Vertragsstrafe Privatparkplatz - Überwachungsfirma

Ich habe viel zu hohe Strafen (50 Euro!) erhalten für Überschreiten der Höchstparkdauer (2 Stunden Tageskontignent) von Parkdepot. Es handelt sich um einen Supermarktparkplatz und ich war lange einkaufen. Kassenbon wurde abgelehnt (zu geringer Betrag). Ich habe vor, das einfach zu ignorieren. Mahnung wird kommen, klar. Aber gehen die dann weiter, wegen so einem kleinen Betrag? Was kann mir schon passieren?

Wer kennt sich mit diesen privaten Überwachungsfirmen aus? Schon mal normale Knöllchen verjähren lassen? ;-)

124 Antworten

Der Eigentümer des Parkplatzes stellt hier kostenlose Parkmöglichkeiten bereit. Das ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich. An die Nutzung der Stellplätze stellt er Bedingungen. Diese müssen in den sogenannten AGBs, für jedermann schnell ersichtlich und verständlich einsehbar sein. Bei Nutzung eines Stellplatzes stimmt man den AGBs zu und geht mit dem Eigentümer einen Vertrag ein. Erfüllt man nun bestimmte Bedingungen nicht bricht man den Vertrag und wird man erwischt ist eine Vertragsstrafe fällig.

Soweit meine Laienhafte Erläuterung der Situation des TE.

Ignorieren würde ich hier gar nichts, die Begleichung der Vertragsstrafe sollte die preiswerteste Variante sein die Sache zu beenden. Alles andere generiert mehr Kosten für den Vertragsbrecher und mehr Einnahmen für das Kontrollorgan des Eigentümers.

So wie ich die Sache verstanden habe hat der TE mehrere Bedingungen der Nutzung missachtet. Er hat die Höchstparkdauer überschritten und mindestens einmal den Stellplatz genutzt ohne einen Einkauf beim Eigentümer zu tätigen.

Es liegt doch ein eindeutiger, nachgewiesener und bewusst begangener Verstoß gegen die Parkplatzordnung vor. Im Grunde genommen ist da jede Diskussion überflüssig.

Nö. Die Frage ist, ob diese ungewöhnlich überraschende Parkdauerregelung in AGB wirksam vereinbart werden kann. Und weil niemand mit so etwas krudem rechnet, könnte das für den Betreiber nach hinten losgehen. Fragt sich nur, ob da jemand dagegen vorgehen will. Kostet schließlich Zeit und Geld.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2025 um 08:58:42 Uhr:


So wie ich die Sache verstanden habe hat der TE mehrere Bedingungen der Nutzung missachtet. Er hat die Höchstparkdauer überschritten und mindestens einmal den Stellplatz genutzt ohne einen Einkauf beim Eigentümer zu tätigen.

Erstes finde ich, wenn Nutzungszeiten zusammengerechnet werden, äußerst fragwürdig. Wenn ein Fahrzeug beispielsweise von der Familie benutzt wird wie soll der jeweilige Nutzer wissen, wie viel der 2 Stunden an diesem Tag schon verbraucht sind?

Zum Zweiten frage ich mich, woran sie das festmachen, dass nur einmal was gekauft wurde. Überlese ich da was?

Drittens finde ich die Festlegung eines Kaufbetrages zur Nutzung des Parkplatzes auch äußerst dubios. Woran wird das festgemacht. Erhöht sich der Betrag mit Zunahme der Parkzeit?

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Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2025 um 09:57:41 Uhr:



Zum Zweiten frage ich mich, woran sie das festmachen, dass nur einmal was gekauft wurde. Überlese ich da was?

Der TE schreibt, das er einen Kassenzettel mit einem geringfügigen Betrag hat, aber 2 mal den Parkplatz genutzt hat.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2025 um 09:57:41 Uhr:


Erstes finde ich, wenn Nutzungszeiten zusammengerechnet werden, äußerst fragwürdig.

Die wurden nicht zusammengerechnet. Er hat in Summe 4:18 Stunden dort geparkt und ihm werden aber bei einer maximal zulässigen Parkdauer 47 Minuten Überschreitung vorgeworfen. Somit hat er einmal unter 2 Stunden geparkt (kein Ticket) und einmal über 2 Stunden (Ticket), eben um diese 47 Minuten.

Das hat der TE sehr schlecht beschrieben und ist auf mehrere Beiträge verteilt. 🙁

Gruß

Uwe

Und bei insgesamt 4h mit einem Einkaufswert von 12,xx€ - da braucht man nicht überlegen, der Wagen stand nicht wegen des Einkaufs dort, und auch nicht wegen 2 Einkäufen.

Nicht rumheulen, sondern zahlen. Die 50 Euro sind bei privater Bewirtschaftung eh noch ein Schnapper. Woanders kostet das mehr oder das Fahrzeug wird abgeschleppt. Auch ich glaube, daß bei dem niedrigen Einkaufswert nicht nur wegen Einkauf dort geparkt wurde.

Ich habe den TE so verstanden, dass es eine max. Parkzeit pro Tag von 2 h gibt und er 2x an dem Tag für insgesamt 4 h 18 min geparkt hat. Was noch unklar ist, ob er für beide Male einen Einkaufsbon hat oder nur einen. Und warum die vorgeworfene Überschreitung 47 min beträgt bzw. wie sich die 4 h 18 min auf die beiden Besuche verteilen.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2025 um 09:57:41 Uhr:



Drittens finde ich die Festlegung eines Kaufbetrages zur Nutzung des Parkplatzes auch äußerst dubios. Woran wird das festgemacht. Erhöht sich der Betrag mit Zunahme der Parkzeit?

Da ist nix festgelegt. Der TE hat aber argumentiert, er habe ausgiebig eingekauft und deshalb die zwei Stunden überschritten und so auf Kulanz gehofft. Da hilft aber ein Einkaufsbon mit 12,xx € nur bedingt.

Zitat:

@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 18:50:20 Uhr:


Erlaubte Parkzeit war 2 Stunden am Tag. Ich habs auf 4 Stunden 18min gebracht, da abends nochmal befahren. Überall Schilder, nur ich hab Parkuhr reingelegt. Erneuerung/ Kamera und neue Schilder nicht bemerkt, nicht gelesen. Kassenbon nur paar Euro.

Ich bin in dem Markt sehr oft, lasse da viel Geld, Parkplatz nur halb voll. Ich finds unverschämt mit einem Privatparkplatz vor einem Supermarkt soviel Geld zu machen.

Hab noch 2 Briefe bekommen, insgesamt 3. Bei einem Brief (35 Euro) wollte Supermarkt vermitteln aber der Überwacher hat das abgelehnt, Betrag zu gering und 47min drüber (Einkaufswert 12,47€). Des Weiteren macht der Vermieter scheinbar Druck, will noch mehr rausholen aus dem Parkplatz.

Oder frei nach Karl Lagerfeld:
Wer 4:18 Stunden braucht, um im Supermarkt für 12,47 € einzukaufen hat die Kontrolle über sein Leben verloren 😉

Ich habe letztens in Lübeck auf einem McDonald's-Parkplatz eine E-Ladesäule in Anspruch genommen. Aufgrund der extrem niedrigen Temperaturen hat der Ladevorgang etwas über zwei Stunden gedauert. Was ich nicht wusste, war die Tatsache, dass dieser Parkplatz ebenfalls von Parkdepot bewirtschaftet wird. Maximale Parkdauer: 1 Stunde. Habe also unwissentlich fett überzogen. Und vor ein paar Tagen kam dann der Wisch von Parkdepot nach Hause. 35 Euro Vertragsstrafe. Inklusive Zugangsdaten, um sich bei Parkdepot auf der Homepage bei seinem Fall einzuloggen. Hab ich getan, dort waren dann auch die Bilder der Überwachungskamera zu sehen, mit Uhrzeit der Einfahrt und Uhrzeit der Ausfahrt. Es gab dann auch die Rubrik "E-Fahrzeuge", wo man einen Nachweis hochladen konnte, dass man während der Parkzeit sein E-Auto geladen hat. In diesem Fall würde dann eine Kulanz geprüft werden. Habe natürlich Hoffnung geschöpft und den Beleg von EWEGo hochgeladen, auf dem auf die Minute genau der Ladevorgang nachgewiesen wurde. Der Zeitraum stimmte zu 100% mit der Parkdauer überein. Aber, man ahnt es schon, die Kulanz wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass "an der Ladesäule kein entsprechender Hinweis angebracht war"... was auch immer das bedeuten soll. Werde also die 35 € berappen müssen. War dann ein teurer Ladevorgang. Da denkt man, als EWEGo-Kunde sucht man sich deren Ladesäulen aus, weil's billiger ist, als z.B. bei AralPulse zu laden, dann das!

Ich frage mich, wer verfolgt so einen kleinen Kinderquatsch jahrelang. Gerichte und Vollzieher werden sich mit so einem Quatsch bestimmt nicht abgeben, oder?

Ich kenne den Parkplatz genau (3x am Tag dort). Der ist nie voll. Hier wird einfach nur zusätzlich Kasse gemacht.

Habt ihr ne Idee, wie man so einem Halsabschneider eine reinwürgen kann (Revanche) ? Den Supermarkt trifft keine Schuld, denn die sind nur Mieter. Laut Kundendienst konnten sie nicht vermitteln, Vermieter will sein Geld ("Bitte zahlen Sie"😉

Aber natürlich geben die sich damit ab.

Nö, aber Inkassofirmen!

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