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Verwarnung enthaelt falsche Angaben und falsche Hoehe, trotzdem bezahlen?

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 7:59

Hi,

habe eine Verwarnung erhalten wegen paar km/h zu viel in einer Fahrspurverengung

auf einer Landstrasse.

Die Messstelle war ausserhalb von Ortschaften. Nach der einen Seite 200m bis zum Ortseingang, nach der anderen ca. 800m bis zum naechsten Ort.

Man hat mir aber eine Verwarnung fuer innerorts ausgestellt statt ausserorts.

Das macht 5 Euro Unterschied, natuerlich zugunsten der Gemeinde.

Was macht man da?

Vorbehaltlich weniger zahlen wuerde wohl ein Bussgeldverfahren bedeuten, also den ueberhoehten Betrag erstmal zahlen?

Gruss

Joe

 

Beste Antwort im Thema
am 30. Oktober 2011 um 8:18

Ich würde EInspruch einlegen, es geht sicherlich nicht um die 5€, sondern um das Prinzip.

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Ich würde direkt zum amt gehen, hab ich auch mal gemacht wegen falschparken. Die waren sehr feundlich und das Prblem lies sich schnell aus der Welt schaffen...

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Dresden, OT Cossebaude und OT Niederwartha.

Auf beiden Schildern steht Dresden.

Wieso ist das korrekt? Wenn ich ein Ortsausgangsschild passiert habe, bin ich doch ausserhalb, bis zum naechsten Eingangsschild, wo wieder Dresden drauf steht, oder? Das interessiert mich nun aber brennend.

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Dresden, OT Cossebaude und OT Niederwartha.

Auf beiden Schildern steht Dresden.

Wieso ist das korrekt? Wenn ich ein Ortsausgangsschild passiert habe, bin ich doch ausserhalb, bis zum naechsten Eingangsschild, wo wieder Dresden drauf steht, oder? Das interessiert mich nun aber brennend.

Stadtteil Cossebaude verlassen und in Stadtteil Niederwartha der gleichen Stadt Dresden gefahren. Habe mir das mal auf Google maps angesehen.

So wie von Bockenheim nach Ginnheim in Frankfurt.

Für mich ist das innerorts. Aber meine Meinung ist nicht maßgeblich.

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 9:57

Ok, werd Deine Meinung im Hinterkopf behalten, wenn ich mit der Bussgeldstelle kommuniziere. Ich dachte immer, wenn man den Ort verlaesst und anderswo wieder reinfaehrt, dann war man zwischendurch ausserorts, zumal ja durch die Ortsausgangsschilder/Eingangsschilder deutlich gekennzeichnet.

Das müsste aber (meiner Meinung nach) mit Ortstafeln kenntlich gemacht werden.

 

Viktor

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 10:26

Ich hab nochmal ueberlegt. Fuer reine Stadtteilwechsel gibt es doch diese weissen Schilder. Das war aber hier nicht der Fall.

Gelbes Ortsausgangsschild Dresden passiert, 200m spaeter Messpunkt, nochmal 800m wieder Ortseingangsschild Dresden, wieder im Ort drin, aber anderer Stadtteil.

 

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Der Text ist auch echt lustig:

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Zitat:

Falls Sie sich zur Beschuldigung aeussern,, wird unter Beruecksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Aeusserungen des Ordnungsamtes ... ein Bussgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Bussgeldbescheides ist mit Kosten (Gebuehren und Auslagen) verbunden. Das gleiche gilt wenn keine fristgerechte und vollstaendige Zahlung eingeht.

Das heisst, wenn ich der Bussgeldstelle was sage, wirds gleich noch teurer.

Hallo

Ich hatte mal nen ähnlichen Fall, oben rechts sollte die Telefonnummer vom Sachbearbeiter stehen. Ich hab da angerufen und in nem freundlichen Gespräch die Angelegenheit geklärt.

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Ok, werd Deine Meinung im Hinterkopf behalten, wenn ich mit der Bussgeldstelle kommuniziere. Ich dachte immer, wenn man den Ort verlaesst und anderswo wieder reinfaehrt, dann war man zwischendurch ausserorts, zumal ja durch die Ortsausgangsschilder/Eingangsschilder deutlich gekennzeichnet.

Wenn die Messstelle zwischen einem Ortsausgangs- und einem Ortseingangsschild lag, dann warst Du außerhalb geschlossener Ortschaften.

am 30. Oktober 2011 um 12:49

einspruch einlegen ohne angabe von gründen, es auf eine gerichtsverhandlung raus laufen lassen, freispruch bekommen und denen noch einen tag arbeitsausfall + wegekosten aufs auge drücken...

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779

 

einspruch einlegen ohne angabe von gründen, es auf eine gerichtsverhandlung raus laufen lassen, freispruch bekommen und denen noch einen tag arbeitsausfall + wegekosten aufs auge drücken...

Das bezweifle ich. Ich dachte immer, solche Verfahren werden aus Kostengründen gerne einfach nur eingestellt, d.h. du musst nur deine eigenen Kosten (ggf. Anwalt usw.) zahlen?

notting

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779

 

einspruch einlegen ohne angabe von gründen, es auf eine gerichtsverhandlung raus laufen lassen, freispruch bekommen und denen noch einen tag arbeitsausfall + wegekosten aufs auge drücken...

Gute Idee, da könnte man am Ende noch mit Gewinn rausgehen :p

Oder auch nicht. Wenn es doch innerorts war, wird nach dem Widerspruch ein Bußgeld erlassen, welches vermutlich auch nicht höher als ein Verwarnungsgeld ist. Es kommen aber Gebühren hinzu, die das Verwarnungsgeld deutlich überschreiten. Ich kann mir keinen Fall vorstellen, bei denen Straßen INNERHALB einer Gemeinde zwischen zwei Ortsteilen außerorts sind. Handelt es sich da um Niemandsland? An den TE: Den Anhörungsbogen muss man immer ganz durchlesen. Die von Dir zitierte Belehrung wird erst wirksam, wenn Du gegen die schriftliche Verwarnung Widerspruch einlegst. Mein Tipp: Zahle.

am 31. Oktober 2011 um 6:31

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779

 

einspruch einlegen ohne angabe von gründen, es auf eine gerichtsverhandlung raus laufen lassen, freispruch bekommen und denen noch einen tag arbeitsausfall + wegekosten aufs auge drücken...

Das bezweifle ich. Ich dachte immer, solche Verfahren werden aus Kostengründen gerne einfach nur eingestellt, d.h. du musst nur deine eigenen Kosten (ggf. Anwalt usw.) zahlen?

notting

das hat eine richterin bei mir mal versucht, allerdings ging es da um ein 100 euro ticket... die MÜSSEN dich freisprechen wenn du drauf bestehst und definitiv ein fehler in der anklage vorliegt.. p.s. ich war auch ohne anwalt dort. man darf sich halt nicht einschüchtern lassen.

Moin!

Ihr irretiert mich jetzt total!

Woher soll ein ortsfremder wissen, dass er nach dem Passieren eines Ortsausgangsschildes nicht wirkl. außerorts ist???

Bin ich wirkl. verpflichtet mir jedes OAS bis zum Ende durchzulesen und mir Gedanken darüber zu machen ob das nun alles eine Ortschaft ist oder nicht?

Das kann ja richtig fett werden, wenn ich 100 fahre bei erlaubten 50...

Gruß Jaro.

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 7:48

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Ich kann mir keinen Fall vorstellen, bei denen Straßen INNERHALB einer Gemeinde zwischen zwei Ortsteilen außerorts sind. Handelt es sich da um Niemandsland?

Es handelt sich um Bundeststrasse und eingemeindete Doerfer. Deswegen haben die das gleiche Stadtschild.

 

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