Vertragswandlung
Hallo. Ich hoffe hier Hilfe zu finden. Es geht um einen Motorradkauf der leider innerhalb 6 Wochen mit einem Motorschaden endete. Kurze Vorgeschichte. Mein Sohn hat sich von seinem sauer erspartem Geld eine Husquarna TE 250 gekauft. Bezahlt hat er dafür 2800 € mit im Preis waren die Super Moto Räder (Speichenräder mit guter 120/160 er Bereifung) und die Lieferung ca 100 km. Das Motorrad machte einen ordentlich gebrauchten bzw. benutzten Eindruck. Ich selber habe wenig Ahnung von dieser Art Motorrad und fand daher den Preis den ich von 3200€ plus Super moto Räder plus Lieferung heruntergehandelt hatte auf eben diese 2800 € eigentlich ok.
Das Motorrad hatte 5800 km gelaufen und bei 6400 km kam es zum Motorschaden.
Sohn und ich waren froh ein Motorrad mit so geringer Laufleistung erstanden zu haben.
Mittlerweile weiß ich mehr auch über Inspektions Intervalle usw. leider zu spät.Aber der eigentliche Kern der Sache liegt woanders. In der Werkstatt wurde festgestellt das am Lenkkopf ein Teil einer Starterplakette wie sie bei Wettbewerben angebracht wird vorhanden war. Ebenso ist die Bremsanlage mit Drähten gesichert, Pflicht bei Renneinsätzen. Also habe ich nachgeforscht und mit den beiden Vorbesitzern,1. und 2. Besitzer vor meinem Verkäufer, telefoniert und von beiden die Bestätigung erhalten mit dem Motorrad Rennen gefahren zu haben und es beim Verkauf mitgeteilt haben. Dies hat mir der Verkäufer allerdings nicht gesagt und ich bin auch leider nicht von so etwas ausgegangen.
Hätten wir bei Kauf Kenntnis darüber gehabt, wäre es sicher nicht zum Kauf gekommen. Ich denke einfach das ein Fahrzeug unter diesen Bedingungen stärker gefordert wird als gewöhnlich.
Im Kaufvertrag schließt der Verkäufer Sachmängel Haftung aus.
Nun haben wir das an einen Anwalt übergeben und die Gegenseite hat sich ebenfalls einen Anwalt genommen. Nun schiebt uns natürlich der Gegenanwalt die alleinige Schuld am Motorschaden zu.
Also Leute hat irgendwer ähnliches in Arbeit, ebensolches schon durch oder auch gerade vor sich? dann bitte melden.
Ich bin einfach der Meinung,das ein Wettbewerbseinsatz von Fahrzeugen beim Verkauf unbedingt angegeben werden muß, da hier sonst arglistige Täuschung vorliegt. Bin dankbar über jede Hilfe. Viele Grüße Kawafahrer und Sohn
Beste Antwort im Thema
Nee, natürlich nicht ... bin natürlich auch nur Laie ... der aber vielleicht mittlerweile doch schon mehr an Motorrädern und Autos "rumgeschraubt" hat, als so mancher vielleicht sogar selbsternannter Fachmann .... und über dem Danke-button stehe ich natürlich schon auch noch drüber ... nur sagt es auch sehr viel über die hier teilnehmenden Charaktere aus, welche Bemerkung sie also tatsächlich für hilfreich hielten und welche im Umkehrschluss dann also nicht ... 😁😛 ... also Kopfschüttel diesbezüglich ... und bevor ich wieder lächele, da müssen schon noch ganz andere Veränderungen passieren, als hier bei MT Danke-buttons "begrünt" werden ... letzteres hat natürlich nix mit MT zu tun, aber was etwas mit MT zu tun hat, ist dass imho alles hier mittlerweile sehr abflacht, was ich in diesem an sich sehr schönen Forum eigentlich sehr schade finde ... es fehlt jedenfalls hier im Biker-Treff schlicht oft an "Inhalt", nicht nur technischem, sondern überhaupt "Inhalt" ... und wenn einer, ohne sonst eigentlich irgendwas Gehaltvolles dazu zu sagen ein schillerndes "Richtig !" herauspupst (ist jetzt nicht persönlich gemeint, wirklich nur ganz allgemein und hauptsächlich auf andere Threads im Biker-Treff bezogen) und dann 27 mal "danke, war hilfreich" geklickt wurde ... dann kratze ich mir halt sehr kopfschüttelnd am Kopf und erwäge natürlich schon deshalb meinen "Ausstieg" ... is' mir doch wurscht, wenn beim Mopped-Gebraucht-Kreuz-und-Quer-Verhökern kreuz und quer beschissen wird ... ich falle jedenfalls darauf nicht mehr rein, was interessieren mich die Probleme der anderen ...😁😛😮
So, jetzt bin ich aber wirklich raus hier aus diesem Thread ... zumal, wie Du richtig so ungefähr sagst, "vor einem [deutschen] Gericht oder auf hoher See ..." ... das [deutschen] habe ich eingefügt, da meines Wissens dieses ältere Sprichwort so lautet, Du sagtest natürlich nur "vor Gericht ..." ..😁😛
Gruß
@kandidat Nr 2: Rechtsberatung ist hier bei MT im WWW meines Wissens jedem untersagt ... hat ja auch bisher niemand getan, kann ja auch keiner ... und die genauen Anwaltstarife kenne ich natürlich nicht, waren natürlich nur ganz grobe Schätzwerte, die ich oben bemerkte ... wenn Du es so genau weißt WishboneX, dann danke für die "Korrektur", aber korrigiert hast Du ja eigentlich nichts, Du hattest ja nur geasgt, dass meine Schätzung etwas zu hoch war ... kann sein, weiß ich nicht ...
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MSchoeps
Wie ordnest du z.B. eine Aprilia RSV4 ARPC ein, die ab Werk (!) eine "Launch Control" für einen optimalen Rennstart hat? Die S1000RR zeigt dem Fahrer ebenfalls die ideale Motordrehzahl für den Rennstart an und bietet dazu z.B. einen Fahrmodi, der "Race" heißt. Daraus kann man ja vielleicht folgern, dass der Einsatz auf der Rennstrecke bei diesen Modellen durchaus als normal zu bewerten ist, nicht umsonst widmet BMW im Handbuch ein ganzes Kapital dem Thema Rennstrecke.
Du versuchst, dem Käufer die Pflicht zur ausführlichen Information hinsichtlich potentieller Nutzungsarten (abweichend von der normalen Nutzung dieser Fahrzeugklasse) über die jeweiligen Modelle aufzubürden. Ich bezweifle stark, dass die meisten Gerichte das bei der Einordnung auch tun werden. Wenn man von einem durchschnittlich bewanderten Käufer ausgeht, kauft der ein Straßenfahrzeug und erwartet, dass der Verkäufer ebenfalls ein solches verkauft.
Und ein weiterer Aspekt: Dinge wie Unfälle und Renneinsätze sind dermaßen wertmindernd, dass wohl kaum Stillschweigen über diese Dinge als akzeptabel angesehen werden kann. Insbesondere dann, wenn das für den Käufer beim Kauf gar nicht erkennbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von MSchoeps
Ich will dir nicht zu Nahe treten, aber dein in der Signatur gelisteter Fuhrpark ist nicht sehr Motorsport-affin. Es ist völlig OK, wenn dir die Welt vielleicht fremd ist und für dich ein Einsatz auf der Rennstrecke tatsächlich ein absolutes und sofortiges K.O.-Kriterium beim Fahrzeugkauf ist. Nur muss die eigene Ansicht nicht unbedingt deckungsgleich mit der Gesetzeslage oder den Ansichten von anderen sein. Ich habe gerade eine zweite S1000RR im Blick, die komplett für die Rennstrecke umgebaut ist und mit der die ganze Saison schon Rennen gefahren wurden. Der Fahrer ist ein Halbprofi und nimmt das Motorrad sicher gut ran. Das ist für mich aber OK, weil derjenige auch mit Sachverstand den Motor warm fährt und rigoros Wartungen und Reparaturen eingehalten hat. Das ist mir deutlich lieber, als eine andere S1000RR, die von einem 20-jährigen nur auf der Straße verheizt und jeden Tag kalt in den Begrenzer gejagt wurde. Wie du siehst gehen die Blickwinkel da durchaus auseinander.
Du kaufst die Kiste mit dem Wissen um den Renneinsatz und dann ist das auch in Ordnung.
Gruß
Michael
Moin MSchoeps,
Zitat:
Original geschrieben von MSchoeps
Die S1000RR zeigt dem Fahrer ebenfalls die ideale Motordrehzahl für den Rennstart an
wie funzt das? Könntest Du mal ein paar Zeilen dazu schreiben?
Danke & Gruß
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
wie funzt das? Könntest Du mal ein paar Zeilen dazu schreiben?
Das System der Aprilia kann deutlich mehr, aber es gibt auch bei der BMW eine kleine Hilfe am Start. Der Text dazu im Handbuch:
"Anfahrdrehzahl
Im Stand signalisiert der Schaltblitz die ideale Drehzahl zum Anfahren bei Rennstarts.
Schaltblitz aus: Drehzahl zu tief
Schaltblitz leuchtet: ideale Anfahrdrehzahl
Schaltblitz blinkt: Drehzahl zu hoch"
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Du kaufst die Kiste mit dem Wissen um den Renneinsatz und dann ist das auch in Ordnung.
Richtig, aber der Kern war ein anderer. Nicht jeder bewertet den Rennstreckenbetrieb in jedem Fall negativ, es kommt auf den Einzelfall an.
Bei der S1000RR hätte ich gedacht beim Renn-Start einfach volle Kanne auf diejenige Nenndrehzahl gehen, die das Drehmomentmaximum liefert, dann Kupplung schnalzen lassen und, naja, den Rest machen die "scharf für Race-Betrieb" eingestellte Traktionskontrolle plus der Wheelie-Steigungs-Winkel-Sensor nebst seiner Regelkopplung mit besagter Traktionskontrolle ... 😁😁😁 ... ist nur rein spekulativ geraten, ich habe keine Ahnung, da ich leider noch nie auf einer S1000RR gesessen habe. Das blöde ist nur, am Ende der Zielgeraden muss man die Vollbremsung wieder mehr oder weniger alleine hinkriegen, denn auch das Race-ABS liefert ja offenbar (in anderem Thread hier ausführlich ausdiskutiert) für den Profi keine Bremswegverkürzung ... etwa eine ähnliche Situation wie bei den ersten Allrad-PKWs in den 80igern ohne ABS auf Schnee ...
@cnp-lpg: Also wenn ich mir auch eigentlich wünschen würde, dass Du Recht hättest bezüglich Deiner Forderung an die Ehrlichkeit und Fairness eines Verkäufers (und auch eines Käufers natürlich), sehe ich es eigentlich genauso wie der MSchoeps, dass Du Deine Behauptung, dass in dem vom Themenstarter beschriebenen Fall tatsächlich arglistige Täuschung vorliegen könnte, mit irgendwelchen Zitaten belegen solltest. Bloß das ist halt defakto unmöglich, weil Du genau wie wir die Sachlage ja nicht genauer kennen. Außerdem verstehe ich zwar natürlich, dass es Dir stinkt, wenn Leute hier einen Thread eröffnen und hoffen, ein paar "Deppen" zu finden, die ihnen die mitunter Zeit-raubende aber eigentlich sehr einfache "Googelei" ersparen, und dann womöglich ihnen noch solide Stellungnahmen liefern, mitunter gar noch unvorsichtigerweise mit ihrem Namen verziert, die solche Faulpelze dann womöglich sogar dem Anwalt oder gar dem Richter ausgedruckt vorlegen könnten ... brauchen die schon auch nicht mehr zu googeln .... Ich schreibe dies jetzt eigentlich hauptsächlich für Dich, denn mit Deiner relativ absolut wirkenden obigen Aussage ohne Stützung auf Zitate, könntest Du Dich unter Umständen exakt auf dieses Glatteis begeben, denn wärst Du ein Anwalt (also ein Rechtskundiger) und sagst sowas einfach und unterschreibst sozusagen mit "Basta", dann hätte diese Aussage vermutlich ein gewisses sehr viel höheres Gewicht, evtl. sogar auch vor einem Gericht. ...😉😮 ... wenn's 100% richtig wäre, wär's vielleicht völlig unkritisch, aber insbesondere wenn's nicht ganz stimmen sollte - und hier wissen wir ja alle nicht genau, was wirklich abgelaufen war, wie drastisch der Verkäufer welche Dinge verschwiegen hatte, oder ob er vielleicht doch sogar paar alte Pokale von den Wettbewerben beim Verkauf mitgegeben hatte, oder ob vielleicht 70% dieser offenbar sehr teuren Husqvarnas TE250 's nicht doch fast ausschließlich im Renneinsatz sind (ich habe diese spezielle Kiste auf öffentlichen Straßen jedenfalls noch nicht gesehen, kann mich jedenfalls nicht daran erinnern ...) oder ob der Käufer beim Ölwechsel wirklich das korrekte Öl eingefüllt hatte usw usw. ... Wenn ich's mal auf Supersportler übertrage: Wie gesagt, wenn mir einer ne rückgerüstete "Ringfräse" verhökern würde ohne diesen Fakt zu erwähnen, insbesondere wenn ich explizit (mehrmals) nachgefragt habe, wäre ich sicherlich exakt genauso sauer ... aber selbst da wäre es noch dahingestellt, ob so eine vom Profi gefahrene und gewartete Maschine wirklich schlechter wäre, als eine, wie der MSchoeps ja schon sagte, die von nem völlig ahnungslosen Anfänger ständig im kalten Zustand in den Begrenzer gejagt wurde, womöglich noch mit falschem oder zu wenig Öl drin .... Nur mal so zum Nachdenken ...
Wie gesagt, ich halte das an sich für ein super Thema zum Fakten aus ähnlich gelagerten Fällen zu sammeln, sicherlich auch unter Umständen mal sehr wertvoll für uns alle, früher oder später ... und wie der MSchoeps ja schon sagte, so viel weiter waren wir eigentlich schon längst hier im Thread gewesen, und sammelten derartige Beispiel-Fakten und "Ähnlichkeiten" bei anderen Sachverhalten (insbesondere technische, aber paar juristische waren auch dabei) zusammen und so meinte es der Themensteller wohl auch .... aber ich würde hier in diesem Thema sicher nicht soweit gehen, und würde mich niemals an irgendeiner Stelle dazu hinreißen lassen, dass ich sagen würde "ist so, basta", denn ich war beim Verkaufsgespräch nicht dabei, wie wohl wir alle ... nur bei ganz anderen Dingen, die ich z.B. mit eigenen Augen gesehen und erlebt habe, also 100% bezeugen könnte, da traue ich mir das allerdings schon, zu sagen, dass etwas so oder so ist oder war, basta ... jederzeit ... aber wo ich nicht dabei war, da niemals ... bloß selbst da wo ich dabei war, würde ich dann ja wiederum die genaue Rechtslage nicht kennen, würde ich also bezüglich der Rechtslage trotzdem niemals sagen "ist so, basta" ...
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von MSchoeps
Richtig, aber der Kern war ein anderer. Nicht jeder bewertet den Rennstreckenbetrieb in jedem Fall negativ, es kommt auf den Einzelfall an.
Das mag ja sein. Aber der durchschnittliche Käufer wird den ebenso wie einen Unfall sehr negativ bewerten, denn mit dem Renneinsatz ist schließlich übermäßiger Verschleiß verbunden. Und den akzeptiert man vielleicht, wenn man es weiß, aber als positiv oder wünschenswert wird das wohl praktisch niemand ansehen.
Gruß
Michael
So, jetzt definier bitte mal den Wertverlust durch Rennstreckeneinsatz! Hier wird der Rennstreckeneinsatz plötzlich mit Unfallschäden gleich gestellt. Der Unterschied ist nur, Unfallschäden können auf den Cent genau durch einen Gutachter belegt werden, ein Rennstreckeneinsatz nicht.
Und warum wird eigentlich der mündige Bürger immer als Vollidiot hingestellt, nur weil es ihm grad in den Kram passt? Warum kann sich der Käufer nicht umfassend über das Produkt informieren das er kaufen möchte? Ist das wirklich zuviel verlangt? Der TE hat blauäugig eine Maschine gekauft, nicht wissend das diese hauptsächliche für Rennen benutzt wird, nicht wissend das sie keine normalen Wartungsintervalle hat. Langsam wird die Nummer hier echt lächerlich.
Gute Nacht Deutschland!
PS. Wer sagt eigentlich das Rennstrecke so schlimm ist? Nehmen wir mal als Beispiel das beliebte Rentnerfahrzeug mit wenig Kilometer als Gebrauchtwagen. Ist doch toll so ein Wagen, oder? Würde ich persönlich nie kaufen. Motor noch nie über 3.000U/min gedreht, immer schön Kurzstrecke zum einkaufen oder in die Apotheke um die Ecke. Der Motor ist fertiger als ein Auto das permanent mit 6.000U/min über die BAB gejagt wird, warm fahren und Ölwechsel vorrausgesetzt. Muss ich beim Verkauf angeben das ich immer nur Kurzstrecke gefahren bin? Nein! Aber wehe ich habe dem Motor das abverlangt wofür er gebaut wurde. 🙄
Meine Oma fährt ihr Auto nur bis zum 3. Gang, weil es sportlich klingt (ungelogen) und weil es mit der Kupplung nicht so klappt jault das Auto bei dem Losfahren oder rangieren auf. Der Kupplunsverschleiß ist sicher mindestens so hoch wie wenn ich mit dem Motorrad auf der Rennstrecke fahre und per Schaltassistent hochschalte. Muss ich meine Oma beim Verkauf auch als wertmindernden Faktor angeben, weil sie nicht "normal" gefahren ist? Da ist halt auch wieder die Frage, wer normal definiert.
😁😛😁 ... na siehste wohl, jetzt weißte wo Du die Rennfahrer-Gene herhast ... von Deiner Oma ...😁😁😛
Öhm, was meinste denn mit "Schaltassistent" ? Meinste damit Schaltautomat/Quickshifter ?? Ich dachte, da wird insbesondere die Kupplung geschont ... nämlich überhaupt gar nicht mehr benützt ... 😁😕😕😁
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
So, jetzt definier bitte mal den Wertverlust durch Rennstreckeneinsatz! Hier wird der Rennstreckeneinsatz plötzlich mit Unfallschäden gleich gestellt. Der Unterschied ist nur, Unfallschäden können auf den Cent genau durch einen Gutachter belegt werden, ein Rennstreckeneinsatz nicht.
Wenn ein Gutachter den Wertverlust nach Unfallschäden schätzen kann (nämlich durch Marktbeobachtung und Erfahrungswerte!), geht das bei besonderen Nutzungsarten genauso.
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Und warum wird eigentlich der mündige Bürger immer als Vollidiot hingestellt, nur weil es ihm grad in den Kram passt? Warum kann sich der Käufer nicht umfassend über das Produkt informieren das er kaufen möchte? Ist das wirklich zuviel verlangt? Der TE hat blauäugig eine Maschine gekauft, nicht wissend das diese hauptsächliche für Rennen benutzt wird, nicht wissend das sie keine normalen Wartungsintervalle hat. Langsam wird die Nummer hier echt lächerlich.
Gute Nacht Deutschland!
Du verwechselst "mündiger Bürger" mit "allwissender Käufer". Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Zum Glück setzt die Rechtssprechung beim Verbraucherschutz keinen allwissenden Käufer voraus, sondern einen durchschnittlichen. Eben um Schlaumeier einzubremsen, die nach dem Motto: "Hat er nicht gemerkt, Pech gehabt" ihren persönlichen Vorteil auf Kosten anderer ziehen. Der Rechtsgrundsatz "Treu und Glauben" widerspricht eben solcher Arglist. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass es als "allgemeine Verkehrssitte" angesehen wird, dass Motorräder zum Rennstreckeneinsatz kommen und dann ohne Hinweis und ohne entsprechende äußerliche, erkennbare Merkmale als normales Straßenfahrzeug verkauft werden.
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
PS. Wer sagt eigentlich das Rennstrecke so schlimm ist? Nehmen wir mal als Beispiel das beliebte Rentnerfahrzeug mit wenig Kilometer als Gebrauchtwagen. Ist doch toll so ein Wagen, oder? Würde ich persönlich nie kaufen. Motor noch nie über 3.000U/min gedreht, immer schön Kurzstrecke zum einkaufen oder in die Apotheke um die Ecke. Der Motor ist fertiger als ein Auto das permanent mit 6.000U/min über die BAB gejagt wird, warm fahren und Ölwechsel vorrausgesetzt. Muss ich beim Verkauf angeben das ich immer nur Kurzstrecke gefahren bin? Nein! Aber wehe ich habe dem Motor das abverlangt wofür er gebaut wurde. 🙄
Das liegt im normalen Nutzungsrahmen, den ein durchschnittlicher Käufer auch einkalkulieren muss (zumal der Rentner seine Fahrweise für normal hält und damit nichts arglistig verschweigt). Rennstreckenbetrieb m. E. aber nicht, sofern das Fahrzeug als normales Straßenfahrzeug verkauft wird. Dafür sind die Motoren auch nicht gebaut, auch wenn sie (relativ) vollgasfest sind. In der Regel läuft so was (jedenfalls die längere Belastung unter ungünstigen Bedingungen) eher unter dem Thema "misuse", der keinen direkten Schaden oder Gefährdung verursachen soll, aber kein erwünschter Arbeitsbereich für eine längere, "normale" Nutzung mit entsprechender Lebensdauer ist.
Gruß
Michael
Hallo,
noch ein wenig Meinung: Ihr diskutiert zu viel, ob der Renneinsatz wirklich einen höheren Verschleiß als ein guter oder schlechter "normaler" Umgang mit einem Fahrzeug verursacht oder nicht. Dabei geht es darum gar nicht. Es geht um den üblichen Marktpreis und der wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. Und die Nachfrage wird höchst selten vom Verstand bestimmt.
Es ist nun einmal so, daß die allergrößte Zahl an Gebrauchtfahrzeugkäufern ehemalige Wettbewerbsfahrzeuge ebenso wie ehemalige Mietwagen und Unfallautos meiden wie der Teufel das Weihwasser. Die Nachfrage ist da deutlich geringer und solche Fahrzeuge werden deshalb nur über den Preis verkauft.
Ein Ex-Mietwagen oder ein Ex-Rennfahrzeug können so überholt worden sein, daß sie besser als ein vergleichbares durchschnittliches Fahrzeug sind - der Marktwert ist trotzdem geringer.
Verschweigt ein Verkäufer den Renneinsatz ist das nicht anders wie bei der Tachozurückdreherei: Es werden andere Fahrzeugeigenschaften vorgetäuscht, um mehr Geld zu bekommen. Ob das Fahrzeug tatsächlich besser oder schlechter ist, interessiert dabei überhaupt nicht.
Daß der TE die Rückabwicklung verlangen kann, hat nichts mit dem Motorschaden zu tun, er kann sie verlangen, weil das Fahrzeug nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hatte. Weshalb auch der Ausschluß der Sachmängelhaftung hinfällig ist, was wegen der Beweislast für den TE bedeutet, daß der Motorschaden das Pech des Verkäufers ist. Wie hier schon viele ausführlich erläutert haben, wird kein Sachverständiger der Welt mit vertretbarem Aufwand klären und beweisen können, was den Motor wirklich killte.
Der Gesetzgeber hat dafür aber vorgesorgt: Geht etwas in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf kaputt, war der Schaden beim Kauf schon angelegt und somit ist der Käufer raus. Es sei denn, der Verkäufer beweist, daß es nicht so war - aber das kann er halt nicht.
Ich bleibe dabei: Rückabwickeln und fertig. Je länger sich der Verkäufer wehrt, desto teurer kommt ihn das.
Gruß Michael
Ich seh das eh etwas anders wenn es um Crosser geht.
Ein Crosser ist normal schonmal gar nicht für die Straße konzipiert. Dauervollgas ist tödlich. Renneinsatz im Gelände ist somit genau die Art Bewegung für die dieser Motor entwickelt wurde und wo er sich wohl fühlt.
Dazu kommt das bei Renneinsatz im Normalfall auch penibel die Wartungsintervalle eingehalten werden da es wohl nix peinlicheres gibt als wenn einem im Rennen der Bock verreckt. Der muss laufen und somit muss er auch gewartet werden.
Ich sehe hier Renneinsatz ganz und gar nicht als negatives Kriterium. Eher würd ich um Crosser bei denen es heist "hat kein Gelände gesehen" einen großen Bogen machen.
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Hallo,noch ein wenig Meinung: Ihr diskutiert zu viel, ob der Renneinsatz wirklich einen höheren Verschleiß als ein guter oder schlechter "normaler" Umgang mit einem Fahrzeug verursacht oder nicht. Dabei geht es darum gar nicht. Es geht um den üblichen Marktpreis und der wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. Und die Nachfrage wird höchst selten vom Verstand bestimmt.
Es ist nun einmal so, daß die allergrößte Zahl an Gebrauchtfahrzeugkäufern ehemalige Wettbewerbsfahrzeuge ebenso wie ehemalige Mietwagen und Unfallautos meiden wie der Teufel das Weihwasser. Die Nachfrage ist da deutlich geringer und solche Fahrzeuge werden deshalb nur über den Preis verkauft.
Ein Ex-Mietwagen oder ein Ex-Rennfahrzeug können so überholt worden sein, daß sie besser als ein vergleichbares durchschnittliches Fahrzeug sind - der Marktwert ist trotzdem geringer.
Verschweigt ein Verkäufer den Renneinsatz ist das nicht anders wie bei der Tachozurückdreherei: Es werden andere Fahrzeugeigenschaften vorgetäuscht, um mehr Geld zu bekommen. Ob das Fahrzeug tatsächlich besser oder schlechter ist, interessiert dabei überhaupt nicht.
Daß der TE die Rückabwicklung verlangen kann, hat nichts mit dem Motorschaden zu tun, er kann sie verlangen, weil das Fahrzeug nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hatte. Weshalb auch der Ausschluß der Sachmängelhaftung hinfällig ist, was wegen der Beweislast für den TE bedeutet, daß der Motorschaden das Pech des Verkäufers ist. Wie hier schon viele ausführlich erläutert haben, wird kein Sachverständiger der Welt mit vertretbarem Aufwand klären und beweisen können, was den Motor wirklich killte.
Der Gesetzgeber hat dafür aber vorgesorgt: Geht etwas in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf kaputt, war der Schaden beim Kauf schon angelegt und somit ist der Käufer raus. Es sei denn, der Verkäufer beweist, daß es nicht so war - aber das kann er halt nicht.
Ich bleibe dabei: Rückabwickeln und fertig. Je länger sich der Verkäufer wehrt, desto teurer kommt ihn das.
Gruß Michael
Je weniger Sachverstand, desto inbrünstiger der Ton...
Ist schon erstaunlich. Hier scheinen alle eine Glaskugel zu haben und labern sich die Welt, wie sie Euch gefällt (frei nach Pipi). Keiner hat je den Vertrag gesehen oder war gar beim Verkauf dabei ... Eine Spekulation jagt den Spekulatius.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
.......... den Spekulatius.
Oh ist schon wieder Weihnachten ......
Mann wie die Zeit vergeht 😁
Das andere ist Foren typisch ..............
bei dem einen mehr beim anderen weniger stark ausgeprägt.