Verwarngeld wegen fehlender grüner Plakette
Hallo zusammen,
ich habe ein Verwarngeld über 35 Euro von der Stadt im ruhenden Verkehr erhalten, weil an meinem Audi RS3 (Baujahr 2019) keine grüne Plakette in der Windschutzscheibe war. Soweit, so richtig und mir ist leider auch nie die fehlende Plakette aufgefallen.
Nur habe ich das Fahrzeug im September 2023 in einem renomierten, großen Kölner Audi-Autohaus gekauft und bin der Meinung, dass ich davon ausgehen muss, dass mir bei Fahrzeugübergabe ein entsprechend der Straßenverkehrsführung zugelassenes Fahrzeug übergeben wird.
Bisher habe ich keine Rückantwort - auch wegen Zusendung einer Plakette - erhalten und habe wegen der Frist das Verwarngeld selbst bezahlt.
Kurz Eure Ansicht: Seht Ihr das Autohaus in der Zahlpflicht?
Viele Grüße
Hans-Peter
62 Antworten
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Januar 2024 um 17:06:21 Uhr:
@Uwe Mettmann Wenn der Link funktionieren würde, ginge er auf meinen Beitrag von 13:54:44 Uhr, in welchem ich schrieb, dass es dieser TB sein müsste und nicht um die Bestätigung des TE.
Du sprichst in Rätseln.
Du hast mich gefragt, wo ich die Textpassage…
„Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.“
…steht.
Ich habe dir den Link zum Tatbestandskatalog gegeben (der beimir auch funktioniert) und dich gebeten nach der Tatbestandsnummer zu suchen. Wenn der Link bei dir nicht funktioniert, so findest du den Tatbestandkatalog auch über Google.
Insofern wird das für mich noch rätselhafter, dass du zuvor selbst schon in einem Beitrag die Tatbestandsnummer genannt hast.
Ich glaube, irgendwo liegt ein Missverständnis vor, denn wir reden irgendwie aneinander vorbei. Das ist aber eigentlich auch egal, denn der Punkt, dass die Kostentragungspflicht, möglich ist, ist ja geklärt.
Gruß
Uwe
Merkwürdige Frage. Eine Umweltplakette ist freiwillig und wird nur benötigt, wenn man in Innenstädte fährt. Und auch das tut man nur freiwillig. Die Zonen sind ausgeschildert.
Nach deiner Logik wäre das Autohaus also auch verantwortlich, wenn man dich in der Schweiz ohne Vignette erwischt?
Dieser Thread spiegelt super die Vollkaskomentalität wider:
Beginnend damit, dass eine optionale Plakette nicht geklebt wurde, weitergesponnen "Schei*e, mein Neuwagen hatte bei der Auslieferung nur 2,89 Liter Benzin im Tank und ich bin auf der AB liegengeblieben" bis hin zu "ich habe volltrunken einen Unfall verursacht, warum ist das Auto überhaupt angesprungen?"
Kann man für alles den Händler bzw den Hersteller haftbar machen.
Achtung, ist Humor drin.
Zitat:
@HPW37 schrieb am 13. Jan. 2024 um 16:31:53 Uhr:
auch darauf achten sollte, dass bei deren TÜV-Abnahme so etwas Simples wie die Plakette angeklebt ist.
Die Umweltplakette ist doch nicht TÜV relevant.
Hat der Händler den Wagen für dich zugelassen? Dann würde ich den tatsächlich in der Pflicht sehen, zumindest was eine Kulanz betrifft.
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Wovon träumt der TE?
Auch wenn das Autohaus den Wagen im Auftrag für den TE zugelassen hat, ist die "Grüne Umweltplakette" kein Bestandteil der Zulassung. Sie muss extra bei der Zulassungsstelle, ggf. TüV etc. geordert/bezahlt werden. Kosten je nach Aussteller 5-20,-€.
Die Plakette wird ja nur für das Befahren einer Umweltzone benötigt, also muss man sich auch ggf. selbst darum kümmern. Wenn du auf dem Land lebst, wirst du so ein Ding nie benötigen.
Vor allem wenn ich sehe, dort ist eine Umweltzone und ich habe keine Plakette, warum fahre ich dann dort rein? Damit mir dann später das Autohaus den Strafzettel zahlt 🙄
Leute... Leute... Leute...
Seit wann verzichtet eine Behörde auf Geld, das ihr zusteht??
Die bieten doch nur 35 an, weil sie sonst in der Beweispflicht wären.
Einfach nur Bettelei
Was du schreibst ist Mumpitz. Auch wenn jemand nachweisen kann, dass kürzlich die Windschutzscheibe getauscht oder das Auto erst gekauft wurde, kann es ein Entgegenkommen der Bußgeldstellen geben.
Das die Leute die Schuld für ihre Versäumnisse und Fehler immer bei anderen suchen oder zuschieben wollen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Januar 2024 um 18:06:51 Uhr:
Was du schreibst ist Mumpitz. Auch wenn jemand nachweisen kann, dass kürzlich die Windschutzscheibe getauscht oder das Auto erst gekauft wurde, kann es ein Entgegenkommen der Bußgeldstellen geben.
Erst einmal liegt die Beweispflicht bei einer Behörde, wer gefahren ist
Der Bürger muss nicht seine Unschuld beweisen
Zitat:
@JoergFB schrieb am 13. Jan. 2024 um 17:45:31 Uhr:
Auch wenn das Autohaus den Wagen im Auftrag für den TE zugelassen hat, ist die "Grüne Umweltplakette" kein Bestandteil der Zulassung.
Naja, wenn das Kölner Autohaus den Wagen auf einen Kölner (Beispiel) zulässt, dann würde ich es tatsächlich schon erwarten. Ich wurde die letzten Jahre bei der Zulassungsstelle immer nach der Plakette gefragt, liegt bei mir im Handschuhfach.
Rechtsanspruch hat der TE klar nicht, aber bei Zulassungsservice würde ich die Plakette auch erwarten.
Wenn die Plakette im Handschuhfach liegt, bekommst du bei einer Kontrolle aber auch ein Problem. Die Plakette gehört an die WSS, nicht versteckt ins Handschuhfach.
Zitat:
@hase_im_pfeffer schrieb am 13. Januar 2024 um 18:25:36 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Januar 2024 um 18:06:51 Uhr:
Was du schreibst ist Mumpitz. Auch wenn jemand nachweisen kann, dass kürzlich die Windschutzscheibe getauscht oder das Auto erst gekauft wurde, kann es ein Entgegenkommen der Bußgeldstellen geben.Erst einmal liegt die Beweispflicht bei einer Behörde, wer gefahren ist
Der Bürger muss nicht seine Unschuld beweisen
Du hast Recht, die Behörde muss den Fahrer ermitteln. Der Rest, den du schreibst ist und bleibt trotzdem Mumpitz.
Zitat:
@hase_im_pfeffer schrieb am 13. Januar 2024 um 18:03:16 Uhr:
Leute... Leute... Leute...Seit wann verzichtet eine Behörde auf Geld, das ihr zusteht??
Die bieten doch nur 35 an, weil sie sonst in der Beweispflicht wären.
Einfach nur Bettelei
Und die Begründung....
Ansonsten sehe ich das als nicht geschrieben an 😉
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Jan. 2024 um 18:28:30 Uhr:
Wenn die Plakette im Handschuhfach liegt, bekommst du bei einer Kontrolle aber auch ein Problem. Die Plakette gehört an die WSS, nicht versteckt ins Handschuhfach.
Nur wenn ich in einer Umweltzone bin 😉
Es ging mir mehr darum wie einfach es ist die Plakette bei der Zulassung mit zu besorgen, daher mache ich das an einem möglichen Zulassungsservice fest (dazu wissen wir ja noch gar nichts).
Zitat:
@HPW37 schrieb am 13. Januar 2024 um 13:27:20 Uhr:
Kurz Eure Ansicht: Seht Ihr das Autohaus in der Zahlpflicht?
Nö.
... aber es war in der Pflicht die alte zu entfernen.