Verwarngeld wegen fehlender grüner Plakette
Hallo zusammen,
ich habe ein Verwarngeld über 35 Euro von der Stadt im ruhenden Verkehr erhalten, weil an meinem Audi RS3 (Baujahr 2019) keine grüne Plakette in der Windschutzscheibe war. Soweit, so richtig und mir ist leider auch nie die fehlende Plakette aufgefallen.
Nur habe ich das Fahrzeug im September 2023 in einem renomierten, großen Kölner Audi-Autohaus gekauft und bin der Meinung, dass ich davon ausgehen muss, dass mir bei Fahrzeugübergabe ein entsprechend der Straßenverkehrsführung zugelassenes Fahrzeug übergeben wird.
Bisher habe ich keine Rückantwort - auch wegen Zusendung einer Plakette - erhalten und habe wegen der Frist das Verwarngeld selbst bezahlt.
Kurz Eure Ansicht: Seht Ihr das Autohaus in der Zahlpflicht?
Viele Grüße
Hans-Peter
62 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Januar 2024 um 15:46:15 Uhr:
Der beste Tipp, das Verwarngeld zu umgehen oder zu reduzieren, ist sinnlos, da bereits bezahlt.
Wieder ein Grund mehr, von der Behörde die Verhängung des korrekten Bußgeldes zu verlangen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann man nämlich selbst dann noch Einspruch einlegen, wenn man das Bußgeld schon bezahlt hat. 😉
Bei einem Verwarnungsgeld aber leider nicht.
Zitat:
@Rockville schrieb am 13. Januar 2024 um 15:42:31 Uhr:
Das ist möglich, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder wenn die Ermittlung einen unangemessenen Aufwand bedeuten würde. Das sind die erwähnten 23,50 Euro. Diese Kostentragungspflicht gibt es nicht bei allen möglichen Ordnungswidrigkeiten, sondern nur bei Halt- oder Parkverstößen.
...und genau Halt oder Parkverstoß handelt es sich in dem hier diskutierten Fall nicht.
Der Tatbestand heißt nicht "Sie parkten...." sondern:
"TBN 141621: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil."
Also hat der Halter auch keine Kostentragungspflicht, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Links zu entsprechende Urteile wurde weiter vorne auch gesetzt.
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Hallo Hans-Peter,
natürlich ist das Autohaus nicht in der Zahlungspflicht. Das Fahrzeug ist ja fahrtüchtig und du kannst fast überall damit rumfahren, eben nur nicht in den Umweltzonen, da keine Plakette. Dafür, dass die dann beim Befahren einer Umweltzone vorhanden ist, bist du als Fahrer verantwortlich. Gut, wenn du gleich am nächsten Tag nach dem Fahrzeugkauf in der Umweltzone erwischt worden wärst, wer weiß, aber doch nicht nach mehreren Monaten. Das du in dieser langen Zeit nicht mitbekommen hast, dass keine Plakette auf der Frontscheibe klebt, kannst du wohl kaum dem Autohaus vorwerfen.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. Januar 2024 um 16:05:12 Uhr:
und genau Halt oder Parkverstoß handelt es sich in dem hier diskutierten Fall nicht.
Das sehen manche Behörden und Gerichte eben anders. Die Begründung des AG Dortmund war:
"§ 25 a StVG gilt bezüglich aller Verkehrsordnungswidrigkeiten, die durch Halten oder Parken erfüllt werden, nicht etwa nur für Zuwiderhandlung gegen die §§ 12, 13, 18 Abs. I StVO."
Hallo,
Ich zitiere aus dem Anhörungsbogen: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. §41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs.1, 3 Nr. 5 StVG; 153 BKat" und weiter unten: "... für die der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 100,00 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen vorsieht." Da für das fahrzzeug jedoch die Ausgabe einer Plakette der Schadstofgruppe 4 möglich ist, biete ich Ihnen zur Ahndung der Ordnungswidirgkeit ein Verwarngeld an".
So sind die unterschiedlichen Sätze von 100 und 35 Euro zu erklären.
Ich habe ja, wie oben scho ngeschrieben, das Geld sowieso schon überwiesen und die 35 Euro sind mir im Grunde egal. Nur die mögliche Lauferei, um an eine Plakette zu kommen, wenn der Audihändler mir diese nicht schickt, ist ärgerlich.
Mir geht es also nicht so sehr um das Geld, sondern darum, dass ein seriöser Händler, dem ich 43,500 Euro gezahlt habe, auch darauf achten sollte, dass bei deren TÜV-Abnahme so etwas Simples wie die Plakette angeklebt ist. Diese war bei allen vorherigen Auto-Käufen oder auch gelegentlichen Scheibenwechseln immer an der Scheibe.
Ich gehe ja auch davon aus, dass bei einem Kauf in diesem Preisrahmen z. B. der Scheibenwischbehälter voll ist, alle Lampen funktionieren oder der richtige Luftdruck drin ist.
Viele Grüße
Hans-Peter
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. Januar 2024 um 16:05:12 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 13. Januar 2024 um 15:42:31 Uhr:
Das ist möglich, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder wenn die Ermittlung einen unangemessenen Aufwand bedeuten würde. Das sind die erwähnten 23,50 Euro. Diese Kostentragungspflicht gibt es nicht bei allen möglichen Ordnungswidrigkeiten, sondern nur bei Halt- oder Parkverstößen.
...und genau Halt oder Parkverstoß handelt es sich in dem hier diskutierten Fall nicht.Der Tatbestand heißt nicht "Sie parkten...." sondern:
"TBN 141621: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil."Also hat der Halter auch keine Kostentragungspflicht, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Links zu entsprechende Urteile wurde weiter vorne auch gesetzt.
...........
Gruß
Uwe
Wo steht das? Habe ich was übersehen?
Zitat:
@HPW37 schrieb am 13. Januar 2024 um 13:27:20 Uhr:
Hallo zusammen,ich habe ein Verwarngeld über 35 Euro von der Stadt im ruhenden Verkehr erhalten, weil an meinem Audi RS3 (Baujahr 2019) keine grüne Plakette in der Windschutzscheibe war............
Kurz Eure Ansicht: Seht Ihr das Autohaus in der Zahlpflicht?
Viele Grüße
Hans-Peter
Bisher hat der TE außer dem Eingangspost nicht auf Nachfragen geantwortet.
Edith: er hat doch geantwortet 🙂
Kannst die dir doch einfach aus dem WWW kaufen.
Was machst dann so ein Geschiss.
Wir dachten du wolltest dem Händler wegen Strafe ein reinbuttern.
Wenn es dir nur um die Besorgung geht dann kauf dir eine, schreib die Nr. drauf oder kauf gleich mit KZ-Nr. und kleb sie ein. Fertig.
Zitat:
@HPW37 schrieb am 13. Januar 2024 um 16:31:53 Uhr:
Da für das fahrzzeug jedoch die Ausgabe einer Plakette der Schadstofgruppe 4 möglich ist, biete ich Ihnen zur Ahndung der Ordnungswidirgkeit ein Verwarngeld an".
Das ist eine absolut faire Sichtweise der Bußgeldstelle. Andere Bußgeldstellen verfahren da einfach stur nach Bußgeldkatalog, was dann eben 100 Euro bedeutet.
Zitat:
@HPW37 schrieb am 13. Januar 2024 um 16:31:53 Uhr:
Ich gehe ja auch davon aus, dass bei einem Kauf in diesem Preisrahmen z. B. der Scheibenwischbehälter voll ist, alle Lampen funktionieren oder der richtige Luftdruck drin ist.
Der Vergleich hinkt. Wie du schon erfahren hast, muss ein Auto nicht zwingend eine Plakette haben. Da hat wirklich niemand etwas falsch gemacht außer dir selbst.
Also kein Fehler sondern Kulanz seitens der Bußgeldstelle, ist doch nett.
Eine Plakette kannst Du Dir beim TÜV, DEKRA..... oder Zulassungsstelle kaufen, sollte ja nicht so kompliziert sein.
Kleiner Tipp noch am Rande für die Gebrauchtwagenkäufer - in der Plakette muss auch das richtige Kennzeichen stehen.
Stimmt, ich hatte das weiter vorne verlinkte Urteil auch zu flüchtig gelesen, denn auch dort steht, dass die Kostentragungspflicht möglich ist.
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Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Januar 2024 um 16:33:22 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. Januar 2024 um 16:05:12 Uhr:
"TBN 141621: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil."Wo steht das? Habe ich was übersehen?
Klick mich
Suche in dem Dokument nach 141621.
Gruß
Uwe
Wenn sich das Autohaus bei dem der TE den Wagen erstanden und übergeben bekommen hat in einer Umweltzone befindet, sehe ich den Händler durchaus in der Pflicht.
Ansonsten eher nicht.
@Uwe Mettmann Wenn der Link funktionieren würde, ginge er auf meinen Beitrag von 13:54:44 Uhr, in welchem ich schrieb, dass es dieser TB sein müsste und nicht um die Bestätigung des TE.
Plakette online bestellen..kostet 5.95 Euronen...nötig dazu ist die Kopie der ZB...dafür schreibt auch der seriöse KFZ Meisterbetrieb aus Fürth gleich das richtige Kennzeichen drauf und Du brauchst den Stift nicht mal mehr in die Hand nehmen.