Verwarnungsgeld: Parkverstoß mit falscher benannter Adresse

Hallo zusammen,

haben gestern ein Verwarngeld-Bescheid erhalten für einen Parkverstoß (Parken im Halteverbot). Der Verstoß ist mir bekannt. Allerdings wird in dem Bescheid ein Ort genannt, den es gar nicht gibt, soll heißen, die haben sich bei der Stadt vertan (wie auch immer das möglich ist).
Ich überlege jetzt, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob das die Sache nur rauszögert und da dann einfach nur eine Korrektur kommt. Bei dem Verstoß haben zwei Polizisten während einer Streife das Parken moniert und mir einen handgeschriebenen Strafzettel (Vordruck) verpasst - der Durchschlag war an der Scheibe, hab ich aber damals zerknüllt und weggeworfen.

Hat jemand sowas schon mal gehabt?

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

das ist ein heilbarer Fehler. Geheilt wird er allerdings erst im Bußgeldbescheid, und der kostet 23,50 € zusätzlich an Verwaltungskosten. Ich würde das einfach zahlen, denn im nächsten Schritt wird es teurer.

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Hast du schon mal geguckt, ob an der benannten Adresse ein Halteverbot besteht?
Ich hatte mal eine Strafe erhalten sollen, da ich angeblich nicht angeschnallt war. Allerdings stimmte einzig das Kennzeichen. Es wurde ein falscher Fahrzeugtyp angegeben und zu der Zeit war ich weit von dem angegebenen Ort entfernt. Ich habe geschrieben, dass zu dem Kennzeichen ein anderes Fahrzeug gehört und ich zu der Zeit woanders am arbeiten war. Ich bekam eine Benachrichtigung, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Der Onkel meiner Frau wurde geblitzt und in dem Bescheid wurde als Beweismittel ein falscher Blitzertyp angegeben. Gegen das Beweismittel, welches ja ein anderes war, haben wir Einspruch eingelegt, kurz danach kam ein Bescheid mit dem Vermerk, dass das Beweismittel korrigiert wurde.
Ich würde einfach schreiben, dass ich mich zu der Zeit woanders befunden habe. Vielleicht hast du ja deine EC-Karte dort genutzt, hast eine Quittung oder sonstiges, mit der du versuchen kannst du belegen, dass du zu dem Zeitpunkt woanders warst. Bisher habe ich aufgrund einer Rückfrage oder Beanstandung nicht gleich mehr zahlen müssen.

Ich habe mal hinter einem Durchfahrt-verboten-Schild geparkt, was auch durch die Polizei moniert wurde. Im Bescheid stand dann später "Verstoss gegen Verkehrsschild Nr. 250 - Sie parkten länger als 3 Stunden ohne Parkscheibe..."

Verkehrsschild nr 250 ist Durchfahrt verboten (ugs), aber die Erläuterung dazu passte nicht. Also stellte ich mich dumm und schrieb zurück, dass an besagter Stelle doch gar keine Parkscheibe gefordert ist. Habe nie wieder etwas davon gehört. Mir ging es dabei nicht um das Geld, sondern ich wollte einfach mal sehen, wie die Reaktion auf so eine Antwort ist.

Ähnlich bei mir. Wurde mal ein Parkverstoß festgestellt, bekam Post.
Doof nur: Statt "...-straße" hatten die im Verwarngeldbescheid "...-weg" angegeben.
Dann hatte ich freundlich zurück geschrieben, dass ich zum angegebenen Zeitpunkt nicht in jener Straße stehen KONNTE, da zuhause, oder in der TH, oder sonstwo, und dass es dafür genug Zeugen gebe. Kam auch nie wieder was.

Ich bewundere diese taffen Kerle, die den Behörden mit ihrer Ausgefuchstheit die Stirn bieten.
Damit rechnen die echt nicht.....

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Dezember 2018 um 18:52:23 Uhr:


Hast du schon mal geguckt, ob an der benannten Adresse ein Halteverbot besteht?
Ich hatte mal eine Strafe erhalten sollen, da ich angeblich nicht angeschnallt war. Allerdings stimmte einzig das Kennzeichen. Es wurde ein falscher Fahrzeugtyp angegeben und zu der Zeit war ich weit von dem angegebenen Ort entfernt. Ich habe geschrieben, dass zu dem Kennzeichen ein anderes Fahrzeug gehört und ich zu der Zeit woanders am arbeiten war. Ich bekam eine Benachrichtigung, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Der Onkel meiner Frau wurde geblitzt und in dem Bescheid wurde als Beweismittel ein falscher Blitzertyp angegeben. Gegen das Beweismittel, welches ja ein anderes war, haben wir Einspruch eingelegt, kurz danach kam ein Bescheid mit dem Vermerk, dass das Beweismittel korrigiert wurde.
Ich würde einfach schreiben, dass ich mich zu der Zeit woanders befunden habe. Vielleicht hast du ja deine EC-Karte dort genutzt, hast eine Quittung oder sonstiges, mit der du versuchen kannst du belegen, dass du zu dem Zeitpunkt woanders warst. Bisher habe ich aufgrund einer Rückfrage oder Beanstandung nicht gleich mehr zahlen müssen.

An der besagten Adresse KANN gar kein Halteverbot bestehen, da es diese schlicht und ergreifend nicht gibt. Hinzu kommt noch, dass meine Frau angeschrieben wurde, da sie als Halter eingetragen ist. Sie befand sich zu der Zeit auf Arbeit, so wie ich auch. Das Ganze ist in meiner Mittagspause passiert, eben halt in Dessau und nicht wie im Bescheid in Bitterfeld.

Egal wo man hinsieht, die Fehlerquote nimmt immer mehr zu. Kaum noch eine Auftragsbestätigung ohne Fehler (die von Menschen im System eingegeben wird). Nichteinmal Zeichnungen werden korrekt übernommen. Dem muss man entgegensteuern. Wenn sich keiner meldet, dann wird so weiter gemacht und wer weiß, was noch falsch raus geht. Ich habe mehr Schreiben von Bußgeldstellen erhalten die andere betrafen und einfach falsch rausgeschickt wurden, als Schreiben, die mich tatsächlich betrafen. Der Landkreis Stade sticht ganz besonders hervor. Kennzeichen wurde korrekt vom Foto übernommen, jedoch war das Kennzeichen keines von meinen... Es wird einfach immer schlechter und die Leute werden immer gleichgültiger oder sehen die Fehler einfach nicht.

@davew
Dann würde ich einfach zurück schreiben, dass ich die Ordnungswidrigkeit nicht nachvollziehen kann, da es die Adresse nicht gibt.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 07:48:13 Uhr:


Ich bewundere diese taffen Kerle, die den Behörden mit ihrer Ausgefuchstheit die Stirn bieten.
Damit rechnen die echt nicht.....

Da du deine Meinung ausreichend kundgetan hast und anscheinend auch nichts mehr zur Sache selbst beitragen möchtest, würde ich dich bitten, aus der Diskussion auszusteigen. Danke!

Zitat:

@davew schrieb am 06. Dez. 2018 um 15:29:23 Uhr:


Angenommen, ich könnte mich an den Verstoß nicht erinnern und hätte kein Ticket am Auto gehabt. Wieso werde ICH dafür bestraft, dass die zu dämlich sind, eine Adresse richtig zu schreiben?

Was können DIE dafür, dass jemand zu dämlich ist, sein Auto richtig abzustellen?

Zitat:

@davew schrieb am 06. Dez. 2018 um 18:18:05 Uhr:


Ansonsten zahle ICH diese Beiträge genauso und damit habe ich jedes Recht, dafür Leistungen einzufordern (was ich im Übrigen hier noch gar nicht mache).

Die "Leistung" für deinen Beitrag hast du längst in Anspruch genommen: du hast falsch Geparkt.

Zitat:

@davew schrieb am 7. Dezember 2018 um 08:06:29 Uhr:


Da du deine Meinung ausreichend kundgetan hast und anscheinend auch nichts mehr zur Sache selbst beitragen möchtest, würde ich dich bitten, aus der Diskussion auszusteigen. Danke!

Lagebernd hat hier ausnahmsweise mal absolut zutreffendes geäußert. Kai hat dir auch schon alles wesentliche geschrieben, das du offensichtlich nicht gelesen hast, sonst kämst du nicht auf die dämliche Idee, dass ja deine Frau als Halterin angeschrieben wurde und nicht du als Fahrer. Mag zwar richtig sein, ist im Endeffekt aber teurer.

Steh einfach zu deinen Fehlern und zahle, wenn es schon plausibel ist. Andernfalls bist du mitverantwortlich, wenn Verwaltungsgebühren und/oder Steuern immer höher werden, denn DIE werden immer von uns bezahlt.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 07. Dez. 2018 um 08:25:29 Uhr:


Steh einfach zu deinen Fehlern und zahle, wenn es schon plausibel ist. Andernfalls bist du mitverantwortlich, wenn Verwaltungsgebühren und/oder Steuern immer höher werden, denn DIE werden immer von uns bezahlt.

Und von jemandem den ich bezahle, verlange ich ordentliche Arbeit. Ich schrieb bereits, dass es mit den Fehlern überhand nimmt. Woher soll der Amtsleiter (oder wer auch immer zuständig ist) wissen, dass seine Mitarbeiter viel Murks machen, wenn sich niemand beschwert. Heute ist es ein Parkknöllchen, morgen wird jemand falsches angeschrieben, der angeblich während der Fahrt mit Handy am Ohr telefoniert hat und nicht das Gegenteil beweisen kann.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 6. Dezember 2018 um 15:34:42 Uhr:



Und wieso? Du hast falsch geparkt und willst dich wegen so einem Kleinkram vor der Strafe drücken?

Wo ist das Problem hier ?
Ordnung muß sein... und wenn die Behörden andere Verkehrsteilnehmer durch Bußgelder zur Ordnung erziehen möchten, erwarte Ich von Ihnen auch eine ordentliche Arbeit.

Ich würde in diesem Fall auch angeben, zu diesem Tag niemals in Bitterfeld-Wolfen gewesen zu sein.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. Dezember 2018 um 08:30:59 Uhr:



Und von jemandem den ich bezahle, verlange ich ordentliche Arbeit. Ich schrieb bereits, dass es mit den Fehlern überhand nimmt. Woher soll der Amtsleiter (oder wer auch immer zuständig ist) wissen, dass seine Mitarbeiter viel Murks machen, wenn sich niemand beschwert. Heute ist es ein Parkknöllchen, morgen wird jemand falsches angeschrieben, der angeblich während der Fahrt mit Handy am Ohr telefoniert hat und nicht das Gegenteil beweisen kann.

Mag alles sein, könnte man aber auch anders regeln. Bezahlen, den Amtsleiter anrufen und ihm das mitteilen. Aber letztlich versucht man dann halt doch lieber, ob man nicht ums zahlen rumkommt.

Davon abgesehen: Es ist ein Rechtsstaat, da muss man immer noch Dir das Vergehen nachweisen, nicht umgekehrt. Wenn man Dir so eine Handy-Geschichte vorwirft, dann braucht es dafür auch wieder Beweismittel. Ganz so schnell werden keine Unschuldigen gehängt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Dezember 2018 um 08:41:26 Uhr:



Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 6. Dezember 2018 um 15:34:42 Uhr:



Und wieso? Du hast falsch geparkt und willst dich wegen so einem Kleinkram vor der Strafe drücken?

Wo ist das Problem hier ?
Ordnung muß sein... und wenn die Behörden andere Verkehrsteilnehmer durch Bußgelder zur Ordnung erziehen möchten, erwarte Ich von Ihnen auch eine ordentliche Arbeit.

Ich würde in diesem Fall auch angeben, zu diesem Tag niemals in Bitterfeld-Wolfen gewesen zu sein.

Auf den Standpunkt kann man sich stellen, und vielleicht ist es denen dann zu aufwendig, der Sache weiter nachzugehen. Aber es ist aufgrund des Einsatzgebietes der Knöllchenschreiber ein Leichtes, Ort und Postleitzahl zu korrigieren. Wenn die also wirklich wollen, dann kommt da auch noch was. Am Schluss zahlt halt seine Frau als Halterin deutlich mehr - aber Hauptsache, man konnte Prinzipienreiterei betreiben, so lange es irgendwie ging. Das darf dann ruhig auch ein paar Euro extra kosten.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 07. Dez. 2018 um 12:18:06 Uhr:


Davon abgesehen: Es ist ein Rechtsstaat, da muss man immer noch Dir das Vergehen nachweisen, nicht umgekehrt. Wenn man Dir so eine Handy-Geschichte vorwirft, dann braucht es dafür auch wieder Beweismittel. Ganz so schnell werden keine Unschuldigen gehängt.

Als Beweismittel reicht der Beamte, der es gesehen hat...

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:29:28 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 07. Dez. 2018 um 12:18:06 Uhr:


Davon abgesehen: Es ist ein Rechtsstaat, da muss man immer noch Dir das Vergehen nachweisen, nicht umgekehrt. Wenn man Dir so eine Handy-Geschichte vorwirft, dann braucht es dafür auch wieder Beweismittel. Ganz so schnell werden keine Unschuldigen gehängt.

Als Beweismittel reicht der Beamte, der es gesehen hat...

Ja, der kann reichen - muss aber Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Ort und Uhrzeit notieren und Dich in einem Gerichtsverfahren ggf. auch noch als Fahrer identifizieren. Wenn Du es wirklich nicht warst und sich der Beamte nicht über absolut alle Vorschriften und Gesetze hinwegsetzt, dann passiert Dir auch da nichts. In der Regel wird es bereits daran scheitern, dass Kennzeichen und Fahrzeugtyp bzw. -farbe nicht zusammenpassen. Denn das ist ein klares Indiz dafür, dass er sich getäuscht hat und Deine Aussage stimmt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:29:28 Uhr:



Als Beweismittel reicht der Beamte, der es gesehen hat...

Wie glaubwürdig ist ein Beamter vor Gericht, der nicht mal weiß in welcher Stadt er sich beim Knöllchenverteilen befindet ?!

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