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Verwirrung wegen MPU Aufforderung

Themenstarteram 11. März 2013 um 17:24

Hallo,

vielleicht kennt sich hier der ein oder andere mit diesem Thema aus.

Mein Mann hatte im vergangenen Sommer einen Verkehrsunfall (er war nicht der Schuldige, ist aber für die Frage völlig unentscheidend).

Aufgrund einer großen Geburtstagsfeier am Vortag hatte mein Mann zum Zeitpunkt des Unfalls noch Alkohol im Blut.

Nun ist es so, das er in der Vergangenheit (vor 7 Jahren) schon mal wegen Alkohol im Straßenverkehr eine MPU ablegen muss.

Nun haben wir heute die Aufforderung zur erneuten Erbringung eines solchen Gutachtens bekommen.

Das das so kommen wird, war uns seit diesem Unfall schon klar,

aber

was uns wirklich verwirrt ist, dass wir bis heute noch keinen Bußgeldbescheid erhalten haben!

Auch haben wir noch keinen Bescheid darüber erhalten, das mein Mann seinen Führerschein abzugeben hat!

Wie kann das sein????

In dem Schreiben von heute steht "siehe Bußgeldbescheid vom 22.11.2012..." diesen haben wir allerdings nie bekommen!

Wir sind ein wenig verwirrt...

Sollten wir bei der Bußgeldstelle anrufen? Ich meine, fährt mein Mann jetzt schon seit November 2012 ohne Führerschein rum?

Danke schon mal für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Auch wenn er nicht der Schuldige war bei dem Unfall ist er offensichtlich mit Alkohol im Blut erneut aufgefallen.

Da kann eine MPU zu Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer durchaus sinnvoll sein

Ich finde das in Ordnung

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Zitat:

Eine gute Erziehung und ein Status als Moderator schliesst eine subjektive Fehlbeurteilung durch den Moderator nicht aus. Einem Moderator sollte in der Lage sein, seine Entscheidung durch Fakten zu belegen.

Also den meisten wird er durch das Löschen deiner Beiträge wohl einen Gefallen getan haben, denn es ist haaresträubend, wie wenig hier einige auf die eigentlichen Fragen eingehen und dafür Dinge diskutieren oder anprangern, die überhaupt nicht zur Diskussion stehen, sondern nur Nebeninformationen darstellen.

DAS macht das Forum ätzend, jedes Löschen ist da eine Wohltat... Erspart immerhin einige weitere Einträge auf der ignorelist, ist so schon merkwürdig, dass man in gewissen Themen mehr "das Thema wird nicht angezeigt weil der User auf Ihrer ...." sieht als Beiträge.

 

@mods: Die meisten werden euch sicherlich dankbar sein, wenn sowas in Zukunft vermehrt unterbunden wird.

 

@FabJo,

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Um es auf den Punkt zu bringen, ein Moderator ist auch nur ein Mensch der sich von seiner persönlichen Meinung (ver)leiten lässt. 

Fehrentscheidungen lässt er natürlich nicht zu.

Dabei muss er natürlich sein Ego (Machtstellung) gegen die User mit allen Mitteln verteidigen.

Gegen Sperrungen sind die User generell machtlos.

Sowas nennt man üblicherweise eine Diktatur.

So weit sind wir jetzt schon in Deutschland.

falls Du auf das Beispiel im Anhang anspielst, so kann ich Dir versichern, daß dem nicht so ist. Das war Punkt 1. Punkt 2 ist, daß gerade Du dich mit deinen Behauptungen ein wenig zurückhalten solltest, sieht man sich deine "Beiträge" an. Ich zB habe gerade hier im V&S etliche dieser Werke kommentarlos gelöscht, da sie immer den selben Tenor enthalten: Nämlich Usern, welche Fragen zu Sachverhalten stellen, erstmal grundsätzlich verschweigen von Tatsachen bzw Lügen zu unterstellen. Von Spässen wie "sei ein Mann" usw mal ganz abgesehen.

Ich empfehle Dir dringend, den Sticky hier nochmal zu lesen und vor allem zu beherzigen.

 

MfG

invisible_ghost

MOD

Moderator
am 12. März 2013 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Ich darf die hier monierenden User auf den sticky-Thread hinweisen. Hier hat sich jemand hilfesuchend an ein Forum gewandt. Dass sich dann erfahrene User daran ergötzen, dem Hilfesuchenden Verdächtigungen und mehr oder weniger sinnfreie Sprüche hinzuwerfen und dann sich auch noch ungerecht behandelt fühlen, weil die Beiträge entfernt wurden - fragwürdig. Ganz schlechter Stil ist es, trotz mehrer und zeitnaher PN mit der Moderation auch noch im Thread über die zensierende Moderation zu meditieren.

Den Rest verbietet mir meine gute Erziehung und mein Status als Moderator

Einigen MT-Teilnehmern unbegründet Verdächtigungen und mehr oder weniger sinnfreie Sprüche zu unterstellen, die Beiträge entfernen, zeitnahe interne PN nicht intern zu begründen, dann aber extern den Teilnehmern ganz schlechten Stil vorzuwerfen zeugt nicht gerade von eigenem guten Stil und guter Erziehung. Dieser Beitrag wird sicher schnell vom Moderator gelöscht werden, da subjektiv als ganz schlechter Stil empfunden.

Es ist soweit, werde nur noch stiller Mitleser sein.

Werde nichts mehr kommentieren oder schreiben. 

Wohlwollend gehe ich von einer Überschneidung meines letzten Beitrages und der dann noch folgenden aus. Nochmal -der nächste Beitrag zur Moderation wird entfernt und geahndet.

 

twindance

am 13. März 2013 um 2:50

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

 

Schwierig wird es, wenn rauskommt "zugestellt am ........."

Ich nehme mal an gelber Umschlag = Übergabe mit Unterschrift.

So wie in A Zustellung zu eigenen Handen“ (RSa-Brief) RSb-Brief auch an einen sogenannten Ersatzempfänger

Der "gelbe Umschlag" bezeichnet einen sogenannten "Postzustellauftrag".

Der Postzustellauftrag wird idR versucht, persönlich an den Empfänger zu übergeben. Diese Übergabe wird durch den Boten quittiert, der Empfänger quittiert auch.

Ist der Empfänger nicht anwesend bzw. verweigert die Unterschrift, dann kann der Bote (muss aber nicht) die Sendung in den (sofern vorhanden) Briefkasten des Empfängers zustellen. Dann quittiert der Bote natürlich nur den Einwurf, die Sendung gilt aber genauso als zugestellt.

Der Postzustellauftrag ist somit (platt ausgedrückt) nichts anderes als ein "behördliches Einwurf-Einschreiben", das effektiv nicht verweigert werden kann.

Sofern der Briefkasten der Empfängerin vorhanden und korrekt beschriftet war, wird der Bote die Sendung vermutlich dort zugestellt haben. Falls die Empfängerin die Sendung "ignoriert" haben sollte - Pech gehabt, sie gilt als zugestellt.

ist so zwar zutreffend aber noch nicht komplett - wird der briefkasten regelmässig geleert und bemüht sich die diese aufgabe erfüllende person damit zur post, wird das zugestellt in ein nicht zustellbar umgewandelt, was hinterher selbstverständlich geprüft und bei bestehender wohnsitzanmeldung zum erstzustellungszeitpunkt als "öffentlich zugestellt" geltend gemacht wird. aber das ist hier (noch) nicht das thema.

richtig ist, dass ab der wiedererlangung der fe (vor 7 jahren) man die kommenden 10 jahre vorbelastet ist und jede auffälligkeit eine wiederholungstat darstellt. die ist aber erst - wenn ausfallerscheinungen festgestellt wurden - ab frühstens 0.3 promille gegeben. dass die behörde hier eine aufforderung zur mpu rausschickt, ohne vorher den fs einzufordern deutet darauf hin, dass es keine 0.5 promille gewesen sein werden. demnach gibt es m.E. nichts, was bei der mpu geprüft werden muss. das ergebnis der letzten mpu - "es ist nicht zu erwarten, dass herr xxx nochmal alkoholisiert am fahrerlaubnispflichtigen strassenverkehr teilnehmen wird" - lässt sich nicht so ohne weiteres mit geringfügigen restalkoholwerten widerlegen.

oder seid ihr hier schon weiter? das ist in den letzten wochen kaum noch zumutbar, sich selbstständig die 2-3 zeilen mit relevanten informationen zwischen den seitenlangen müllablagerungen rauszufischen.

Ich vermute (!), dass hier 0,3 - 0,5 Promille plus Ausfallerscheinung (Unfall) festgestellt wurden. Weitere andere Möglichkeiten könnte es auch noch geben, aber ohne Input der TE wird das nur Spekulation bleiben.

Die neue MPU wäre insofern begründet, dass damals schon dargestellt wurde, dass niemals mehr eine berauschte Fahrt vorkommen würde. Das hat demnach nicht geklappt.

Und nun muss in einer neuen MPU bewiesen werden, wie zukünftig so ein Fall noch sicherer nicht mehr vorkommt. Real lässt sich das kaum umsetzen, ohne die Fleppe vorher abzugeben.

am 13. März 2013 um 3:56

wäre ggf. der nächste schritt.

erstmal sollte aber bewiesen werden, dass ein rauschzustand gegeben war bzw. mit geringfügigem abbaualkohol denn überhaupt möglich ist. unfälle passieren jedem mal. jedem vollzeitberufskraftfahrer, motorsportlern, selbst die verkehrspolizei fährt mal irgendwo rein / fliegt von der bahn.

ist es so, wie wir vermuten, müssen sich die TEs vor augen halten, dass ein "rausch" frühstens ab 0.5 promille anfängt. den unfall (in dem fall dann noch unverschuldet) selbst als eine ausfallserscheinung auszulegen - wie bankrott ist die aktuelle bundesrepublik eigentlich? will die behörde ihre position nicht überdenken - wenn die stellungnahmen der betroffenen überhaupt gelesen werden, dann maximal nur die ersten 3 zeilen - VRS strapazieren, RA dazuschalten.

nur für den fall, dass die TE sich nicht mehr meldet.

was man ihr aber auch nicht wirklich übelnehmen kann.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ich vermute (!), dass hier 0,3 - 0,5 Promille plus Ausfallerscheinung (Unfall) festgestellt wurden.

Das passt nicht.

0,3 plus alkoholbedingte Ausfallerscheinungen sind eine Straftat, hier ist aber ein Bußgeldbescheid ergangen. Außerdem wäre in der Folge einer Straftat nach jetzt rund 7 Monaten seit der Tat längst die Jungs mit der Mütze vor Ort gewesen, um den Führerschein abzuholen.

Was hier viel eher passt, ist ein Alkoholpegel knapp unter 1,1 Promille.

Da ein Bußgeldbescheid ergangen ist, müssen es zwischen 0,5 und unter 1,1 ohne Ausfallerscheinungen gewesen sein, alles andere wäre eine Straftat. Wäre es im unteren Bereich dieses Fensters gewesen, dann wäre der Bußgeldbescheid deutlich schneller als die rund 4 Monate von Sommer bis Ende November gegangen.

Ich nehme daher an, dass es hier bei erster Messung vor Ort so hoch, um die 1,1 war, sodass der Verdacht auf eine Straftat vorgelegen hat. Damit ist der Vorgang zur Staatsanwaltschaft gegangen, dann kam der tatsächliche Wert mit unter 1,1 und damit Einstellung des Strafverfahrens und Rückgabe an die Bußgeldstelle. Die hat dann den Bußgeldbescheid erlassen. Mit den üblichen Bearbeitungszeiten passt das recht gut mit den ungefähr 4 Monaten vom Vorfall im Sommer bis zum BG Ende November.

Da in den letzten 5 Jahren kein alkoholbedingtes Fahrverbot vorhanden war, sind es ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids 4 Monate bis zum Antritt des Fahrverbots. Somit sollte man sich jetzt recht zügig um diesen Bußgeldbescheid klärend kümmern, weil irgendwo in den nächsten 2-4 Wochen das Fahrverbot sehr wahrscheinlich aktiv werden wird.

Der Grund für die Anordnung zur MPU ist bereits genannt: Die alte MPU ist 10 Jahre verwertbar, nun eine erneute, rechtskräftig gewordene Alk-Fahrt im OWI-Bereich, somit folgt die nächste MPU.

 

Was die Schreiben und deren Eintreffen im Briefkasten an geht, würde ich mal dem Ehemann intensiver auf den Zahn fühlen. Neben den Bußgeldbescheid waren da noch mehr Schreiben, wie zB. die Anhörung, die "nicht angekommen" sind.

Dann ist da auch noch das Bußgeld aus dem BG, das doch irgend jemand bezahlt haben muss. Nach rund 3 Monaten seit Rechtskraft Ende November wäre doch ohne Zahlung auch schon längst die Vollstreckungsabteilung an der Türe gewesen. Zumindest müssten auch hier weitere Schreiben in Form von Mahnungen und Ankündigung einer Zwangsvollstreckung vor liegen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier dem Ehemann noch einige Details einfallen, wenn man ihn nur intensiv genug danach fragen würde.

Zitat:

Ich nehme daher an, dass es hier bei erster Messung vor Ort so hoch, um die 1,1 war, sodass der Verdacht auf eine Straftat vorgelegen hat.

Wenn an dem so gewesen wäre, hätte man die Fahrerlaubnis sofort eingezogen. Offensichtlich ist aber in dieser Hinsicht garnichts passiert.

am 13. März 2013 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Der kommt in einem gelben Umschlag. Da sollte es keine Fragen geben.

Aber klar: Nur fragen, wo der geblieben ist. Keine weiteren Angaben zur Sache machen...

Schwierig wird es, wenn rauskommt "zugestellt am ........."

Ich nehme mal an gelber Umschlag = Übergabe mit Unterschrift.

Das nimmst du aber falsch an! Als notorischer Raser und Dauer-Fahrverbotler kann ich dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versichern, dass der Gelbe Umschlag lediglich eingeworfen wird und damit als zugestellt gilt. Eine Unterschrift wird nicht gefordert.

Zitat:

Original geschrieben von Taxi153

Zitat:

Ich nehme daher an, dass es hier bei erster Messung vor Ort so hoch, um die 1,1 war, sodass der Verdacht auf eine Straftat vorgelegen hat.

Wenn an dem so gewesen wäre, hätte man die Fahrerlaubnis sofort eingezogen.

Und auf welcher Rechtsgrundlage?

Ausschließlich dann, wenn im weiteren Verlauf des Verfahrens ein Entzug der Fahrerlaubnis als sicher angenommen werden kann, darf bereits im Vorfeld die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und der Führerschein vorläufig sicher gestellt werden.

Aber genau bei dem Grenzfall von "um 1,1 Promille" ist es eben nicht sicher, dass ein Entzug zwingend folgen wird und somit ist ein vorläufiger Entzug ohne jede Rechtsgrundlage. Ein vor Ort durchgeführte Beschlagnahmung des Führerscheins wäre schneller wieder aufgehoben, als das üblicherweise ausgesprochene Fahrverbot von 24 Stunden, bis man sicher wieder nüchtern ist.

Ist der gepustete! Wert unter 1,3, dann reicht ein Anruf eines guten Anwalts beim zuständigen Richter und die Fahrerlaubnis wird sofort wieder herausgegeben. Es gibt keine Sicherheit, dass der tatsächliche Blutwert die Grenze von 1,1 Promille erreichen wird. Möglich schon aber eben nicht so ausreichend sicher, um etwas vorläufiges los zu treten.

 

Zitat:

Offensichtlich ist aber in dieser Hinsicht garnichts passiert.

Und genau dies ist ein sicheres Anzeichen, dass keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorhanden waren. Wären Ausfallerscheinungen vorhanden gewesen (zumindest als Vorwurf), dann wäre ein Entzug im weiteren Verlauf auch mit hoher Sicherheit zu erwarten und der Führerschein schon längst abgeholt worden.

Wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, kann die Farherlaubnis sicher einbehalten werden. Das ist bei uns in der Region allgemein üblich. Bei 0,9 Restalkohol, war z. B. bei einem Bekannten die Pappe sofort weg und nach der Verhandlung für 10 Monate. Es scheint wohl einen gewissen Ermessungsspielraum seitens der Beamten zu geben. Die Beurteilung des Beamten ist schon sehr ausschlaggebend. Auch bei 0,9 kann man durchaus schon nicht mehr fahrtüchtig sein. Wnn der Beamte diesen Eindruck erlangt... was will man dann vorort dagegen machen? Selbst auf die Gefahr hin, dass die Fahrerlaubnis nach einigen Telefonaten wieder herausgegeben weden muss, wird es hier so gehandhabt. Auch die Richter hier ziehen bei Alkoholfahrten wirklich alle Register. -Am Rande sei bemerkt, ich halte das auch für völlig richtig, da Fahrten unter Alkoholeinfluß vermeidbar sind. Wenn ich, was eher selten vorkommt mal richtig einen gebrannt habe, bleibt die Karre am nächsten Tag stehen. -

Zitat:

Und genau dies ist ein sicheres Anzeichen, dass keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorhanden waren. Wären Ausfallerscheinungen vorhanden gewesen (zumindest als Vorwurf), dann wäre ein Entzug im weiteren Verlauf auch mit hoher Sicherheit zu erwarten und der Führerschein schon längst abgeholt worden.

Im Grunde habe ich nichts anderes ausdrücken wollen. Wäre der gute Mann wirklich auffällig gewesen, hatte man die Fahrerlaubnis einbehalten. An dem war nicht also offensichtlich so.

Jetzt komme ich mal mit etwas Halbwissen. Soweit mir bekannt ist, ordnet die Strassenverkehrsbehörde eine MPU an, wenn eine 2. Trunkenheitsfahrt vorgelegen hat und diese davon Kenntnis erlangt, wobei die Promillezahl im Wiederholungsfall völlig unerheblich ist. Aber wie gesagt, da bin ich mir nicht 100% sicher.

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