Verwaltungskosten bezahlen????

Hallo liebe Freunde,

vielleicht hat jemand das erlebt, was ich erlebt habe?!

Letztes Jahr hatte ich einen Bußgeldbescheid zu einem Parkvergehen (unrelevant, was genau), dem ich, in der rechtmäßig zulässigen Zeit, widersprach. Schriftlich (natürlich).
Dann kam jetzt nach Ablauf der 3 monatigen Verjährungsfrist für die Ordnungswidrigkeit ein Brief, in dem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde, ich aber die Verwaltungskosten zu tragen habe, weil ich der Halter des Fahrzeugs bin!
Zitat: "Das in dieser anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden.
Ihnen werden als Halter/Beauftragter des Halters die Kosten des Verfahrens auferlegt(§ 25 a StVG),
da die Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor
Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen anderen unangemessenen Aufwand
erfordert hätte."

Könnte mir mal jemand sagen, wieso ich die Verwaltungsgebühr bezahlen soll, obwohl das Verfahren eingestellt wurde!
Da hätte ich ja eher die nichtbegangene OWI bezahlen können, die war günstiger!

Das wäre in etwa so, als wenn jemand mein Auto benutzt, damit Sprit klaut, es bei mir wieder abstellt und ich dann für das Vergehen, welches der "Nichtgefundene" begangen hat die Gebühren zahle.

Demnächst fragt mich der nächste im Supermarkt noch, ob ich seinen Einkauf bezahlen will oder wie?
Wo kommen wir denn da hin?

Ich weiß, dass ich um den § 25 a (Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs) wahrscheinlich nicht drumherum komme, aber vielleicht hat ja jemand schonmal Erfolg beim Einspruch gehabt?

Ich erwarte ein paar Erfahrungen ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ich habe einfach keine Lust mehr auf so einen Quatsch! 😠😠

Dann antworte schlichtweg nicht in solchen Threads, vielen Dank!

Der TE hat etwas vorgeworfen bekommen, was er angabegemäß nicht begangen hat. Hiergegen hat er rechtmäßig Widerspruch eingelegt und für diesen soll er jetzt zahlen.
Da würde ich genauso verwundert aus der Wäsche schauen wie der TE.

Gruß Martin

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Und jetzt nochmal für alle auf deutsch: Kein Verstoß da gewesen! Kein Knöllchen an irgendeinem Auto! Bußgeldbescheid per Post gekommen! Genau das im Widerruf erwähnt! Bis heute niemanden ermittelt- logisch! Wie denn auch!

Wenn kein Verstoß da war: Was wird denn im Bußgeldbescheid vorgeworfen - und an wen ging der?

bitte noch mal auf deutsch:
und mit welcher Begründung wurde das Verfahren eingestellt?

Da stand drin, dass ich angeblich falsch geparkt haben soll und dass das Verfahren jetzt wegen Nichtauffinden des Fahrzeugführers an besagtem Tag eingestellt wurde.
Steht aber alles schon da.

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hab ich dann wohl überlesen😕😕😕

Dann solltest du m.M. auch zur Kasse gebeten werden.
Der Verstoß wurde ja offenbar mit deinem Kfz begangen.
Wer sich dann für so schlau hält, den Fahrer nicht anzugeben, der soll auch für die Ermittlungskosten aufkommen.

Wurde mit Deinem Auto dieser Verstoß begangen? Ist es zu schwer, diese einfache Frage zu beantworten?

Zitat:

Original geschrieben von archi_moses


Und jetzt nochmal für alle auf deutsch: Kein Verstoß da gewesen! Kein Knöllchen an irgendeinem Auto! Bußgeldbescheid per Post gekommen! Genau das im Widerruf erwähnt! Bis heute niemanden ermittelt- logisch! Wie denn auch!

Knöllchen können weggeweht werden. Ist ja meistens eh nur der Hinweis, dass da was kommt.

Und irgendwie solltest du mal die gesamte Situation schildern. Sprich, ob du oder dein Auto da zum Zeitpunkt gestanden haben.

Zitat:

Original geschrieben von archi_moses


Und jetzt nochmal für alle auf deutsch: Kein Verstoß da gewesen! Kein Knöllchen an irgendeinem Auto!

Weder muß ein Knöllchen ans Auto gehängt werden noch ein schriftliches Verwarnangebot gemacht werden. Den Verstoß können die Herrschaften der Ordnungsämter oder der Polizei theoretisch beim Fahren nebenbei aufnehmen und das Ordnungsamt kann sofort einen Bußgeldbescheid losjagen.

Ob ein juristisch stichhaltiger Verstoß vorlag kann und will Ich nicht bewerten da keine Fakten dazu. Aber Du wärst nicht der Erste der die STVO grundlegend anderst auslegt als die Behörden.

Nur weil Du keinen Verstoß erkennst bedeutet das nicht das das Auto richtig geparkt wurde. Für einen Verstoß reicht es wenn das Auto nicht exakt in den Markierungen steht oder 1mm in der Parkverbotszone, ist Kleinlich aber rechtlich korrekt.

Ich versteh das Problem nicht.

Jemand - nennen wir ihn mal fiktiv T.E. - begeht einen Parkverstoß und soll dafür x Euro bezahlen.

Da T.E. aber ein schlaues Kerlchen ist, versucht er sich durch halbgare Tricks um die Zahlung zu drücken.

Jetzt muss der liebe T. E. aber feststellen, dass bei den Behörden die Leute auch nicht mehr in Höhlen leben und Mittel und Wege haben, um solche Tricks entsprechend zu honorieren.

Somit haben alle was gelernt.

T.E. hat gelernt, dass es immer jemanden gibt, der schlauer ist, und dass sich Lügen nicht auszahlen.
Und alle anderen, dass der Staat durchaus in der Lage ist, unsere Steuergelder gegen Schmarotzer zu verteidigen.

Also könnte man nun eigentlich den Thread schließen.

So lange der TE nicht auf die präzise gestellten Fragen antwortet, sollte der Thread ruhen! Man fängt sich nur Sanktionen seitens der Moderation ein!

Und der Zettel am Scheibenwischer ist ein Klassiker mehr nicht. Auch ohne ist rechtmäßig!

Adieu....😉

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ob das Fahrzeug wirklich regelwidrig abgestellt war, wissen wir nicht. Aber es spielt derzeit imho auch keine Rolle mehr.

Ich ziehe diese Aussage zurück - mittlerweile bin ich davon überzeugt, falsch gelegen zu haben.

Darf ich die Spekulanten hier mal auf eine andere Fährte aufmerksam machen?

Zitat:

Original geschrieben von archi_moses


Und jetzt nochmal für alle auf deutsch: Kein Verstoß da gewesen! Kein Knöllchen an irgendeinem Auto! Bußgeldbescheid per Post gekommen! Genau das im Widerruf erwähnt! Bis heute niemanden ermittelt- logisch! Wie denn auch!

WAS WÄRE WENN irgendwo bei der Verwaltung beim Nummernschild (soweit mir bekannt ist, werden auch in Deutschland Knöllchen und Fahrzeughalter via Nummernschild "festgemacht"😉 ein Zahlen- oder Buchstabendreher passiert ist?

Hier wären dann Fragen nach:
- war im Bussgeldbescheid ein Ort (wo der Verstoss war) angegeben, und war das Fz des TE zur fraglichen Zeit dort?
und
- handelte es sich um eine bsp. "nicht sichtbare Parkerlaubnis" oder wie man das korrekt bezeichnet (ob nun Ausnahmeregelung mit Schild, oder der Zettel vom Automat nicht einsehbar etc)?

... und das hätte man dann im Widerspruch entsprechend "ausweisen" müssen; falls dies so passiert wäre, und man trotzdem auf den Kosten sitzen bleiben müsste, würde ich es bei folgendem Tip belassen:

Anwalt zuschalten, und von jenem verbindliche Rechtsauskünfte bekommen lassen...

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike


Anwalt zuschalten, und von jenem verbindliche Rechtsauskünfte bekommen lassen...

FÜR WAS???

Entweder stand das Auto dort - egal von wem abgestellt - und der Fahrer (korrekt: der Absteller) konnte nicht ermittelt werden. Auferlegung der Kosten an den Halter rechtmäßig. ODER das Auto stand nicht dort, dann gibt es keine Grundlage für das ursprüngliche Verfahren, damit fällt dann auch die Kostentragungspflicht weg, weil ja gar nix zu ermitteln war. Sollte der TE rechtmäßig dort geparkt haben, hätte dem Widerspruch abgeholfen werden müssen. Inwieweit in diesem Fall eine Kostentragungspflicht besteht, müsste ich selbst erst nachschauen.

Aber anstatt hier rumzueiern könnte der TE einfach nur sagen, ob das Auto dort war oder nicht. Das geht nirgends bisher eindeutig hervor. Alles andere ist total egal und bringt niemanden weiter.

da hat sich der schlaue Herr TE wohl selbst ein Ei ins Nest gelegt.

Aus dem Eingangspost - stand das wirklich schon immer so da?

Zitat:

Original geschrieben von archi_moses


...
"Das in dieser anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden.
Ihnen werden als Halter/Beauftragter des Halters die Kosten des Verfahrens auferlegt(§ 25 a StVG),
da die Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor
Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen anderen unangemessenen Aufwand
erfordert hätte."

Hi,

ich habe auch schon gegen ein Parktiket Einspruch eingelegt.
Da kam 3 Monate gar nix, dann ein Schreiben daß das Verfahren eingestellt wurde (ohne Kosten).
Allerdings verhielt es sich bei mir anders, es ging nicht um einen unbekannten Fahrer sondern um ein nicht rechtmäßig ausgestelltes Ticket. Das Parkverbotsschild gab es schlicht und ergreifend einfach nicht mehr, das lag im Bach (nein, nicht erst nach meinem Ticket, das wurde nur per Post zugestellt).

Gruß Metalhead

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