45

Hallo

Danke für eure Antworten.

Ich habe kein Problem mit den Zollamt.

Das Zollamt hat mit meine Auto Probleme.

Am Auto habe ich nichts umgebaut.

Ist alle Original.

Bis auf die Hunde Gitter.

Zollamt sagt das es versicherungs technisch ein LKW ist aber steuerrechtlich ein Pkw da es auch Vitos gibt die tatsächlich 6 oder mehr Sitzplätze gibt.

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 20:48

Ich hab mal den schrieb abfotografiert.

Hoffentlich erkennt man etwas.

am 10. Juni 2016 um 7:23

Zu den Sitzschienen. Die brauchst Du nicht unbrauchbar machen, da sie ja vornehmlich auch zur Ladungssicherung dienen. Wenn man einen Sitz befestigen will, muss in der Schiene so ein Laufwagen installiert sein. Der fehlt beim Mixto aber in der dritten Reihe. Und wenn es eine Sitzschiene mit diesem "Laufwagen" gibt, sind die Gurte in den Sitzen integriert, soweit das kenne.

Grundsätzliche Gedanken: Von diesem Problem sind auch zahlreiche andere Fahrzeugmarken betroffen. Ich hatte seiner Zeit einen T4 mit Auflastung auf über 2,8 t und obwohl es ein Pkw-Kombi war, zahlte ich die deutlich geringere Steuer nach Gewicht, als vor der Auflastung. Ähnliches haben auch viele mit ihren Pickups und SUVs gemacht. Dieses Schlupfloch wurde gestopft und zwar so gründlich, dass selbst echte Lkw-Zulassungen nun wie Pkw versteuert werden. Unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit ist das auch durchaus in Ordnung. Unter dieser Betrachtung gibt es nämlich keinen Grund, warum ein Vito mit Hundekäfig weniger Steuern bezahlen soll, als einer mit ausgebauter Sitzbank (damit mache ich mir jetzt keine Freunde).

Zum Problem: Wenn der Zoll nicht einlenkt, kann man den Rechtsweg bestreiten und wird vermutlich verlieren. Aktzeptiert man die Situation und will zum Pkw umschlüsseln, würde ich jetzt zuert beim TÜV nachfragen, ob die das so machen können. Gegebenenfalls werden Daten von Mercedes benötigt, welche dann hoffentlich dort zu bekommen sind. Nur am Rande, wenn die erste Anfrage bei einer Prüfstelle negativ ausfällt, würde ich mich noch an andere wenden.

Hat der TÜV von Lkw auf Pkw umgeschlüsselt, muss man natürlich trotzdem noch zur Zulassungsstelle, weil dort die Änderung übernommen werden muss.

am 15. Oktober 2016 um 10:23

Hallo. Wollte mal nachfragen, was bei dir rausgekommen ist oder bist du eingeknickt?

Also ich bin da ganz anderer Meinung wie pfistikas, den nach § 2 Abs. 2 KraftStG sind die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.

Nur der Staat hat sich mit Übergangsregelung in § 18 Abs. 12 KraftStG ein Schlupfloch geschaffen und kann damit den kleinen Bürger mal wieder richtig in die Tasche greifen.

Wie kann das sein, das eine staatliche Behörde ein Fahrzeug als LKW zu lässt und dafür sogar amtliche Dokumente ausfüllt, die nachhinein nicht mal das wert sind, auf was sie gedruckt worden sind?

An diesem Beispiel, merkt man doch, das hier in Deutschland irgendetwas nicht richtig läuft. Man ändert Gesetze und schafft sich dazu gleich ein Paragraph, damit man den Bürger mal wieder in die Tasche greifen kann.

In meinen Augen kann das nicht Rechtens sein, was hier wieder mit dem kleinen Bürger abgezogen wird.

Nur leider scheint es uns allen noch viel zu gut zugehen, ansonsten würden viel mehr Bürger was dagegen unternehmen. Die Petition "Kraftfahrzeugsteuer - Keine Pkw-Besteuerung für sogenannte Klein-Lkw" hat und hätte auch nichts gebracht, weil erstens sich zu wenige beteiligt haben und zweitens der Staat das nie änder würde, damit würden Ihn doch viele viele Euros entgehen.

Hallo , ist zwar schon länger her der Beitrag , aber dennoch möchte ich dazu einen ablassen . Besitze seit 2017 einen Vito 112 cdi Kasten von Bj 2002 . Ohne hintere Scheiben , mit Mittelscheiben und einer Dreiersitzbank vorn und hinten . Sitzbänke können ohne Probleme entnommen werden , um die Ladefläche zu vergrößern . Immer als LKW besteuert , auch zur Vorbesitzerzeit . Nun bekam ich letzte Woche einen maschinell erstellten Schrieb vom Zoll , ich möchte rückwirkend 193 Euronen nachzahlen , da das Fahrzeug grundlegend zur Personenbeförderung ausgelegt ist und wie ein Pkw versteuert wird . §18 Absatz 12 Kraftfahrsteuergesetz vom 1 Juli 2010 . Benutze den Transporter zu meiner Selbständigket natürlich spezifisch . Watt nu ? Anwalt anrufen und fragen , ob das rechtens ist . Antwort : Die Eintragung dieses Fahrzeuges im Fahrzeugbrief drückt das aus , was es vom ersten Tag der Zulassung immer und ohne Änderung gewesen ist . Ein LKW in meinem Fall . Also Einspruch einlegen und warten , ob Einsicht folgt . Wird es nicht akzeptiert , kommt es zum Prozeß . Der Anwalt zeigte sich positiv im Resultat . Die Fahrzeugpapiere sind Urkunden , die beglaubigt sind . Da kann auch nicht der Zoll einfach um die Ecke kommen und mal eben ändern oder Behauptungen äußern . Man sollte auch nichts mit Fotos oder dergleichen argumentieren oder das Verhältnis Fahrgastraum zur Ladefläche . Fakt ist , was es ist . Zumal kostet ein LKW mehr Versicherungsbeitrag und das kriegt man wohl auch nicht rückerstattet . Hat damit auch nichts zu tun , ist Frechheit genug das zu presentiern . Viele nehmen es hin und latzen , weil sie keine Chance sehen , ihr recht geltend zu machen . Kommt es zum Rechtsstreit , hoffe ich , daß mein Anwalt es zum goldenen Abschluß bringt .

Moin. Ist ja Geil. Bei mir war es andersrum.Ich hab ach einen Micro von 2014 meine Frau hat ihn in November gekauft und als PKW angemeldet kam ein Anruf von der Zulassugsstelle MUSS als LKW zugelassen werden. Nun kann es sein das das ein Firmen Wagen der Firma Toll Collect war.Ich hab vorn 2 Sitze und in der 2. Reihe Doppel Sitzbank.

Tach auch , das sollte eigentlich in den Papieren stehen , was es genau ist . Änderungen sind deutlich und kenntlich darzustellen . Mit Datum was und wofür . Hat der Zoll es einfach umgetauft ? Dazu gibt es doch Fahrzeugpapiere . Das ist wie mein Ausweis , da kann ich auch nicht einfach meinen Namen umändern , weil er zu mir nicht paßt . Wenn ich das Fahrzeug kaufe muß ich wissen , was ich kaufe ...??? Ist es ein Panzer ....??? 2012 war es mal ein U-Boot ......!!! Sorry , ich fasse mich grade an die Platte . Die scheinen mehr Verwirrung im System zu haben , als ich vermute .

Zitat:

Tach auch , das sollte eigentlich in den Papieren stehen , was es genau ist . Änderungen sind deutlich und kenntlich darzustellen . Mit Datum was und wofür . Hat der Zoll es einfach umgetauft ? Dazu gibt es doch Fahrzeugpapiere . Das ist wie mein Ausweis , da kann ich auch nicht einfach meinen Namen umändern , weil er zu mir nicht paßt . Wenn ich das Fahrzeug kaufe muß ich wissen , was ich kaufe ...??? Ist es ein Panzer ....??? 2012 war es mal ein U-Boot ......!!! Sorry , ich fasse mich grade an die Platte . Die scheinen mehr Verwirrung im System zu haben , als ich vermute .

Morgen, habe letzte Woche auch Post vom Zoll bekommen! Fahre seit 10 Jahren Mixto als LKW Zulassung und jetzt soll ich PKW Steuern bezahlen.

Unserem Staat geht das Geld aus und wir sollen es richten, vollkommen irre!

Gebt mal bitte aktuelle Erfahrungen weiter!

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