Vertragswandlung
Hallo. Ich hoffe hier Hilfe zu finden. Es geht um einen Motorradkauf der leider innerhalb 6 Wochen mit einem Motorschaden endete. Kurze Vorgeschichte. Mein Sohn hat sich von seinem sauer erspartem Geld eine Husquarna TE 250 gekauft. Bezahlt hat er dafür 2800 € mit im Preis waren die Super Moto Räder (Speichenräder mit guter 120/160 er Bereifung) und die Lieferung ca 100 km. Das Motorrad machte einen ordentlich gebrauchten bzw. benutzten Eindruck. Ich selber habe wenig Ahnung von dieser Art Motorrad und fand daher den Preis den ich von 3200€ plus Super moto Räder plus Lieferung heruntergehandelt hatte auf eben diese 2800 € eigentlich ok.
Das Motorrad hatte 5800 km gelaufen und bei 6400 km kam es zum Motorschaden.
Sohn und ich waren froh ein Motorrad mit so geringer Laufleistung erstanden zu haben.
Mittlerweile weiß ich mehr auch über Inspektions Intervalle usw. leider zu spät.Aber der eigentliche Kern der Sache liegt woanders. In der Werkstatt wurde festgestellt das am Lenkkopf ein Teil einer Starterplakette wie sie bei Wettbewerben angebracht wird vorhanden war. Ebenso ist die Bremsanlage mit Drähten gesichert, Pflicht bei Renneinsätzen. Also habe ich nachgeforscht und mit den beiden Vorbesitzern,1. und 2. Besitzer vor meinem Verkäufer, telefoniert und von beiden die Bestätigung erhalten mit dem Motorrad Rennen gefahren zu haben und es beim Verkauf mitgeteilt haben. Dies hat mir der Verkäufer allerdings nicht gesagt und ich bin auch leider nicht von so etwas ausgegangen.
Hätten wir bei Kauf Kenntnis darüber gehabt, wäre es sicher nicht zum Kauf gekommen. Ich denke einfach das ein Fahrzeug unter diesen Bedingungen stärker gefordert wird als gewöhnlich.
Im Kaufvertrag schließt der Verkäufer Sachmängel Haftung aus.
Nun haben wir das an einen Anwalt übergeben und die Gegenseite hat sich ebenfalls einen Anwalt genommen. Nun schiebt uns natürlich der Gegenanwalt die alleinige Schuld am Motorschaden zu.
Also Leute hat irgendwer ähnliches in Arbeit, ebensolches schon durch oder auch gerade vor sich? dann bitte melden.
Ich bin einfach der Meinung,das ein Wettbewerbseinsatz von Fahrzeugen beim Verkauf unbedingt angegeben werden muß, da hier sonst arglistige Täuschung vorliegt. Bin dankbar über jede Hilfe. Viele Grüße Kawafahrer und Sohn
Beste Antwort im Thema
Nee, natürlich nicht ... bin natürlich auch nur Laie ... der aber vielleicht mittlerweile doch schon mehr an Motorrädern und Autos "rumgeschraubt" hat, als so mancher vielleicht sogar selbsternannter Fachmann .... und über dem Danke-button stehe ich natürlich schon auch noch drüber ... nur sagt es auch sehr viel über die hier teilnehmenden Charaktere aus, welche Bemerkung sie also tatsächlich für hilfreich hielten und welche im Umkehrschluss dann also nicht ... 😁😛 ... also Kopfschüttel diesbezüglich ... und bevor ich wieder lächele, da müssen schon noch ganz andere Veränderungen passieren, als hier bei MT Danke-buttons "begrünt" werden ... letzteres hat natürlich nix mit MT zu tun, aber was etwas mit MT zu tun hat, ist dass imho alles hier mittlerweile sehr abflacht, was ich in diesem an sich sehr schönen Forum eigentlich sehr schade finde ... es fehlt jedenfalls hier im Biker-Treff schlicht oft an "Inhalt", nicht nur technischem, sondern überhaupt "Inhalt" ... und wenn einer, ohne sonst eigentlich irgendwas Gehaltvolles dazu zu sagen ein schillerndes "Richtig !" herauspupst (ist jetzt nicht persönlich gemeint, wirklich nur ganz allgemein und hauptsächlich auf andere Threads im Biker-Treff bezogen) und dann 27 mal "danke, war hilfreich" geklickt wurde ... dann kratze ich mir halt sehr kopfschüttelnd am Kopf und erwäge natürlich schon deshalb meinen "Ausstieg" ... is' mir doch wurscht, wenn beim Mopped-Gebraucht-Kreuz-und-Quer-Verhökern kreuz und quer beschissen wird ... ich falle jedenfalls darauf nicht mehr rein, was interessieren mich die Probleme der anderen ...😁😛😮
So, jetzt bin ich aber wirklich raus hier aus diesem Thread ... zumal, wie Du richtig so ungefähr sagst, "vor einem [deutschen] Gericht oder auf hoher See ..." ... das [deutschen] habe ich eingefügt, da meines Wissens dieses ältere Sprichwort so lautet, Du sagtest natürlich nur "vor Gericht ..." ..😁😛
Gruß
@kandidat Nr 2: Rechtsberatung ist hier bei MT im WWW meines Wissens jedem untersagt ... hat ja auch bisher niemand getan, kann ja auch keiner ... und die genauen Anwaltstarife kenne ich natürlich nicht, waren natürlich nur ganz grobe Schätzwerte, die ich oben bemerkte ... wenn Du es so genau weißt WishboneX, dann danke für die "Korrektur", aber korrigiert hast Du ja eigentlich nichts, Du hattest ja nur geasgt, dass meine Schätzung etwas zu hoch war ... kann sein, weiß ich nicht ...
101 Antworten
Hallo yamahadt50!
Zitat:
Original geschrieben von yamahadt50
Nun schiebt uns natürlich der Gegenanwalt die alleinige Schuld am Motorschaden zu.
Vorab möchte ich sagen, daß ich von dieser speziellen Sorte Motorrädern nicht wirklich Ahnung habe.
Aber das Modell, um welches es sich hier handelt, ist anscheinend ein Fahrzeug, welches eben für den Renneinsatz konzipiert ist.
Und wenn man Fachforen glauben darf, benötigt diese Maschine alle 15 Betriebsstunden (!) einen Ölwechsel. Wenn damit wie bei anderen Motorrädern die üblichen 6000 km gefahren werden, dann resultiert daraus eben der Motorschaden...
Die gegnerische Partei wird sich wohl mit Sicherheit darauf berufen, daß dieser Umstand von Euch nicht berücksichtigt wurde.
Aber wie steht es mit der Bedienungsanleitung? Da müßte solcherlei doch sicher drinstehen.
Alles Gute!
Ramses297.
Husquarna TE 250 kauft man sich eigentlich nur für Renneinsätze.
Ist ja quasi fast der einzig legale Weg durch Gelände b.z.w. Unterholz zu Brettern.
Zunächst mal, muss ich sagen, dass ich diese Maschine wie überhaupt Enduros/Crosser und deren Eigenheiten gar nicht kenne. Habe ich selbst also null Erfahrungen damit, ich kann also nur wiedergeben, was ich so vom Hörensagen im Bekanntenkreis her mitgekriegt habe.
Andererseits ist aber auch in meinem Bekanntenkreis auch schon vorgekommen, dass sich jemand eine Supermoto, also eine "Straßenmaschine" gebraucht gekauft hatte, und nach einiger Zeit (bei weitem nicht so kurzfristig wie beim Themenstarter, aber sehr lange hatte er auch keine Freude an der Maschine gehabt) war es dann auch zum kapitalen Motorschaden gekommen. Obwohl diese Maschine keine typische Wettbewerbsmaschine (wie diese Husqvarna wohl ist, kenne mich da aber nicht aus) war, stellte sich beim Zerlegen der Kiste heraus, dass die wohl auch mal Enduro-/Cross-Räder drauf hatte und wohl dementsprechend auch mal offroad unterwegs gewesen war. Z.B. Spuren von Sand und Dreck an Stellen wo beim Straßenbetrieb sowas nie hinkommt, deuteten darauf hin. Damals hatte sich der ebenfalls Einzylinder schlicht gefressen und es hatte den Motor mehr oder weniger total zerrissen (Kolben und Pleuel vor allem) und wir vermuteten, dass der Motor halt während des vermuteten offroad-Endurobetriebes irgendwann mal bisserl "Sand gefressen" haben könnte, der halt irgendwann dann mal an eine ungünstige Stelle im Motor gewandert war.
Andererseits ist es aber auch gerüchtemäßig bekannt, jedenfalls hörte ich das mal, dass Einzylindermotoren wohl nicht Vollgas-fest sind, jedenfalls im Dauerlastbetrieb sind sie es wohl nicht, also mit so ner Enduro (dann mit Straßenreifen natürlich) mit Vollgas die Autobahn entlang brettern, würde wohl unweigerlich zum sehr schnellen Motorschaden führen, da bei Einzylindern halt bauartbedingt (meistens Langhuber) die Kolbengeschwindigkeiten sehr hoch sind, und dann schonmal der Ölfilm leicht mal reißen kann; deswegen ja auch die hohen Anforderungen an die Qualität des Motoröles beim Cross-Fahren. Schlechte Kühlung (wenn z.B. alles verdreckt ist) des Motors plus extreme Kolbengeschwindigkeiten, da muss das Motoröl schon sehr viel können. Deswegen wohl auch die kurzen Ölwechselintervalle, die oben erwähnt wurden. Es könnte also gemäß dessen, was ich so hörte, für solch eine Enduro-Cross-Maschine, also speziell für ihren Motor, eventuell genauso belastend und schädlich sein, wenn z.B. jemand auf der Autobahn 1000km mit mehr oder weniger Vollgas nach Südtirol geknattert ist, um dort in den Bergen bisserl zu Crossen und dann wieder 1000km zurück. Wohingegen Fahrwerksschäden natürlich eher auf den Cross-Betrieb zurückzuführen wären.
Was für eine Art Motorschaden ist es denn ? Also wurde schon geklärt, was die Ursache für den Motorschaden eigentlich ist ?
Was sagt denn der Anwalt dazu ? Ist es nun arglistige Täuschung, beim Gebrauchtverkauf den Renneinsatz zu verschweigen oder ist es das nicht ? Zumal diese Maschine anscheinend ja für den Wettbewerbseinsatz optimiert und gedacht ist - was einerseits heißt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass sie auch dafür eingesetzt wird, aber was andererseits heißt, sie sollte solchen Wettbewerbeinsatz auch einigermaßen aushalten können.
Also mir tät's natürlich auch sehr stinken, wenn mir einer eine auf "Straße" rückgerüstete Rennstreckenmaschine verhökern würde und mir verschweigen würde, dass die eigentlich so und soviel Rennstrecken-Kilometer oder gar Wettbewerbs-Kilometer drauf hat; aber ob man da rechtlich was machen könnte, das kann natürlich nur der Anwalt wissen.
Wir hatten uns jedenfalls in all diesen Fällen immer in den etwaigen "Beschiss" ergeben, da wir keine Aussicht auf Erfolg sahen und nur sehr viel Ärger und Scherereien fürchteten. Bei nem extrem schweren aber auch extrem starken ("jungen" gebrauchten) Sporttourer in meinem Bekanntenkreis war mal das Lenkkopflager angebrochen gewesen, was auch erst nach nem Jahr dann eindeutig bemerkbar wurde, da muss der Verkäufer kurz vor'm Verkauf mal noch eben schnell paar Wheelies damit probiert haben .... kein Mensch käme auf die Idee bei solch einer Maschine nachzufragen, ob ein Vorbesitzer mal Wheelies damit gemacht haben könnte.
Ich kann zwar natürlich nachfühlen, dass das sehr sehr ärgerlich ist, wenn nun das sauer gesparte Taschengeld auf diese Weise flöten geht, insbesondere bereits nach ca. 600km, aber die Erfahrung in meinem Bekanntenkreis (die ich also vom Hörensagen kenne) ist diesbezüglich wohl eher, dass die Karten eher schlecht stehen. Ich kenne es bisserl von der Supersportler-Szene, aber die Leute sagen beim Verkauf eigentlich immer dazu wieviele Rennstrecken-Kilometer ne angebotene Mühle ungefähr drauf hat, und da ist es ja ähnlich, die Supersportler sind ja für die Rennstrecke konstruiert, und werden auf öffentlichen Straßen niemals auch nur in die Nähe ihrer Leistungsgrenzen bewegt ... was ja also wie erwähnt offenbar wie ich hörte ganz anders bei solchen Einzylinder-Enduros ist bzw. sein kann, die man wie gesagt, durch längeres Vollgasfahren auf der Autobahn sehr schnell an ihre motor-technischen Grenzen bringen kann, mit nem 300km/h Supersportler kann das dagegen niemand.
6000 Rennstrecken-Kilometer für einen Supersportler sind übrigens schon ganz ordentlich, das sind gut 20 verlängerte Rennstreckenwochenden a ca. 300km, und über Stock und Stein im Gelände ist es vermutlich noch langwieriger, diese 6000km zustande zu kriegen.
Gruß und good luck
PS: Wir freuen uns sicher alle hier auch über "Updates" in dieser Sache - zu gegebener Zeit natürlich, denn solange das Verfahren läuft, ist das wohl vermutlich bisserl heikel - insbesondere auch was die Anwälte zu dem Thema sagten, denn die meisten hier kaufen ja ihre Motorräder gebraucht mit sehr mühsam erspartem Geld ... und evtl. hätten wir uns im Bekanntenkreis doch nicht immer so leicht in den eventuellen "Beschiss" ergeben brauchen ... bloß vermute ich mal, muss man selber nachweisen können, ob's wirklich "Beschiss" war und evtl. kommt's im vorgestellten Fall dann möglicherweise auch darauf an, ob beim Kauf explizit nach dem etwaigen Wettbewerbseinsatz nachgefragt wurde ... denn wenn keiner explizit nachgefragt hat, sagt die Gegenpartei vielleicht einfach: "... iis' doch logisch, des iis' doch a optimiertes [Gewicht, Leistungsgewicht] Wettbewerbsmotorrad, was soll i' denn sonst mit dem Ding machen ? wohl kaum in Urlaub fahren ..." ... sowas könnte wohl kommen, und ist es wohl vielleicht auch bereits ... wobei eben über die Autobahn lange Strecken in Urlaub fahren mit dem Gerät - wie gesagt - evtl. genauso heikel sein könnte ...
Zitat:
Original geschrieben von yamahadt50
Das Motorrad machte einen ordentlich gebrauchten bzw. benutzten Eindruck.Ich selber habe wenig Ahnung von dieser Art Motorrad
Das Motorrad hatte 5800 km gelaufen und bei 6400 km kam es zum Motorschaden.
Mittlerweile weiß ich mehrHätten wir bei Kauf Kenntnis darüber gehabt, wäre es sicher nicht zum Kauf gekommen.
Ich denke einfach das ein Fahrzeug unter diesen Bedingungen stärker gefordert wird als gewöhnlich.Im Kaufvertrag schließt der Verkäufer Sachmängel Haftung aus.
Nun haben wir das an einen Anwalt übergeben und die Gegenseite hat sich ebenfalls einen Anwalt genommen.Nun schiebt uns natürlich der Gegenanwalt die alleinige Schuld am Motorschaden zu.
Die Kiste ist hin, das ist schlecht.
Du bist beim Anwalt , das ist besser.
Hier wirst du keine Anwaltliche Beratung bekommen, allenfalls werden einige eventuelle Beispiele benannt werden.
Solche Sachen sind " Fall bezogen " und können nicht verallgemeinert werden.
Allerdings kann sich ein Käufer nicht mit seiner Unwissenheit herausreden.
Den Haftungsausschluss habt ihr unterschrieben, das ist fakt.
Man kann von ihm ( Käufer ) verlangen das er sich vor den Kauf etwas erkundigt.
Die Typenbezeichnung in die Suchmaschine eingegeben ergibt
1. http://www.motosport.ch/artikel.html?id=8516
2. http://www.motorradonline.de/.../269627
Wenn das gelesen wird / wurde weiß man was man kaufen will.
Dein Junge DT 50 , darauf lässt der Name schließen, hat ja auch ein Moped was nicht für die Straße allein gebaut wurde.
Daher kann der Verkäufer davon ausgehen das ihr wisst was man kauft.
Die Angelegenheit kann ausgehen wie das " Hornbacher schiessen ", und mehr wie ein Privater Vergleich ( Beteiligung der Reparaturkosten vom Verkäufer ) wird da nicht machbar sein.
Stellt der sich quer gehst du wohl leer aus.
Hättest du die Kiste bei Ebay gekauft wäre schon das Geld für den Anwalt raus geschmissen.
Versucht sachlich ruhig auf einen Vergleich zu kommen, oder das er die Kiste zurück nimmt und ihr die gefahrenen Kilometer "BEZAHLT" sprich euch in Abzug bringen lasst.
Drück euch die Daumen das ihr einen guten Vergleich schließen könnt.
Das Moped ist nicht schlecht und man kann es auch reparieren.
Kolben und Zylinder kosten nicht die Welt, da muss halt mal Sponsoring - Made bj. Papa ran. 🙂
Nächstes mal besser vorher fragen
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
Zunächst mal, muss ich sagen, dass ich diese Maschine wie überhaupt Enduros/Crosser und deren Eigenheiten gar nicht kenne. Habe ich selbst also null Erfahrungen damit, ich kann also nur wiedergeben, was ich so vom Hörensagen im Bekanntenkreis her mitgekriegt habe.
Dafür das du davon nicht so die Ahnung hast , hast du es aber gut und nachvollziehbar beschrieben.
Deswegen wird ja auch bei solchen Motorrädern die Angabe ausschließlich nach Betriebsstunden gemacht.
Ist zwar jetzt etwas OT , aber gerade ausgenudelte Crosser werden in letzter Zeit sehr oft als Supermoto umgebaut um diese zu verkaufen.
Da diese Sorte Motorrad gerade mal " in ist " fallen dann etliche darauf hinein.
Schnell sind diese an den Serienbremsen und dem Cross / Enduro Fahrwerk zu erkennen.
Wenn der Motor kerngesund ist muss auch die Übersetzung geändert werden sonst ist wie du geschrieben hast nicht nur auf der Autobahn schnell Schluss mit " Lustig " und der Motor hat dank altem Öl oder übermäßiger Thermischer Belastung den Geist aufgegeben.
Allein der große Motorschutz schluckt hier deutlich Kühlung vom Motor.
Lass einen Crosser mal 10 Minuten im Stand laufen, der kochst schon vorher.
Ich denke das dies deutlich macht was das für ein Fahrzeug ist.
Danke für die Blumen, huskycrosser, natürlich habe ich nur "Durchblicker" im Bekannten- und Freundeskreis ... 🙂😁, ... ich wollte halt auch klar machen, dass die Info von Erzählungen aus zweiter Hand kommt, also ohne jegliche Gewähr auf Richtigkeit ist, da ich selbst bisher noch keine Crosser/Enduros gefahren habe, schon gar keine derartigen Wettbewerbsmaschinen ... also nichts überprüfen konnte ...
Die Supermoto, von der ich oben erzählte, bekam übrigens für ca. 500-600 Euro einen bei ebay ersteigerten gebrauchten Motor (das war aber ein großer Einzylinder) eingebaut und läuft damit meines Wissens heute noch ... und jap, bei dem kocht bereits nach 5 Minuten das Kühlwasser und suppt raus, wenn man an ner Baustellenampel steht.
Gruß
PS: @huskycrosser: "Geht aus wie's Hornberger dingsda" ....., nicht Hornbacher ... bei letzterem kaufst Du immer Werkzeug und Schrauben und so Zeugs ... 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
... und jap, bei dem kocht bereits nach 5 Minuten das Kühlwasser und suppt raus, wenn man an ner Baustellenampel steht.Gruß
Grüß ihn mal von mir 🙂 und erzähl ihm mal das man sich von alten PC-Netzteilen Wunderbar Kühler-Lüfter bauen kann die durch Thermostat oder Kippschalter gesteuert werden können .
Wasserfeste Lüfter gibt es hierDie kann man sehr schön mit kleinen Winkeln in den Kühler Schutz einsetzen.
Der Minimale Stromverbrauch lässt sich so auch ohne Batterie in der Maschine verwirklichen.
@Hornbacher schiessen
Mist man hat es gemerkt , aber es existiert 😁
Edit.
Nun ist der Te mal dran ...
Ob es schon neues gibt?
Hallo all denen die geantwortet haben. Sieht also nicht gut aus für uns! Ein Inspektionsheft war bei Kauf leider keines vorhanden und auf Nachfrage über Wartung wurde uns nur mitgeteilt das auch schon mal Ölwechsel gemacht wurde. Leider bin ich davon ausgegangen das auch bei dieser Art Motorrad der übliche Tournus bei ca 6000 km liegt. Über Betriebsstunden statt km und die damit verbundene häufige Wartung etwa alle 15 Einsatzstunden wurde uns bei Kauf nichts mitgeteilt.
Selbst wenn nun der Schaden durch unsere Unwissenheit verursacht wurde, steht immer noch die Sache mit der meiner Meinung nach "arglistigen Täuschung" auf. Oder liege ich da so falsch mit, das der Verkäufer auf die durch beide Vorbesitzer durchgeführten Wettbewerbs Einsätze hätte hinweisen müssen.
Mit Sicherheit hätten wir dann die Finger davon gelassen.
Denn ich denke, schlußendlich wird doch ein Fahrzeug dabei härter bewegt und gefordert als von einem Fahranfänger bei Sonntäglichen Ausfahrten über Land. Also wer irgendwie Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht hat und evtl. über einen Anwalt oder ähnl. erfolgreich hat agieren können bitte schnell melden.
Gruß Yamaha DT 50
Hallo huskycrosser!
Zitat:
Original geschrieben von huskycrosser
Grüß ihn mal von mir 🙂 und erzähl ihm mal das man sich von alten PC-Netzteilen Wunderbar Kühler-Lüfter bauen kann die durch Thermostat oder Kippschalter gesteuert werden können .
Wasserfeste Lüfter gibt es hier
Was verwendet man denn aus den Netzteilen, wenn man sich woanders die Lüfter besorgen soll? 😕
Alles Gute!
Ramses297.
Du hast bisher immer noch nix dazu gesagt, wie sich der Motorschaden eigentlich äußert ... hat's den Motor nu' mechanisch zerrissen, oder läuft er einfach plötzlich nicht mehr ... was ja z.B. schon ein defekter/verdreckter Zündkerzenstecker für 3 Euro oder ne kaputte z.B. kurzgeschlossene Batterie auch verursachen könnte. Wir haben bisher nur verstanden, dass Ihr den Kauf rückgängig machen wollt, also Euer Geld zurück wollt, und offenbar von Anfang an kein Vergleich (eigentlich die erst mal übliche Vorgehensweise bei solchen Dingen) in Erwägung gezogen wurde, sondern gleich der Weg zum Anwalt beschritten wurde, anscheinend auf beiden Seiten. Klingt bisserl - mit Verlaub - wie "Rosenkrieg" 😁, denn so ein (wenn vielleicht auch hochgezüchtetes ... allerdings, wir wissen ja noch gar nicht welche Version der TE250 es überhaupt ist) "Spotzerle-Motörchen" kann ja nu' auch nicht die Welt kosten, im Falle dass es das Ding wirklich mechanisch völlig zerrissen hat. Auch gibt es ja verschiedene Modelle dieser Maschine (und des Motors), welches Baujahr ist die denn eigentlich ungefähr ... denn wie gesagt, 6000km über Stock und Stein fahren, da ist man wohl vermutlich paar Jährchen unterwegs, es sei denn die Vorbesitzer sind wirklich jedes Wochenende Wettbewerbe gefahren.
Ähnlich gelagerte Fälle gibt es vermutlich en masse ... aber Deine konkrete, juristisch tiefgreifende Frage kann natürlich nur ein Anwalt oder gar nur ein Richter beantworten, wir sicher nicht ... schon weil's immer auf den speziellen Fall ankommt und auf den jeweiligen Kaufvertrag, der unterschrieben wurde und sonstige Details; wir tappen hier ja noch fast völlig im Dunkeln (was ist denn überhaupt eigentlich kaputt ?...).
Aber ich hatte eigentlich schon alles gesagt, und das sogar recht länglich, was ich zum Thema beitragen könnte, egal ob ich nun noch weiß, ob's nur die Zündkerze ist, die gewechselt werden müßte, oder ob der Motor völlig geplatzt ist und in Einzelteilen im Acker liegt.
Gruß
Hallo Kawa Harlekin. Also zum Motor. Ich habe das Moped aus der Werkstatt geholt wo wir die Gabel haben neu abdichten lassen. Der Schrauber hatte jede Menge Termine nur leider keinen für uns. Daher seiner Meinung nach erst mal die Reb. der Gabel damit uns nicht Öl auf die Bremse läuft. Mit dem Termin zur Wartung des Motors in der Tasche machte ich mich auf den Heimweg. Leider nur wenige Km. Irgendwie tat es dann einen Schlag, ich zog rasch die Kupplung und der Motor stand und läßt sich nicht mehr antreten (Kickstarter fest)
So steht es jetzt hier. Reparaturen wurden noch keine vorgenommen.
Ich habe telefonisch mit dem Vater des Vorbesitzers gesprochen um irgendwie eine gütliche Einigung für uns beide zu erreichen.
Dabei stieß ich allerdings auf sofortige Verneinung und den Vorwurf alleinige Schuld am Motorschaden zu haben.
Ich bzw. wir wären auch bereit uns gütlich über einen Kompromiss zu einigen, stoßen allerdings auf heftigen Wiederstand.
Daher nun der Weg über den Anwalt.
Habe jetzt gleich einen weiteren Termin beim R.A mal schauen wie wir weiter machen.
Anteillige Kostenübernahme durch Verkäufer oder eine Rücknahme des Fahrzeugs und anteillige Reparatur Kostenübernahme durch uns wären denkbar.
Gruß Yamaha DT 50
Ich würd an deiner Stelle mal ganz schnell aufhören hier alles breit zu treten und zu erzählen was du alles gemacht hast und wozu du bereit bist. 🙄 Dein Anwalt wird kotzen wenn er das hier liest.
Der Kauf war von Privat, über die Wartung hast du dich selbst zu informieren. Du hast die Wartung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, es ist zum Motorschaden gekommen, Thema beendet.
Hallo nochmal,
jetzt können wir uns aber wenigstens ein ungefähres Bild machen, also es scheint dann wohl so, dass es wirklich ein kapitaler Motorschaden ist, wenn der Motor sich mit einem Schlag festfraß und dann sich nicht mehr drehen ließ. Es kam aufgrund Eurer bisherigen Posts halt eher so rüber, als hättet Ihr überhaupt sehr wenig Ahnung von Motorrädern, und speziell von solchen Crossern ... daher meine wohl vielleicht etwas dämlich wirkende Frage nach dem Zündkerzenstecker ...
Ansonsten hat der 1,9l gurke natürlich recht, also bloß nicht zu viel - insbesondere keine "ungelegten Eier" - hier kund tun, sollte es wirklich zur formalen Streiterei kommen, aber bisher gibt's diesbezüglich wohl kein Problem und der Anwalt wird höchstwahrscheinlich bisher nicht "kotzen", denn irgendwie sollte es doch immer so sein, dass "ehrlich am längsten währt" (worauf Ihr ja auch offensichtlich pochen wollt, indem Ihr vermutet, dass der Verkäufer die Wettbewerbseinsätze nicht hätte verschweigen dürfen und es ist wohl "jedermann's" Meinung -würde ich jedenfalls hoffen -, dass selbst in der Geschäftswelt auch Ehrlichkeit und Fairness etwas zählen sollten und es nicht nur darum geht, welche kleingedruckten Klauseln irgendein "Schlaumeier" in einen Kaufvertrag reingeschmuggelt haben sollte) und mit schlichten korrekten Fakten "Motor-saß-mit-einem-Schlag-fest" brichst Du Dir vermutlich bestimmt keinen ab (und Kupplung sofort ziehen, war natürlich wohl höchstwahrscheinlich auch völlig richtig gemäß der allgemeinen Motorentechniker-Meinung ...), und wir wissen wenigstens etwas besser was Sache ist ... denn dann gibt's vielleicht wirklich vergleichbare hilfreiche Fälle, die einer einwerfen könnte. Natürlich solltest Du auf keinen Fall irgendwelche "Vermutungen" hier reintippseln, die Dir von Nachteil sein könnten, weil man sie Dir im Mund herumdrehen könnte ... also wenn hier einer fragen würde, ob denn sicher genug Öl drin war, dann bloß nicht schreiben, "wees ick nich', weiß nich' mehr genau, wann ich das letzte Mal nachgeguckt habe ..." 😁 ... schon klar oder ? ... Da ich jetzt mal vermute, dass hier nun der Junior schreibt, dessen Taschengeld bisserl schmerzlich flöten ging, also daher meine Empfehlung: Bei "heiklen" Dingen erst Papa fragen bzw. gar den Anwalt fragen, vor dem hier reintippseln.
Und natürlich, jeder wäre sauer, wenn erst die Gabel kurz nach dem Gebraucht-Kauf und nach reelativ wenigen Kilometern plötzlich das Sabbern anfängt (das könnte heißen, dass die Maschine evtl./vielleicht/vermutlich länger gestanden hatte, also länger nicht bewegt wurde), und wenn bei der Heimfahrt von der Werkstatt dann sich gleich auch noch der Motor festfrisst (auch das kann bei Motoren passieren, die sehr - Größenordnung 5-10 Jahre - lange gestanden haben, weil sich durch die geöffneten Ventile Luft-Feuchtigkeit in den Motor schleichen kann und sich dann mit der Zeit vermehrt Flugrost im Motor bilden kann).
Würde natürlich jedem stinken und jeder würde erst mal nach nem Richter schreien wollen (bloß finde erst mal einen Juristen, der sich mit Motorentechnik so gut auskennt, dass er diesen Motorschaden genau beurteilen kann ... also wird der Richter dann ein Sachverständigen-Gutachten beauftragen müssen ... usw. usw.) ... bloß wir "bremsen" hier alle, insbesondere falls Du mit vielleicht gerade mal 18 ohne "Papa" einen solchen Streit erwägen solltest (oder gar der Papa aus vermeintlich erzieherischen Gründen sogar noch "schiebt" ...😁 ...sowas soll's geben ... 😁😛🙄😁), weil solche Verfahren kosten halt auch (u.U. viel) Geld und enden dann oft auch sowieso mit einem Vergleich, wodurch sich dann diese Verfahrenskosten eben auch wieder entsprechend aufteilen würden, also oben drauf kämen zusätzlich zum dann evtl. aufgeteilten Schaden am Motorrad... einen Vergleich, den man bereits vorher unter Umständen viel billiger hätte haben können, denn es ist ja kein Formel1-12-Zylinder, um den es hier geht, sondern ein 250iger Einzylinder-4-Takt-"Spotzerle", wenn ich die Husqvarna-Webseite richtig gelesen hatte.
Aber es gibt natürlich auch Fälle, "wo's vielleicht sozusagen drauf angelegt war", da erübrigt das mit dem Vergleich natürlich unter Umständen, bzw. wenn's um Millionen-teure Rennwägen gehen sollte.
Bisserl Motoren-technische Erfahrungen konnte ich wohl beitragen, alles andere müßt Ihr natürlich nen Anwalt fragen. Ach ja, und eventuell vielleicht konnte ich auch ein paar "Lebenserfahrungen" beitragen, denn außer mir gibt es vermutlich weit und breit kaum jemanden, der es über Jahrzehnte hinweg hierzulande mit einer längeren Phalanx an unfassbaren A...löchern zu tun hatte, die nur so vor zynischer Arroganz und gleichzeitig unendlichem Bildungs-Mangel und Mangel an gesundem Menschenverstand (also gesunden Menschenverstand haben solche, die sich anständigerweise an "Selbstverständlichkeiten" halten) förmlich strotzten. Und als ich dachte, schlimmer und blöder als der, kann's nicht werden ... kam als nächstes noch ein schlimmerer ...😛 ... tja, und weil das hierzulande ein Grundprinzip der gesellschaftlichen Hierarchie zu sein scheint ... deswegen fürchte ich, hat der 1,9lgurke vermutlich recht: Du hast den Kaufvertrag offenbar mit dem Sachmängelhaftungsausschluß unterschrieben, eventuell die fälligen Wartungsintervalle (die ich natürlich für diese Husqvarna nicht kenne, das mit den 15 Betriebsstunden habe ich jetzt bei anderen "normalen" Straßen-Motorrädern noch nicht gehört, da gibt's nur die üblichen Tabellen, also Kilometer in 6000er Schritten und einfach Zeit/Alter des Motorrades, in ca. 2 Jahres-Schritten) nicht eingehalten usw. usw. Da kann der Verkäufer sich vielleicht/vermutlich traurigerweise einfach auch zurücklehnen und "dumm" stellen ... evtl. sogar selbst dann, wenn diese Wartungsintervalle schon bei ihm, dem Verkäufer selbst, überfällig gewesen sollten ... kommt halt wohl wieder drauf an, was im Kaufvertrag genau drinsteht, eben auch diesbezüglich .. vermutlich steht da vielleicht unter Umständen "wie gesehen so gekauft".
Selbst wenn ein "Trio" von Gebraucht-Motorradverkäufern der Innenmnister und Justizminister und Wirtschaftsminister als Handelsgesellschafts-GmBH persönlich wären, würde ich heutzutage alle (Kauf-)Vertragsklauseln gaaaanz exakt lesen, bevor ich nochmal irgendwo meinen "Servus" druntersetze ...😁😛🙄🙄 Das Lehrgeld hierfür kostet Dich jetzt wohl nen Spotzerle-Austauschmotor ... glaub' mir, bei mir war's sehr sehr viel teurer ...
Gruß und good luck
und bye bye
Ich habe jetzt nur die Posts des TE gelesen, aber ich glaube das Fahrzeugkonzept, die "Renn-Affinität" dieses Modells und mögliche Renneinsätze sind gar nicht relevant.
Der springende Punkt ist, ob der TE und sein Sohn den Verkäufer gefragt haben, ob mit dem Motorrad Rennen gefahren wurden. Wenn der Verkäufer dann "nein" sagt, der TE aber anhand der beiden Erstbesitzer das Gegenteil nachweisen kann, dauert die Gerichtsverhandlung nur 10 Minuten.
Antwortet er "ja" darauf, hätten sie das Motorrad nicht gekauft, dann wäre es auch kein Problem gewesen.
Hier scheint es aber die dritte Variante zu sein, vermutlich haben sie die Frage gar nicht gestellt. Und dann muss man sagen gibt es auch keine Verpflichtung des Verkäufers, das zu sagen. Warum auch, denn es gibt auch keine Pflicht, in eine Anzeige zu schreiben, dass das Motorrad mal im Winter draußen gestanden hat oder das damit mal im Regen gefahren wurde. Der Verkäufer muss nicht jede Minute des Motorrads proaktiv (!) minutiös beschreiben und nachweisen, aber selbstverständlich alle entsprechenden Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
Daher ist für mich die einzige entscheidende Frage, ob der TE die Frage nach dem Motorsporteinsatz gestellt hat und ob der Verkäufer ihn daraufhin angelogen hat. Wenn nicht, sehe ich hier leider sehr wenig Möglichkeiten, etwas zu unternehmen, da keine Antwort auf eine nicht gestellte Frage für mich keine arglistische Täuschung ist. Sonst könnte niemand mehr sein Fahrzeug privat verkaufen, die Käufer müssten dann ja gar nichts mehr anschauen und fragen, weil der Verkäufer eh für alles haften würde - nicht gefragt, heißt nicht geantwortet und nicht geantwortet wäre automatisch eine Täuschung.
Deswegen ist das sehr schade für deinen Sohn, aber es ist ja auch nicht einmal erwiesen, dass der Motorschaden durch den Renneinsatz gekommen ist. Natürlich ist das eine mögliche Erklärung, aber wenn ihr beide so wenig Erfahrung mit dem Modell habt (so hat sich das gelesen), dass ihr nicht vorab mal in die Inspektionsintervalle geschaut habt und bei der Besichtigung den Startnummernhalter nicht erkannt hab, könnte ja auch eine falsche "Bedienung" (zu hoch gedreht, kalt zu hoch gedreht, zu lange Volllast gefahren etc. wie manche hier schon zu Einzylindern geschrieben haben) zumindest dazu beigetragen haben. Ich meine das nicht böse, aber es scheint ja momentan keinen direkten Beweis zu geben, dass der Motorschaden zu 100% auf ein Rennen zurückzuführen ist.