vier Wochen Fahrrad fahren

Mercedes E-Klasse W211

Blauer Himmel, Sonnenschein etc. und Du cruised gemütlich mit 170km/h über die freie A8 links an ein paar langsameren Autos vorbei.
Plötzlich zieht einer mit ca 130 vor mir raus und steigt kurz
darauf in die Eisen, weil eine Kamera von der Brücke hängt. Abstand zwischen Stern und Kofferaum schrumfte auf 16 Meter und bitte lächeln.
Ergibt 139km/h und 16 Meter Abstand 240Euronen, 4Punkte und
4Wochen Rad fahren.
Gibt es mildernde Umstände wenn der Volldepp vor mir den Anker wirft?
Hat jemand Erfahrung gesammelt?

Jetzt wo ich meine schönen Blenden dran habe kann ich den Karren stehen lassen😠😠😠

Beste Antwort im Thema

Genau so ist es.

Zu geringer Abstand – kann ich mich gegen einen solchen Vorwurf wehren?

Der bei einer bestimmten Geschwindigkeit einzuhaltende Mindestabstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug ist gesetzlich vorgeschrieben. § 4 StVO legt den Grundsatz fest, dass im Zweifel der Abstand so groß sein muss, dass der Hintermann auch bei plötzlichem Bremsen des voraus fahrenden Fahrzeugs noch anhalten kann. Wann das technisch nicht mehr möglich ist, ist den Anlagen und Tabellen der BKatV zu entnehmen.

Auf Autobahnen werden Messverfahren, bei denen die Abstandsmessung von einer Brücke auf die Fahrbahn herab erfolgt, häufig eingesetzt. Die konkrete Ermittlung des Abstands geschieht dann unter Zuhilfenahme von auf der Fahrbahn aufgetragenen Messmarkierungen. Bei der Abstandsmessung wird in aller Regel zur Beweissicherung zusätzlich eine Videoaufzeichnung gemacht. Das bedeutet, dass sich im Bestreitensfall die Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal die Bildaufzeichnung gemeinsam ansehen. Angesichts der Tatsache, dass dem schriftlichen Tatvorwurf in der Regel ein Bild der Verkehrssituation beigefügt ist, ist das Bestreiten der Tatsache des zu geringen Abstands kaum noch möglich. Das häufigste Verteidigungsargument ist daher, dass das vordere Fahrzeug kurz vor der Messung die Spur gewechselt habe und der Abstand bis dahin völlig in Ordnung gewesen sei. Wenn dies tatsächlich so war, haben Sie durchaus achtbare Verteidigungschancen. Häufig findet man aber bereits auf dem Anhörungsbogen den Vermerk, die auswertende Polizeidienst-stelle habe solche Verkehrssituationen bereits berücksichtigt, man würde Ihnen also gar nicht die Begehung einer Ordnungswidrigkeit vorwerfen, wenn sich wirklich ein anderes Fahrzeug vor Sie gesetzt hätte. Da Sie selbstverständlich ein Akteneinsichtsrecht haben, können Sie das anhand des Videobandes nachprüfen. Wenn sich dabei zeigt, dass Sie Ihre Erinnerung getrogen hat und Sie über einen längeren Zeitraum mit gleich bleibend geringem Abstand hinter dem Vordermann her-gefahren sind, dann sieht es natürlich nicht mehr so gut für Sie aus.
Bestimmte Abstandsmessverfahren sind keine standardisierten Messverfahren. Das bedeutet, dass sich das Gericht mit Ihren Einwendungen im Einzelnen auseinandersetzen und konkrete, nachvollziehbare Feststellungen zu Geschwindigkeit und Abstand treffen muss. Zu diesem Zweck wird es, sofern es meint, seine eigene Sachkunde reiche nicht aus, einen Sachverständigen beauftragen. Von dessen Gutachten wird dann der Ausgang Ihrer Sache abhängen.

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Zitat:

Original geschrieben von Fregl


Hey kosi3, cooler Beitrag, vielen Dank. Rechtschutz habe ich.
Werde mich mal mit meinem Anwalt darüber unterhalten.

Das ist gerade großes Thema bei uns, ich habs von der Postfrau und gleich gegoogelt.

Hab auch schon gelesen, in anderen Foren, Widerspruch einlegen, Aktenzeichen reinschreiben und Verfahren eingestellt. Wenn es stimmt ?!

K.

Zitat:

Original geschrieben von Fregl


Ja, angeblich haben Sie 500Meter gefilmt ohne für mich "entlastente Szenen"😉 zu entdecken.

Na ja, das Problem ist, 500m sind nicht viel. Wenn der sich 1000m vor der zweiten Messtelle vor dich setzt, du abbremst und nicht stark abbremst, sondern nur so, dass du dich hinter dem bleibst, dann bist du bei der ersten Messtelle zu nah dran, und wenn der dann vielleicht noch langsamer wird und du nicht bremst, bist du gleich bzw. noch näher dran. Ist mir shcon ein paar mal auf der A1 passiert, und ich hatte bisher immer Glück, dass ich die Kamera dann noch gesehen hab und selber stark genug auf die Bremse bin.

Aber ich würde mich - bei vorhandener Rechtschutz - mal an einen Anwalt wenden, wg. der rechtlichen Grundlage für die Filme, denn wenn du im www bissel googelst, findest du dazu was aus Mecklenburg Vorpommern. 4 Wochen laufen wäre für mich gerade bei dem Wetter nix...

Wenn es eine reine Videoaufnahme war, hast du wahrscheinlich nichts zu befürchten:

http://...undesverfassungsgericht.de/.../rk20090811_2bvr094108.html

Guten Abend zusammen,

dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht bedeutet aber nicht das man nun mit 16 Metern und fast 140 Sachen hinter jemandem her sein darf. Ich finde es auch zum Ko.. wenn jemand auf der Bahn raus zimmert und dan nicht mal ein wenig pudding gibt, aber der Abstand muß nun mal sein und so heißt das für mich wegbleiben von der vorraus tuckelnden Kiste und Abstand einhalten.
Ich weiß zwar das man mit solchen Texten hier sich Beulen einheimst aber der Sicherheitsabstand hat Gründe.
Allen einen schönen Abend.

Und auf die Frage was man in so einem genannten Fall von Fregl machen soll vorab schon mal:
bremsen, bremsen, bremsen. Ist nicht schön aber hilft.

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Sehr guter Einwand von Roll-Off,

auch ich kenne beschriebene Situation nur zu gut. PKW zieht raus und man erwischt sich selber wie man den Sicherheitsabstand nicht wieder direkt aufbaut, weil man sich ja

a) ungerecht ausgebremst fühlt
b) dem anderen ja durch dichten Abstand zeigen muss das er was falsch gemacht hat
c) sich der Frust so etwas kompensieren lässt

Wird man dabei noch erwischt, was ich natürlich nicht für den Themenstarter beurteilen kann, dann muss man halt mal in den sauren Apfel beißen.

Ja, die Aussage trifft es auf den Punkt.
Na schauen wir mal, wie sauer der Apfel wird.

Zitat:

Original geschrieben von ard_2


Sehr guter Einwand von Roll-Off,

auch ich kenne beschriebene Situation nur zu gut. PKW zieht raus und man erwischt sich selber wie man den Sicherheitsabstand nicht wieder direkt aufbaut, weil man sich ja

a) ungerecht ausgebremst fühlt
b) dem anderen ja durch dichten Abstand zeigen muss das er was falsch gemacht hat
c) sich der Frust so etwas kompensieren lässt

Wird man dabei noch erwischt, was ich natürlich nicht für den Themenstarter beurteilen kann, dann muss man halt mal in den sauren Apfel beißen.

Ich kenne die Situation immer anders , da ziehe ich mal auf die linke Spur rüber und auf einmal zieht der von hinten an und will die Lücke zu machen .... in so einem Fall sollen sie den Leuten gleich den Lappen abnehmen !

Die TE Geschichte kann ich nicht genau beurteilen , nur sind 500Meter nie eine Entschuldigung, das ist , wenn sie nachzuweisen ist ... ZU VIEL !

Lisa

Zitat:

Original geschrieben von Fregl


Ja, die Aussage trifft es auf den Punkt.
Na schauen wir mal, wie sauer der Apfel wird.

Guten Morgen Fregl,

ich wünsche Dir einen hoffentlich süßen Apfel, denn beim nächsten mal wird Dein
Abstand größer sein. Normalerweise passiert einem sowas nicht zweimal.
Viel Glück, aber vier Wochen gehen tut auch gut, ich hab sie auch schon hinter mir,
aber weil ich ein wenig zu schnell war, ist aber ne andere Geschichte, ich hab draus gelernt.

Hallo,

gestern Abend gegen 00:30 Uhr ich auf der B 10 von Stuttgart Richtung Nürtingen ...
noch die Gedanken von der Arbeit im Kopf und schwups macht es Blitz.
Super, 80 km/h vorgeschrieben und ich mit ca. 120 km/h rein gedonnert.
Nun bleibt nur noch abzuwarten ... aber es ist schön zulesen, daß man nicht alleine ist :-).

Grüße

Marc

Hallo,
also ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten,der für Dich die ganze Sache prüfen kann,schließlich bekommt der Anwalt vollständige Akteneinsicht,die Du nicht gewährt bekommst und evtl.bekommt der Anwalt eine Kopie der Videoaufzeichnung,deines Verstosses.
Ausserdem kann dein Anwalt überprüfen,ob bei der Messung alles korrekt abgelaufen ist,was ja auch nicht unwichtig ist,den bei vielen Messungen die alltäglich gemacht werden,passieren bei gut 50% messfehler,die nur dann ans Tageslicht kommen,wenn ein Anwalt die Messung überprüfen läßt,ist sicherlich nicht unwichtig.
Der ADAC empfiehlt bei jeder Radar-oder Abstandsmessung einen Anwalt einzuschalten,wenn ein Fahrverbot droht einzuschalten.Also ohne Anwalt würde ich an deiner Stelle,mich nicht der Bußgeldstelle auseinandersetzen,würde mich aber beeilen bevor die Einspruchfrist abgelaufen ist.

Gruss Uwe

Habe geade mit meinem Anwalt telefoniert.
Er meinte, ich kann froh sein, dass es in Baden-Württemberg passiert ist und nicht in Bayern,
da in Bayern diese Videoüberwachung durch ein Gestzes add on legalisiert wurde.
In B-W haben wir aber gute Chancen, er lässt sich die Unterlagen umgehen zuschicken.

Halte Euch auf dem Laufenden.

Danke schon mal für alle Tipps und Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl



Zitat:

Original geschrieben von ard_2


Sehr guter Einwand von Roll-Off,

auch ich kenne beschriebene Situation nur zu gut. PKW zieht raus und man erwischt sich selber wie man den Sicherheitsabstand nicht wieder direkt aufbaut, weil man sich ja

a) ungerecht ausgebremst fühlt
b) dem anderen ja durch dichten Abstand zeigen muss das er was falsch gemacht hat
c) sich der Frust so etwas kompensieren lässt

Wird man dabei noch erwischt, was ich natürlich nicht für den Themenstarter beurteilen kann, dann muss man halt mal in den sauren Apfel beißen.

Ich kenne die Situation immer anders , da ziehe ich mal auf die linke Spur rüber und auf einmal zieht der von hinten an und will die Lücke zu machen .... in so einem Fall sollen sie den Leuten gleich den Lappen abnehmen !

Die TE Geschichte kann ich nicht genau beurteilen , nur sind 500Meter nie eine Entschuldigung, das ist , wenn sie nachzuweisen ist ... ZU VIEL !

Lisa

Wenn Du in eine Lücke reinziehst die zu klein ist oder jemand auf der linken Spur bremsen muss gehört Dir der Lappen abgenommen. Das ist nämlich Nötigung Deinerseits.

Die ist dann auch nicht zu entschuldigen.

Gruß
Hyperbel

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel



Zitat:

Original geschrieben von ekdahl


Ich kenne die Situation immer anders , da ziehe ich mal auf die linke Spur rüber und auf einmal zieht der von hinten an und will die Lücke zu machen .... in so einem Fall sollen sie den Leuten gleich den Lappen abnehmen !

Die TE Geschichte kann ich nicht genau beurteilen , nur sind 500Meter nie eine Entschuldigung, das ist , wenn sie nachzuweisen ist ... ZU VIEL !

Lisa

Wenn Du in eine Lücke reinziehst die zu klein ist oder jemand auf der linken Spur bremsen muss gehört Dir der Lappen abgenommen. Das ist nämlich Nötigung Deinerseits.
Die ist dann auch nicht zu entschuldigen.

Gruß
Hyperbel

Ruhig Blut Hyperbelchen ,  ich dachte das du es falsch verstanden hast ... ich sprach im Sinne des TE und da trifft es nun mal zu, bei 500Meter hat er entweder Gas gegeben oder nicht und das ist in dem Fall wichtiger gebremst  !

Wie gut das du nichts zu entscheiden hast und es dafür kluge Leute gibt .... 500Meter ist in dem Fall eine Hausnummer und nicht zu entschuldigen  😉

Das aber muss in erst nachgewiesen werden , dafür gibt es ja auch Anwälte !

Aber wenn jemand auf der linken Spur den Abstand NUR verringert um den blinkenden Fahrer nicht reinziehen zu lassen ist es eher eine Nötigung vom Hintermann .... Ich sprach nicht von einer zu leinen Lücke ..... NEIN SIE WIRD MEIST DURCH DAS SCHNELLE BESCHLEUNIGEN GENAU IN DEM MOMENT VERKLEINERT WENN MAN GERADE DABEI IST RÜBER ZU ZIEHEN ....blos keinen rein lassen , aber immer auf der rechten Spur bleiben ( meist sind es Opas ) .... von dem zu gerigen Sicherheitsabstand den er durch das Beschleunigen einhält , ganz zu schweigen ....

Manchmal sollte man 5e grade sein lassen und sich nicht wie eine Wildsau auf der linken bewegen ...... es ist immer ein Miteinander und da muss man nicht die Lücke zu machen und kann auch mal den Abstand vergrössern 😉

Ich mache sowas 😉

Die Leute die untermotorisiert durch die Gegend schippern fahren agressiver als Fahrer mit soveräner Motorleistung .... das ist und bleibt immer so 😉

Lisa

Zitat:

Die Leute die untermotorisiert durch die Gegend schippern fahren agressiver als Fahrer mit soveräner Motorleistung .... das ist und bleibt immer so 😉

Lisa

Die Audi fahrer nicht zu vergessen😁

PS: Erst letzte Woche mit 75m Abstand nen Golf II TD (70PS) mit 150km/h auf der linken hinterhergefahren und so nen Zeitgenosse hinter mir im A6 3,0TDI Avant ist so dicht aufgefahren das ich nicht mal mehr sein Nummernschild geschweige denn Motorhaube im Rückspiegel gesehen habe. Was soll man da machen.

Bremsen😁😁😁

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