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Verwarnung enthaelt falsche Angaben und falsche Hoehe, trotzdem bezahlen?

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 7:59

Hi,

habe eine Verwarnung erhalten wegen paar km/h zu viel in einer Fahrspurverengung

auf einer Landstrasse.

Die Messstelle war ausserhalb von Ortschaften. Nach der einen Seite 200m bis zum Ortseingang, nach der anderen ca. 800m bis zum naechsten Ort.

Man hat mir aber eine Verwarnung fuer innerorts ausgestellt statt ausserorts.

Das macht 5 Euro Unterschied, natuerlich zugunsten der Gemeinde.

Was macht man da?

Vorbehaltlich weniger zahlen wuerde wohl ein Bussgeldverfahren bedeuten, also den ueberhoehten Betrag erstmal zahlen?

Gruss

Joe

 

Beste Antwort im Thema
am 30. Oktober 2011 um 8:18

Ich würde EInspruch einlegen, es geht sicherlich nicht um die 5€, sondern um das Prinzip.

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am 31. Oktober 2011 um 8:07

Verwarnung ausgestellt ist gleich bedutend mit gelasert worden? Wenn ja, bist Du sicher, dass Du nicht auf eine Entfernung von 205m gemessen wurdest? Das wäre dann ja noch innerorts. Wenn Sie dich angehalten haben, warum hast Du nicht direkt vor Ort reklamiert?

Zahlen bitte!! Wie kann man wg. € 5,00 so ein Getöns machen? Gut ist nur, dass die Bußgelder in 5-€-Schritten steigen, sonst würde hier noch wg. Cent-Beträgen gefeilscht werden.

am 31. Oktober 2011 um 8:52

Das ist ja mal wieder haarsträubend hier.

Nachdem man ein Ortsausgangsschild passiert hat, dann ist es ausserorts. Alles andere ist totaler Blödsinn. Nur weil der Grund zu einer Gemeinde gehört ist das doch nicht "innerorts" im Sinne der STVO.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ortsschild

Hier ist der Ort zuende:

http://g.co/maps/emp9a

und das weisse Wegweiser oben zeigt an, dass auch Niederwartha zu Dresden gehört.

Wenn sich die Gemeinde geirrt hat, dann reicht ein einfacher Einspruch und das wird korrigiert. ABER dazu musst Du natürlich belegen können, dass tatsächlich ausserorts geblitzt wurde UND - wie bereits bemerkt - Du nicht am Anfang der langen Geraden gelasert wurdest, als Du sehr wohl noch im Ort warst. Im übrigen auch interessant was sie Dir vorwerfen: Schneller als 50 oder schneller als 60? Wenn 60 geben sie selber zu, dass es ausserorts war.

Ob es um 5 oder 500 Euro geht spielt dabei keine Rolle.

Amen

 

Vielleicht wären mal ein paar Fotos hilfreich.Den Ärger haben wir hier im Moment, weil der Herr Überwacher den falschen Code eingegeben hatte. So wurde aus außerorts innerorts :rolleyes:

am 31. Oktober 2011 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Zahlen bitte!! Wie kann man wg. € 5,00 so ein Getöns machen? Gut ist nur, dass die Bußgelder in 5-€-Schritten steigen, sonst würde hier noch wg. Cent-Beträgen gefeilscht werden.

@ TE bitte nimm solche Aussagen nicht ernst. Versuche es mit einem EInspruch und dann sehen wir weiter.

1. Warst zu schnell? Zahlen bitte!

2. Fühlst Dich ungerecht behandelt? Oha!

 

Wenn Du Dir ganz sicher bist mit Deinen Schilderungen, ohne Fotos ist es für uns nicht möglich was dazu zu sagen, dann bist Du nach meiner Meinung mit einem Einspruch schnell raus, da ein Fehler im Zeugnis (Angabe von Ort und Situation) eine Nichtanerkennung des Zeugnisses durch das Gericht mit sich ziehen würde. Die Frage ist allerdings, ob der Richter das prüft oder dich trotzdem verknackt.

 

gruß

 

Stefan

(Die 5€ sind ja nur additiv, oder?)

am 31. Oktober 2011 um 9:26

Warum sollte er eine FALSCHE Verwarnung bezahlen? Sehe darin keinen SInn auch wenn er zu schnell war.

Zitat:

Original geschrieben von dw1566

Ich hatte mal nen ähnlichen Fall, oben rechts sollte die Telefonnummer vom Sachbearbeiter stehen. Ich hab da angerufen und in nem freundlichen Gespräch die Angelegenheit geklärt.

Gruß Dirk

betonung liegt auf FREUNDLICH! ;)

Das Nichtannehmen der Verwarnung impliziert das nicht unerhebliche Risiko, dass ein mit höheren Kosten verbundener Bußgeldbescheid folgt.

Nur mal so zur Info - auch für die ahnungslosen Besserwisser, die oben schon fleissig gepostet haben. Würde auch mal freundlich dort anrufen.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Stadtteil Cossebaude verlassen und in Stadtteil Niederwartha der gleichen Stadt Dresden gefahren. Habe mir das mal auf Google maps angesehen.

So wie von Bockenheim nach Ginnheim in Frankfurt.

Für mich ist das innerorts. ....

Selten so einen Bullshit gelesen. Massgeblich ist das Ortseingangsschild bzw. Ortsausgangsschild und das gilt.

Passiere ich das Ortsausgangsschild bin ich ausserhalb einer Ortschaft, egal ob's ein Stadtteil ist und zu einer grösseren Gemeinde gehört.

am 31. Oktober 2011 um 11:27

Noe mit Hinweis auf Formfehler gar nicht bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Noe mit Hinweis auf Formfehler gar nicht bezahlen.

Noe, das ist kein Formfehler. Wieso auch ?

Das ist ein sachlicher Fehler (vorausgesetzt es ist so wie es der Te sieht).

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker

Das Nichtannehmen der Verwarnung impliziert das nicht unerhebliche Risiko, dass ein mit höheren Kosten verbundener Bußgeldbescheid folgt.

Das ist sicher zutreffend.

Wenn man voll davon überzeugt ist, dass ein Fehler vorliegt, ist man auch voll davon überzeugt, dass kein Bußgeldbescheid folgt.

Wenn man aber das Risiko der Kosten eines Bußgeldbescheides einkalkulirt, dann ist man m.E. auch nicht ganz sicher, dass man recht hat.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker

Das Nichtannehmen der Verwarnung impliziert das nicht unerhebliche Risiko, dass ein mit höheren Kosten verbundener Bußgeldbescheid folgt.

Das ist sicher zutreffend.

Wenn man voll davon überzeugt ist, dass ein Fehler vorliegt, ist man auch voll davon überzeugt, dass kein Bußgeldbescheid folgt.

Wenn man aber das Risiko der Kosten eines Bußgeldbescheides einkalkulirt, dann ist man m.E. auch nicht ganz sicher, dass man recht hat.

O.

Auf hoher See und vor Gericht (wo die Sache im Zweifelsfall hinausläuft)...

notting

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Verwarnung ausgestellt ist gleich bedeutend mit gelasert worden? Wenn ja, bist Du sicher, dass Du nicht auf eine Entfernung von 205m gemessen wurdest? Das wäre dann ja noch innerorts. Wenn Sie dich angehalten haben, warum hast Du nicht direkt vor Ort reklamiert?

Nein, ich bin nicht vor Ort angehalten wurden.

Ja, ich bin sicher, weil der Vorwurf ist, Tempo 30 überschritten zu haben. Nur diese Fahrspurverengung, wo es geblitzt hat, hat Tempo 30. Vorher Tempo 60 ausserorts und vorher Ort mit 50.

Das Messgeraet war ne Leivtec XV3, also Infrarotlasermessung - kein Radar - damit kann man in Kurven, nachts bei Regen und unter der Leitplanke durchblitzen (alles zutreffend). Wobei es nachts wirklich noch blitzt, tagsueber braucht das Geraet den Blitz nicht.

Bezahlen werde ich auf jeden Fall, denn der Verstoss und der Ort ist ja klar. Entweder wird die Bussgeldstelle mir einfach sagen, ich soll entspechend weniger bezahlen und gut ist, oder sie schicken mir nen neues Verwarnungsschreiben und ich soll das alte in die Tonne kloppen. Mal sehen.

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