Verwaltungskosten bezahlen????

Hallo liebe Freunde,

vielleicht hat jemand das erlebt, was ich erlebt habe?!

Letztes Jahr hatte ich einen Bußgeldbescheid zu einem Parkvergehen (unrelevant, was genau), dem ich, in der rechtmäßig zulässigen Zeit, widersprach. Schriftlich (natürlich).
Dann kam jetzt nach Ablauf der 3 monatigen Verjährungsfrist für die Ordnungswidrigkeit ein Brief, in dem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde, ich aber die Verwaltungskosten zu tragen habe, weil ich der Halter des Fahrzeugs bin!
Zitat: "Das in dieser anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden.
Ihnen werden als Halter/Beauftragter des Halters die Kosten des Verfahrens auferlegt(§ 25 a StVG),
da die Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor
Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen anderen unangemessenen Aufwand
erfordert hätte."

Könnte mir mal jemand sagen, wieso ich die Verwaltungsgebühr bezahlen soll, obwohl das Verfahren eingestellt wurde!
Da hätte ich ja eher die nichtbegangene OWI bezahlen können, die war günstiger!

Das wäre in etwa so, als wenn jemand mein Auto benutzt, damit Sprit klaut, es bei mir wieder abstellt und ich dann für das Vergehen, welches der "Nichtgefundene" begangen hat die Gebühren zahle.

Demnächst fragt mich der nächste im Supermarkt noch, ob ich seinen Einkauf bezahlen will oder wie?
Wo kommen wir denn da hin?

Ich weiß, dass ich um den § 25 a (Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs) wahrscheinlich nicht drumherum komme, aber vielleicht hat ja jemand schonmal Erfolg beim Einspruch gehabt?

Ich erwarte ein paar Erfahrungen ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ich habe einfach keine Lust mehr auf so einen Quatsch! 😠😠

Dann antworte schlichtweg nicht in solchen Threads, vielen Dank!

Der TE hat etwas vorgeworfen bekommen, was er angabegemäß nicht begangen hat. Hiergegen hat er rechtmäßig Widerspruch eingelegt und für diesen soll er jetzt zahlen.
Da würde ich genauso verwundert aus der Wäsche schauen wie der TE.

Gruß Martin

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von reox


Jeder Halter kann dann sagen, ich bin nicht gefahren und ich kann mich auch nicht erinnern, wer gefahren ist...
Aus dem Grund werden Fotos zur Beweisführung erstellt.

wie willst Du denn an Hand von Fotos des Fahrzeugs die Fahrerermittlung unterstützen?

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Aus dem Grund werden Fotos zur Beweisführung erstellt.
wie willst Du denn an Hand von Fotos des Fahrzeugs die Fahrerermittlung unterstützen?

Es geht dabei nicht um die Fahrerermittlung, sondern um das Vergehen als solches zu dokumentieren. Nachwievor hat offensichtlich die Zeugenaussage des Polizisten/Ordnungsamtsmitarbeiters mehr Aussagekraft, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, aber an deren Stelle würde ich meine Arbeit auch so dokumentieren, um für spätere mögliche Einspruchsverfahren gewappnet zu sein. Ich würde mir zumindest nicht zutrauen eine Zeugenaussage zu mehrere Monate zurück liegenden Knöllchen aus dem Gedächtnis zu machen.

Die Frage war, was man machen würde, wenn der Halter den Fahrer nicht nennt. Deine Antwort: dafür werden Fotos gemacht. Manchmal schreibst Du wirres Zeug!

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Diese Mentalität gibt es nicht.

Doch, dem TE wird Schuld vorgeworfen.

Es wird hier aktiv unterstellt, das ER ein Fehlverhalten an den Tag legte, sein Auto am Ort war, und das es falsch geparkt gewesen ist...

(ok, hat sich der TE selber zuzuschreiben, denn er schrieb nur, das kein Falschparken da gewesen sei)

Er schreibt jedoch es hätte keinen Parkverstoss gegeben...

Es ist schade, das niemand - bei all den Spekulationen hier - auf meine Was-wäre-wenn Frage eingegangen ist (kein Knöllchen am Auto, dafür Bussgeldbescheid via Post: was wenn's beim Ordnungsamt einen Zahlendreher gab, und der TE tatsächlich nichts falsch gemacht hat?)

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Dem Ordnungsamt wird aber ein Foto mit Zeitstempel vorliegen. Das ist zumindest in Berlin gängige Praxis zur Beweisführung von Parkvergehen und deshalb besteht das Ordnungsamt hier im Fall auch auf die Verwaltungsgebühren für den entstandenen Aufwand, weil der TE den verursachenden Fahrer nicht nennen wollte, bzw. dieser nicht ermittelt werden konnte.

Dann wäre die Zusatzfrage nach "verdeckter Parkerlaubnis" (bei uns bsp. eine Karte "Anwohner", die zum kostenlosen Parken auf kostenpflichtigen Parkplätzen neben der Liegenschaft berechtigt) zu erörtern...

Aber - wie ich schrieb: die typische VuS-Mentalität "Schuldig bis Unschuld bewiesen ist" -> das allenfalls ein Fehler beim Amt passiert sein könnte (oder bei der Feststellung des Parkverstosses) wird gar nicht in Erwägung gezogen... (Leider; dieses Unterforum hier hätte sonst ein riesen Potential)

Darum mein Tip, sich das ganze mit einem Anwalt (der auch ALLE Informationen (vom TE wie vom OA) haben will und bekommen wird) anzusehen; denn wie Twindance hier regelmässig schreibt: für Rechtsberatung (und nichts anderes ist die Frage des TE) ist das hier der falsche Ort...

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Niemand bestreitet, dass möglicherweise auch beim Amt ein Fehler passiert sein kann. Aber das ist für den essentiellen Punkt im Moment doch noch gar nicht maßgeblich. HAT er (oder ein unbekannter) Absteller das Fahrzeug dort abgestellt oder NICHT? Das wurde trotz mehrmaliger Nachfrage ja nie richtig beantwortet. Denn nur wenn nein, könnte man überhaupt über einen möglichen Fehler mal nachdenken. Und selbst DANN braucht's noch lange keinen Anwalt...und das hat noch gar nix mit Rechtsberatung zu tun...

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike



Aber - wie ich schrieb: die typische VuS-Mentalität "Schuldig bis Unschuld bewiesen ist" -> das allenfalls ein Fehler beim Amt passiert sein könnte (oder bei der Feststellung des Parkverstosses) wird gar nicht in Erwägung gezogen... (Leider; dieses Unterforum hier hätte sonst ein riesen Potential)

Die typische V+S-Mentalität sieht bei mir aber in vielen Fällen anders aus: Da produzieren VT im Straßenverkehr eindeutig Böcke kleiner oder mittelprächtiger Art und gestehen das auch ein. Nur für die zwangsläufigen Folgen will man dann nicht gerade stehen! Was folgt ist die Suche nach Rat und Tat, sich um die Buße zu drücken. Fehler seitens der Behörde passieren sicherlich, denn wo gehobelt wird fallen auch Späne. Nur dürfte sich die Zahl in Grenzen halten, weil ein zu schusseliger Mitarbeiter auf Dauer nicht tragbar sein wird.  

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Zitat:

Original geschrieben von 78ermike



Aber - wie ich schrieb: die typische VuS-Mentalität "Schuldig bis Unschuld bewiesen ist" -> das allenfalls ein Fehler beim Amt passiert sein könnte (oder bei der Feststellung des Parkverstosses) wird gar nicht in Erwägung gezogen... (Leider; dieses Unterforum hier hätte sonst ein riesen Potential)
Die typische V+S-Mentalität sieht bei mir aber in vielen Fällen anders aus: Da produzieren VT im Straßenverkehr eindeutig Böcke kleiner oder mittelprächtiger Art und gestehen das auch ein. Nur für die zwangsläufigen Folgen will man dann nicht gerade stehen! Was folgt ist die Suche nach Rat und Tat, sich um die Buße zu drücken. Fehler seitens der Behörde passieren sicherlich, denn wo gehobelt wird fallen auch Späne. Nur dürfte sich die Zahl in Grenzen halten, weil ein zu schusseliger Mitarbeiter auf Dauer nicht tragbar sein wird.  

Ausnahmsweise muss ich freddi mal zustimmen. Und wenn Fehler bei der Behöre passieren, dann hat in der Regel der Widerspruch mit entsprechendem Hinweis auch Erfolg, ohne dass Kosten für den Beschuldigten auflaufen. Ist dem nicht so, hilft nur Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt.

Ich trau mich ja fast nicht weil es bringt vermutlich eh nix...

Die Frage ist auch ob TE wirklich einen Bußgeldbescheid erhalten hat.

Und warum.

Es gibt natürlich Stellen die machen sowas pauschal an den Halter. Sollten sie aber nicht.
Ein Bußgeldbescheid muß sich an den Absteller richten. An den identifizierten Absteller.

Nicht einfach pauschal an den Halter.

Außer es wäre dieselbe Person - und eben identifiziert.

Und eben die Frage was wurde überhaupt geantwortet auf den Bußgeldbescheid (so es denn einer war).

Ein reines "War ich aber nicht" ist da nicht zielführend im ruhenden Verkehr.

Ääähem, mein aktuelles Auto und der davor auch, waren auf eine andere Person angemeldet. Einmal wurde ich mit dem Vorgängerauto geblitzt, die offizielle Halterin neben mir. Wer bekommt nun das Ticket? Und was würde passieren, wenn die Halterin behauptet, den Fahrer nicht zu kennen?
Eine Logik, die ich nicht ganz nachvollziehen kann. Fest steht doch, dass mit besagtem Auto (Kennzeichen) ein Parkverstoß begangen wurde. Das Ticket geht an den Halter. DER muss nun seinerseits sagen: ICH WAR ABER NICHT DER FAHRER, was mir egal ist, denn es geht ja um das Fahrzeug und nicht um den Fahrer. Dann muss ich eben als Halter dem Fahrer das Ticket weiter geben. Oder glaubst du im Ernst, mein Chef hätte mal gesagt, dass ihm der Fahrer des Firmenwagen unbekannt wäre? Der Fahrer hat das Ticket erhalten und musste nun sehen wie er damit klar kam. Ist genauso wie beim derzeitigen Firmenwagen. Bekommt meine Chefin ein Ticket zugeschickt, weil eines ihrer Fahrzeuge sich auffällig verhalten hat, bekommt der Fahrer das Ticket zugeschickt. Ok, wir führen Fahrtenbuch und da kann sich kaum jemand aus der Verantwortung stehlen.
Wie ist es denn mit meinem Privatwagen? Da fährt nun meine Liebste mit, parkt irgendwo im Halteverbot und bekommt ein Ticket. Dann behaupte ich als Halter, ich kenne den Fahrer nicht. Es ist aber immer noch mein Auto was falsch parkte, also bin ich verdammt nochmal verpflichtet das Ticket zu zahlen (es ist ja MEIN Auto) oder den Fahrer zu nennen.
Pardon, nur wegen 25 Euro so'n Hype zu machen und sich daran zu erfreuen das die Verjährung eingetreten ist, sich dann aber über die blöde Behörde aufregt, die nun den Verwaltungsaufwand dem Halter in Rechnung stellt, der sich weigert (intelligent wie er nun mal ist) den Fahrer zu nennen und am liebsten auch noch verleugnen würde, dass es überhaupt sein Fahrzeug ist ... wie dreist ist das denn? Ich bin auch für Parkkralle oder Ventilschloss, dann ist das Problem auf einfach Art gelöst.
Und die Gleichen User, die nun den Verursacher noch darin bestärken das Ticket nicht zu zahlen, regen sich in gleichartigen Themen über die Leute auf, die wegen 10 Euro einen Riesenapparat bewegen, nur um die 10 Euro nicht zu zahlen. Was habt ihr denn für eine Kinderstube?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


(Viel Rhabarber vorneweg...)

Fest steht doch, dass mit besagtem Auto (Kennzeichen) ein Parkverstoß begangen wurde.

(Noch mehr Rhabarber hinterher...)

GENAU DAS steht eben NICHT fest. Das wurde hier teilweise so interpretiert. Man kann die bisherigen Beiträge des TE aber auch anders deuten. Fest steht also gar nichts, solange der TE keine eindeutige Antwort darauf gibt...🙄

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


GENAU DAS steht eben NICHT fest. Das wurde hier teilweise so interpretiert. Man kann die bisherigen Beiträge des TE aber auch anders deuten. Fest steht also gar nichts, solange der TE keine eindeutige Antwort darauf gibt...🙄

. . . also die Angaben im Eröffnungsthread . . . einem Parkvergehen (unrelevant, was genau) . . .

lassen m. E. nur einen Schluss zu, dass ein solches vorgelegen hat.

@bootsmann
Ein Verwarngeld-Angebot kann an den Halter kommen.

TE spricht aber / hat abgeschrieben - daß es sich wohl um einen Bußgeldbescheid handelt...?

Und ein Bußgeldbescheid kann darf sollte nicht einfach an den Halter gehen.
Ja, manche Stellen tun so was offenbar...

Für einen Bußgeldbescheid muß jemand identifiziert werden.
(also bei Geschwindigkeit, Abstand, Parkverstößen, sowas wie Halterverstöße gibts auch noch)

Daher wäre die Frage
Bußgeldbescheid? Oder Verwarngeld? Oder Zeugenfragebogen?
Falls Bußgeldbescheid - warum? Identifizierung?
Und was wurde darauf geantwortet?
Was für ein Verstoß denn überhaupt?
...

Aber ich weiß nicht ob das hier auf Seite 5 noch was bringt. Und ob TE jemals auf meine Fragen antwortet.

* IRONIEMODUS ON* Danke für die Aufklärung. Manchmal sollte ich doch mein dementes Gehirn bemühen, obwohl es nicht viel bringt, wie man an manchen Reaktionen erkennen kann *IRONIEMODUS OFF*
ICH stehe zu meinen Defiziten, wollte ich damit zum Ausdruck bringen und weder irgendjemanden beleidigen noch provozieren. DAS nur zur Klarstellung!
DANKE!
😎

Danke elwood!
Ich hab mir das ja nun eine Weile mit angeguckt, aber nur elwood hat erkannt, dass ich bereits geschrieben habe, dass ich den Verstoß nicht begangen habe!
Und ja, ich habe mich bereits mit meinem Anwalt in Verbindung gesetzt, um zu klären, überhaupt eine Chance zu haben, nicht auf dem Betrag sitzen zu bleiben. Oder ob es mich einfach nur mehr Nerven und Zeit kostet, das ganze abzuwickeln! Und wenn es nicht anders geht, habe ich auch noch die 23,50 in der Tasche.

Nur wenige von euch denken auch mal um die Ecke, räumen eventuell auch Fehler der Behörden ein. Danke, ich dachte schon, ich steh hier direkt vorm Schiedsgericht!

Und NEIN, mein Auto war (meines Wissens) niemals dort vor Ort! Weder verliehen, geklaut oder anderweitig ausgeborgt!

Ich bat um Erfahrungsaustausch, NICHT um Vorwürfe!

Zitat:

Original geschrieben von archi_moses


Danke elwood!
Ich hab mir das ja nun eine Weile mit angeguckt, aber nur elwood hat erkannt, dass ich bereits geschrieben habe, dass ich den Verstoß nicht begangen habe!
Und ja, ich habe mich bereits mit meinem Anwalt in Verbindung gesetzt, um zu klären, überhaupt eine Chance zu haben, nicht auf dem Betrag sitzen zu bleiben. Oder ob es mich einfach nur mehr Nerven und Zeit kostet, das ganze abzuwickeln! Und wenn es nicht anders geht, habe ich auch noch die 23,50 in der Tasche.

Nur wenige von euch denken auch mal um die Ecke, räumen eventuell auch Fehler der Behörden ein. Danke, ich dachte schon, ich steh hier direkt vorm Schiedsgericht!

Und NEIN, mein Auto war (meines Wissens) niemals dort vor Ort! Weder verliehen, geklaut oder anderweitig ausgeborgt!

Ich bat um Erfahrungsaustausch, NICHT um Vorwürfe!

Hättest du die Frage gleich beim ersten Stellen beantwortet, dann hättest du dir das nicht die ganze Weile anschauen müssen 🙄

Gestellt wurde die Frage nach dem Verbleib deines Autos nämlich sehr zeitig....

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