Verwaltungskosten bezahlen????

Hallo liebe Freunde,

vielleicht hat jemand das erlebt, was ich erlebt habe?!

Letztes Jahr hatte ich einen Bußgeldbescheid zu einem Parkvergehen (unrelevant, was genau), dem ich, in der rechtmäßig zulässigen Zeit, widersprach. Schriftlich (natürlich).
Dann kam jetzt nach Ablauf der 3 monatigen Verjährungsfrist für die Ordnungswidrigkeit ein Brief, in dem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde, ich aber die Verwaltungskosten zu tragen habe, weil ich der Halter des Fahrzeugs bin!
Zitat: "Das in dieser anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden.
Ihnen werden als Halter/Beauftragter des Halters die Kosten des Verfahrens auferlegt(§ 25 a StVG),
da die Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor
Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen anderen unangemessenen Aufwand
erfordert hätte."

Könnte mir mal jemand sagen, wieso ich die Verwaltungsgebühr bezahlen soll, obwohl das Verfahren eingestellt wurde!
Da hätte ich ja eher die nichtbegangene OWI bezahlen können, die war günstiger!

Das wäre in etwa so, als wenn jemand mein Auto benutzt, damit Sprit klaut, es bei mir wieder abstellt und ich dann für das Vergehen, welches der "Nichtgefundene" begangen hat die Gebühren zahle.

Demnächst fragt mich der nächste im Supermarkt noch, ob ich seinen Einkauf bezahlen will oder wie?
Wo kommen wir denn da hin?

Ich weiß, dass ich um den § 25 a (Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs) wahrscheinlich nicht drumherum komme, aber vielleicht hat ja jemand schonmal Erfolg beim Einspruch gehabt?

Ich erwarte ein paar Erfahrungen ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ich habe einfach keine Lust mehr auf so einen Quatsch! 😠😠

Dann antworte schlichtweg nicht in solchen Threads, vielen Dank!

Der TE hat etwas vorgeworfen bekommen, was er angabegemäß nicht begangen hat. Hiergegen hat er rechtmäßig Widerspruch eingelegt und für diesen soll er jetzt zahlen.
Da würde ich genauso verwundert aus der Wäsche schauen wie der TE.

Gruß Martin

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Zitat:

Original geschrieben von archi_moses


Danke für die rege Anteilnahme! An alle erstmal, Bußgeldbescheid ist zu Hause eingeflattert, Einspruch wurde gemacht und dann kam die Einstellung des Verfahrens mit den Verwaltungskosten.

Ja aber was hast du geschrieben? 😕

Und hast du die Abstelleigeschaft zugegeben? Oder den Absteller benannt?

Ich sag es mal so - ich habe den Thread unter Beobachtung. Es steht NIEMANDEM zu, ob schreibender Nutzer oder TE, hier die guten Sitten zu verletzen oder herumzumotzen!

twindance/MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von archi_moses


An Kai R. : Würdest du kein Einspruch einlegen, wenfn du dir keiner Schuld bewusst bist?

Darum geht es nicht. Wenn das Fahrzeug falsch geparkt war und kein Fahrer ermittelt werden kann, werden dem Halter (gesetzlich geregelt) die Kosten der Fahrerermittlung auferlegt. Wenn das Fahrzeug gar nicht falsch geparkt war, werden niemandem Kosten auferlegt. Es ist also ein zentraler Unterschied, ob mit dem Fahrzeug dieser Verstoß begangen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



Zitat:

Original geschrieben von archi_moses


An Kai R. : Würdest du kein Einspruch einlegen, wenfn du dir keiner Schuld bewusst bist?
Darum geht es nicht. Wenn das Fahrzeug falsch geparkt war und kein Fahrer ermittelt werden kann, werden dem Halter (gesetzlich geregelt) die Kosten der Fahrerermittlung auferlegt. Wenn das Fahrzeug gar nicht falsch geparkt war, werden niemandem Kosten auferlegt. Es ist also ein zentraler Unterschied, ob mit dem Fahrzeug dieser Verstoß begangen wurde.

Eben! Der TE hat doch nach dem Buchstaben geschrieben: "Parkverstoß, irrelevant, irgend was".

Lest ihr daraus, dass er nicht vorschriftswidirg geparkt hat? Irrelevant bedeutet  > unbedeutend,

bedeutungslos <  als doch gegen die Vorschrift geparkt?

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


"Parkverstoß, irrelevant, irgend was".
Lest ihr daraus, dass er nicht vorschriftswidirg geparkt hat? Irrelevant bedeutet  > unbedeutend,
bedeutungslos <  als doch gegen die Vorschrift geparkt?

Spekulation ist müßig. Das möge doch bitte der TE aufklären.

Das Fahrzeug war regelwidrig abgestellt, der TE hat wahrscheinlich angegeben, dass er das Fahrzeug dort nicht regelwidrig abgestellt hat, sondern ein anderer Fahrer. Ob er den anderen Fahrer dabei genannt hat oder nicht, wissen wir nicht. Fakt ist, das Fahrzeug des TE hat regelwidrig gestanden und es sind Kosten entstanden. Ich finde es völlig legitim, dass die Kosten dem TE als Fahrzeughalter oder dem verursachendem Falschparker in Rechnung gestellt werden.
Das ganze hätte man auch umgehen können:
Bei mir hing bisher bei jedem Parkverstoß immer ein Knöllchen am Scheibenwischer, inkl. Angabe von Vergehen und Kontodaten, wohin man die 5-15€ überweisen darf. Der Verursacher hätte dies also direkt erledigen können, ohne dass der Halter jemals angeschrieben wird. Wird der Halter angeschrieben, kann er die Strafe nach Rücksprache des verursachenden Leihfahrers begleichen und sich die erhöhte Parkgebühr vom Leihfahrer erstatten lassen. Alles Weitere verursacht Kosten, die mit gesundem Menschenverstand vermieden werden könnten.

Ob das Fahrzeug wirklich regelwidrig abgestellt war, wissen wir nicht. Aber es spielt derzeit imho auch keine Rolle mehr.

es spielt die zentrale Rolle. Nur wenn es wirklich verkehrswidrig abgestellt war ist die Auflage der Verwaltungskosten an den Halter rechtmäßig.

Wie soll das im gegenwärtigen Verfahrensstand noch einer Prüfung unterliegen? Mag sein, dass ich was übersehe, aber mir will da kein Ansatz mehr einfallen.

Weil Voraussetzung für den §25a "ein Verstoß" ist. Hat dieser nicht vorgelegen, so wird ein Einspruch gegen den Verwaltungskostenbescheid erfolgreich sein.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ob das Fahrzeug wirklich regelwidrig abgestellt war, wissen wir nicht. Aber es spielt derzeit imho auch keine Rolle mehr.

Doch genau das spielt eine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Doch genau das spielt eine Rolle.

Nicht mehr da das Verfahren eingestellt wurde. Die Frage ob Rechtmäßig oder nicht im Wiederspruch hätte geklärt werden müssen. So ging es Hier nur noch um die Frage wer das Auto abgestellt hat. Der Halter will es nicht gewesen sein, eine andere Person lies sich nicht ermitteln also Verfahren eingestellt und Halter trägt die Kosten. Alltägliche gesetzlich abgesegnete Praxis. Bei Parkverstößen gibt es nun mal eine faktische Halterhaftung, entweder zahlt der Fahrer der Knöllchen oder der Halter die Verfahrenskosten in ähnlicher Höhe.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Doch genau das spielt eine Rolle.
Nicht mehr da das Verfahren eingestellt wurde. Die Frage ob Rechtmäßig oder nicht im Wiederspruch hätte geklärt werden müssen. So ging es Hier nur noch um die Frage wer das Auto abgestellt hat. Der Halter will es nicht gewesen sein, eine andere Person lies sich nicht ermitteln also Verfahren eingestellt und Halter trägt die Kosten. Alltägliche gesetzlich abgesegnete Praxis. Bei Parkverstößen gibt es nun mal eine faktische Halterhaftung, entweder zahlt der Fahrer der Knöllchen oder der Halter die Verfahrenskosten in ähnlicher Höhe.

Au dem Grund habe ich geschrieben: Ich finde es völlig legitim, dass die Kosten dem TE als Fahrzeughalter oder dem verursachendem Falschparker in Rechnung gestellt werden. Fakt ist, mit dem Fahrzeug wurde einen Parkverstoss begangen und nur deshalb müssen die Verwaltungsgebühren durch den Halter getragen werden.

An der Story ist doch was faul.
Ich frage mich warum der TE mit m.M. wichtigen Auskünften so hinterm Berg hält. Wie will man denn mit der "halben Wahrheit" vernünftige Antworten erhalten.
Da braucht man sich über Aussagen wie von Bootsmann nicht wundern.

So, und jetzt Butter bei die Fische, was war los.
Verfahren eingestellt, weil:
- Fahrer nicht angegeben wurde und auch nicht zu ermitteln war
oder
- Verstoß nicht begangen wurde und/oder nicht nachgewiesen werden konnte

Ich denke, der TE ist in Erklärungsnot... 😁

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