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Verwirrung wegen MPU Aufforderung

Themenstarteram 11. März 2013 um 17:24

Hallo,

vielleicht kennt sich hier der ein oder andere mit diesem Thema aus.

Mein Mann hatte im vergangenen Sommer einen Verkehrsunfall (er war nicht der Schuldige, ist aber für die Frage völlig unentscheidend).

Aufgrund einer großen Geburtstagsfeier am Vortag hatte mein Mann zum Zeitpunkt des Unfalls noch Alkohol im Blut.

Nun ist es so, das er in der Vergangenheit (vor 7 Jahren) schon mal wegen Alkohol im Straßenverkehr eine MPU ablegen muss.

Nun haben wir heute die Aufforderung zur erneuten Erbringung eines solchen Gutachtens bekommen.

Das das so kommen wird, war uns seit diesem Unfall schon klar,

aber

was uns wirklich verwirrt ist, dass wir bis heute noch keinen Bußgeldbescheid erhalten haben!

Auch haben wir noch keinen Bescheid darüber erhalten, das mein Mann seinen Führerschein abzugeben hat!

Wie kann das sein????

In dem Schreiben von heute steht "siehe Bußgeldbescheid vom 22.11.2012..." diesen haben wir allerdings nie bekommen!

Wir sind ein wenig verwirrt...

Sollten wir bei der Bußgeldstelle anrufen? Ich meine, fährt mein Mann jetzt schon seit November 2012 ohne Führerschein rum?

Danke schon mal für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Auch wenn er nicht der Schuldige war bei dem Unfall ist er offensichtlich mit Alkohol im Blut erneut aufgefallen.

Da kann eine MPU zu Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer durchaus sinnvoll sein

Ich finde das in Ordnung

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Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Auch wenn er nicht der Schuldige war bei dem Unfall ist er offensichtlich mit Alkohol im Blut erneut aufgefallen.

Da kann eine MPU zu Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer durchaus sinnvoll sein

Ich finde das in Ordnung

Ist hier weder Thema noch gefragt worden!!

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Auch wenn er nicht der Schuldige war bei dem Unfall ist er offensichtlich mit Alkohol im Blut erneut aufgefallen.

Da kann eine MPU zu Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer durchaus sinnvoll sein

Ich finde das in Ordnung

Alles Richtig. Nur beantwortet das nicht die Fragen der TE.

 

Werden der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen. Rechtsgrundlage sind § 46 Abs. 3 FeV in entsprechender Anwendung der §§ 11 bis 14 FeV.

Aber in der Regel wird erst nach rechtskräftigem Urteil, Entzug der Fahrerlaubnis, Ablauf der Sperrfrist und dem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die MPU gefordert.

Wer seine Fahrerlaubnis nicht mehr will, wird nicht zur MPU aufgefordert.

Und wenn es gar keinen Entzug der FE gab, sondern nur ein Fahrverbot (oder nicht mal das)? Dann kommt die MPU trotzdem. Deswegen mein Vorschlag, erst mal ohne großen Aufwand an den Bußgeldbescheid zu kommen.

Bislang ist die Lage noch völlig unklar. Ich habe da verschiedene Möglichkeiten vor Augen. Von daher halte ich Deinen Beitrag gerade vor dem Sticky-Thread von ralle für völlig unangemessen.

am 12. März 2013 um 8:14

das es hier nur Heiligenscheine gibt war ja Klar :-)..

und zum Thema MPU gibt auch ein entsprechendes Forum ..

http://www.mpu-forum.de/forum.php

lg

wolfmuc

 

Zitat:

Original geschrieben von Susanne444

 

Mein Mann hatte im vergangenen Sommer einen Verkehrsunfall (er war nicht der Schuldige, ist aber für die Frage völlig unentscheidend).

Aufgrund einer großen Geburtstagsfeier am Vortag hatte mein Mann zum Zeitpunkt des Unfalls noch Alkohol im Blut.

Hallo

Blutalkohol bzw. Restalkohol kann man, soweit ich weiß, ausschließlich über Blutabnahme feststellen.

Definiere bitte Vortag?

Weil einfach mal so schicken die niemand zum zapfen?

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni

... Restalkohol kann man, soweit ich weiß, ausschließlich über Blutabnahme feststellen.

Urban Legend

Alk wird getrunken, nicht eingeatmet. Der geht vom Magen in den Blutkreislauf und von dort zur Lunge in die (Aus-)Atemluft. Die Alkfahne der Atemluft steht ziemlich genau so stramm, wie der Alkpegel im Blut.

Frisch getrunken riecht man das Getränk intensiver, weil so etliche Aromastoffe noch im Mund sind und mit ausgeatmet werden. Diese Aromastoffe, die "Bierfahne" aus dem Mund ist nach einiger Zeit weg, die Alkfahne aus der Lunge vom Blutkreislauf stammend aber nicht.

Mit dem Pustefix wird der Alk gemessen, nicht die Aromaten.

 

Zitat:

Weil einfach mal so schicken die niemand zum zapfen?

Hier wird es ausreichende Verdachtsmomente gegeben haben, dass eine Alk-Kontrolle durchgeführt wurde, vielleicht eine vernehmbare "Fahne".

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Alk wird getrunken, nicht eingeatmet. Der geht vom Magen in den Blutkreislauf und von dort zur Lunge in die (Aus-)Atemluft. Die Alkfahne der Atemluft steht ziemlich genau so stramm, wie der Alkpegel im Blut.

Hallo

Ja, aber ich bin mir trotzdem sicher das es mit dem ´blasen´nur eine gewisse Zeit nach dem letzten Tropfen reicht.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni

Ja, aber ich bin mir trotzdem sicher das es mit dem ´blasen´nur eine gewisse Zeit nach dem letzten Tropfen reicht.

Kannst Du ja.

Der Alk im Blut entweicht über die Lunge und so lange Alk im Blut ist, "funktioniert" das auch uneingeschränkt. Lungenbläschen sind nicht gewerkschaftlich organisiert, ein "7,5 Stunden sind rum, ich hab hab jetzt Feierabend", kann man zwar annehmen, muss man aber nicht.

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