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Verwarngeld wg. Falschparken -was sagt ihr?

Themenstarteram 7. Juni 2010 um 10:57

Hallo

am SA habe ich an meinem Scheibenwischer einen Überweisungsschein gefunden mit der Ordnungswidrigkeit: Parken vor Grundstückseinfahrt + (kann nicht ganz entschlüsseln) Boh?

Ich stand nicht über der Linie, welche das Parkverbot markiert. Lediglich stand ich mit einem Reifen halb am Bürgersteig - das ist wohl der Grund oder?

Würdet Ihr bezahlen oder Wiederspruch einlegen? Also ich denke ich werde wohl zahlen.

 

Was mich jetzt noch interessiert: Wird da noch etwas schriftlich folgen oder ist dieser Zettel an dem Scheibenwischer die einzige Art mich darüber zu informieren? Was wäre wenn jemand diesen "zum Spaß" abreißt und wegwirft?

Beste Antwort im Thema

Spießbürger?

Ich darf zitieren:

"Als Spießbürger oder Spießer werden in abwertender Weise Personen bezeichnet, die sich durch geistige Unbeweglichkeit, ausgeprägte Konformität mit gesellschaftlichen Normen, Abneigung gegen Veränderungen der gewohnten Lebensumgebung und ein starkes Bedürfnis nach sozialer Sicherheit hervortun."

Den Faktor "soziale Sicherheit" krieg ich jetzt irgendwie nicht zu der Falschpark-Thematik sortiert.... Hilf mir mal bitte, Digga! Danke! ;)

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Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Die Frage, was passiert wenn sich einer den Spaß macht und die Dinger klaut, stell ich mir aber auch öfter.

In Düsseldorf bekommt man nur einen kleinen Zettel, praktisch als "Ankündigung", dass was kommt. Dann kommt einige Tage später förmliche Post, die aber noch keinen Bußgeldbescheid, sondern das Angebot einer Verwarnung enthält.

Ich denke, dass dieses Vorgehen gerade das von dir beschriebene Problem der "verschwundenen" Verwarnung vermeiden soll.

Interessant zu wissen, dass das im Nachbarkreis anders gehandhabt wird.

In Heidelberg bekommt man gleich so einen Überweisungsträger ohne weiteren Brief.

Ist gut, wenn man mit dem Auto der Eltern falsch parkt :D

Nett geparkt, so viel steht fest! :D

Das erste "nette Erinnerungsschreiben" das du erhalten wirst wenn du den Ü-Träger nicht nutzt ist immer gratis. Muss ja auch so sein, da dir ja auch jemand, wie du selber sagst, den Ü-Träger geklaut haben könnte. Ab der 2ten freundlichen Erinnerung kostets dann Gebühren.

Aber echt cool, dass du die Bilder mit der sinngemäßen Frage "Wo ist das Problem?" hier gepostet hast! ;):D:D

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Dann kommt einige Tage später förmliche Post, die aber noch keinen Bußgeldbescheid, sondern das Angebot einer Verwarnung enthält.

...

Interessant zu wissen, dass das im Nachbarkreis anders gehandhabt wird.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Verwarngeld, also der Verzicht auf Bearbeitungsgebühren bei Missetaten unter 40 Euro. Die Verwaltungsbehörde hat die Möglichkeit bei Bußgeldern unter 40 Euro das verkürzte Verwarngeldverfahren anzuwenden, muss es aber nicht.

ich behaupte mal, das ding ist keine ausfahrt sondern mehr so eine art aufzug...

wie SCHUMI auch schon sagte, ich finde es auch etwas kleinlich...

trotzdem raten zu zahlen...

die paar euro...

ist auch wurscht :)

in zukunft weiß mans eben besser...

und bei uns, und ich glaube nicht, dass es bei euch anderster ist, kommt per post nochmal was...

bzw. muss hier garkein verwarngeld bzw. bearbeitungsgebühr zusätzlich bezahlt werden...

das ist einfach nochmal eine erinnerung...

kann ja wirklich sein, dass der zettel davonfliegt oder ihn jemand einfach mitnimmt...

Themenstarteram 7. Juni 2010 um 11:54

wie kamikaze schumi schon sagte:

es sah für mich wirklich sehr verlassen aus. aber trotzdem würde da ein ganzer gelenkbus quer rein passen. soetwas passiert halt - in wuppertal gibt es eindeutig zu wenig freie parkplätze. da ich dort quasi genau in der innenstadt arbeite muss ich mir immer einen parkplatz suchen - alternative wäre ca 100 euro für einen parplatz zu bezahlen. da nehme ich lieber hier und da mal die 15,- verwarngeld mit :)

wie schon angedeutet habe ich an der rechten seite einen langen kratzer aufgefunden. würde mich nicht wundern wenn es der eigentümer der bruchbude war.

Ich habe fast jede Woche so eine Verwarnung an der Scheibe kleben. Das wird jedesmal provokativ vor den netten Beamten entsorgt.

Der Grund ist, dass ich bis vor kurzem noch ne Berufschule besucht habe und die Schule nicht genug Parkplätze hatte. Wir, die Schüler, mussten immer auf öffentliche Parkplätze ausweichen und teilweise sogar die "1-Std.-Parkplätze" benutzen. Da hing schon der eine oder der andere Merkzettel an der Scheibe, da man oft Doppelstunden hatte.

Ich habe immer auf den Brief gewartet, davor habe ich die Strafe nicht gezahlt. In den 4Jahren waren es ungefähr 70-80 Verwarnungen. Habe immer auf den Brief gewartet. Da kamen nie Gebühren drauf. Dürfen sie auch gar nicht. Denn, die Verwarnung kann nass werden (regen), geklaut werden oder nicht bemerkt werden. Ja, das ist auch möglich. Hab einmal meine Verwarnung 30Km später gesehen.

Es kam sogar zwei Mal vor, dass ich auf die Briefe nicht reagiert habe, da ich sie komplett vergessen hatte. Wochen später habe ich nen netten (ist net ironisch gemeint) Brief bekommen, dass ich noch ne offene Strafe habe, die Frist vor Wochen schon abgelaufen ist, dass ich doch bitte nochmal überlegen soll, ob ich die Strafe bezahlen möchte, da ansonsten leider eine Anzeige erfolgt.

Und nein, ich bin nicht der Sohn von dem Papst, bei uns sind sie zu jedem so. Da stimmt entweder bei euch etwas net oder ihr erzählt irgendein Müll. Spekulieren ist schön und toll (von wegen gebühren etc.), aber das bringt dem TE auch nicht weiter.

Bearbeitungsgebühr kommt nur drauf, wenn die Strafe über 40Euro ist. Denn erst dann redet man von einer Strafe. Alles andere ist eine Verwarnung und da kommt definitiv keine B-Gebühr drauf. Mahnungen ausgeschlossen.

Soviel zur Verwarnung.

Gruß, Esalet

Und wieder Einer der alles weiß... ;)

Doch....

Auch auf Verwarnungen von popeligen 5 Euro wird (eventuell regional unterschiedlich) ne Gebühr aufgeschlagen, ab ner gewissen "Mahnstufe". Dass das bei dir nicht so ist... - ...ist doch schön für dich.

So kannst du weiterhin ganz cool die Politesse """provozieren""" indem du ihr Stück Arbeit vor ihren Augen zerbröselst. Wahrscheinlich weint sie an den Tagen sobald sie nach Hause kommt.... Wenn sie nicht sogar schon suizidale Anwandlungen hat, weil du ihr so ultrahart zeigst, wer die Hosen an hat....

Mein Gott Walther.... :rolleyes:

Werd erwachsen.... ;)

Wenn das ein ganz böser Überwacher ist kann er das wegwerfen des Hinweiszettels als unzulässige Müllentsorgung werten und ahnden. Alles schon vorgekommen :D:cool: .

am 7. Juni 2010 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von esalet

 

Da stimmt entweder bei euch etwas net oder ihr erzählt irgendein Müll. Spekulieren ist schön und toll

hat ma einer nen Löffel für mich? Will auch Weisheit fressen ...

Zitat:

Original geschrieben von esalet

Da kamen nie Gebühren drauf.

Glück gehabt

 

Zitat:

Dürfen sie auch gar nicht. ...

...

Bearbeitungsgebühr kommt nur drauf, wenn die Strafe über 40Euro ist. Denn erst dann redet man von einer Strafe. Alles andere ist eine Verwarnung und da kommt definitiv keine B-Gebühr drauf.

Da irrst Du.

Das Ding nennt sich Verwarnungsgeldangebot, ist ein verkürztes Verfahren und kann bei Strafen unter 40 Euro gemacht werden, muss aber nicht.

Der Begriff "Strafe" ist auch seit 2002 geregelt, jede Art der Sanktionierung ist eine "Strafe". Der immer noch existierende Hinweis dass ein Bußgeld keine Strafe ist, weil nur Straftaten eine Strafe nach sich ziehen können, hat sich schon längst erledigt. Dass ein Verwarnungsgeld (angeblich) nicht mal ein Bußgeld ist, war schon immer falsch.

Er is ja noch jung. :)

Mit der ein oder anderen Nachhilfestunde peilt's evtl auch er mal. :p;):D

Aber ich finds schon immer supi: Paar Hundert Euro herschenken, weil man nicht bissl zu Fuß gehen kann (was sollen denn die Kumpels denken!?!), und noch auf dicke Hose gemacht, weil man ja todesmutig vor den Augen der Straßenwächter deren Verwarnung vernichtet - ein neuer Chuck Norris weilt unter uns! :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Das Ding nennt sich Verwarnungsgeldangebot, ist ein verkürztes Verfahren und kann bei Strafen unter 40 Euro gemacht werden, muss aber nicht.

Richtig. Wer unbedingt mehr zahlen will dessen Wunsch wird immer erfüllt werden. Denn: Verwarnung abgelehnt: Bußgeld.

am 7. Juni 2010 um 12:40

die verwarnung mit der zahlkarte ist bereits die "kostenfreie verwarnung"......

ob diese beim empfänger ankommt, oder geklaut wird oder vom regen verwaschen wird, muss die verwaltungsbehörde NICHT prüfen....das ding gillt sobald es unter den scheibenwischer geklemmt ist als abgeschickt und zugestellt..........

sollte man darauf nicht reagieren kann die verwaltungsbehörde direkt bearbeitunsggebühren auf das "erinnerungsschreiben" draufknallen.......das teilweise dieses schreiben kostenfrei ist, ist lediglich ein entgegenkommen der jeweiligen behörden, auf das man KEINEN anspruch hat!

@esalet: das dein verhalten, durchaus zum führerscheinentzug und zum idiotentest führen kann, ist dir bekannt?! von dem anderen schwachsinn den du da gepostet hast, mal ganz abgesehen! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

die verwarnung mit der zahlkarte ist bereits die "kostenfreie verwarnung"......

 

ob diese beim empfänger ankommt, oder geklaut wird oder vom regen verwaschen wird, muss die verwaltungsbehörde NICHT prüfen....das ding gillt sobald es unter den scheibenwischer geklemmt ist als abgeschickt und zugestellt..........

 

sollte man darauf nicht reagieren kann die verwaltungsbehörde direkt bearbeitunsggebühren auf das "erinnerungsschreiben" draufknallen.......das teilweise dieses schreiben kostenfrei ist, ist lediglich ein entgegenkommen der jeweiligen behörden, auf das man KEINEN anspruch hat!

Verwaltungbehörde prüft selbstverständlich nicht den Verbleib des unter den Scheibenwischer geklemmten Strafzettel. Wenn nicht aufgrund dieses Strafzettels bezahlt wird, folgt eine schriftliche Verwarnung, in dem nochmals alle Details (Ort, Art des Vergehens, Höhe der Verwarnungsgebühr, usw.) aufgeführt sind. 

Erst mit Absendung dieses Bescheides beginnt das Verwaltungsverfahren zu laufen.

Es ist zutreffend, das man grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Bescheid ohne Verwaltungsgebühr hat. Es ist in das Ermessen der Behörde gestellt,  bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Empfänger der Verwarnung  bezahlt und gut ist es (§ 56 OWiG).

 

Es ist schon bemerkenswert, welche Auffassungen hier über die Arbeitsweise von Behörden herrscht: Bescheid unter Wischer klemmen und Bescheid gilt als zugestellt!!

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Apple Pro

 

Ich stand nicht über der Linie, welche das Parkverbot markiert. Lediglich stand ich mit einem Reifen halb am Bürgersteig - das ist wohl der Grund oder?

Rechtlich gesehen ok.

Sachlich gesehen feinstes Spießbürgertum.

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