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Vertragswerkstatt muss bei Anschlussgarantie?

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 9:39

Hallo! Ich hab ne Frage, keine Ahnung ob sie saublöd ist, aber ich stell sie einfach mal.

 

Ich hab im August nen Jahreswagen gekauft, der hat noch ein Jahr Neuwagengarantie. Danach hat er 3 Jahre Anschlussgarantie (oder 100000 km).

 

MUSS ich für Service etc in eine Audi Vertragswerkstatt? Es heißt ja, dass alles nach Herstellervorgaben gemacht werden muss... Kann das auch ne andere Werkstatt?

 

Mein alter A3 war 18 Jahre am Ende, da haben wir nicht mehr das teuerste Programm gefahren, und nun hätten wir halt ne praktische Werkstatt in der Nähe. Mit der wir sehr zufrieden waren. Ist ein B*sch Service.

Beste Antwort im Thema

Google hilft dir da ganz sicher, wer bisschen in der Szene bist sollte die Problematik eigentlich kennen ( pff, oil club, amazon usw als Stichpunkte reingeworfen). Ist jetzt nicht neu.

Das Gebinde wird in so einem großen Umfang gefälscht, LKW-Ladungsweise, dass selbst der seriöse Grosshändler davon nicht sicher ist. Man hat Glück, oder auch nicht, gut wenn alles ohne Probleme abläuft. es geht solange gut bis zB eingelaufene Nocken oder Steuerkette in der Garantiezeit vorkommt und dann wird in der Historie stehen: Öl mitgebracht. Kann auch gut gehen, muss aber nicht. Man kann denn nur hoffen man hat gute Rechtsschutzversicherung.

Mir ist ja wurscht, man kann pfennigfuchsen wo man will. Ich werfe auch das Geld nicht gerne in den Rachen ein, aber nüchtern betrachtet hat mein Auto 78000€ gekostet. Das Öl bei Freundlichen kostet ca. 220€ in 2 jahren, im Netz ca. 90€.

Also die 130€ Mehrkosten in 2 Jahren habe ich auch noch, ansonsten könnte ich ja auch Dacia oder Lada fahren ..

Aber jeder wie er will.

Im übrigen wurde mir damals beim Opel Insignia OPC trotz 100% Opelservice die Kulanz wegen Steuerketten aufgrund vom mitgebrachtem Öl abgelehnt.. Hat jetzt mit dem Audi nichts zu tun, Audi ist da sicher ganz anders. Garantiert. :D

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Ich mußte nicht. Hatte 11 Jahre Anschlußgarantie beim B8 und war nur die ersten 5 Jahre direkt bei Audi. Aber es bestand auch nie ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Reparatur und dem letzten Kundendienst. Das musste der "Freundliche" der Versicherung wohl immer bestätigen.

Aber es ist natürlich immer etwas kompliziert, da die Fremdaufenhalte im System nachgetragen werden müssen. Ich mußte auch feststellen, dass "nach Audi-Vorgaben" nicht unbedungt bedeutet dass wirklich Original Audi-Teile verbaut wurden. Und das Öl kann man meistens selber zu Audi mitbringen.

Garantie=freiwillige Leistung, ggf. gegen Bezahlung, unterliegt d. Garantiebedingungen ( Vertragswerkstatt)

Gesetzliche Gewährleistung=gesetzlich vorgeschriebene Leistung (nach Herstellervorgaben)

Kulanz=freiwillige Leistung nach Ermessen d. Herstellers.

Für mehr Infos schau in deine Garantiebedingungen ;)

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 15:37

Zitat:

@steel234 schrieb am 29. Oktober 2019 um 14:51:13 Uhr:

Garantie=freiwillige Leistung, ggf. gegen Bezahlung, unterliegt d. Garantiebedingungen ( Vertragswerkstatt)

Gesetzliche Gewährleistung=gesetzlich vorgeschriebene Leistung (nach Herstellervorgaben)

Kulanz=freiwillige Leistung nach Ermessen d. Herstellers.

Für mehr Infos schau in deine Garantiebedingungen ;)

Das weiß ich.

 

In dem Garantievertrag kann man das ein wenig “interpretieren”, wie ich finde, ich wollte halt praktische Erfahrungen lesen ;) . Danke trotzdem!

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 15:37

Zitat:

@nacht-mensch schrieb am 29. Oktober 2019 um 13:40:25 Uhr:

Ich mußte nicht. Hatte 11 Jahre Anschlußgarantie beim B8 und war nur die ersten 5 Jahre direkt bei Audi. Aber es bestand auch nie ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Reparatur und dem letzten Kundendienst. Das musste der "Freundliche" der Versicherung wohl immer bestätigen.

Aber es ist natürlich immer etwas kompliziert, da die Fremdaufenhalte im System nachgetragen werden müssen. Ich mußte auch feststellen, dass "nach Audi-Vorgaben" nicht unbedungt bedeutet dass wirklich Original Audi-Teile verbaut wurden. Und das Öl kann man meistens selber zu Audi mitbringen.

Super, danke! Sowas in der Art dachte ich mir schon.

Zitat:

@JudyM schrieb am 29. Oktober 2019 um 16:37:05 Uhr:

 

Das weiß ich.

In dem Garantievertrag kann man das ein wenig “interpretieren”, wie ich finde, ich wollte halt praktische Erfahrungen lesen ;) . Danke trotzdem!

Eine verlässliche, sichere Aussage kann nur AUDI AG treffen, alles andere ist Murks. Hier wird jetzt gesagt, fahr zum Boschdienst , hinterher hat die Kiste Motorschaden und Inolstadt lehnt alles ab, was möchtest Du denn denen sagen - " aber ich habe im Forum gefragt?"

Garantiebedingungen lesen, ggf. über den Freundlichen Kontakt aufnehmen und falls die wirklich dieselbe Aussage treffen - "nach Herstellervorgaben" - das ganze Schwarz auf Weiss mit Stempel und Unterschrift geben lassen.

Denn Anschlussgarantie ist die Verlängerung der Werksgarantie, und die WerksGARANTIE (keine Gewährleistung!) setzt die Wartungen beim Audi Serviceparther voraus.

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 17:27

Zitat:

@steel234 schrieb am 29. Oktober 2019 um 18:03:16 Uhr:

Zitat:

@JudyM schrieb am 29. Oktober 2019 um 16:37:05 Uhr:

 

Das weiß ich.

In dem Garantievertrag kann man das ein wenig “interpretieren”, wie ich finde, ich wollte halt praktische Erfahrungen lesen ;) . Danke trotzdem!

Eine verlässliche, sichere Aussage kann nur AUDI AG treffen, alles andere ist Murks. Hier wird jetzt gesagt, fahr zum Boschdienst , hinterher hat die Kiste Motorschaden und Inolstadt lehnt alles ab, was möchtest Du denn denen sagen - " aber ich habe im Forum gefragt?"

Garantiebedingungen lesen, ggf. über den Freundlichen Kontakt aufnehmen und falls die wirklich dieselbe Aussage treffen - "nach Herstellervorgaben" - das ganze Schwarz auf Weiss mit Stempel und Unterschrift geben lassen.

Denn Anschlussgarantie ist die Verlängerung der Werksgarantie, und die WerksGARANTIE (keine Gewährleistung!) setzt die Wartungen beim Audi Serviceparther voraus.

Der letzte Absatz beantwortet meine Frage eigentlich dann final, denn ich weiß sicher, dass es sich um die AnschlussGARANTIE- und keine Gewährleistung- handelt.

Ich hab auch kein Problem, zum Servicepartner zu gehen, hat mich nur interessiert.

In den Garantie Bedingungen steht was anderes.

Screenshot_20191029_183452.jpg

Du kannst die Inspektionen und Ölwechsel immer bei z.B. Auto+ oder ATU (auch da gibt es fähige Betriebe). machen lassen.

Auf der Rechnung muss stehen das der Service nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde.

Garantiereparaturen darf / kann nur der Autorisierte durchführen.

stimmt, habe gerade dasselbe bei mir in Hardcopy gelesen. Dann ist ja gut- ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil, mein Händler hat mir es leicht anders dargestellt.

Jedoch man verbaut sich dadurch def. die Kulanz.. Ob es Wert ist mag jeder für sich entscheiden.

Ja, na klar stellen die das anders da. Wenn du dann da ankommst wirst du auch nicht so nett wie Stammkunden behandelt. Selbst erlebt in Braunschweig. Mir kam auch die Wartezeit verdächtig lang vor (Seat). Ich lasse die Wartung bei Audi/VW machen und Seat hockt rum :-)

Wir haben bei uns NOCH das Glück eine Audi/VW Werkstatt zu haben wo man noch keinen Glaspalast Aufpreis berappen muss.

 

Kulanz ist immer freiwillig. Bei meinem Toledo gingen nach und nach alle Zündspulen Hops. Obwohl der Wagen nie eine Markenwerkstatt gesehen hatte wurden alle anstandslos ersetzt.

Zitat:

@steel234 schrieb am 29. Okt. 2019 um 18:3:16 Uhr:

Denn Anschlussgarantie ist die Verlängerung der Werksgarantie, und die WerksGARANTIE (keine Gewährleistung!) setzt die Wartungen beim Audi Serviceparther voraus.

Du hast zwar sorry gesagt. Aber möchte da noch was ergänzen. Genau diese Aussage trifft auf die Audi Mobilitätsgarantie zu, nach meines Wissens.

Mobilitätsgarantie ist was anderes und hat nichts mit der Garantie zu tun. Beinhaltet für mich auch nur einen kleinen Umgang.

Zitat:

@illegut schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:04:53 Uhr:

Mobilitätsgarantie ist was anderes und hat nichts mit der Garantie zu tun. Beinhaltet für mich auch nur einen kleinen Umgang.

Das ist klar. Meinte nur, das er das genau es damit vielleicht verwechselt hat. Weil die Regelung dort zutrifft.

 

Mein Autohändler hat mir vor 2 Tagen erzählt das wenn ich zum Ölwechsel das genormte 50800er Öl mitbringe Audi im Falle eines Falles am Motor keine Grantie übernimmt. Habe auch die 5 Jahre was für mich jetzt bedeutet ich darf die Garantiezeit immer die gut 250,-€ für'n Ölwechsel einplanen. Das sagt eigentlich alles. Da ich vom vorherigen Auto durch Motorschaden gebrandmarkt bin werde ich da kein Risiko eingehen.

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