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Verzögerte Kennzeichen-Mitnahme

Themenstarteram 19. Juni 2017 um 21:09

Hallo.

 

Habe diverse Threads zu ähnlichen Themen gelesen, aber keinen gefunden, der genau meinen Fall beschreibt. Falls es doch einen geben sollte, bitte gern Link.

 

Dies ist vermutlich auch nicht das richtige Forum. Bitte ggfs. verschieben.

 

Ich habe einen neuen Wagen gekauft und möchte mein altes Kennzeichen übernehmen.

 

Weil ich vermute, dass der alte einfacher zu verkaufen ist (Probefahrt u.s.w.), wenn er noch angemeldet ist, wollte ich es noch angemeldet lassen, mir ist aber nicht klar, wie das am besten funktionieren kann.

 

Welchen genauen Ablauf muss ich einhalten, damit das so funktioniert? Dem alten vorübergehend eine andere Nummer geben lassen? Dem neuen?

 

Versicherung ist kein Problem, da kann ich vier Wochen “überschneiden“, habe ich schon geklärt.

 

Danke und Grüße,

Nobiz

Beste Antwort im Thema

Das ist in ganz D so möglich...

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Also wenn der Wagen abgemeldet wird, hat man in unserem Kreis die Möglichkeit das Kennzeichen für 12 Monate zu "reservieren", ich weiß jetzt allerdings nicht, ob das Deutschlandweites "Recht" ist, oder nur ein besonderer Service.

Themenstarteram 19. Juni 2017 um 21:38

Das geht hier auch. Ich will den alten Wagen ja aber erst abmelden, wenn ein Käufer gefunden ist.

Wenn du deine Kennzeichen für den neuen Wagen verwenden willst,

musst du einen von beiden "Umkennzeichnen".

Ich würde:

-den Alten Umkennzeichnen und gleichzeitig den Neuen mit der alten Nummer anmelden.

So brauchst du nur einmal aufs Amt.

Einfach den neuen erst anmelden wenn der alte verkauft ist. So lange z.B. In eine Garage stellen. Dann ist das kein Problem, das alte Kennzeichen für den neuen zu übernehmen.

Nicht angemeldet hat das neue Fahrzeug aber i.d.R. keine Versicherung. Das kann je nach Wert auch wenig sinnvoll sein: Brand, Diebstahl, Hagelschaden, etc.

Themenstarteram 20. Juni 2017 um 7:50

Außerdem könnte ich ihn dann nicht fahren, und das ist natürlich keine Option :)

Wenn du beide fahren willst dann hilft in der Tat nur den ersten umzumelden. Kannst ja nicht an zwei Fahrzeugen das gleiche Nummernschild haben. Aber ist es den Aufwand wert wenn der alte sowieso zeitnah weg soll?

Nicht alles was man sich vorstellen kann, ist auch rechtlich zulässig.

Umkennzeichnen? Wie soll das ohne Halterwechsel oder Umzug funktionieren?

Themenstarteram 20. Juni 2017 um 10:23

Habe nun mit der Zulassungsstelle telefoniert. Der Ablauf, der für mich am besten funktioniert, ist demnach dieser:

 

1. Altes Fahrzeug umkennzeichnen (Kosten: 27 EUR + 20 EUR Schilder), dabei die alte Nummer als Wunschkennzeichen reservieren lassen.

 

2. Wenn Wunschkennzeichen wieder frei (>24h oder so), neuen Wagen anmelden.

 

3. Altes Auto verkaufen und dann abmelden.

 

Grüße,

Nobiz

Wieder was gelernt, bei uns meines Wissens nicht möglich.

Das ist in ganz D so möglich...

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Juni 2017 um 12:30:21 Uhr:

Wieder was gelernt, bei uns meines Wissens nicht möglich.

Wieso sollte man snicht das kennzeichen wechseln dürfen?

Hab ich in hamburg auch gemacht.

Eigentlich schreibe ich bei solchen Fragen meistens, dass die zuständige Zulassungsstelle kontaktiert werden soll, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

In Deutschland werden Zulassungsangelegenheiten nicht überall gleich gehandhabt.

Seit wann die Kennzeichenänderung auf Wunsch möglich ist weiß ich nicht, früher ging das nur bei Verlust oder Diebstahl.

Wenn ich das recht sehe, handelt es sich um eine Kann-Vorschrift:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__8.html

Der letzte Satz lautet:

"Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern und hierzu die Vorführung des Fahrzeugs anordnen."

Zitat:

@nobiz schrieb am 20. Juni 2017 um 12:23:56 Uhr:

2. Wenn Wunschkennzeichen wieder frei (>24h oder so), neuen Wagen anmelden.

Sag denen, die sollen es gleich wieder freisetzen ;) Dazu sollte heutzutage jede Zulassungsstelle in der Lage sein, sowohl technisch als auch von der Bürgerfreundlichkeit her :)

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