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Verwarngeld wegen fehlender grüner Plakette

Themenstarteram 13. Januar 2024 um 12:27

Hallo zusammen,

ich habe ein Verwarngeld über 35 Euro von der Stadt im ruhenden Verkehr erhalten, weil an meinem Audi RS3 (Baujahr 2019) keine grüne Plakette in der Windschutzscheibe war. Soweit, so richtig und mir ist leider auch nie die fehlende Plakette aufgefallen.

Nur habe ich das Fahrzeug im September 2023 in einem renomierten, großen Kölner Audi-Autohaus gekauft und bin der Meinung, dass ich davon ausgehen muss, dass mir bei Fahrzeugübergabe ein entsprechend der Straßenverkehrsführung zugelassenes Fahrzeug übergeben wird.

Bisher habe ich keine Rückantwort - auch wegen Zusendung einer Plakette - erhalten und habe wegen der Frist das Verwarngeld selbst bezahlt.

Kurz Eure Ansicht: Seht Ihr das Autohaus in der Zahlpflicht?

Viele Grüße

Hans-Peter

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62 Antworten

Naja, ist ja jetzt nicht neu, dass man die braucht. Hätte man vielleicht bei der Übergabe anmerken können, aber jetzt ist es ja schon ein paar Monate her.

"

Kurz Eure Ansicht: Seht Ihr das Autohaus in der Zahlpflicht?

 

Viele Grüße"

 

Nö. Du bist als Halter verantwortlich.

So isses. Halterpflichten.

Und dann kommst Du zu mir nach Straßburg und bekommst nochmal ne Strafe weil Dir die französische Crit'Air Plakette fehlt.

...auch Schuld vom Händler?

Zitat:

@HPW37 schrieb am 13. Januar 2024 um 13:27:20 Uhr:

bin der Meinung, dass ich davon ausgehen muss, dass mir bei Fahrzeugübergabe ein entsprechend der Straßenverkehrsführung zugelassenes Fahrzeug übergeben wird.

Und woher soll da Autohaus wissen, wo du mit dem Fahrzeug rumfahren möchtest?

Es gibt auch Kunden, die wollen die grüne Plakette nicht in der Windschutzscheibe haben (ich gehöre dazu und habe keine... ich fahre aber auch in keine Umweltzone).

Schau mal in die Tasche mit dem Bordbuch, dort legen Autohäuser die Plakette gern rein, damit der Kunde sie selbst kleben kann, wenn er es möchte.

Freu dich, dass es nur 35€ waren. Ein Arbeitskollege musste deutlich mehr löhnen. Früher gab es sogar einen Punkt.

Die Plakette ist nur beim Befahren der Umweltzone erforderlich. Da sehe ich zwar Luft nach oben bei der Servicequalität. Aber wissen muss man das schon auch selbst, zumal diese Bereiche ausgeschildert sind. Es sind auch Fahrzeuge auf dem Markt, die keine grüne Plakette zugeteilt bekommen können.

Bei einer Verwarnung von 35€ hat jemand einen Fehler gemacht, dass müssten mit dem TB 141621 100€ plus Verwaltungskosten sein.

 

Einfach die Stadt bitten, den Tatbestand und das Verwarnungsgeld in eine Anzeige zu ändern und den richtigen Betrag zu fordern.

Zitat:

@HPW37 schrieb am 13. Januar 2024 um 13:27:20 Uhr:

ich habe ein Verwarngeld über 35 Euro von der Stadt im ruhenden Verkehr erhalten, weil an meinem Audi RS3 (Baujahr 2019) keine grüne Plakette in der Windschutzscheibe war.

Wie lautet denn der Tatvorwurf genau? Wie schon geschrieben, kostet das normalerweise 100 Euro und nicht 35.

Ist das eine Halter- oder Fahrerpflicht?

 

Der Fahrer, der den Wagen in die Umweltzone gefahren hat ist doch der Behörde nicht bekannt?

Zitat:

HPW37 schrieb am 13. Januar 2024 um 13:27:20 Uhr:

Kurz Eure Ansicht: Seht Ihr das Autohaus in der Zahlpflicht?

Nein.

Einzig und allein du als Halter bist dafür verantwortlich.

Der Fahrer ist verantwortlich.

Zitat:

@v8.lover schrieb am 13. Januar 2024 um 14:03:21 Uhr:

Zitat:

HPW37 schrieb am 13. Januar 2024 um 13:27:20 Uhr:

Kurz Eure Ansicht: Seht Ihr das Autohaus in der Zahlpflicht?

Nein.

Einzig und allein du als Halter bist dafür verantwortlich.

Nein, der Fahrer ist verantwortlich.

 

— Rechtsprechung: Für das Parken ohne Umweltplakette haftet der Fahrer, nicht der Halter.

https://www.bussgeldkatalog.org/parken-ohne-umweltplakette/

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